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3-4J. alter Wagen als gewerbliches Fahrzeug mit 1%-Regel steuerlich am besten?Gilt 2 o.3J. Afa!?
Hallo zusammen,
meines Erachtens ist ein 4Jahres Fahrzeug mit einer 2Jährigen AfA-Methode steuerlich bei >50% Nutzung mit der 1% Regel am sinnvollsten, vor allem wenn der Neupreis niedig ist. Jetzt habe ich ein Fahrzeug gefunden, was 3,5J. alt ist. Wie geht das Finanzamt mit der AfA um, wenn der Wagen fast 4 Jahre alt ist. Kann man hier 2Jahre Afa ansetzten?
Die Kiste wird sehr stark beansprucht und soll nach 2Jahren dann für wenig Geld (500-1000Eur) an eine Freundin verkauft werden, die keinen Wert auf Optik und Gebrauchsspuren legt. Wie geht das Finanzamt mit solchen Verkäufen um. Der Marktwert läge üblich betrachtet gut 2-3t€ drüber. Danke.
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
alternativer Gedanke: Gebrauchtwagen privat kaufen und nicht aktivieren. Die beruflichen Fahrten korrekt erfassen und sich mit der Pauschale von 0,30€/km brutto=netto ergebniswirksam erstatten.
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18 Antworten
Zitat:
@Christian123 schrieb am 28. Dezember 2015 um 12:57:33 Uhr:
Hallo zusammen,
meines Erachtens ist ein 4Jahres Fahrzeug mit einer 2Jährigen AfA-Methode steuerlich bei >50% Nutzung mit der 1% Regel am sinnvollsten, vor allem wenn der Neupreis niedig ist. Jetzt habe ich ein Fahrzeug gefunden, was 3,5J. alt ist. Wie geht das Finanzamt mit der AfA um, wenn der Wagen fast 4 Jahre alt ist. Kann man hier 2Jahre Afa ansetzten?
Die Kiste wird sehr stark beansprucht und soll nach 2Jahren dann für wenig Geld (500-1000Eur) an eine Freundin verkauft werden, die keinen Wert auf Optik und Gebrauchsspuren legt. Wie geht das Finanzamt mit solchen Verkäufen um. Der Marktwert läge üblich betrachtet gut 2-3t€ drüber. Danke.
Gruß Chris
Rechne mal vor.
Heyho,
die verbleibende Zeit zu den 6 Jahren werden penibel gerechnet.
Ein Verkauf nachdem das Fahrzeug nur noch 1,-€ Buchwert hat sollte als "Verschrottung" laufen, da Du hier sonst eine Einnagme verbuchen musst.
...wenn man bspw. einen 4J. alten fiat 500 kauft liegt man bei 6-7t€, kann also im Jahr 3,5t€ abschreiben. Ein Neuwagen liegt bei 9-10t€ und man kommt kaum 1,7t€ AfA und hat nach 2J. einen hohen Restwert. Wenn man gemeinsam veranlagt ist und den Höchststeuersatz hat und die Frau eine solche Quetsche haben will, ist die Afa und Listenneupreis eine entscheidende Größe. Man kauft alle 2J. einen neuen und hat i.d.R. beim Händlerkauf meist Garantie und die Reparaturen sollten sich nach 6J. auch in Grenzen halten. Wenn ich die 1% Regel draufrechne liege ich beim 4J. Wagen fast bei den halben Kosten zum Neuwagen, obwohl der Neupreis zum Gebrauchtwagenpreis eigentlich ein witz ist, macht hier ein Neuwagen meiner Meinung nach keinen Sinn!?
Die Frage ist ob jemand sich auskennt, denn ich meine die AfA ist auch eine Ermessenssache. Werden da genaue Ansätze verfolgt also 3J 11Monate 3J Afa und 4J.alter =2 J. AfA? Konnte da leider nichts zu finden.
alternativer Gedanke: Gebrauchtwagen privat kaufen und nicht aktivieren. Die beruflichen Fahrten korrekt erfassen und sich mit der Pauschale von 0,30€/km brutto=netto ergebniswirksam erstatten.
Zitat:
@Motorveteran schrieb am 28. Dezember 2015 um 15:48:21 Uhr:
Heyho,
die verbleibende Zeit zu den 6 Jahren werden penibel gerechnet.
Ein Verkauf nachdem das Fahrzeug nur noch 1,-€ Buchwert hat sollte als "Verschrottung" laufen, da Du hier sonst eine Einnagme verbuchen musst.
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Es ist keinesfalls so, dass ein Gebrauchtwagen nach der verbleibenden Zeit der ursprünglichen Abschreibungsdauer abgeschrieben wird.
Ein jüngerer Gebrauchtwagen, also bis etwa 4 Jahre wird wie ein Neuwagen abgeschrieben. Ein älterer wird nach seiner voraussichtlichen Restnutzungsdauer, also meist auf drei oder vier Jahre angeschrieben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2015 um 21:32:12 Uhr:
alternativer Gedanke: Gebrauchtwagen privat kaufen und nicht aktivieren. Die beruflichen Fahrten korrekt erfassen und sich mit der Pauschale von 0,30€/km brutto=netto ergebniswirksam erstatten.
Hi, ich denke dies ist wahrscheinlich das beste und kommt durchgerechnet fast auf das selbe raus. Da der Fahranteil durch das Studium nebenbei ev. recht hoch sein könnte und damit die 50% Privatfahrten überschritten werden könnten sogar sicherer. Man kann so aber leider die Mwst. leider nicht ziehen, was sehr interessant wäre, da diese beruflich bedingt nur zu 10% anfallen und abgeführt werden müssen, aber die Vst. voll gezogen werden könnten......
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 28. Dezember 2015 um 23:34:06 Uhr:
Zitat:
@Motorveteran schrieb am 28. Dezember 2015 um 15:48:21 Uhr:
Heyho,
die verbleibende Zeit zu den 6 Jahren werden penibel gerechnet.
Ein Verkauf nachdem das Fahrzeug nur noch 1,-€ Buchwert hat sollte als "Verschrottung" laufen, da Du hier sonst eine Einnagme verbuchen musst.
Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Es ist keinesfalls so, dass ein Gebrauchtwagen nach der verbleibenden Zeit der ursprünglichen Abschreibungsdauer abgeschrieben wird.
Ein jüngerer Gebrauchtwagen, also bis etwa 4 Jahre wird wie ein Neuwagen abgeschrieben. Ein älterer wird nach seiner voraussichtlichen Restnutzungsdauer, also meist auf drei oder vier Jahre angeschrieben.
....das habe ich mir schon fast gedacht, aber die Handhabung scheint sich nach dem Tread zumindest daran anzulehnen!? Hast du da andere Erfahrungen, dies würde noch eher für die 0,30ct. sprechen!?
Ich ahne wo die Reise hin geht Sicherer und legal ist eben auch ein Wert für sich. Mit der Vorsteuer ... ja, aber im Falle einer Außenprüfung küsst die Praxis gerne mal das, was man vorher für richtig hielt. Schmeckt dann nicht immer, wenn für die Umsatzsteuer eine sog. "griffige" Schätzung der Nutzungsanteile erfolgt
Zum Verkauf am Schluß:
Wenn ein Nicht-Angestellter das Ding unter Wert kauft ist dem Finanzamt das egal. Kauft ein Angestellter das Ding, ist die Differenz zwischen gezahltem Preis und Marktwert (im Zweifelsfall nach Schwacke) als geldwerter Vorteil zu versteuern
Zitat:
@jcwww schrieb am 29. Dezember 2015 um 00:50:38 Uhr:
Zum Verkauf am Schluß:
Wenn ein Nicht-Angestellter das Ding unter Wert kauft ist dem Finanzamt das egal. Kauft ein Angestellter das Ding, ist die Differenz zwischen gezahltem Preis und Marktwert (im Zweifelsfall nach Schwacke) als geldwerter Vorteil zu versteuern
Diese Aussage kannst du sicher belegen.
Wenn ein Fahrzeug mit einem Wert von ca. 3.000 Euro für 1.000 Euro verkauft wird, muss das schon irgendwie dargelegt werden. Es soll sogar Finanzbeamte geben, die schon mal was vom Internet und Autobörsen gehört haben. Und da kann man dann bei "mobile.de" schnell herausfinden, wie der Marktwert nun tatsächlich ist.
Was ich aber gar nicht verstehe ist, warum ich für ein paar Euro Steuerhinterziehung begehen muss, wenn man als verheirateter den Höchststeuersatz zahlt.
Mal eine kleine Frage zwischendurch zum Verkauf eines Geschäftswagens: Mein Auto habe ich privat gekauft und es ist mittlerweile ein Firmenwagen mit 10 % Privatfahrten (Fahrtenbuch). Verkaufe ich den Wagen an einen Auto-Händler, ist auf dessen Rechnung auch Mehrwertsteuer ausgewiesen und muss ich diese folglich abführen oder ist es eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer?
Goify: siehe hier:
http://www.haufe.de/.../...er-bei-privater-pkw-nutzung_186_262658.html
Nr 5 lebt: ich kann Dir gerne den Bericht unserer letzten Lohnsteueraußenprüfung schicken
Ansonsten: §8 Abs. 2 EStG spricht von "üblichen Endpreisen am Abgabeort". Wenn Du dem Prüfer genug Angebote auf Mobile.de für €1000 zeigst, wird er zufrieden sein - wenn es im Internet aber bei €3000 losgeht und der Wagen wurde für €1000 an einen Mitarbeiter verkauft, wird er €2000 nachversteuern. In unserem Fall hat der Prüfer allerdings explizit nach Wertgutachten gefragt, wenn wir Autos an Mitarbeiter verkauft haben.
@jcwww
Danke für das Angebot, aber davon sehe ich genug in meiner Praxis.
Und genau das was du schilderst hatte der Themenstarter vor, lies dir nochmal den letzten Absatz bzw letzten Satz im Startpost durch.
dann versteh ich Dein Problem nicht. Er wollte wissen, wie das Finanzamt mit solchen Verkäufen umgeht - das habe ich ihm geschildert.