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3 Rädrige Roller?
Moin!
Ich bin grad etwas am suchen, undzwar gibt es ja die Regelung das jeder mit einem Führerschein der Klasse B bestimmte 3 Räder mit weniger als 20 PS führen darf ohne Zusätzliche Prüfung oder sowas.
Da wollte ich fragen ob ihr mir ein paar Modelle nennen könnt die dem konform sind, denn soweit ich weiß erfüllen nicht alle die Anforderungen wie Fußbremsen.
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!
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28 Antworten
Wenn dein B-Führerschein von vor 2013 stammt, kannst du alle Trikes fahren. Für Details hilft selber gugeln. Wenn du früher noch nie auf einem Motorrad gesessen bist: bitte trotzdem ein paar Stunden Fahrschule nehmen!!
Populär: Piaggio MP3, Yamaha Tricity
Etwas rarer: Peugeot Metropolis, Kymco CV3
Diese Spaßteile sind aber nicht billig. Wenn du keine Autobahn fährst und keine Berge stemmen musst, reicht dir auch ein "normaler" 125 ccm Roller (A1-Berechtigung). Unter den besseren: Honda Forza 125, Yamaha XMAX 125, Vespa GTS 125, Piaggio Medley, usw.
Ganz wichtig bei der Markenwahl: eine gute Werkstatt in der Nähe für Inspektionen/Service.
Im Zweifelsfall die Führerscheinstelle anrufen. Die sagen dir genau was du darfst und was nicht bzw. welche Voraussetzungen das Dreirad haben muss und kannst es mit den Werten der angebotenen Modelle vergleichen. Zwischen oder Umbaumöglichkeiten - so das es deiner Fahrerlaubnis entspricht - kann dir der Händler offerieren.
Gruß
Möchte mir den nur für einen Arbeitsweg von ca. 25km (ohne Autobahn) holen, da die 50ccm Roller für mich leider zu wenig Leistung haben.
Leider ist bei den ganzen Teilen nie klar ersichtlich ob ich den als unter 21 Jähriger mit B Führerschein fahren darf?
Im Gesetz steht unter 15kw darf ich drei rädrige Krafträder führen, aber dann lese ich wieder irgendwas mit bestimmten Radabständen, Fußbremsen etc. deshalb bin ich leider sehr überfragt.
Um die Betriebserlaubnis und techn. Daten der Roller brauchst du dir keine Gedanken machen. Eher um dein Alter und deine Fahrerlaubnis. Lies mal hier:
Zitat:
@Akko schrieb am 23. October 2023 um 12:38:34 Uhr:
Um die Betriebserlaubnis und techn. Daten der Roller brauchst du dir keine Gedanken machen. Eher um dein Alter und deine Fahrerlaubnis. Lies mal hier:
Aber da geht es doch um Zweiräder, drei Rädrige sind nochmal anders geregelt.
Da steht im Gesetzt das man mit unter 21 Jahren, 3 Räder unter 15kw fahren darf.
Das weiß ich, aber jetzt habe ich wie schon gesagt auch noch was von irgendwelchen anderen Anforderungen gehört.
Das hat sich mehrfach geändert die letzten Jahre. Das genaue Ausstellungsdatum deines Führerscheins weisst nur du. Wie oben gesagt: im Zweifel die Führerscheinstelle anrufen.
Auf dem Markt bleibt dann fast nur noch die Tricity 125 übrig. Die ist aber ziemlich lahm wegen ihres Gewichts.
Moin,
Also am einfachsten machst du die prüfungsfreie Erweiterung deines B Führerschein. (8 Fahrstunden und du darfst ein Kraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. fahren.
Für das fahren eines 3 Rad, Paggio , Yamaha und Peugeot gilt
(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Also letzter Stand um mit B so ein Teil zu fahren, ist soweit ich es weiß ist, wer die Prüfung nach dem 19. Januar 2013 absolviert hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein, sofern der Dreiradroller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung hat.
Der Dreradroller braucht eine fußbetätigte Zweikreisbremse und muss L5e/L3e Zulassung aufweisen(L5e aber mit Vorsicht da es nur Ausnahmegenehmigung wäre).
Zitat:
(L5e aber mit Vorsicht da es nur Ausnahmegenehmigung wäre).
Wieso Vorsicht ? Die Dinger gibt es schon seit 2012 und die damit eingeschlossenen Trike (z.B mit dem VW Motor) noch länger.
Zitat:
@Akko schrieb am 23. Oktober 2023 um 16:23:01 Uhr:
Auf dem Markt bleibt dann fast nur noch die Tricity 125 übrig. Die ist aber ziemlich lahm wegen ihres Gewichts.
Ich hatte vor einem Jahr mal recherchiert zum Tricity 125. Demnach waren hier die Abstände an der Vorderachse zu gering und das Kfz gilt dadurch nicht als zweispurig. Es ist nicht mit dem B Führerschein fahrbar. Für die größeren Tricitys gilt das aber nicht, nur für den 125er.
Also falls der in die Auswahl fällt, unbedingt nochmal genau prüfen.
Zitat:
@Joggi-2 schrieb am 23. Oktober 2023 um 17:18:51 Uhr:
Moin,
Also am einfachsten machst du die prüfungsfreie Erweiterung deines B Führerschein. (8 Fahrstunden und du darfst ein Kraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. fahren.
Für das fahren eines 3 Rad, Paggio , Yamaha und Peugeot gilt
(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
wenn ich es richtig verstanden habe, ist er "unter 21", oder?
Richtig.
TS ist unter 21 Jahren und daher kommt nur die B196 in Frage. Oder aber er macht für die kurze Zeit bis 21 Jahre noch A! dann darf er unter 21 Jahren auch ein L5e/L3e Fahrzeug fahren
Quelle: ADAC
Stand: 29.06.2023
Zitat:
Welche Voraussetzungen gelten für B196?
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
Mindestalter 25 Jahre
Zitat:
@Joggi-2 schrieb am 23. Oktober 2023 um 20:08:29 Uhr:
Richtig.
TS ist unter 21 Jahren und daher kommt nur die B196 in Frage. Oder aber er macht für die kurze Zeit bis 21 Jahre noch A! dann darf er unter 21 Jahren auch ein L5e/L3e Fahrzeug fahren
.. oder auch mal über ein S-Pedelec nachdenken ...