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3 Reifen inkl. Felgen defekt durch Überfahren einer Begrenzung

Themenstarteram 6. September 2010 um 7:57

Hallo Leute,

mir ist am Wochenende was Blödes passiert: Ich bin auf ein Parkdeck gefahren und wollte quer über das Parkdeck fahren. Dabei habe ich übersehen, dass zwischen den einzelnen Parkreihen eine Art Bordstein ist (leider nicht farblich gekennzeichnet). Den Bordstein habe ich leicht diagonal frontal voll mitgenommen und dadurch sind mir 3 Reifen geplatzt (2 Felgen haben auch ne ordentliche Macke - ob auch ein Schlag drin ist, muss sich erst noch rausstellen). Da es sich um das oberste von fünf Parkdecks handelte konnte ich nicht mehr runterfahren und auch den ADAC zu rufen machte keinen Sin, da der mit dem Abschleppwagen nicht aufs Parkdeck gekommen wäre (Zufahrt zu niedrig). Also musste ich den Audi Notdienst rufen, der mir dann meine WInterräder gebracht und montiert hat (Kosten: 750,- € inkl. Steuer...). Alles in allem also ein Schaden von mindestens 1.500 € (die Reifen sind 245-er - Stückpreis ca. 250 €).

Meine Frage ist nun: Greift in so einem Fall die Vollkasko? Kann der Besitzer des Parkdecks haftbar gemacht werden, weil die Bordsteine nicht farblich gekennzeichnet sind?

Ich war übrigens offensichtlich nicht der erste, dem das passiert ist. Der Bordstein hinter der Auffahrt ist voll mit Spuren von Reifen und Unterböden...

Bin gespannt auf Euer Feedback.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Herkman

ich denke mal ich werd so 30 Sachen drauf gehabt haben. Hätte aber noch erwähnen müssen, dass es sich um einen Firmenwagen handelt. Also werd ich den Schaden auf jeden Fall über die VK abwickeln. Mich hätte nur interessiert ob die Versicherung wegen der Übernahme der Kosten rumzicken kann.

Auf einem Parkdeck mit 30 Sachen rumzurasen kann Dir schon als grob fahrlässig ausgelegt werden.

 

Der Tipp von Koreaner, das Ganze unter Lehrgeld zu verbuchen, war schon sehr gut!

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Verlage den Parkhausbetreiber! Besser: Teeren und Federn!

Ernsthaft: Du hast doch im ersten Satz Deines Postings wunderbar den Kern der Sache getroffen, ich zitiere Dich mal:

"Mir ist am Wochenende etwas blödes passiert..."

Wem ist es passiert? Dir! Wer hat sich blöd angestellt? Du!

Also: Ärgern, sauer sein, wie Rumpelstilzchen tanzen, brüllen, Dampf ablassen und dann ist es auch gut! Kann den Ärger verstehen, aber unser Leben ist nunmal mit gewissen Risiken behaftet und mitunter auch von eigenen Fehlern geprägt. Kommt in den besten Familien und beim perfektesten Autofahrer vor ;)

Der Parkhausbetreiber wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT zur Verantwortung gezogen werden können. Du nutzt das Parkaus auf eigene Gefahr! Und wenn er nicht grob fahrlässig "Stolperfallen" einbaut, dann ist er ganz klar raus und das auch gut so. Hoffe, Du hast keinen seiner Bordsteine beschädigt, dann musst wohl Du (die Wahrscheinlichkeit ist um ein Vielfaches höher als das Du Geld von ihm bekommst) nämlich dem Betreiber DESSEN Schaden bezahlen.

Vollkasko: ob die dafür einstehen würde? Keene Ahnung, ich vermute ja! Da müssen aber die Koniferen ran!

Bei 1.500 € Schaden lohnt sich das aber im Normalfall (SB, Höherstufung, evtl. Abzug Neu für Alt...) eher nicht! Musst Du ausrechnen, bzw. ausrechnen lassen.

Grüße - und jetzt nicht mehr ärgern,

Superlolle

Sicher ist das grundsätzlich ein Fall für die Kasko.

Die Frage ist, lohnt sich das? Ich bezweifele, dass die Versicherung gebrauchte Reifen zum Neupreis erstattet. Und die Kosten für die Bergung (750,- EUR für das vorbeibringen von 4 Rädern ist reichlich gaga) dürften kaum so erstattungsfähig sein. Das hätte man mit etwas gutem Willen auch deutlich preiswerter hinbekommen.

Ich würde das ganze unter Lehrgeld verbuchen - und beim nächsten mal besser hingucken.

Koreaner

um den parkhausbetreiber zu verklagen müsste man erstmal erklären, warum man quer über das parkdeck fahren musste und die normale verkehrsführung nicht passierbar war....

kurz: vergiss es.

ob sich VK lohnt, kannste erst sehen wenn der genaue schaden feststeht. wenn 3 von 4 reifen geplatzt sind unterstelle ich mal, dass du nicht gerade langsam gefahren bist.

somit dürften felgen, fahrwerk, radaufhängung, ggf. achsen auch einen guten schlag gekriegt haben.

 

Themenstarteram 6. September 2010 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von heltino

um den parkhausbetreiber zu verklagen müsste man erstmal erklären, warum man quer über das parkdeck fahren musste und die normale verkehrsführung nicht passierbar war....

kurz: vergiss es.

ob sich VK lohnt, kannste erst sehen wenn der genaue schaden feststeht. wenn 3 von 4 reifen geplatzt sind unterstelle ich mal, dass du nicht gerade langsam gefahren bist.

somit dürften felgen, fahrwerk, radaufhängung, ggf. achsen auch einen guten schlag gekriegt haben.

Themenstarteram 6. September 2010 um 9:14

ich denke mal ich werd so 30 Sachen drauf gehabt haben. Hätte aber noch erwähnen müssen, dass es sich um einen Firmenwagen handelt. Also werd ich den Schaden auf jeden Fall über die VK abwickeln. Mich hätte nur interessiert ob die Versicherung wegen der Übernahme der Kosten rumzicken kann.

....also mir ist selbst eine ganz ähnliche Geschichte passiert. Da waren die Parkbuchten eines Kinoparkplatzes mit einem Kiesstreifen getrennt... Ich fahre da einfach drüber, nur dass dieser Kies irgendein komischer "Rollkies" war und der komplette Vorderwagen runter krachte.... Also ADAC angerufen und mich rausziehen lassen. (O-Ton ADAC: ah, hats wieder einen erwischt... Wir kommen täglich hier her...) Schaden am Auto war mit 170 EUR überschaubar, aber ist natürlich trotzdem ärgerlich... Also die Rechnung an den Kinobetreiber geschickt und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Grundstückseigentümer hat umgehend reguliert....

Grade wenn das öfter passiert, hast Du imho ganz gute Chancen vom Parkhausbetreiber Geld zu sehen, weil dann ist ja was nicht ganz in Ordnung... Wenn Du am Parkhaus nichts beschädigt hast, würde ich die Kosten auf jeden Fall mal geltend machen... Ausser einem Nein kann Dir dann ja nix passieren... Wieso Du Dir aber den Kopf vom ADAC zerbrichst, versteh ich nicht ganz... Weil die Kosten für den Audinotdienst hättest Du Dir in jedem Fall sparen können.....

Zitat:

Original geschrieben von Herkman

ich denke mal ich werd so 30 Sachen drauf gehabt haben. Hätte aber noch erwähnen müssen, dass es sich um einen Firmenwagen handelt. Also werd ich den Schaden auf jeden Fall über die VK abwickeln. Mich hätte nur interessiert ob die Versicherung wegen der Übernahme der Kosten rumzicken kann.

Auf einem Parkdeck mit 30 Sachen rumzurasen kann Dir schon als grob fahrlässig ausgelegt werden.

 

Der Tipp von Koreaner, das Ganze unter Lehrgeld zu verbuchen, war schon sehr gut!

Themenstarteram 6. September 2010 um 9:31

kann auch deutlich weniger gewesen sein - bin mir da eher unsicher, da ich in dem Moment nicht auf den Tacho geschaut habe.

Bei deutlich geringerer Geschwindigkeit zerfetzt man sich aber nicht gleich 3 Reifen und Felgen, sondern - wenn überhaupt - nur einen Reifen. Zu dem kommt ja noch die Querfeldeinfahrt, die auch nicht gerade als "kann Jedem mal passieren" ausgelegt werden wird.

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Bei deutlich geringerer Geschwindigkeit zerfetzt man sich aber nicht gleich 3 Reifen und Felgen, sondern - wenn überhaupt - nur einen Reifen. Zu dem kommt ja noch die Querfeldeinfahrt, die auch nicht gerade als "kann Jedem mal passieren" ausgelegt werden wird.

muss man in die versicherungsbedingungen sehen.

viele haben grobe fahrlässigkeit mitversichert, sofern man nicht betrunken, unter drogen, absichtlich oder im rahmen einer straftat das fahrzeug beschädigt hat.

Die meisten Parkhäuser haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h und da geht eigentlich kaum ein reifen kaputt.

Vielleicht einer, aber nicht direkt 3.

Mal ebend mit 50 drübergeheizt. Macht ja auch so viel Spaß querfeldein schnell zu fahren :-)

Tjo ich würde sagen Lehrgeld gezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Herkman

kann auch deutlich weniger gewesen sein - bin mir da eher unsicher, da ich in dem Moment nicht auf den Tacho geschaut habe.

Da frag ich mich, wo genau Du überhaupt hingeschaut hast. Nicht auf die Straße, nicht auf den Tacho... :confused: Aber egal.

Shit happens when you party naked.

In der Kaskoversicherung sind die einfachen Abschleppkosten versichert.

Die Kosten für den Transport der Reifen ins Parkhaus -die mit 750 EUR wirklich schon unverschämt berechnet sind. Dafür hättest Du die Dinger per Rikscha transportieren können- gehören grundsätzlich nicht zur Kasko. Wenn diese Rechnung akzeptiert wird, hast Du einen sehr entgegenkommenden Versicherer.

Zur Info, falls Dir sowas nochmal passieren sollte: Jeder ordentliche Abschlepper hat ein Fahrzeug, mit dem er in Tiefgaragen und auf Parkdecks kommt. Dass jemand im Parkhaus abgeschleppt werden muss, kommt schließlich öfter mal vor.

 

@TE

Hast du wenigstens zur Beweissicherung Fotos gemacht?

Die könnten zur Beurteilung hilfreich sein.

Zitat:

Original geschrieben von Herkman

ich denke mal ich werd so 30 Sachen drauf gehabt haben. Hätte aber noch erwähnen müssen, dass es sich um einen Firmenwagen handelt. Also werd ich den Schaden auf jeden Fall über die VK abwickeln. Mich hätte nur interessiert ob die Versicherung wegen der Übernahme der Kosten rumzicken kann.

Weiß dein Chef schon Bescheid? Hast du ihm die volle Wahrheit gebeichtet? Wie hat er reagiert?

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