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30.000er Inspektion überschritten, Auswirkung auf Garantie?
Hallo,
hab mich leider nicht rechtzeitig für die erste Inspektion gekümmert und hab ein Termin erst ende Dezember bekommen, da wird der Tiger knapp 33.000 runter haben.
Könnte es später Probleme mit der Garantie geben, falls was sein sollte?
LG
Beste Antwort im Thema
Ich sag mal, n' "netter" Händler könnte das für Dich passend korrigieren, wenns nicht allzu heftig überschritten ist und der Termin nicht kurzfristiger zustande kommen kann.
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49 Antworten
Zitat:
@cascadeure schrieb am 3. Dezember 2018 um 20:41:51 Uhr:
Hallo,
hab mich leider nicht rechtzeitig für die erste Inspektion gekümmert und hab ein Termin erst ende Dezember bekommen, da wird der Tiger knapp 33.000 runter haben.
Könnte es später Probleme mit der Garantie geben, falls was sein sollte?
LG
Sorry, aber warum fragst du das nicht direkt bei der Anmeldung?
Die Dame am Tel wusste es nicht und wollte zurückrufen
So lange es an Terminknappheit seitens des Autohaus liegt und die dir das schriftlich bestätigen, sollte das kein Problem sein. Wenn es VW dann aber doch anders sieht bringt dir meine Aussage nichts. Nachfragen, hilft nichts anderes.
Zitat:
@cascadeure schrieb am 3. Dezember 2018 um 20:41:51 Uhr:
Hallo,
hab mich leider nicht rechtzeitig für die erste Inspektion gekümmert und hab ein Termin erst ende Dezember bekommen, da wird der Tiger knapp 33.000 runter haben.
Könnte es später Probleme mit der Garantie geben, falls was sein sollte?
LG
Kann ich mir nicht vorstellen!
Das müsste in den Garantiebedingungen oder AGBs stehen. Kenne es nur von Mercedes, da sind es bei Neuwagengarantie 90 Tage und/oder 3000 km die bei Überziehung Garantieprobleme verursachen (können), bei Gehrauchtwagenharantie oder Verlängerung ist schon nur noch 1/3 Toleranz vorhanden. Wenn es bei VW identisch ist (wobei ich VW da bisher eher strikter wahrgenommen habe) würde ich mich da schon genauestens informieren. Da wird Dir die Dame am Telefon aber sicher nicht weiterhelfen können.
Ist doch alles geraten, entweder in den Garantiebedingungen nachlesen oder bei VW schriftlich anfragen.
Ich sag mal, n' "netter" Händler könnte das für Dich passend korrigieren, wenns nicht allzu heftig überschritten ist und der Termin nicht kurzfristiger zustande kommen kann.
Zitat:
@bigg0r schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:24:52 Uhr:
So lange es an Terminknappheit seitens des Autohaus liegt und die dir das schriftlich bestätigen, sollte das kein Problem sein.
Hmm, da kommt mir spontan in den Sinn, dass die Meldung einen Monat im vorhinein kommt
Normalerweise sollte sich da ein Termin finden lassen. Terminknappheit, auch wenn die Möglichkeit bestehen könnte, sehe ich da persönlich als schwaches Argument
Hallo,
meldet Car-Net nicht an die Fachwerkstatt?
Gruß
Hannes
Ich befürchte, das kann Probleme geben.
Mir hat mein Serviceberater erklärt, daß ich nicht 1 km oder 1 Tag überziehen darf.
Ich habe ihm auch entgegen gehalten, daß ich nicht immer zeitnah einen Termin bekäme. Er ist der Meinung, daß das nicht sein kann, weil die Meldung so früh kommt, daß man immer einen Termin rechtzeitig bekommt.
Ich halte das auch für völlig überzogen. Aber der VW Konzern muß die Milliarden-Strafen wieder reinholen. Da wird es mit Großzügigkeit nicht weit her sein.
Zitat:
@Charly208 schrieb am 4. Dezember 2018 um 08:32:21 Uhr:
Ich befürchte, das kann Probleme geben.
Mir hat mein Serviceberater erklärt, daß ich nicht 1 km oder 1 Tag überziehen darf.
Ist das tatsächlich so? Hat das jemand mal überprüft? Das würde in mein Bild der VW/Audi regularien passen, aber erschrecken würde es mich ja schon!
Ich kenne das auch so wer zu spät kommt, den bestraft das Leben das Auto meldet sich ja auch bei dir rechtzeitig das du ein Termin vereinbaren musst. Bzw bei Carnet und den jeweiligen Paketen, macht er das automatisch für dich. Naja ich denke mal nicht das was passiert, lass die Inspektion schnell machen und dann bist du wieder in der Garantie und alles gut. VW kann wenn VW möchte deinen Garantie anspruch blocken in der Zeit wo du keine Insperktion / Ölwechsel gemacht hast.
Ich meine gelesen zu haben das VW damals sogar bei einigen die Garantie verwehrte, bei denen die Steuerkettenprobkeme auftauchten. Da ging es auch nur um wenige Kilometer. Lass Dich da auf kein Experiment ein notfalls nen anderen Haendler suchen der Zeit hat, es sei denn es ist der letzte Service kurz vor Ablauf der Garantie.
Hallo,
nach meiner Kenntnis gibt es zu Einhaltung der Bedingungen für die Garantieansprüche keine "Überziehungsregelungen".
Schon gar nicht beim Versuch Kulanzregelungen außerhalb der Garantie zu finden.
Dies ist nicht auf den Hersteller fixiert! Mir sind Rückweisungen von Ansprüchen aus diesem Grund (geringfügigen Überschreitungen von 10 Tagen oder 1500 km Fahrleistung) sowohl von Mercedes als auch von KIA bekannt.
VW soll die Regelung bisher noch relativ großzügig auslegen. Was immer großzügig und noch bedeuten mag.
Da der Termin in der gewünschten Vertragswerkstatt wohl nicht rechtzeitig erfolgen kann, würde ich mich um eine andere Werkstatt bemühen. Notfalls eine nicht an den Hersteller bebundene Werkstatt, die nach Werksvorgabe anerkennte Inspektionen durchführt. Das ganze sollte man natürlich den Partnern zur Kenntnis geben.
…………..und 3000 km sind doch nicht "Terminvereinbarung verpennt"?
Ich glaube 5000 km vorher fängt das Ding erst an zu blinken?
Gruß
Hannes