300D abgasrückführung
Hallo zusammen
ich fahre eine 300 D im TModell und wollte fragen ob man die abgasrückführung entfernen kann/darf
ist der 110 PS Motor
der 109 PS Motor hat meines wissens keine drinnen.
was brauchen ich zum entfernen?
Gibt's da ärger beim Tüv`?
Gruss
Christian
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Kann: Ja
Darf: Nein
Gebraucht wird: entweder den Vakuumschlauch am Ventil dicht machen oder den Flansch mit einem Dichtplättchen (z.B. aus Kupferblech zuschneiden, dazu die Dichtung als Schablone verwenden. Goggle mal nach AGR Verschlußplatte, dann weißt Du was ich meine) zu machen.
Ärger beim TÜV: Wenn es der Mann vom TÜV merkt, dann ja (In der Form, daß die Betriebserlaubnis erlischt - jedenfalls so lange bis die Änderung wieder rückgängig gemacht wurde). Wenn es geschickt gemacht ist, sieht Mann (und somit auch dem Mann vom TÜV) nichts. Folglich auch kein Ärger
Gruß ebenfalls Christian
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18 Antworten
Hallo!
Kann: Ja
Darf: Nein
Gebraucht wird: entweder den Vakuumschlauch am Ventil dicht machen oder den Flansch mit einem Dichtplättchen (z.B. aus Kupferblech zuschneiden, dazu die Dichtung als Schablone verwenden. Goggle mal nach AGR Verschlußplatte, dann weißt Du was ich meine) zu machen.
Ärger beim TÜV: Wenn es der Mann vom TÜV merkt, dann ja (In der Form, daß die Betriebserlaubnis erlischt - jedenfalls so lange bis die Änderung wieder rückgängig gemacht wurde). Wenn es geschickt gemacht ist, sieht Mann (und somit auch dem Mann vom TÜV) nichts. Folglich auch kein Ärger
Gruß ebenfalls Christian
Hab mich das auch schonmal gefragt...
Kompletten Ansaugtrakt und Krümmer aus einem AGR-losen Wagen nehmen.
Da sieht kein Mensch was.
Bei den 2V-Dieseln war die AGR meines Wissens nach bis zum Schluss (Mitte '93) immer Sonderausstattung, also keinesfalls "notwendig".
Zitat:
@Hutchison123 schrieb am 23. November 2015 um 17:59:15 Uhr:
Hab mich das auch schonmal gefragt...
Kompletten Ansaugtrakt und Krümmer aus einem AGR-losen Wagen nehmen.
Da sieht kein Mensch was.
Bei den 2V-Dieseln war die AGR meines Wissens nach bis zum Schluss (Mitte '93) immer Sonderausstattung, also keinesfalls "notwendig".
ist schon mal interessant meiner is von 92er dann wär der quasi mit sonderaustattung
Moin,
Zitat:
@Hutchison123 [url=http://www.motor-talk.de/.../300d-abgasrueckfuehrung-t5506359.html?...]schrieb am 23.
Bei den 2V-Dieseln war die AGR meines Wissens nach bis zum Schluss (Mitte '93) immer Sonderausstattung, also keinesfalls "notwendig".
nein, ab Modelljahr 91 oder 92 gehörte die in D dazu. Exportfahrzeuge für bestimmte Regionen hatten die schon früher.
Gruß
Christian
Zitat:
@Squonk schrieb am 23. November 2015 um 20:13:52 Uhr:
Moin,
Zitat:
@Squonk schrieb am 23. November 2015 um 20:13:52 Uhr:
Zitat:
@Hutchison123 [url=http://www.motor-talk.de/.../300d-abgasrueckfuehrung-t5506359.html?...]schrieb am 23.
Bei den 2V-Dieseln war die AGR meines Wissens nach bis zum Schluss (Mitte '93) immer Sonderausstattung, also keinesfalls "notwendig".
nein, ab Modelljahr 91 oder 92 gehörte die in D dazu. Exportfahrzeuge für bestimmte Regionen hatten die schon früher.
Gruß
Christian
Danke für die Info.
Habe mal in einer Modellchronik gelesen (von MB), dass das SA war.
Dann war das vllt. doof ausgedrückt...
Kugel vom Kugellager in den Schlauch schieben, kleines Edelstahlblech anfertigen um das Ventil anzudichten, Ansaugtrakt reinigen und für den Rest der Laufzeit Freude haben.
Lass Dich nicht anklekkern mit BE erloschen oder der TÜV Mann und all so nen Käse.
Merkt keine Sau Und Du tust dem Motor was gutes.
Zitat:
Bei den 2V-Dieseln war die AGR meines Wissens nach bis zum Schluss (Mitte '93) immer Sonderausstattung, also keinesfalls "notwendig".
Ja, richtig für die 5-und 6-Zylindermotoren, aber der meistgebaute nämlich der 4-Zylinder war weiter ein Zweiventiler und zwar bis 1996 !
Bei meinem wars Taxi_Serienausstattung in Holland.
AGR unwirksam machen und die Kiste fährt 2-5 kmh schneller. Der Mist bremst und macht die Welt auch nicht besser.
NIcht gerade unabhängige Pseudo-Institutionen wie den TÜV, also die verlängerte Exekutive der deutschen Automobilindustrie unter Legitimation des deutschen Verkehrsministeriums nimmt in Insiderkreisen eh' keiner mehr ernst...
Viel mehr ist es eine Art Volkssport geworden, wer am Besten "bescheisst"...
Pullwoman
Auch die Einlassventile mit einigen Durchgängen Drosselklappenreiniger entschmocken.
Die waren bei mir richtig verkrustet.
Kommt aber auch durch die Kurbelgehäuseentlüftung.
Die Öldämpfe der KGE mit dem Ruß der AGR ergeben eine richtig schön hartnäckige, feuchte Ölkohle auf den Ventilen.
Also auch immer gutes Öl fahren.
Zitat:
@joebleifuss schrieb am 23. November 2015 um 23:00:21 Uhr:
Kugel vom Kugellager in den Schlauch schieben, kleines Edelstahlblech anfertigen um das Ventil anzudichten, Ansaugtrakt reinigen und für den Rest der Laufzeit Freude haben.
Lass Dich nicht anklekkern mit BE erloschen oder der TÜV Mann und all so nen Käse.
Merkt keine Sau Und Du tust dem Motor was gutes.
Er lässt sich ja nicht "anklekkern". Nachdem er aber gezielt danach fragt, ob man das darf, bekommt er von mir auch eine gezielte Antwort und die ist NEIN MAN DARF ES NICHT und JA ES ERLISCHT DIE BETRIEBSERLAUBNIS.
So: Mir ist aber auch so ein Dichtplättchen in den Flansch rein gerutscht, seinerzeit, gemerkt hat es niemand und somit auch nicht beanstandet. Und wen der Mann vom TÜV stört, der kann ja auch zur Konkurenzveranstaltung gehen.
lg
Christian
Zitat:
@mabuse_w124 schrieb am 24. November 2015 um 07:08:23 Uhr:
Zitat:
@joebleifuss schrieb am 23. November 2015 um 23:00:21 Uhr:
Kugel vom Kugellager in den Schlauch schieben, kleines Edelstahlblech anfertigen um das Ventil anzudichten, Ansaugtrakt reinigen und für den Rest der Laufzeit Freude haben.
Lass Dich nicht anklekkern mit BE erloschen oder der TÜV Mann und all so nen Käse.
Merkt keine Sau Und Du tust dem Motor was gutes.
Er lässt sich ja nicht "anklekkern". Nachdem er aber gezielt danach fragt, ob man das darf, bekommt er von mir auch eine gezielte Antwort und die ist NEIN MAN DARF ES NICHT und JA ES ERLISCHT DIE BETRIEBSERLAUBNIS.
So: Mir ist aber auch so ein Dichtplättchen in den Flansch rein gerutscht, seinerzeit, gemerkt hat es niemand und somit auch nicht beanstandet. Und wen der Mann vom TÜV stört, der kann ja auch zur Konkurenzveranstaltung gehen.
lg
Christian
Merkt man das nicht bei der Abgasmessung?
Nööööö....
Wird nur der "Trübungswert" gemessen.
Zitat:
@quali [url=http://www.motor-talk.de/.../300d-abgasrueckfuehrung-t5506359.html?...]schrieb am 26. November 2015 um 01:40:10
Merkt man das nicht bei der Abgasmessung?
Die messen bei der AU ja fast nichts...
Außerden wird bei Vollgas (wie bei bei der AU) die Abgasrückführung sowieso vom Steuergerät abgeschaltet.
Hallo allerseits!
Kurze Frage: wie erkennt man, ob das FZG dieser "Sonderausstattung" hat?
Mein FZG: 300D, 113 PS, EZ 11/1989 Mopf 1
Danke im Voraus!
113 PS....
Mit AGR und KAT 110 PS eingetragen.
Bei, ganz frühen Mopf 1 war das auch noch nicht drin, da wirklich noch Sonderausstattung.
Optisch erkennt man die AGR an dem Rohr, welches vom Abgaskrümmer über den Ventildeckel zum Luftfilerkasten verläuft.