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320dA Unfallfrei gekauft - Aber doch Unfallfahrzeug, was machen?

BMW 3er E90
Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 13:32

Hallo,

 

Ich habe mir im Dezember 2006 ein BMW 320dA BJ 12/05 bei der BMW Niederlassung in Hamburg gekauft.

Das Fahrzeug hatte eine Laufleistung von ca. 19 TKM.

Es wurde mir als "Unfallfrei" verkauft, dieses wurde im Vertrag auch explizit so festgehalten.

Nun habe Ich mal mein Fahrzeug schätzen lassen wieviel dieses noch Wert ist.

Dort wurde Ich gefragt ob das Fahrzeug schonmal ein Unfall hatte. Natürlich habe Ich dieses verneint.

Nun kam raus das hinten rechts, die Tür instandgesetzt wurde (ca.50% der Tür ist mit ca. 0,7-1,0 cm Spachtel repariert worden) sowie das Kniestück wurde auch Instandgesetzt und gespacht und Lackiert.

Über diese Nachricht bin Ich natürlich erfreut gewesen, da Ich extra bei meinen Händler des Vertrauens das Fahrzeug gekauft habe, und dort mehrere T€ mehrbezahlt habe und genau solchen Sachen aus dem Weg zu gehen.

Was die Aussage noch mehr bekräftig ist, das an der Tür hinten recht noch am unteren Rand Spachtelspuren sind, sowie in der Tür mehrere Stellen "abgesackt" sind vom Lack. Man kann in der Türpfalze auch genau sehen wo das Fahrzeug abgeklebt wurde.

 

Was sagt Ihr soll Ich machen? Was für rechte habe Ich hier nun Expliziet?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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37 Antworten

Zum Händler gehen mit dem Gutachten oder halt mit der Information und ihn damit konfrontieren.

a) Hast du eh noch garantie (denke ich)

sollte doch eigentlich kein problem sein, das zu regeln.

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 13:46

Also Ich habe schon Kontakt zu meinen Verkaufsberater aufgenommen und Ihn die Sache geschildert.

Dieser konnte mir leider auch nicht weiterhelfen, und wollte die Sache den an den Verkaufsleiter weiterleiten.

Bisher war Ich auch immer sehr zufrienden mit den Fahrzeugen von der NL, ist ja nun schon das 3. Fahrzeug innerhalb von 3 Jahren.

Was für recht stehen mir den zur verfügung?

 

Garantie ist noch bis 12/07 + 1 Jahr Euro+ vorhanden

Ich würde entweder gleich zum RA gehen oder mal hier etwas suchen www.frag-einen-anwalt.de

Z. B. hier ein ähnlicher Fall:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...lschaden-bei-H%E4ndler__f10146.html

Meiner Meinung nach hat die gekaufte Sache eine zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit) nicht, somit hat der Verkäufer seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllt.

Da eine Nachbesserung ausscheidet, der Unfall läßt sich ja nicht rückgängig machen, würde ich von Vertrag, wegen Nichterfüllung, zurücktreten.

Auf jeden Fall würde ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben.

Soweit ich weis, braucht der Händler kleinere Schäden, wie z.B. Delle in der Tür oder ähnliche Beulen/Kratzer, die instandgesetzt wurden nicht als Unfallschaden angeben.

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 15:00

Also soweit Ich Informiert bin ist dieses ja keine "kleine" Ausbesserung.

Die Komplette Tür, Kniestück wurden repariert. Und 1cm Spachtel auf mehr als 50% der Fläche von der Tür ist für mich keine "kleine" Reparatur.

Wenn die Motorhaube durch Steinschläge von Autobahnfahrten neu Lackiert wurde, ist dieses i.O. und brauch nicht expliziet aufgeführt werden. Aber so ein Schaden der dort war, muss meiner Ansicht nach einen Käufer mitgeteielt werden.

An den bisherigen Antworten sieht man ja dass wohl professioneller Rat gefragt ist.

Ich würde die Aussage nicht teilen, dass der Händler kleinere Schäden nicht als Unfall betiteln muss. Er muss es mMn nur nicht, wenn ein Teil komplett ausgetauscht wurde und somit keine Schäden zurückgeblieben sind. Z. B. Komplettaustausch Stoßstange oder Tür.

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 15:11

Ich habe erstmal am 25.10 einen Service Termin zur 40TKM durchsicht. Dort will der Verkaufsleiter sich das Fahrzeug selber einmal anschauen.

Zur not werde Ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen, und mir professionellen rat holen müssen von dem Anwalt meiner Vertrauens...

Natürlich wäre Ich ganz klar für eine Rückabwicklung bzw. Rücknahme und Auflösung des Kaufvertrages.

Im gegenzug würde Ich diesmal halt einen Neuwagen des Types 335dAT bestellen mit einen Listenpreis von rund 60T€.

 

Ich hoffe das man sich insofern gütlich einigen kann, den Ich möchte auch alle weiteren Fahrzeug dort in der NL kaufen.

Ich hoffe mal nicht, dass du nun beweisen mußt, dass der Schaden an deinem Fahrzeug schon vor der Übernahme entstanden ist!

Zitat:

Original geschrieben von Stb1

Meiner Meinung nach hat die gekaufte Sache eine zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit) nicht, somit hat der Verkäufer seinen Vertragsbestandteil nicht erfüllt.

Da eine Nachbesserung ausscheidet, der Unfall läßt sich ja nicht rückgängig machen, würde ich von Vertrag, wegen Nichterfüllung, zurücktreten.

Auf jeden Fall würde ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben.

....langsam, langsam, ruhig blut.

ich würde erst einmal abwarten, was der händler nun anbietet. möglich wäre minderung, wandlung usw... wenn ihm das von der höhe (minderung) nicht reicht, er nicht minden will und die gegenseite nicht wandeln möchte, kann er doch immer noch zum anwalt gehen. ich gehe mal davon aus, dass sie nach prüfung dieser sache ihren fehler einsehen werden und ihm als inzwischen schon stammkunden bestimmt ein gtes angebot machen werden.

also, erst einmal kommen lassen... ;)

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 15:33

Also mein Verkaufsberater versucht auch Kontakt mit den Vorbesitzer aufzunehmen, ob dieser von den "Schaden" wußte.

Wäre ja ein ding, wenn dieser es angegeben hat, und die NL diese Information "vergessen" hat mit in das System einzutragen.

Schließlich dauert es ja ne ecke bis das Fahrzeug den auf dem Hof des freundlichen steht.

Das war nämlich auch schon so eine Sache, dass das Fahrzeug ein elektrisch Rolo für die heckscheibe haben sollte, diese aber garnicht vorhanden war und im Extranet auch nicht für das Fahrzeug als Neuwagen geordert wurde. Dort habe Ich halt aber nochmal gnade vor recht ergehen lassen und 1 Auge zugedrück da diese Sonderausstattung mir nicht wirklich wichtig war. Stand zwar explizit im Kaufvertrag sowie im Lieferschein/Rechnung drinne, aber war tatsächlich nicht vorhanden ;)

am 12. Oktober 2007 um 15:37

Bitte beachten: unfallfrei ist nicht gleich schadenfrei !!

Dieses Auto muss gar keinen Unfall gehabt haben .. kann ja sein, das etwas anders passiert ist und die Tuer so instandgesetzt werden musste (Tuer gegen Tuer bei starkem Wind, etc.)

Der ADAC hat darauf hingewiesen, dass man deshalb immer "Schadenfreiheit des Fahrzeuges wird garantiert" in den Kaufvertrag schreiben muesste um spaeter unangenehme Situationen, wie diese, zu vermeiden.

Gruss (heute aus Krakau)

Martin

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 15:41

Also mir wurde im Verkaufsgespräch (war ja nun schon das 3. Fahrzeug) auch die Schadenfreiheit zugesichert.

Wenn ein Vorschaden vorhanden sein sollte, dieser im System eingetragen wäre. Dem war nicht so.

Naja und da waren halt noch 3 andere Personen dabei die das auch gehört haben :)

Werde wohl erstmal abwarten müssen & Tee trinken und mal schauen was mir angeboten wird.

Denke mal das die mir den wohl ne ganze ecke beim 335d entgegen kommen werden (hoffe Ich doch zumindest).

Also ich hab mal gehört, dass jeder Schaden bei dem lackiert werden musste (also auch kleine Parkschäden usw.) als Vorschaden gelten!

Also ich würde dem :-) mal ordentlich einheizen.

LG

Radair

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