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323ti stellt sich als Unfallwagen heraus...

BMW 3er E36
Themenstarteram 21. April 2007 um 8:36

Hallo zusammen,

ich habe mir vor über einem Jahr von privat (bzw. vom Händler über Kommision) einen 323ti gekauft. Heute fragte mich der Werkstattleiter bei meiner BMW-Werkstatt, ob ich wüßte, dass mein Wagen ein Unfallwagen sei. Ich fiel erstmal aus allen Wolken. Lt. Kaufvertrag sollte der Wagen unfallfrei sein!

Habe ich denn nun, nach über einem Jahr, noch irgendwelche Möglichkeiten, den Verkäufer in Regress zu nehmen? Danke für Eure Hilfe im Voraus!

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27 Antworten

Na dann weiß ihm mal nach dass er das wusste, dass es ein Unfallfzg. war. Kann ja sein dass der Verkäufer das nicht wusste, da er den selber schon in dem Zustand gekauft hat. War es denn ein schlimmer Schaden oder nur etwas kleines? Und woran will der Meister das erkennen dass er nen Unfall hatte?

Allerdings macht mich das "über Händler aber von privat" doch was stutzig. Klingt nach der typischen Masche "Ich verkaufe Schrott und will mich um die gesetzliche Gewährleistung drücken".

Am besten fragst du den Anwalt deines Vertrauens mal nach der weiteren Vorgehensweise.

am 21. April 2007 um 8:48

rechtslage sieht da so aus das wenn der verkäufer den wagen auch als "unfallfrei" gekauft hat,man da wenig bis gar nix machen kann. da er dir den wagen aus bestem "wissen und gewissen" als unfallfrei anbieten darf.

vorverkäufer ist auch nicht rechtlich zubelangen da er mit dem kaufabschluss nix zutun hat und aus der direkten sache raus ist.

ABER: wenn der unfall polizeilich bzw versicherungstechnisch gemeldet ist in der zeit des verkäufers von dem du den wagen hast. hast du den an den eiern. einzige möglichkeit.

du musst aber beweisen das er in deinem besitz unfallfrei ist bzw war. ziehmlich kompliziert und kannst selbst in diesem fall nur auf kulanz hoffen.

 

weiss wovon ich rede da mir das mal bei meinem motorrad passiert ist.

was ist das den für ein schaden

Zitat:

Original geschrieben von BöseZX6R

rechtslage sieht da so aus das wenn der verkäufer den wagen auch als "unfallfrei" gekauft hat,man da wenig bis gar nix machen kann. da er dir den wagen aus bestem "wissen und gewissen" als unfallfrei anbieten darf.

Seh ich etwas anders.

Unfallfrei ist Unfallfrei!

Egal ob er es wuste oder nicht,wenn ich als Verkäufer das nicht 100%ig weis,würde ich sowas nie reinschreiben.

Der letzte Verkäufer steht dafür erstmal gerade.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht;)

Der letzte Verkäufer müsste sich dann an seinen Verkäufer wenden und usw.

Mein Bruder hatte sowas damals mal mit seinem ( vom Händler ) gekauften 315i:o

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

315i:o

:D :D

 

Was ist das für eine Maschine M39 :D ;)

 

 

 

 

sry dazu musste ich einfach was schreiben.

 

 

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Slight

:D :D

 

Was ist das für eine Maschine M39 :D ;)

 

 

 

 

sry dazu musste ich einfach was schreiben.

 

 

Gruß Christian

Kp.was der e21 für ne Maschine hatte:D

Zitat:

Egal ob er es wuste oder nicht,wenn ich als Verkäufer das nicht 100%ig weis,würde ich sowas nie reinschreiben.

Der letzte Verkäufer steht dafür erstmal gerade.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Der letzte Verkäufer müsste sich dann an seinen Verkäufer wenden und usw.

alles ne sache der beweispflicht....also eher schlechte karten.

Zitat:

Original geschrieben von BöseZX6R

alles ne sache der beweispflicht....also eher schlechte karten.

Ja,kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an.

Ich würde über das Checkheft oder so erstmal versuchen raus zu bekommen,wo der Wagen gewartet wurde und vielleicht sogar repariert.

Ein Händler sollte das Wissen und den Fachverstand haben,ob ein Fahrzeug unfallfrei ist oder nicht.Er haftet in jedem Fall für das,was er verkauft,selbst wenn ihm das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde.Wenns hart auf hart geht,hat er schlechte Karten.Mein Stiefvater war Autohändler,spreche da aus Erfahrung.

Man sollte allerdings unterscheiden,zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden wie z.B. Parkrempler und dergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von kw 350

Ein Händler sollte das Wissen und den Fachverstand haben,ob ein Fahrzeug unfallfrei ist oder nicht.Er haftet in jedem Fall für das,was er verkauft,selbst wenn ihm das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde.Wenns hart auf hart geht,hat er schlechte Karten.Mein Stiefvater war Autohändler,spreche da aus Erfahrung.

Aber denke mal,auf Komission schaut das auch wieder anders aus?!

Genau so eine Sache ist meinem Stiefvater passiert.Das Auto stand nur auf seinem Hof und das Geschäft ist unter Privatleuten abgewickelt worden,er hatte es noch nicht mal angekauft.Vor Gericht hat er das Ding an den Ar*** bekommen.Er hätte den Käufer auf bestimmte Sachen hinweisen müssen,da er Fachmann sei und der Käufer des Wagens Laie.War ein Hammer,ist aber so.

Themenstarteram 21. April 2007 um 11:24

Hab mir schon gedacht, dass sich da nicht allzuviel machen läßt. Kann ich denn irgendwie herausbekommen, ob es zu meinem Wagen irgendwo einen polizeilichen Unfalleintrag gibt?

Der Schaden ist hinten rechts beim Radlauf, dort ist offenbar etwas verspachtelt worden. Leider aber nicht ordentlich, denn so wie es aussieht, hat es unter dem Spachtel etwas angefangen zu rosten, so dass an dieser Stelle langsam der Lack abgeht. Deswegen wird der Schaden auch erst jetzt sichtbar.

Ich werd mir am Montag mal einen Kostenvoranschlag machen lassen, denn eigentlich bin ich mit dem Wagen zufrieden und möchte ihn auch noch lange fahren.

Wenn es nicht allzu teuer ist, lass es gescheit machen. Wenn du Lust auf Stress hast und deine Nerven nicht schonen willst, dann kannst du Detektiv spielen. Ist leider Zeitintensiv und ob was bei rum kommt ist immer die Frage. Klar ist es "Betrug" aber solange der Karren sonst gut ist, freu dich doch. Manche haben nach paar Monaten einen Motorschaden und bleiben drauf sitzen ;)

Red mal mit Deinem Versicherungsvertreter. Die können rausbekommen ob für Dein Auto schonmal eine Versicherung einen Unfallschaden zahlen mußte oder gezahlt hat.

Dabei sind Halter- und Kennzeichenwechsel völlig gleichgültig.

Die können sozusagen ein Biographie für jedes Fahrzeug abfragen.

am 21. April 2007 um 12:58

Im Zweifel muss erkannt werden, WANN der Schaden war. Das lässt sich mit einem Gutachten (ca. 250 EUR die man erstmal selber tragen muss) ungefähr herausfinden. Danach kann dann geschaut werden, WER zu dem etwaigen Zeitpunkt Inhaber war und ob der dann den Unfall wissentlich verschwiegen hat anhand des jeweiligen Kaufvertrages.

Da sich diese Sache aber gradenlos hinziehen kann (bei mir knapp 2 Jahre) kann man schauen:

- wurde der Schaden ordnungsgemäß behoben

- sind folgeschäden zu erwarten

- ist infolge des Vorschadens mit einer verkürzten Lebenszeit der Stelle zu rechnen (schlecht gespachtelt o.ä.)

und wenn das alles ok sein sollte und man sich sagt "ok damit kann ich leben" ... sollte man sich den Streß ggf. ersparen.

Ich habe nach 2 Jahren 500 EUR Wertminderung durchdrücken können... Bei Autos über 4 Jahren Alter gibt es nämlich ne Abmachung unter den Gutachtern, dass da die Wertminderung nicht mehr so doll erfolgen kann oder sowas... ich hab auch schlecht gestaunt als ich das Urteil gelesen habe :( Lohnt also nur, wenns ein heftiger Schaden war.

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