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325d gekauft aus 07, welche GW Garantie (Intec)
Hi,
nach einer Weile im Audi Bereich bin ich wieder geil auf einen 3er geworden ich habe mir einen 325d Touring aus Mitte 2007 gegönnt mit knapp 147.000km drauf.
Ich habe das Fahrzeug bei einem freien Händler gekauft der Intec als GWG anbietet, welche Form der Garantie sollte ich nehmen:
Basis: Motor, Getriebe und Diff (wäre inklusive im Vkp)
Premium (ist schon deutlich mehr an Baugruppen)
Komfort: füllt im Endeffekt die Premium voll aus.
Kosten von 380€ Premium bis 540€ für die Komfort....
Ab 150.000km 50% Lohn und 30% matkosten übernahme, Laufzeit der Garantie 12Mon.
Mit was wäre denn eher zu rechnen:
Einspritzpumpe oder injektoren?
(Premium) (Komfort)
Kurz noch zum anmerken, der hätte mir deutlich weniger gezahlt als der GW Händler für mein altes auto (unterm Strich sind das insgesamt 4000€ weniger was ich jetzt bezahlt habe).
Vorstellung erfolgt nächste Woche, immer dieses warten
Gruß Abt.Vs4
Beste Antwort im Thema
Ja ja, mein Lieblingsthema - Gewährleistung...
Im Prinzip ist dazu aber alles schon geschrieben worden, es kommt nur darauf an, von welcher Seite aus man es betrachtet. Interessant sind in diesem Fall wirklich nur die ersten 6 Monate, da der Gesetzgeber innerhalb dieser Frist grundsätzlich davon ausgeht, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war.
Es ist jedoch richtig, der Händler kann den Nachweis erbringen, dass dem nicht so ist, aber das ist in vielen Fällen faktisch unmöglich und in ganz wenigen Fällen nur mittels eines teuren Gutachtens machbar. Punktus Knacktus, der Händler weiß zu diesem zeitpunkt noch nicht, ob er auf diesen Kosten sitzenbleiben würde. Man ist also schon geneigt zu sagen, dass man innerhalb der ersten 6 Monate faktisch auf der sicheren Seite ist - wenn nicht zufällig das falsche Teil kaputtgeht...
ABER - was sich in den letzten Jahren rapide geändert hat, ist die Einstellung der Gerichte zum Thema Verschleißteile, denn die sind wie schon angemerkt in der Gewährleistung nicht umfasst. Konnte man bis vor Jahren noch nahezu jedweden Mangel, ob Verschleiß oder nicht (Bremsen und Reifen mal ausgenommen), als Gewährleistungsfall durchbringen, entscheiden die Gerichte heute deutlich differenzierter - auch in Verbindung zur Gesamtlaufleistung und zum Alter des Fahrzeuges.
Übrigens hat man nicht automatisch nur 1 Jahr Gewährleistung, sondern ausschließlich dann, wenn der Verkäufer sein Recht die Gewährleistung zu verkürzen auch tatsächlich wahrnimmt. Manche Händler vergessen das gelegentlich im Kaufvertrag zu vermerken und schon hat man volle 2 Jahre Gewährleistung. Auch ein unbegründeter Gewährleistungsausschluss führt zum gleichen Ergebnis. Bringt aber nur selten was - eben wegen jener Beweislastumkehr, die nur innerhalb der ersten 6 Monate gilt.
Da nämlich faktisch jedes Teil an einem Auto zumindest einem altersbedingtem Verschleiß unterliegt, gibt es durchaus schon Entscheidungen, die bei einem Fahrzeug mit über 150 Tkm die Grenzen sehr eng ziehen. Und darauf baut so mancher Händler. Nach Ablauf der 6 Monate ist es für den Käufer faktisch kaum mehr möglich einen Gewährleistungsmangel durchzubringen, egal ob man 1 oder 2 Jahre hat.
Kurz zusammengefasst - kann gutgehen, muss nicht...
* * * * *
Für mich ist so eine Garantie immer mit einem etwas faden Beigeschmack versehen, gerade bei einem fast 7 Jahre alten Auto mit der Laufleistung. Es kommt am Ende wirklich nur auf das Kleingedruckte an, an die Ausschlüsse und was wann in welchem Umfang bezahlt wird.
Mal eben schnell 1000 Euro Reparaturkosten sind bei einem BMW nix ungewöhnliches, allerdings fahre ich mit so einem Wagen nimmer in die BMW Werkstatt bei 170 Euro Stundenlohn, sondern in die Fremdmarkenwerkstatt mit 60 oder 70 Euro Stundenlohn. Schon relativiert sich die Ersparnis zur Garantie und der Selbstbeteiligung ein wenig.
So ist das Ganze für mich eher eine persönliche Gewissensfrage. Wenn der TE damit besser schlafen kann, warum nicht... Ob er am Ende wirklich was spart weiß man nicht, wie bei jeder Versicherung...
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14 Antworten
*verdrückt*
Grob überschlagen musst du bei der zu deiner Kilometerleistung gehörenden Selbstbeteiligung schon einen Schaden von ca 800 - 1000 Euro haben, dass sich die Versicherung "rechnet".
Dazu kommt, dass der Händler erst mal 12 Monate in der Pflicht ist, da kann er sich nicht rausreden oder zwangsweise eine GW Versicherung verkaufen. Die muss er für sich selbst abschließen, weil er erst mal die Schäden beseitigen muss. Die ersten 6 Monat ohne wenn und aber, danach kommt die Beweislastumkehr ins Spiel.
Ich würde mich mit diesem Thema 11 Monate nach dem Kauf beschäftigen.
Wenn du aber den Eindruck haben solltest, dass der Händler jetzt schon wegen möglicher Problem rumzickt, würde ich den Wagen sofort von der Begehrlichkeitsliste streichen.
Mittlerweile sollte es sich selbst bei den Fähnchenhändlern rumgesprochen haben, wie Garantiebedingungen in D zu handhaben sind.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
1
Ich würde mich mit diesem Thema 11 Monate nach dem Kauf beschäftigen.
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Wenn du aber den Eindruck haben solltest, dass der Händler jetzt schon wegen möglicher Problem rumzickt, würde ich den Wagen sofort von der Begehrlichkeitsliste streichen.
Mittlerweile sollte es sich selbst bei den Fähnchenhändlern rumgesprochen haben, wie Garantiebedingungen in D zu handhaben sind.
Zu 1, ok, dass ist mal eine gute Antwort, so habe ich das noch nie betrachtet
Zu2, nee nee, alles gut! Ich hatte einen 2.0tdi mit 170ps, ich bin sehr ängstlich geworden (der schlimmste Motor bislang!)
Aber das Fahrzeug an sich ist schon gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Aber das Fahrzeug an sich ist schon gekauft?
Ja, bei Abholung wird das mit der Garantie denn fertig gemacht.
Wie Zimpala schon geschrieben hat, die ersten 6 Monate wäre die GWG zum Fenster hinausgeworfenes Geld, da du in den ersten 6 Monaten eine quasi Garantie von Gesetzes Seite hast.
Glückwunsch zum neuen!
Danke Ritter.
Ja, dass ist mir schon klar mit der Gewährleistung (habe deswegen aber auch schon mal gegen Audi klagen müssen...).
Würdet ihr denn für 500tacken das komfortpaket nehmen obwohl nur 50% und 30%Mat.kosten übernommen werden?
Als Anhang das Sahnestück
Zitat:
Original geschrieben von Ritter_Chill
Wie Zimpala schon geschrieben hat, die ersten 6 Monate wäre die GWG zum Fenster hinausgeworfenes Geld, da du in den ersten 6 Monaten eine quasi Garantie von Gesetzes Seite hast.
Glückwunsch zum neuen!
Jein - ganz abgesehen mal von der Beweislastumkehr nach 6 Monaten: Bei immerhin 147.000km fällt da schon einiges raus bzw. kann im Streitfall durchaus zugunsten des Händlers ausgehen - Stichwort natürlicher Verschleiss. Die kundenfreundlichen Urteile sind nicht mehr soo sicher, wie vor ein paar Jahren, als die Gewährleistung für Gebrauchtwagen faktisch nahezu einer Neuwagengarantie entsprach...m.E. ist das auch nicht ganz unangemessen, ich kann da oft auch die Händlerseite nachvollziehen.
Läßt sich schön in einschlägigen Urteilssammlungen nachvollziehen.
Eine seriöse parallele Garantie halte ich schon für empfehlenswert, nicht nur, falls sich ein Händler (bei dem man auch gerade heutzutage hoffen muss, dass er im Schadensfall noch existiert) erstmal querstellt.
Zitat:
Original geschrieben von Ritter_Chill
Wie Zimpala schon geschrieben hat, die ersten 6 Monate wäre die GWG zum Fenster hinausgeworfenes Geld, da du in den ersten 6 Monaten eine quasi Garantie von Gesetzes Seite hast.
Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis! Die Beweislastumkehr ersetzt keineswegs eine Haltbarkeitsgarantie. Denn sie wirkt nur in zeitlicher Hinsicht und kann vom Verkäufer widerlegt werden. Es gibt reichlich einschlägige Rechtsprechung des BGH dazu, gerade aus dem Gebrauchtwagenbereich. Ich nenne nur die Stichworte: Zylinderkopffall und Zahnriemenfall.
Zitat:
Original geschrieben von A8NSLIDELUXE
Zitat:
Original geschrieben von Ritter_Chill
Wie Zimpala schon geschrieben hat, die ersten 6 Monate wäre die GWG zum Fenster hinausgeworfenes Geld, da du in den ersten 6 Monaten eine quasi Garantie von Gesetzes Seite hast.
Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis! Die Beweislastumkehr ersetzt keineswegs eine Haltbarkeitsgarantie. Denn sie wirkt nur in zeitlicher Hinsicht und kann vom Verkäufer widerlegt werden. Es gibt reichlich einschlägige Rechtsprechung des BGH dazu, gerade aus dem Gebrauchtwagenbereich. Ich nenne nur die Stichworte: Zylinderkopffall und Zahnriemenfall.
Kannst du das mit einem Beispiel beschreiben? Und was würdest du mir empfehlen?
Du solltest Dir auch mal das Kleingedruckte durchlesen. Diese Garantien sind kein Rundumsorglos Paket. Für die gängigen Defekte, wie z.B. Undichtigkeiten oder dem Nachspüren von Geräuschen zahlen sie meist garnicht. Beim Ausfall einer Komponente kommen noch die hohen Selbstbeteiligungen dazu. Ich würde nicht soviel Geld in die Garantieversicherung stecken. Sollte etwas kaputt gehen würde ich mir lieber eine Werkstatt mit angemessenen Preisen suchen.
Bei dem Fahrzeugalter hast Du bei BMW sowieso nichts mehr zu erwarten, außer eine hohe Kostengarantie bei Reparaturen
Ja ja, mein Lieblingsthema - Gewährleistung...
Im Prinzip ist dazu aber alles schon geschrieben worden, es kommt nur darauf an, von welcher Seite aus man es betrachtet. Interessant sind in diesem Fall wirklich nur die ersten 6 Monate, da der Gesetzgeber innerhalb dieser Frist grundsätzlich davon ausgeht, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war.
Es ist jedoch richtig, der Händler kann den Nachweis erbringen, dass dem nicht so ist, aber das ist in vielen Fällen faktisch unmöglich und in ganz wenigen Fällen nur mittels eines teuren Gutachtens machbar. Punktus Knacktus, der Händler weiß zu diesem zeitpunkt noch nicht, ob er auf diesen Kosten sitzenbleiben würde. Man ist also schon geneigt zu sagen, dass man innerhalb der ersten 6 Monate faktisch auf der sicheren Seite ist - wenn nicht zufällig das falsche Teil kaputtgeht...
ABER - was sich in den letzten Jahren rapide geändert hat, ist die Einstellung der Gerichte zum Thema Verschleißteile, denn die sind wie schon angemerkt in der Gewährleistung nicht umfasst. Konnte man bis vor Jahren noch nahezu jedweden Mangel, ob Verschleiß oder nicht (Bremsen und Reifen mal ausgenommen), als Gewährleistungsfall durchbringen, entscheiden die Gerichte heute deutlich differenzierter - auch in Verbindung zur Gesamtlaufleistung und zum Alter des Fahrzeuges.
Übrigens hat man nicht automatisch nur 1 Jahr Gewährleistung, sondern ausschließlich dann, wenn der Verkäufer sein Recht die Gewährleistung zu verkürzen auch tatsächlich wahrnimmt. Manche Händler vergessen das gelegentlich im Kaufvertrag zu vermerken und schon hat man volle 2 Jahre Gewährleistung. Auch ein unbegründeter Gewährleistungsausschluss führt zum gleichen Ergebnis. Bringt aber nur selten was - eben wegen jener Beweislastumkehr, die nur innerhalb der ersten 6 Monate gilt.
Da nämlich faktisch jedes Teil an einem Auto zumindest einem altersbedingtem Verschleiß unterliegt, gibt es durchaus schon Entscheidungen, die bei einem Fahrzeug mit über 150 Tkm die Grenzen sehr eng ziehen. Und darauf baut so mancher Händler. Nach Ablauf der 6 Monate ist es für den Käufer faktisch kaum mehr möglich einen Gewährleistungsmangel durchzubringen, egal ob man 1 oder 2 Jahre hat.
Kurz zusammengefasst - kann gutgehen, muss nicht...
* * * * *
Für mich ist so eine Garantie immer mit einem etwas faden Beigeschmack versehen, gerade bei einem fast 7 Jahre alten Auto mit der Laufleistung. Es kommt am Ende wirklich nur auf das Kleingedruckte an, an die Ausschlüsse und was wann in welchem Umfang bezahlt wird.
Mal eben schnell 1000 Euro Reparaturkosten sind bei einem BMW nix ungewöhnliches, allerdings fahre ich mit so einem Wagen nimmer in die BMW Werkstatt bei 170 Euro Stundenlohn, sondern in die Fremdmarkenwerkstatt mit 60 oder 70 Euro Stundenlohn. Schon relativiert sich die Ersparnis zur Garantie und der Selbstbeteiligung ein wenig.
So ist das Ganze für mich eher eine persönliche Gewissensfrage. Wenn der TE damit besser schlafen kann, warum nicht... Ob er am Ende wirklich was spart weiß man nicht, wie bei jeder Versicherung...
Das Problem mit einer Versicherung bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung ist doch, dass der Kunde der Meinung ist, jetzt 12 Monate kostenfrei durch die Gegend fahren zu können, absolut sorgenfrei. Dafür hat man ja schließlich bezahlt. Und er unter Umständen nur schwer davon zu überzeugen ist, dass es eben nicht so ist, da Bremsen, Kupplung ... einfach Verschleißteile sind, die mächtig ins Kontor schlagen.
Das ist einfach der Nachteil eines Ge- ( oder schlecht geredet Ver-) brauchtwagens ... bei dem diese Abnutzung ja schon im Verkaufspreis beachtet wurde. Und solche Ansprüche werden von den Gerichten mehrheitlich zu Recht niedergebügelt.
Wenn man die Versicherung jedoch vernünftig betrachtet und sich gegen Motorschäden, Turbodefekkte, defekte Getriebe ... absichern will ... in diesem Fall würde ICH die ersten 12 Monate auf eine zusätzliche Versicherung verzichten und dem Händler erklären, nötigenfalls über eine vorhandenen Rechtsschutzversicherung, wie der deutsche Gesetzgeber heute Kunden schützt.
Nach diesen 12 Monaten kann man dann drüber nachdenken.
Ist doch bei Neuwagen nicht anders. Nur heißen hier die Kandidaten Garantieverlängerung und Kulanz. BMW wollte für 1+2 Jahre für meinen 335i 2100€ haben ... 1400 € habe ich schon fast reingespart und für Schäden frei. Kulanz sollte auch kein Problem sein, bei knapp 4 Jahren und 30.000 km ... aber auch bei 80.000 km nicht, die ein normaler Erstwagen in dieser Zeit bewegt wird.
Hi,
Ich werde, wie Zimpalazumpala bereits erwähnte, mich im ersten Jahr mit dem standartpaket zufrieden geben und denn evtl eine Anschlussgarantie wählen. So kann ich selber bei möglichen garantiefällen sehen, ob die GW-Versicherung was taugt oder nicht. Ich bin gelernter kfz'ler und kenn mich eine wenig mit Gewährleistung aus und das drum herum, lediglich Garantie ist nicht so mein Wissensbereich.
Besten Dank bis hierher schonmal und einen tollen 3. Advent