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330d als JW nach vier Wochen immer noch nicht lieferfertig - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Hallo zusammen,
brauche einen Rat der "Rechtsexperten" unter euch.
Habe vor ca. vier Wochen (am 9.06.16) einen 330d als JW privat bar gekauft. Der Wagen sollte eigentlich nach 8-10 Tagen abholbereit sein. Hatte meinen in Zahlung gegeben und einen kleinen Betrag bar überwiesen. Wollte das Fahrzeug dann am 21.06.16 abholen, was aber nicht möglich war, da ein Scheinwerfer nicht leuchten wollte.
Der Verkäufer hatte mir dann am Telefon versichert, dass das Problem behoben werden könne. In der Woche danach waren dann sowohl er als auch ich im Urlaub, der Wagen sollte in der Zeit endgültig fertig gemacht werden.
Nun war es dann so, dass die Werkstatt das Fahrzeug in der Zeit nicht weiter bearbeitet hatte. Der Verkäufer konnte sich das auch nicht erklären, warum da nichts gemacht wurde. Er wollte sich aber darum kümmern, dass der 330d noch dazwischengeschoben wird.
Dann kam heraus, dass wohl das Steuergerät für den Scheinwerfer kaputt sei, das bestellt werden sollte. Dies wurde dann heute eingebaut und der Scheinwerfer leuchtet tatsächlich. Nur geht jetzt leider das PDC vorn nicht mehr.
Ich habe jetzt die Faxen dicke. Vor allem fühle ich mich nicht mehr wohl mit dem Wagen, da ich befürchte, dass ich hinterher damit laufend beim bin wegen irgendwelcher Elektroniksachen. Was soll ich machen?
Im Kaufvertrag steht: Ich habe das Recht, "binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem ich den Wagen in Besitz genommen habe.
Ich habe das Fahrzeug bislang nicht angemeldet und nur die Unterlagen zu Hause. Ist das schon "in Besitz genommen"? Und was ist mit den Verzögerungen? Die waren bei Kauf nicht abzusehen, es bleibt ein komisches Gefühl. Welche Rechte hat der Händler? Muss ich den 330d trotzdem nehmen?
Bitte keine Antworten a la "selber Schuld, dass du so eine Möhre nimmst" etc. Das ist schließlich ein JW mit 6700km auf der Uhr. Da kann man eigentlich nicht viel falsch machen.
A.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMWTordi schrieb am 7. Juli 2016 um 18:24:31 Uhr:
Zitat:
Habe vor ca. vier Wochen (am 9.06.16) einen 330d als JW privat bar gekauft
Ich vermute hier ein Missverständniss. Hast du den Wagen FÜR dich privat gekauft oder VON privat gekauft.
Meines Erachtens bist du in der aktuellen Situation maximal Eigentümer des Fahrzeuges. Besitzer ist in dem Fall noch der Händler.
Mit "privat bar" meinte ich als Privatmann und nicht finanziert ganz normal bei einem Händler abgenommen. Also kein Leasing o.ä., kein Geschäftsmann, keine Firma.
Die Sache ist nun so ausgegangen, dass ich das Fzg. Donnerstag abgeholt habe. Es ist am Ende doch noch soweit alles zu meiner Zufriedenheit behoben worden. Ein Fehler im Kabelbaum hat anscheinend einen Kurzschluss ausgelöst, der die Fehlerkette in Gang gesetzt hat?
Wie auch immer, soll nicht meine Sorge sein. Der Wagen läuft ansonsten gut, ich bin zufrieden. Zudem gab es den Tank 3/4 voll und die WR zum guten Preis. Bei meiner Inzalungnahme wurde nicht gemeckert und der vorher vereinbarte Preis blieb bestehen.
Ich bedanke mich bei allen für die Antworten und ihre Hilfe. Wäre es anders ausgegangen und die hätten den Wagen nicht hinbekommen, hätte ich hier wichtige Tipps bekommen. Evtl. dient der Thread ja auch als Anregung für andere bei ähnlich gelagerten Fällen.
Nochmals besten Dank!
A.
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22 Antworten
Also rechtlich gesehen musst du ganz genau im Vertrag nachschauen, ob drinne steht "mit Abschluss des Kaufvertrages binnen 14 Tagen" oder "mit Übernahme des Autos". Im ersten Fall musst du das Auto nehmen, weil der Kaufvertrag vor länger als 2 Wochen abgeschlossen wurde. Im letzten Fall kannst du zurücktreten. Natürlich kommt es auch immer auf den Händler an, ob er das so hinnimmt. Rechtlich gesehen hast du das Auto noch nicht übernommen, wodurch der Kauf noch nicht vollständig vollzogen ist (insofern das im Vertrag steht).
Wenn du Rechtsschutz hast, solltest du unbedingt einen Anwalt einschalten, das wäre für dich kostenlos und du hättest definitiv mehr Rückhalt und Drohmittel.
Zitat: "Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie [...] den Wagen in Besitz genommen haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Ich habe am 10.06.16 unterschrieben und die Kohle überwiesen. Angemeldet ist aber wie gesagt noch nichts.
A.
Danke aber schon mal, @JReim44!
A.
Dann kannst du es in schriftlicher Form einreichen, denk dran es als Einschreiben wegzuschicken, damit Sie nicht sagen es sei nicht angekommen
Mit freundlichen Grüßen
Besitz ist die tatsächliche Sach- und Verfügungsgewalt, welche bisher nicht vorhanden ist. Momentan ist der Wagen im Besitz der Werkstatt. Bei der Formulierung im Kaufvertrag ist der Widerruf also noch möglich.
Steht ein Lieferdatum im Vertrag?
Widerruf ist nach den Worten im Vertrag noch möglich! Ich würde es tun! Irgendwas stinkt da. Nach so kurzer Zeit derartige Defekte und diese Ausreden bzw (unglücklichen?) Umstände?! Hätte immer ein blödes Gefühl mit dem Wagen! Steck da nicht drin, klar, aber irgendwas sagt mir auch: Finger weg. Hast du Druck? Ne Wahl? Viel Glück und Erfolg!!
Vielen Dank euch allen.
Bin gerade in Verhandlungen mit dem gleichen Händler wegen eines Neuwagens. Sollte man sich da einigen, wäre das sicher das Beste, dann erledigt sich das von selbst. Wenn nicht, bleibt der 330d da. Habe auch kein gutes Gefühl dabei.
A.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 5. Juli 2016 um 21:21:39 Uhr:
Steht ein Lieferdatum im Vertrag?
Nein. Das wurde per Mail verabredet, Termin war der 23.06.16 - seitdem warte ich, dass ich den Koffer abholen kann.
A.
Zitat:
@Anaxarch schrieb am 5. Juli 2016 um 19:35:49 Uhr:
Zitat: "Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie [...] den Wagen in Besitz genommen haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."
Ich habe am 10.06.16 unterschrieben und die Kohle überwiesen. Angemeldet ist aber wie gesagt noch nichts.
A.
Ich hätte da auch massive Bedenken, am Ende ein Gurke zu kaufen. Also sollte der Wagen weg.
Wenn ich den Text richtig verstehe geht das formal erst, wenn du ihn übernommen hast. Dann erst zurücktreten ist für dich blöd und kann aber auch nicht im Interesse des Verkäufers sein (Zeit, Aufwand, noch ein weiterer Besitzer im Brief). Also schon jetzt dem Verkäufer klar machen, dass du bei Übernahme zurücktrittst und vorzeitige Vertragsauflösung vorschlagen. Dann die gegenseitige Vertragsauflösung "ohne gegenseitige Ansprüche" und Termin zur Rückzahlung des bezahlten Geldes wasserdicht schriftlich machen!
Wenn es um einen BMW-Hàndler geht, ist die Alternative mit einem Neuwagen sicher gut, um ohne viel Ärger aus der Sache rauszukommen. Aber auch da: Der alte Vertrag muss schriftlich anulliert weden.
Bin kein Jurist, aber aus Erfahrung etwas misstrauisch geworden.
JooJooo
Wäre rechtlich wirksam ein Termin vereinbart, wärst Du IMHO schon jetzt zum Rücktritt berechtigt, da der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt hat. Da es unklar ist, müsstest Du ev. noch schriftlich eine Frist setzen, innerhalb derer der Verkäufer das Fahrzeug aber halt auch liefern kann.
Ansonsten ist der Rücktritt hier geregelt:
Er tritt aber nicht aufgrund der nicht eingehaltenen Frist zurück, sondern weil im vertrag steht, dass er binnen 14 Tagen dazu berechtigt ist.
Wäre das so nicht im Vertrag, könnte er nach Versäumnis der Frist nicht sofort zurücktreten. Da muss man schon erst nochmal schriftlich eine neue Frost setzen usw blabla.
Zitat:
@Ritter_Chill schrieb am 6. Juli 2016 um 14:16:22 Uhr:
Er tritt aber nicht aufgrund der nicht eingehaltenen Frist zurück, sondern weil im vertrag steht, dass er binnen 14 Tagen dazu berechtigt ist.
Die 14 Tage sind doch rum und das mit der Frist habe ich genau so geschrieben.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 6. Juli 2016 um 15:16:02 Uhr:
Zitat:
@Ritter_Chill schrieb am 6. Juli 2016 um 14:16:22 Uhr:
Er tritt aber nicht aufgrund der nicht eingehaltenen Frist zurück, sondern weil im vertrag steht, dass er binnen 14 Tagen dazu berechtigt ist.
Die 14 Tage sind doch rum und das mit der Frist habe ich genau so geschrieben.
Die 14 Tage sind nicht rum, weil (erstaunlich bei Kauf von Privat) im Vertrag stehen soll, innerhalb 14 Tagen ab der Inbesitznahme des Fahrzeugs und da das noch nicht passiert ist, kann er auch noch nicht einfach so zurück treten. Aktuell kann er nur die Lieferung anmahnen und wenn die dann immer noch nicht innerhalb der Frist erfolgt, wegen Nichterfüllung zurück treten und die Anzahlung zurück fordern.