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34 PS statt 44 PS
Hallo zusammen,
dachte mir ich erstelle doch nochmal ein neues Thema.
Habe mir vor ca. 5 Wochen (als absoluter Anfänger und Laie)´nen Käfer gekauft.
Der Wagen war als 44PS mit 1270ccm inseriert und auch in allen Briefen und im Kaufvertrag mit 44PS mit 1270ccm angegeben.
Ihr werdet euch nun warscheinlich kringeln vor lachen aber vor ein paar Tagen habe ich nun festgestellt, dass es sich bei dem Motor um einen 34 PS Motor handelt...jaaa, jaaa ich weiss...ha ha ha
Habe mit dem Vogel von dem ich den Wagen habe telefoniert
und er würde mir nun mit 250 EUR entgegen kommen...halte ich für einen absolut schlechten Witz.
Wollte mich nun mal schlau machen was ihr sagen würdet was man da veranschlagen müsste/sollte/könnte?
Hab irgendwie nicht wirklich Ahnung was das Preismässig ausmachen könnte, weiss nur, dass die ganze Aktion mit TÜV und Zulassungsstelle (wenn ich es auch im Fahrzeugschein usw. stehen haben wollen würde) schon so um die 100 EUR kosten würde.
Gruss,
Daniel
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16 Antworten
Naja, ich weiß ja nicht, was der Wagen insgesamt gekostet hat, aber wenn ich 100€ bzw. das Eintragen bezahlt bekommen würd und die 250€ würd ich mir des überlegen.
Nur, ist es nicht so, dass man mit nem anderen Motor, den man einträgt, keine H-Zulassung mehr bekommt!
Auch wenn der Motor aus der Zeit ist!?
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
mfg woita
Wenn es ein Motor aus der Zeit ist und der eigentlich passende Motor zum Chassis ist, dann dürfte es eigentlich keine probleme geben... Am besten beim Tüv nachfragen!
Ich fahre auch ein 1300 Chassis mit 1200 Motor mit H-Kennzeichen. Leider ist aus den papieren nicht nachzuvollziehen, seit wann der Motor drin ist, ist aber immerhin auch eingetragen
Ne ne, die 100EUR müsste ich dann selber zahlen.
Also wären es dann unterm Strich schlappe 150. Halte ich für lächerlich...leider kenne ich mich nun nicht so wirklich mit Vertragsrecht aus aber irgendwie kann das alles nicht in Ordnung sein.
Muss wohl doch der Anwalt her...naja, wofür zahle ich auch seit Jahren die Rechtsschutz.
Nur mal so aus Neugier......Was haste den bezahlt für den krabbler?
Zitat:
Original geschrieben von Woita85
Nur, ist es nicht so, dass man mit nem anderen Motor, den man einträgt, keine H-Zulassung mehr bekommt!
Auch wenn der Motor aus der Zeit ist!?
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
mfg woita
Du liegst definitiv falsch. Ich fahre zwei Käfer mit anderen Motoren, als ursprünglich eingebaut waren. Bei einem der beiden Käfer habe ich selbst vor zirka acht Jahren einen schwächeren Motor einbauen lassen. Da es sich um Original-Motoren ohne technische Veränderungen - vor allem ohne Tuning-Maßnahmen handelt - war und ist die H-Zulassung überhaupt kein Problem. Das steht übrigens auch so in den TÜV-Vorschriften für die H-Zulassung drin, sinngemäß: Es muss ein Motor verbaut sein, der für den jeweiigen Fahrzeugtyp seinerzeit angeboten wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Eugenkraus
Ne ne, die 100EUR müsste ich dann selber zahlen.
Also wären es dann unterm Strich schlappe 150. Halte ich für lächerlich...leider kenne ich mich nun nicht so wirklich mit Vertragsrecht aus aber irgendwie kann das alles nicht in Ordnung sein.
Muss wohl doch der Anwalt her...naja, wofür zahle ich auch seit Jahren die Rechtsschutz.
Wenn du den Wagen wirklich als 44-PS-Fahrzeug gekauft hast, hast du meines Wissens Recht auf Wandlung bzw. Rückgängigmachung des Vertrags. Ich kenne nämlich einen Fall, der fast genauso gelagert war wie deiner (ein 40-PS-Käfer wurde mit 34-PS verkauft) und vor Gericht in der ersten Instanz ausgefochten wurde. Der Motor und damit auch die Motorleistung ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags, ergo muss diesbezüglich alles korrekt sein. Du kannst also einen Preisnachlass oder Aufhebung des Kaufvertrags verlangen, wenn du beweisen kannst, dass du den Wagen als 44-PS-Fahrzeug gekauft hast (das scheinst du deinen Angaben nach ja zu können).
Wenn dir der Käfer also ohnehin nicht gefallen sollte, kannst du ihn wohl wieder los werden. Schwieriger wird es, wenn du den Käfer eigentlich behalten möchtest und nur auf einen Preis-Nachlass spekulierst. Da es sich ja um gebrauchte Motoren handelt, ist die Kaufpreis-Differenz zwischen 34 und 44 nicht mehr sehr groß. Der Verkäufer wird mit Sicherheit (wenn er clever ist) argumentieren, das du durch die Verwechslung sogar einen gewissen Vorteil hast, weil die 34 PS-Motoren als sparsamer und robuster als die 44-PS-Aggregate gelten. Deshalb dürften kaum mehr als 200 Euro rauspringen. Wie gesagt: Mein Posting basiert auf dem, was ich vor Gericht miterlebt habe bei dem damaligen Streit um dem angeblichen 40-PS-Käfer, der tatsächlich aber einen 34-PS-Motor hatte. Ich bin kein Jurist, ich kann nur sagen, wie es damals ablief. Ganz wichtig: Der Verkäufer damals war ein Händler! Händler haben aber eine viel größere Gewährleistungspflicht als ein Privatverkäufer. Solltest du deinen Käfer also von Privat gekauft haben, ist die Rechtslage bezüglich der Wandlung/Rückgabe möglicherweise ganz anders.
Übrigens: Bevor du vor Gericht ziehst und falls du den Käfer tatsächlich von einem Händler gekauft hast, sollest du dich zuerst an eine der Schiedsstellen wenden. Das spart Gerichtskosten und bringt oft genauso viel. Wenn der Verkäufer ein Händler ist und die Schiedsstellen akzeptiert.
Hallo,
also von Privat würde ich nicht wirklich sagen. Ist ´ne kleien KFZ-Klitsche gewesen...hatte auch andere Fahrzeuge zum Verkauf dort stehen.
Der Kaufpreis war 2800EUR.
Und zurückgeben kommt für mich eigentlich eher weniger in Frage, da mittlerweile ca. 600-700EUR und ´ne Menge Arbeit drin stecken...neue Zündanlage, neue Bremsen(Radbremszylinder und alles was dazu gehört), neuer Blinkerhebel, Ölwechsel...etc.
Da das Umtragen der ganzen Geschicht auch schon wieder 100EUR kosten würde halte ich die Summe von 250 EUR nicht wirklich für angemessen....liege ich falsch?
Wie schon vorher gesagt, für das H-Kennzeichen ist das uninteressant, weil es eine damals zeitgmässe Modifikation war. Die 44 PS Motore waren leider nicht sehr zuverlässig und sehr trinkfest. Deshalb wurden schon damals viele Käfer mit dem unverwüstlichen 34 PS-Motor nachgerüstet.
Wenn Du schon ein H-Kennzeichen hast, brauchst Du den Motor nicht mehr umzutragen, da es keinen Sinn macht. Du zahlst ja einen festen Steuersatz, egal welcher Hubraum und die Versicherung wird sich auch nicht verändern.
Das Angebot von dem Verkäufer finde ich persönlich ok. Das sind ja fast 10 % des Kaufpreises. Wenn Du umbedingt mehr Leistung haben willst, holst Du Dir besser einen 1300er F-Motor oder einen 1500er H-Motor. Die bekommst Du gebraucht für um die EUR 250,00 in den üblichen Auktionshäusern. Die Motore lassen sich auch hervorragend verbessern (tunen)!
Hi, also eigentlich ist der 34PS-Motor standfester und vor allem sparsamer als der 44PS und dabei nicht unwesentlich schwächer. Das haben meine Vorposter ja schon erwähnt. Also hast Du eigentlich einen Vorteil...
Ansonsten ist es natürlich Mist wenn ein Händler sowas verkauft, das zeugt nicht gerade von Vertrauenswürdigkeit.
Wenn Du eine Rechtschutz hast schildere denen den Fall und lass Dir von denen einen Gutachter genehmigen. Der legt dann den Dir zustehenden Schadenersatzanspruch an den Händler fest.
Denn Du hast Anspruch auf Schadenersatz oder Wandlung, da es sich hier um arglistige Täuschung handelt.
Und da Du nicht wnadeln willst, versuch doch 500Euro rauszuschlagen und Dir einen 1600er 50PS zu holen?
Damit ist der Krabbler dann wirklich ausreichend motorisiert.
Viele Grüße
Thomas
Naja, ich bezweifel, dass man dem Verkäufer böswilligkeit unterstellen kann, ich tippe mal, er wusste es selbst nicht. Daher finde ich die 10% von seiner Seite her aus angemessen, denn ich denke, dass du ihn auch für den gleichen Preis mit dem 1200-Motor gekauft hättest, wenn du es gewusst hättest, oder?
Wie wäre es mit dem Versuch.....
Die 250€ einsacken + xxxxxx
Ich meine damit irgendwas was du noch brauchen solltest...
z.b Hohlraumversiegelung .......oder was auch immer du für deinen Käfer brauchen kannst .
Natürlich net gerade ne hebebühne*lol* ;-)
Müßte eher gehn wie z.b vieleicht 500€ oder mehr rauszuschlagen.
Besser is es eh allemal als den schnick-schnack vor gericht auszutragen,klar is es ärgerlich.
Mit der Idee läßt sich der Verkäufer eher aus der reseve locken....und du hast ja dann auch einen vorteil.
Versuchs mal schaden tuts net
Grüße Drago
Zitat:
Original geschrieben von cemps
Naja, ich bezweifel, dass man dem Verkäufer böswilligkeit unterstellen kann, ich tippe mal, er wusste es selbst nicht. ......
Moment, hier ist die rechtliche Lage anders. Als gewerblicher Autohändler wird ihm Sachkunde unterstellt. Er *muss* also wissen, was er verkauft. Das wird jedes Gericht so entscheiden. Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall erfolgreich vor Gericht gewonnen, mit eben dieser Argumentation meines Gutachters.
Aber auch nur, wenn er eingetragener Händler ist und den Wagen nicht im Auftrag verkauft(was er ja wahrscheinlich auch nicht getan hat)!
Trotz allem find ich 10% schon nicht übel, mit dem geld kann man schon gut was anfangen!
Ich denke ich werd mal zum Anwalt dackeln und dann mal sehen ob da eventuell mehr rauszuholen ist.
Allein schon die Ansage von ihm..."250EUR mehr gibt es von mir nicht"...ist für mich schonmal eine Aufforderung und Anreiz das nicht einfach so hinzunehmen.
Ich denke als "Kfz-Meisterwerkstatt" sollte man wissen was man auf´m Hof stehen hat und dem Kunden verkauft.