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350 Z von der Steuer absetzen
Hallo!
Ich will mir einen Nissan 350 Z kaufen und wollte wissen ob jemand von euch den Nissan von der MwSt. schon hat absetzen können ?
Danke im voraus.
Gruß,
Peter
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14 Antworten
Hallo Peter,
wenn Du finanzamtlich gemeldeter freiberuflicher Alien-Jäger wärest, würdest Du sogar die MWSt. für einen Weltraumgleiter zurück erstattet bekommen. Erst nach 3 Jahren wird geprüft, ob es sich dabei um eine Spielerei handelt, oder ob tatsächlich Gewinnabsicht besteht. Wenn Du also nach 2,9 Jahren Deinen Jägerjob abmeldest, hat Dein Gleiter schon soviel an Wert verloren, dass Du ihn beruhigt in Privateigentum überführen kannst.
Der Haken ist nur folgender: Du musst Dich freiwillig dem indirekten Zwang zur Führung eines Fahrtenbuches unterwerfen. Am Steuerjahresende wird der Privatanteil der Gesamtnutzung errechnet, Dir entsprechend prozentual auch für die MWSt. und alle anderen fahrzeugbezogenen Kosten in Abrechnung gestellt. Du musst neuerdings MEHR als 50 Prozent dienstlich unterwegs sein, um Dein Fahrzeug überhaupt noch beim FA als Dienstfahrzeug abrechnen zu können.
ABER ETWAS ÜBERSPITZT : Angenommen Du wohnst in M. Dann gibt es augenblicklich keine Regelung, welche es Dir verbieten würde, in HH einen Notizblock zu kaufen (Quittung nicht vergessen!!!), den HH-Hafen auf Auslastung zu prüfen, einen Bericht für Dich persönlich zu schreiben, für die Fahrt Dein Fahrzeug als Transportmittel zu benutzen.
Gruß
Esker
Dankeschön für die Antwort!
Hallo Eskar!
Vielen dank für deine ausführliche Antwort!
Bisher habe ich leider auch das Problem mit dem Fahrtenbuch. 1 % Regelung ist zu teuer. Ich habe allerdings auch im Netz gelesen, das sich extrem Teure Sportwagen und auch Boote nicht von der Steuer absetzen lassen.
Ich werde mit meinem Steuerberater sprechen ob der Nissan zu dieser Extrem teueren Gruppe geört, was ich nicht so recht glauben kann. Porsche bzw. Ferraris kosten ja das 3-fache.
Gruß,
Peter
Moin,
Solange das Fahrzeug einen entsprechenden betrieblichen Sinn hat, kann es immer abgesetzt werden. Der Nachweis des betrieblichen Sinnes kann jedoch unter Umständen sehr schwer werden. Denn welchen betrieblichen Sinn hätte ein Ferrari z.B. für einen Bäcker ?! Vermutlich keinen sehr großen. Dagegen wäre ein Ferrari für ein Tuningunternehmen sehr wohl betrieblich sinnvoll oder notwendig.
Ich denke was du gelesen hast ... wird eher darauf hinauslaufen, das es irgendwo eine Arbeitsanweisung gibt, ab einem gewissen Fahrzeugwert X zu überprüfen ob dieses Fahrzeug betrieblich genutzt werden kann, und dieser Aufwand unterhalb dieses Wertes aus Zeitgründen nicht betrieben wird (sonst würden die guten Finanzbeamten ja den lieben langen Tag nur noch überprüfen ob ein VW Fox betrieblich sinnvoll für Pflegedienste ist ). Soweit mir bekannt ist gibt es derzeit noch keine Fixe größe, bis wohin ein Fahrzeug nicht mehr abgesetzt werden kann. Das ist zwar im Rahmen der Klimadiskussion mehrfach als Lösungsansatz benannt worden, aber gesetzlich ist mir bisher nichts so restriktives bekannt.
MFG Kester
Hängt das eigentlich mit dem Preis oder der Fahrzeugart zusammen.
Ich behaupte jetzt einfach mal, daß der 350 weniger kostet als die ganzen 5er, A6 und E Klassen, die als Firmenwägen rumdüsen.
Mfg Y
Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von posmu
1 % Regelung ist zu teuer.
Warum zu teuer? das sind knapp 700 € die dann jährlich als Umsatzsteuer anzugeben wären. (Bruttolistenpreis ca. 38.000 € x 1% x 12 Monate - 20% Pauschalabschlag = 3.648 € als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. 19% von 3.648 € = 693,12 €).
Moin,
Das ist zwar nicht zwingend falsch ... aber einen 5er kann Ich verwenden um z.B. Firmengäste mit Gepäck vom Flughafen abzuholen, um einen Hänger zu ziehen um damit Geräte von A nach B zu fahren etc.pp.
Das sind alles Punkte die mit einem 350Z eher schlecht gehen Der Punkt ist nur ... wenn das Finanzamt nicht direkt MITSPIELEN will ... musst du nur ne gute schlüssige belegbare Begründung haben. Dann können die nicht mehr viel sagen. Aber je extremer die Fahrzeuge halt werden, desto schwerer wird das.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
Hängt das eigentlich mit dem Preis oder der Fahrzeugart zusammen.
Ich behaupte jetzt einfach mal, daß der 350 weniger kostet als die ganzen 5er, A6 und E Klassen, die als Firmenwägen rumdüsen.
Mfg Y
Re: Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Warum zu teuer? das sind knapp 700 € die dann jährlich als Umsatzsteuer anzugeben wären. (Bruttolistenpreis ca. 38.000 € x 1% x 12 Monate - 20% Pauschalabschlag = 3.648 € als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. 19% von 3.648 € = 693,12 €).
Die 1 % Regelung hat nix mit Umsatzsteuer zu tun, sondern es werden 1% vom Listenpreis monatlich auf die Einkünfte angerechnet, dafür ist Lohnsteuer b.z.w. Einkommensteuer zu zahlen.
Den 350Z kann man ganz normal als Firmenauto führen, aber wenn schon Firmenauto dann aber bitte Leasing.
Re: Re: Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von noby11
Die 1 % Regelung hat nix mit Umsatzsteuer zu tun, sondern es werden 1% vom Listenpreis monatlich auf die Einkünfte angerechnet, dafür ist Lohnsteuer b.z.w. Einkommensteuer zu zahlen.
Den 350Z kann man ganz normal als Firmenauto führen, aber wenn schon Firmenauto dann aber bitte Leasing.
Ja und das Unternehmen muss es unentgeltliche Wertabgaben umsatzversteuern. Frage einfach mal einen Steuerfachmann.
Re: Re: Re: Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Ja und das Unternehmen muss es unentgeltliche Wertabgaben umsatzversteuern. Frage einfach mal einen Steuerfachmann.
Bei uns (GmbH) werden die 1% als Sachbezug (im Falle vom Murano 435 EUR) in der Gehaltsabrechnung wie Bruttolohn aufgeführt, dafür sind Lohnsteuer uns Sozialversicherung zu zahlen. Da ich Geschäftsfürender Gesellschafter bin, nur mit Lohnsteuer, da ich nicht Sozialversicherungspflichtig bin.
Re: Re: Re: Re: Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von noby11
Bei uns (GmbH) werden die 1% als Sachbezug (im Falle vom Murano 435 EUR) in der Gehaltsabrechnung wie Bruttolohn aufgeführt, dafür sind Lohnsteuer uns Sozialversicherung zu zahlen. Da ich Geschäftsfürender Gesellschafter bin, nur mit Lohnsteuer, da ich nicht Sozialversicherungspflichtig bin.
Und die GmbH muss den Teil, den du als geldwerten Vorteil einkommensversteuern musst, als Umsatzsteuer zahlen.
Asche auf mein Haupt. Leasing wird ja nicht aktiviert, sondern geht in die Kosten... Habe zu sehr in der Autohaus-Praxis gedacht, sorry...
Aber trotzdem, wer bei ca. 35.000 Euro sagt, dass Leasing wäre zu teuer, der wird beim Passat oder A4 auch schnell an die Kotzgrenze kommen.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Und die GmbH muss den Teil, den du als geldwerten Vorteil einkommensversteuern musst, als Umsatzsteuer zahlen.
das ist so nicht richtig:
Wer kein Fahrtenbuch führt und bei gemischt genutzten Fahrzeugen den Privatanteil anhand der 1%-Regelung ermittelt, sollte darauf achten, dass diese nur für einkommensteuerrechtliche Zwecke gilt. Die Finanzverwaltung wendet zwar die 1%-Regelung mit einem Abschlag von 20% als Bemessungsgrundlage der Umsatzbesteuerung des Privatanteils an. Dies hält jedoch einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Finanzgericht Münster hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 21.04.1998 entschieden, dass der umsatzsteuerliche Privatanteil gesondert ermittelt werden muss. Wird kein Fahrtenbuch geführt, so ist der dem Verwendungseigenverbrauch unterliegende Privatanteil mit Hilfe einer sachgerechten Schätzung zu ermitteln. Damit kann man bei extensiv genutzten betrieblichen Fahrzeugen auf die altbewährte Methode einer Schätzung zu 10-20 % bezüglich des Privatanteils zurückgreifen. Voraussetzung ist lediglich, dass man den entsprechend hohen betrieblichen Anteil dem Finanzamt plausibel machen kann.
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München
Zitat:
Original geschrieben von synallagma
Asche auf mein Haupt. Leasing wird ja nicht aktiviert, sondern geht in die Kosten... Habe zu sehr in der Autohaus-Praxis gedacht, sorry...
Aber trotzdem, wer bei ca. 35.000 Euro sagt, dass Leasing wäre zu teuer, der wird beim Passat oder A4 auch schnell an die Kotzgrenze kommen.
Die Deutschen Hersteller sind im Leasing wesentlich günstiger als Japaner.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Dankeschön für die Antwort!
Zitat:
Original geschrieben von noby11
Die Finanzverwaltung wendet zwar die 1%-Regelung mit einem Abschlag von 20% als Bemessungsgrundlage der Umsatzbesteuerung des Privatanteils an. Dies hält jedoch einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Danke für die Informationen...