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4*Rücklicht wie Touran?

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 31. Januar 2007 um 21:53

Liebe Leute,

Kann mir einer sagen, ob man die beiden Glühlampen des Bremslichtes ebenfalls als Rücklicht aktivieren kann. Im Prinzip wird von dieser Doppel-Glühlampe jetzt nur der Bremslicht Glühfaden (21Watt) verglüht. Da muß es doch eine Möglichkeit wie beim Touran geben 4 Rücklichter zum Leuchten zu bekommen. Muß doch sicherlich über ein Steuergerät programmiert werden. Mein :D sagt es geht nicht und einfach parallel anklemmen würde einen Fehler im Composter hervorrufen. Mit "geht nicht" glaub ich nicht so recht.

Ich bitte um Vorschläge.

Gruß

Teddyauto

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2007 um 20:20

Ich lass es ...

 

Zitat:

Original geschrieben von alvinanni

Ich werde voraussichtlich morgen mit unserem Arbeitstier (siehe Signatur) mal zum Tüv fahren und diesen, mir seriös erscheinenden, Dipl. Ing. mal fragen, was seine Meinung dazu ist. Werde dann natürlich berichten.

Grüße,

Peter

So ich war dann mal beim GTÜ-Menschen. Der hatte sich richtig Zeit genommen und alle möglichen Sachen durchgelesen und auch Telefonate diesbezüglich geführt. Das Ergebnis: Er würde dafür keinen Eintragung/ Abnahme vornehmen, weil er keine ABE oder sonstiges vom Hersteller hat.

Er kann sich nur vorstellen, dass VW die Option an diesem Fahrzeug hat, damit man es in anderen Ländern, wo es nicht so strenge Regelungen wie in Deutschland gibt, freischalten kann.

Er meinte, dass man es entweder lassen sollte, und so weiter fährt wie sonst auch, oder man noch ein wenig warten sollte, bis diese Tuning Schlussleuchten (diese im "Lexus-Look") für den Caddy auf den Markt kommen. Diese seien meist für alle möglichen Freischaltungen geprüft und per Gutachten oder ABE frei gegeben.

Mir ist das Risiko zu hoch, dass eine mögliche gegnerische Versicherung (oder auch meine) im Falle eines Unfalls nicht zahlen zu braucht weil ich als Fahrzeugführer und -halter mit einen Lichttechnisch veränderten Auto durch die Gegend gefahren bin. Leider wird es bei meinem Caddy so bleiben wie es ist.

Bringt nun auch wirklich beine Lösung in diesem Beitrag, aber das ist hier bei mir jetzt der Stand. Lasse mich (und meinen Tüffer) gern etwas Besseren belehren.

Grüße,

Peter

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Re: 4*Rücklicht wie Touran?

 

Nabend teddyauto,

Zitat:

Mein :D sagt es geht nicht und einfach parallel anklemmen würde einen Fehler im Composter hervorrufen.

geht nicht, gibt's nicht! :D

Schau dir bitte mal die beiden Caddys auf dem Bild (siehe Anhang) ganz genau an und sage mir was anders ist? :p

Ich verweise in diesem Zusammenhang (Touran-Effekt) mit der Codiererei auf diesen FAQ-Thread...! ;)

Gruß Torsten

Themenstarteram 31. Januar 2007 um 22:50

Danke

 

Habe über die Suchfunktion nichts darüber gefunden, habe meiner Meinung nach alle FAQ´s angesehen und den wohl übersehen :cool: Brille wohl zu dunkel. War keine böse Absicht einen neuen Thread aufzumachen.

Wie dem auch sei,

noch mal vielen Dank

Gruß

Teddyauto

am 31. Januar 2007 um 22:50

Hallo,

gehen tut das auf jeden Fall, im Steuergerät lässt sich so einiges umprogrammieren.

Diese Umprogrammierung an sich aber kann Probleme nach sich ziehen, denn diese ist so in D nicht zulässig! Prinzipiell verliert man die BE des Fahrzeugs...

Themenstarteram 31. Januar 2007 um 22:56

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

 

Diese Umprogrammierung an sich aber kann Probleme nach sich ziehen, denn diese ist so in D nicht zulässig! Prinzipiell verliert man die BE des Fahrzeugs...

Kann mir dann jemand erklären, warum es beim Touran erlaubt ist? Vom Sicherheitsaspekt her ist das doch eigentlich genial mit 4 Rücklichtern. Ist hier vielleicht einer vom TÜV oder von der POL hier im Verein?

Gruß

Teddyauto

am 31. Januar 2007 um 23:11

Eine Erklärung habe ich dir, kein Problem!

Jegliche Lichttechnische Einrichtung am Auto besitzt ein sogenanntes Lichttechnisches Gutachten. In diesem Gutachten sind die ganzen Funktionen etc genauestens beschrieben! Wird jetzt nun etwas verändert, ist dies natürlich nicht mehr konform zum entsprechenden Gutachten, somit erlischt es dann auch!

Erlischt das Lichttechnische Gutachten der Rückleuchte, erlischt automatisch auch die BE des fahrzeugs, da das Auto mit einer nicht mehr zulässigen Rückleuchte betrieben wird.

Sicher vom Sicherheitstechnischen Aspeckt mag diese Veränderung einen Sinn machen, nur ist diese ohne neues Gutachten leider nicht erlaubt und das kann halt einiges an Ärger nach sich ziehen...

Grünes Licht vom TÜV

 

Moin Tim, moin teddyauto!

Zitat:

Diese Umprogrammierung an sich aber kann Probleme nach sich ziehen, denn diese ist so in D nicht zulässig! Prinzipiell verliert man die BE des Fahrzeugs...

ich habe diese "Lichtspielerei" auch an meinem Caddy! ;)

Derjenige der das bei mir gemacht hat, arbeitet bei VW und hat das an seinem Fahrzeug ebenfalls geändert...

Er hat sich vor der Umcodierung bei einem TÜV-Menschen, der gerade im Haus war, informiert und der hat grünes Licht für diese Aktion gegeben.

Begründung: Beim Touran ist das ja "serienmäßig", wieso soll das dann beim Caddy verboten sein (keine Wort von "lichttechnisches Gutachten")...? :p

@teddyauto:

Du solltest natürlich schon darauf achten, das beide Lampen die selbe Helligkeit (ich glaube der Wert war 10!) besitzen...! Nicht das aus deinen Bremsleuchten plötzlich Nebelschlußleuchten werden :D Ich denke in so einem Fall könnte der TÜV Ärger machen...! :eek:

Re: Grünes Licht vom TÜV

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert

Moin Tim, moin teddyauto!

ich habe diese "Lichtspielerei" auch an meinem Caddy! ;)

Derjenige der das bei mir gemacht hat, arbeitet bei VW und hat das an seinem Fahrzeug ebenfalls geändert...

es gibt polizisten, die überfallen banken. und priester, die sich an jungen und mädchen vergehen - sollte man daraus schließen, dass es erlaubt ist?

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert

Er hat sich vor der Umcodierung bei einem TÜV-Menschen, der gerade im Haus war, informiert und der hat grünes Licht für diese Aktion gegeben.

Begründung: Beim Touran ist das ja "serienmäßig", wieso soll das dann beim Caddy verboten sein (keine Wort von "lichttechnisches Gutachten")...? :p

entweder hat dein TÜV-mensch keine ahnung von kraftfahrzeugen und den zulassungsgrundlagen. oder du hast ihn falsch verstanden. was auch immer die logik sagt: sie liegt in diesem fall eindeutig falsch.

im übrigen trifft es auf die doppelten leuchten des caddy nicht zu, da der caddy bekanntlich andere rückleuchten als ein touran hat. sie sind nicht gleich.

jens

am 1. Februar 2007 um 9:07

Re: Grünes Licht vom TÜV

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert

Er hat sich vor der Umcodierung bei einem TÜV-Menschen, der gerade im Haus war, informiert und der hat grünes Licht für diese Aktion gegeben.

Begründung: Beim Touran ist das ja "serienmäßig", wieso soll das dann beim Caddy verboten sein (keine Wort von "lichttechnisches Gutachten")...? :p

Gerade im Bezug auf Lichttechnische Einrichtungen irren die TÜVler recht gerne mal, nicht absichtlich aber es geschieht.

Es gibt auch einige TÜVler die einem problemlos In Scheinwerfer nachgerüstetes XENON eintragen, wenn zusätzlich eine ALWR sowie SRA mit verbaut wird! Solche Eintragungen sind dann aber schon in ihrem Entstehen nichtig!

Glaub mir, bei der Umcodierung ist es nicht anders, die Lichttechnische Einrichtung am Auto wurde verändert und entspricht nicht mehr dem Leuchtbid was in dem Gutachten niedergeschrieben ist!

Somit ist die BE des Autos weg im übrigen kann auch die Versicherung eventuelle Zahlungen verweigern, bzw die Versicherungsnehmer in Rgression nehmen und sich gezahltes Geld zurückholen. Auch die Rennleitung kann einem Probleme machen...

Kann mir einfach nicht vorstellen, daß das so schlimm ist...

 

Zitat:

Somit ist die BE des Autos weg im übrigen kann auch die Versicherung eventuelle Zahlungen verweigern, bzw die Versicherungsnehmer in Rgression nehmen und sich gezahltes Geld zurückholen. Auch die Rennleitung kann einem Probleme machen...

Das klingt zwar rechtlich alles ein"leuchtend" ;) , jedoch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß sowohl Polizei als auch Versicherung überhaupt wissen, ob zwei oder vier Rücklichter an einem Caddy Life brennen müssen, oder? Von daher erwarte ich nicht, daß dieses Freischalten in irgendwelcher Weise Probleme machen wird. Ich denke

, da gibt es gewaltigere Änderungen, auf die die Polizei stärker achtet oder gedrillt wird ( Tönungsfolie in den Vorderen Türen, Lämpchen unterm Auto, auffällige Auspuffanlagen etc. ).

Ich wohne übrigens neben der Polizei, sollte die mich mal darauf ansprechen, werde ich es hier posten (falls die mich nicht eingesperrt haben :D ).

Gruß

Albert

am 1. Februar 2007 um 9:50

Also mache Polizisten wissen das und manche wieder nicht! Mittlerweile werden diese aber vermehrt geschult im Bezug auf Lichttechnische Einrichtungen und die achten da mehr drauf wie du dir jetzt denkst!

Die Versicherung selbst wird das nicht wissen und muss es auch nicht, deren Gutachter wissen das und das genügt dann!

Man muss immer bedenken, es kann auch immer mal zu einem nicht selbsverschuldeten Unfall kommen (mit der unsicherheit anderer Verkehrsteilnehmer muss man ja immer rechnen) und dann sind diese Dinge relevant!

Ganz simples Beispiel, die Leuchten sind freigeschaltet und es fährt einem dann jemand hinten drauf. Derjenige weiss, dass die Lampem umcodiert wurden und gibt das bei der aufnahme des Unfalls mit an. Dann wird das Fahrzeug sicher gestellt und ein Gutachter sieht sich alles genau an! Der Gutachter stellt fesst, die Codierung im STG entspricht nicht dem erlaubten und dann fängts an! man bekommt trotz das man den Unfall nicht verursacht hat zumindest eine Teilschuld auferlegt, bishin zu vollen Schuld, da das Auto nicht auf der Strasse hätte sein dürfen (Kommt dann sehr stark auf den verhandelnden Verkehrsrichter drauf an)! Die eigene Versicherung wird sich dann anhand des Urteils den Versicherungsnehmer auch in Regress nehmen, was das bedeutet kann sich jeder denken. (Es genügt im übrigen für das ganze eine Verwicklung in irgend einem Unfall, selbst wenn einem einer in die Seite fahren würde, hätte man mit verändertem Rücklicht dann schlechte Karten)

Schlimm ist das Ganze dann, wenn bei einem eventuellen Unfall Personenschäden aufgekommen sind, dann kann das so richtig teuer werden! Sogar bis locker mal über 1.000.000Euro aus dem Privatvermögen!

Sicher, alles eine Worst-Case-Vorstellung, aber möglich ist so was und auch schon so geschehen.

Ich verstehe die Argumente für diese Veränderung zu 100%! Auch bringt diese Umcodierung im eigentlichen nur Sicherheit mit sich, ist aber leider nicht so erlaubt. BZW wenn es so viele machen/haben wollen, sollte man zusammen über ein neues Gutachten nachdenken, an dem sich alle interessierten bei den Kosten beteiligen, dann kann man das legalisieren lassen...

Outlaw

 

Hallo Jens,

Zitat:

es gibt polizisten, die überfallen banken. und priester, die sich an jungen und mädchen vergehen - sollte man daraus schließen, dass es erlaubt ist?

so so du stellst mich also, mit meinem Handeln, auf die selbe Ebene wie Bankräuber und Kinderschänder. Sehr interessant! :confused:

Zitat:

entweder hat dein TÜV-mensch keine ahnung von kraftfahrzeugen und den zulassungsgrundlagen. oder du hast ihn falsch verstanden.

Die Aussage vom TÜV-Mensch war, durch das stärkere Aufleuchten der codierten Bremsleuchte beim Betätigen der Bremse (so wie beim Touran) ist die "Funktion" der Bremsanzeige gegeben. Also alles i.O. :p

Wenn das also so stark reglementiert ist, stellt sich mir natürlich die Frage: "Was ist mit nachträglich codiertem TFL, Coming-Home und Leaving-Home?" Ist ja auch nicht der "Serienzustand" beim Caddy ;)

Gruß Torsten

am 1. Februar 2007 um 10:01

Re: Outlaw

 

Zitat:

Original geschrieben von Torsten Kiebert

Wenn das allso so stark reglementiert ist, stellt sich mir natürlich die Frage: "Was ist mit nachträglich codiertem TFL, Comig-Home und Leaving-Home?" Ist ja auch nicht der "Serienzustand" beim Caddy ;)

Richtig, Serie ist das nicht. Aber wird das Lichtbild an sich geändert dabei?

Bei der anderen Umcodierung wird das Lichtbild verändert, denn da leuchten ja jetzt 2 Lampen statt nur einer. Vorallem das Leuchtfeld des Bremslichts leuchtet jetzt, obwohl keine Bremsbetätigung besteht...

Harmonisches Gesamtbild

 

Hallo Tim,

Zitat:

Vorallem das Leuchtfeld des Bremslichts leuchtet jetzt, obwohl keine Bremsbetätigung besteht...

bei "richtiger" Codierung leuchten ja alle 4 Lampen gleich hell, sprich es ist ein (optisch) harmonisches Gesamtbild von hinten zu sehen.

Darum habe ich ja auch geschrieben...

Zitat:

Du solltest natürlich schon darauf achten, das beide Lampen die selbe Helligkeit (ich glaube der Wert war 10!) besitzen...! Nicht das aus deinen Bremsleuchten plötzlich Nebelschlußleuchten werden :D Ich denke in so einem Fall könnte der TÜV Ärger machen...! :eek:

Ich denke da kann keiner sagen: "Ich dachte sie wollten plötzlich vor mir bremsen!" ;)

Zitat:

Richtig, Serie ist das nicht. Aber wird das Lichtbild an sich geändert dabei?

TFL heißt ca. 60% Dimmung vom Fahrlicht. Ich denke 40% "weniger Hell" ist ein geändertest Lichtbild! :p

Gruß Torsten

Zitat:

BZW wenn es so viele machen/haben wollen, sollte man zusammen über ein neues Gutachten nachdenken, an dem sich alle interessierten bei den Kosten beteiligen, dann kann man das legalisieren lassen...

Wer weis eigentlich , was in dem derzeit gültigen "Lichttechnischen Gutachten" für den Caddy steht ? Vielleicht geht ja nach "Gutachten" beides...

Gruß LongLive

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