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4 Tage Führerschein und mein Auto hats erwischt.. was nun???

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 10:37

Guten Morgen.

gestern Abend parkte ich mein Auto an einer Straße, mit Parkplätzen gegenüber. Plötzlich hörte

ich einen Schlag, blickte nach hinten. Was ich zu sehen bekam war ein Popel, mit einem jungen Mädchen drin,

das mir beim Ausparken rückwärts reingefahren ist.

zum Schaden:

Fahrertür: mit der Anhängerkupplung auf höhe der Stoßleiste ca. 10 cm tief eingedrückt, und eine Delle die sich dadurch

über die ganze Türe verteilt. Innenvergleidung gerissen, E-Fensterhebergestänge verbogen, falsche M-Spiegel gerissen.

hintete Türe: war zwar schon ein leichter Vorschaden, aber auch hier eine Delle, ca. 5cm tief und Kratzer.

 

Als ich erfuhr, dass das arme Mädel erst 4 Tage den Führerschein hatte, und mehrere Zeugen da waren verzichtete ich

auf die Polizei. Wir tauschten unser Adressen aus und sie meinte es ihrer Versicherung zu melden.

Wie soll ich nun weiter vergehen??

1. warten bis die versicherung an mich herantritt, oder selbst einen Gutachter beauftragen.

2. der hintere Schaden liegt genau dort wo der Vorschaden war. ist auch schon Rost vorhanden, aber nun eine um einiges tiefere

Delle als zuvor. Kann es sein, dass der Gutachter dies als bereits vorhanden sieht und ich für diesen Schaden garnichts bekomme??

3. kann es sich hierbei bereits um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln??

mein Auto ist ein sehr verbastelter 93'er 316i mit 178t auf der Uhr.

4. wie viel kann ich dafür au Geld bekommen?

5. was würde eine Reperatur bei BMW und in einer freien Werkstatt ca. Kosten?

Ich bin dankbar für jede hifreiche Antwort, da ich so etwas zum ersten mal erlebe und keinerlei

Ahnung davon habe wie es jetzt weiter gehen soll..

Thx

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Hoffe du hast ein Schriftstück aufgesetzt mit euren beiden Anschriften+Namen drin, in welchem der genaue Unfallhergang geschildert ist und sie zugibt dass sie Schuld ist.

was soll das bringen?

das schuldeingeständnisse vor ort keinerlei rechtliche aussagekraft haben ist dir bekannt?

Zitat:

Original geschrieben von hennimc

1. warten bis die versicherung an mich herantritt, oder selbst einen Gutachter beauftragen.

viel spaß beim warten! oder denkst du ernsthaft die versicherung tritt freiwillig an dich heran um ihr geld zu verschleudern! ruf bei der versicherung an, und frag ob denen ein kva reicht....

Zitat:

2. der hintere Schaden liegt genau dort wo der Vorschaden war. ist auch schon Rost vorhanden, aber nun eine um einiges tiefere Delle als zuvor. Kann es sein, dass der Gutachter dies als bereits vorhanden sieht und ich für diesen Schaden garnichts bekomme??

wenn schon etwas kaputt ist, bekommst du diesen schaden natürlich nicht nochmal ersetzt!

Zitat:

3. kann es sich hierbei bereits um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln??

sehrgut möglich!

hierzu müsste man aber fotos sehen...

Zitat:

4. wie viel kann ich dafür au Geld bekommen?

den zeitwert des fahrzeuges.......

Zitat:

Original geschrieben von Hovi-Folko

- Entweder ein Mietwagen für die Zeit bis alles geklärt ist oder wenn du den nicht brauchst steht dir trotzdem das Geld dafür zu.

das ist falsch!

der mietwagen steht einem solange zu, wie es der gutachter für die dauer der wiederbeschaffung vorsieht....und hier werden das wohl keine 5tage sein....

im übrigen steht einem auch noch eine aufwendungspauschale zu :eek:

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH

Bei sowas sollte man eh vorsichtig sein, nehme ich einen Anwalt für eine Sache die sich selber regelt, so kann es sein das der Kläger auf die Anwaltskosten sitzen bleibt

ebenfalls falsch!

der geschädigte hat das recht den anwalt auf kosten der gegnerischen evrsicherung zu nehmen! egal ob es sich um nen totalschaden bei nem 400.000€ porsche oder ne 30€ zierleiste handelt!

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

Ich würde auch immer einen Anwalt nach so einem Unfall beaufragen, alleine schon deshalb, um meine mir zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber der Gegnerischen Versicherung im vollen Umfang geltend zu machen...

und dem zu erwartenden papierkrieg mit der versicherung zu entgegen....

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Hoffe du hast ein Schriftstück aufgesetzt mit euren beiden Anschriften+Namen drin, in welchem der genaue Unfallhergang geschildert ist und sie zugibt dass sie Schuld ist. Das ganze von beiden Parteien unterschreiben lassen.

Hoffe nur dass die Zeugen auf deiner Seite stehen, bzw. auch zugeben dass dein Wagen gestanden hat und die andere dir rein gefahren ist. Hab letztens nen kleinen Unfall auch ohne Polizei geregelt, war nur geringer Sachschaden und bis die Cops da gewesen wären ;) Habs so gemacht wie oben geschildert, und danach den Kostenvoranschlag, welchen ich bei BMW hab machen lassen, über meinen Anwalt an die gegnerische Versicherung gesendet. Nach einigem murren haben die aber gezahlt :D Wo sie versichert ist, bekommst du über den Zentralruf der Versicherer raus. Du hast das Recht, den Betrag, den BMW feststellt, dir auszahlen zu lassen. Allerdings nur den netto Betrag, also abzgl. 19% MwSt. Was du mitm Geld machst, intressiert keinen. Wird auf jeden Fall teuer das bei BMW reparieren zu lassen, evtl. stellen sie einen Totalschaden fest.

Den ersten Fehler haste schon gemacht....EGAL wer dir reinfährt,bei SO einem Schaden POLIZEI holen!

Tritt selbst an die Versicherung ran,würd mich ned wundern,wenn Papa alles abstreiten will,schließlich wird es seine Versicherung sein,die zahlen muß.

Wenn der Schaden deutlich sichtbar vom aktuellen Unfall ist,dann wird lediglich der Vorschaden abgezogen,sofern man dies noch kalkulieren kann.

Wirst du den Wagen bei BMW richten lassen?Wenn nicht,reicht dir das Geld von der VS eh aus,um den in ner freien reparieren zu lassen,vorn läufts wohl eh auf ne neue,gebrauchte Tür raus.

 

Greetz

Cap

Wenn du es einfach willst nimm dir einen Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen wenn das Mädel schuldig ist.

Ausserdem vergiss nicht deiner eigenen Versicerung den Schaden und Tathergang zu melden. Ich verstehe zwar immer noch nicht warum man das machen muss, aber ist halt so.

Dann zu BMW Gutachten erstellen.

Wenn es ein wirt. Totalschaden ist, und du das Geld als Anzahlung für was neues brauchst denk daran, dass dir

- Das Geld für den verbliebenen Spirt im Tank zusteht

- Entweder ein Mietwagen für die Zeit bis alles geklärt ist oder wenn du den nicht brauchst steht dir trotzdem das Geld dafür zu.

Es sei den natürlich du kannst mit deinem Auto solange problemlos ohne Risiko weiterfahren. Alles rauszuquetschen ist zwar nicht nett, aber gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sthet man selbst ja eh dumm genug da.

Gruß

am 26. Oktober 2008 um 13:23

Polizei, Anwalt ......

Gehts noch?

Wenn Ihr mal nen knall baut seit Ihr auch froh des Geld net der Polizei in den Rachen zu schieben, weil Ihr schon selbst auf Eurem schaden sitzen bleibt und noch Eure Versicherung hoch gehen wird.

Manchmal bin ich der Meinung das hier zu viele Anwaltsfilme gesehen haben! :rolleyes:

 

Wie man sich verhält ist ganz einfach:

Fahre nach BMW, lasse dort einen KVA machen, gleichzeitig entscheidet der Serviceberater ob es sinnvoller ist einen Gutachter heranzuziehen.

Der wird dann angerufen und kommt nach absprache vorbei.

Das Kennzeichen des Verursachers reicht völlig aus um die Werkstatt durch eine Abtretung die Versicherungsnummer in einer Zentrale zu erfragen.

Der Gutachter bekommt diese und weiß nun mit welcher Versicherung er es abrechnen muss.

Die Gegenerversicherung hat binnen 5 Tage das Gutachten vorliegen, sowie Du eine Kopie im Briefkasten finden wirst.

Evtl. bekommst Du noch mal Post von der Gegnerversicherung um den Schaden aus Deiner sicht zu beschreiben, ansonsten wirst Du Post bekommen worauf die Fragestellung stehen wird, " Wie wollen sie den Schaden abrechenen, laut Gutachten, KVA oder wollen sie das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen. Wir informieren das sie bei Abrechnung laut KVA oder Gutachter den Betrag netto ausgezahlt bekommen und weisen darauf hin das Verbringungskosten nicht laut KVA abgerechnet werden können."

 

Wo ist nun die Stelle für den Anwalt?

Bei sowas sollte man eh vorsichtig sein, nehme ich einen Anwalt für eine Sache die sich selber regelt, so kann es sein das der Kläger auf die Anwaltskosten sitzen bleibt.

Ein Anwalt war ja nicht nötig.

 

MfG und bye

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH

Polizei, Anwalt ......

Gehts noch?

Wenn Ihr mal nen knall baut seit Ihr auch froh des Geld net der Polizei in den Rachen zu schieben, weil Ihr schon selbst auf Eurem schaden sitzen bleibt und noch Eure Versicherung hoch gehen wird.

Dieser Unfall scheint ja kein Bagatellschaden zu sein,wenn sogar die Türinnenverkleidung gebrochen ist.....eine neue Tür inkl. allem drum und dran liegt locker um die 3000 Euro,das solltest DU am allerbesten wissen!

Also ruft man bei DIESEM Schadensbild die Polizei!

Manchmal frag ich mich auch so manches.... :rolleyes:

 

Greetz

Cap

Zum Bespiel weil, mir so passiert, die bei dir als ach so freundlich und liebenswürdig dargestellte gegnerische Versicherung erst nach über 1 Monat gezahlt hat und das auch nur weil mein Anwalt nach 2-3 Ermahnungen mit einer Klage gedroht hat. Und wenn die schon mit einem Fachmann so umgesprungen sind, möchte ich nicht wissen wie sie mir gegenüber aufgetreten wären.

Außerdem wäre ich auf Sachen wie Benzin und Leihwagenkosten (auch wenn ich nicht wirklich einen beansprucht habe) allein vielleicht nicht gekommen und ich durfte auch so schon genug draufzahlen weil mir ein für technisch gutes Auto ein Witzbetrag genehmigt wurde für den ich ein besseres Fahrrad erhalten hätte.

Ergo steht effektiv bei wirtschaftlichem Totalschaden meistens trotz Anwaltskosten weniger der/die VerursacherIN richtig doof da sondern der Unschuldige der selbst mit allen Kniffen ohne eigenes Zutun einen mehr oder minder großen Verlust und viel Scherereien hat.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH

 

Wo ist nun die Stelle für den Anwalt?

 

Bei sowas sollte man eh vorsichtig sein, nehme ich einen Anwalt für eine Sache die sich selber regelt, so kann es sein das der Kläger auf die Anwaltskosten sitzen bleibt.

Ein Anwalt war ja nicht nötig.

 

 

MfG und bye

Naja, aber ganz so einfach ist es meist nicht, auch wenn es vielleicht erst den Anschein hat.Du bist nen "Profi" in sowas, da du eben weißt vorauf es ankommt und was zutun ist...

Viele Leute aber, haben leider keine Ahnung wie sie sich nach einem Unfall (wenn auch nur Blechschaden) verhalten sollen, sprich was ihnen alles Rechtlich gesehen so zusteht usw und das wissen die meisten Versicherungen ja nun auch... ..

 

Die knallen dir irgendwelche Sachen um die Ohren das dir erstmal "schwindelig" wird und die meisten glauben das natürlich erstmal (da sie ja ergo keine Ahnung haben) denn gerade eine Versicherung ist immer darauf aus, so wenig wie möglich zu bezahlen...

 

Und das umfasst z.B schon die freie Wahl, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen usw...

 

Es ist ja nichts schlimmes dabei nach einem Unfall einen Anwalt zu konsultieren, das macht man ja nur, um seine vollen Rechte/Ansprüche gegenüber der Gegnerischen Versicherung durchzusetzen und nicht von denen "über den Tresen gezogen zu werden" so als Laie...

 

Das tut dem Unfallgegner nicht weh, der Versicherung nicht und Dir sowieso nicht, da es ja dein gutes Recht ist, welches dir Gesetzlich zusteht...

 

Ich würde auch immer einen Anwalt nach so einem Unfall beauftragen, alleine schon deshalb, um meine mir zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber der Gegnerischen Versicherung im vollen Umfang geltend zu machen...

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Hoffe du hast ein Schriftstück aufgesetzt mit euren beiden Anschriften+Namen drin, in welchem der genaue Unfallhergang geschildert ist und sie zugibt dass sie Schuld ist.

was soll das bringen?

das schuldeingeständnisse vor ort keinerlei rechtliche aussagekraft haben ist dir bekannt?

Zitat:

Original geschrieben von hennimc

1. warten bis die versicherung an mich herantritt, oder selbst einen Gutachter beauftragen.

viel spaß beim warten! oder denkst du ernsthaft die versicherung tritt freiwillig an dich heran um ihr geld zu verschleudern! ruf bei der versicherung an, und frag ob denen ein kva reicht....

Zitat:

2. der hintere Schaden liegt genau dort wo der Vorschaden war. ist auch schon Rost vorhanden, aber nun eine um einiges tiefere Delle als zuvor. Kann es sein, dass der Gutachter dies als bereits vorhanden sieht und ich für diesen Schaden garnichts bekomme??

wenn schon etwas kaputt ist, bekommst du diesen schaden natürlich nicht nochmal ersetzt!

Zitat:

3. kann es sich hierbei bereits um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln??

sehrgut möglich!

hierzu müsste man aber fotos sehen...

Zitat:

4. wie viel kann ich dafür au Geld bekommen?

den zeitwert des fahrzeuges.......

Zitat:

Original geschrieben von Hovi-Folko

- Entweder ein Mietwagen für die Zeit bis alles geklärt ist oder wenn du den nicht brauchst steht dir trotzdem das Geld dafür zu.

das ist falsch!

der mietwagen steht einem solange zu, wie es der gutachter für die dauer der wiederbeschaffung vorsieht....und hier werden das wohl keine 5tage sein....

im übrigen steht einem auch noch eine aufwendungspauschale zu :eek:

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH

Bei sowas sollte man eh vorsichtig sein, nehme ich einen Anwalt für eine Sache die sich selber regelt, so kann es sein das der Kläger auf die Anwaltskosten sitzen bleibt

ebenfalls falsch!

der geschädigte hat das recht den anwalt auf kosten der gegnerischen evrsicherung zu nehmen! egal ob es sich um nen totalschaden bei nem 400.000€ porsche oder ne 30€ zierleiste handelt!

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

Ich würde auch immer einen Anwalt nach so einem Unfall beaufragen, alleine schon deshalb, um meine mir zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber der Gegnerischen Versicherung im vollen Umfang geltend zu machen...

und dem zu erwartenden papierkrieg mit der versicherung zu entgegen....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

und dem zu erwartenden papierkrieg mit der versicherung zu entgegen....

Unter anderem auch, warum sollte man sich damit belasten, wenn es einem Rechtlich gesehen zusteht.Ist ne sehr positiver Nebeneffekt, welchen man sehr schell zu schätzen lernt, gerade bei den heutigen Versicherungen...

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

gerade bei den heutigen Versicherungen...

besonders wenn es darum geht der versicherung den vorschaden schmackhaft zu machen da dadurch quasi ärger vorprogrammiert ist wenn man nicht im beamtendeutsch schreibt....

Das kommt dann noch erschwerend mit hinzu, lässt sich aber in den meisten Fällen relativ schnell klären... 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

was soll das bringen?

das schuldeingeständnisse vor ort keinerlei rechtliche aussagekraft haben ist dir bekannt?

Ich habs damals bei meinem Unfall so gemacht, da ich nen Anwalt in der Familie habe hab ich dem die Sache übergeben, und der hat sich mit der Versicherung von der Verursacherin gestritten. Und nach langem hin und her hab ich dann endlich mein Geld bekommen. Fast 6 Wochen nach dem Unfall! Und die Anwaltskosten haben die natürlich auch brav gezahlt. Wozu sollte ich mich also selber damit rumärgern??

Außerdem wird immer und überall gesagt, bei Bagatellunfällen ohne Personenschaden nicht die Polizei rufen.

....was hier nicht der Fall ist.Bagatellschäden liegen im Bereich BIS 2000 Euro,was hier deutlich überschritten wurde,wie schon weiter oben erwähnt.Eine neue Tür inklusive Lackierung und Innereien liegt bei lockeren 3000 Euro....

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hovi-Folko

- Entweder ein Mietwagen für die Zeit bis alles geklärt ist oder wenn du den nicht brauchst steht dir trotzdem das Geld dafür zu.

das ist falsch!

der mietwagen steht einem solange zu, wie es der gutachter für die dauer der wiederbeschaffung vorsieht....und hier werden das wohl keine 5tage sein....

im übrigen steht einem auch noch eine aufwendungspauschale zu :eek:

Also ich hatte den Fall. Bei mir war das Gutachten schnell da aber die gegnerische Versicherung hat sich erst mal geweigert zu zahlen. Und da ich mich dann darauf berufen kann, dass ich ohne das Geld, welches mir zusteht, nichts machen kann, habe ich für die gesamte Zeit bis die gegnerische Versicherung gezahlt hat den Leihwagentagessatz bekommen und dann kommt wahrscheinlich nochmal die Zeit für die Wiederbeschaffung drauf die der Gutachter festlegt.

Schuldgeständnisse vor Ort sind definitiv zu unterlassen! Mein Vater (immerhin Richter, kennt sich also etwas aus ;)) hat mir als generellen Rat mal mitgegeben nach einem Unfall niemals egal was los ist vor Ort zu sagen: Ich war schuld.

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