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435i N55: Motorkontrolllampe

BMW 4er F32 (Coupé)
Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 13:53

Hallo Ihr Lieben,

ich hab hier schon ein paar Artikel zu dem Thema gelesen, aber bin jetzt trotzdem nicht schlauer.

Wir haben den BMW im März gebraucht gekauft, mit circa 90.000km runter. Nach circa zwei Wochen haben wir bemerkt, dass er beim Fahren etwas ruckelt. Haben das dem Händler mitgeteilt, circa zeitgleich hat der uns eine neue Batterie eingebaut, da die alte nicht mehr funktioniert hat und hat gesagt,

dass damit das Ruckeln auch behoben wäre.

Das war auch so, allerdings ging gestern die Motorkontrolllampe an, für circa 200km. Heute morgen, als ich den Motor gestartet habe, war sie wieder aus. Ich bin trotzdem in die Werkstatt gefahren und habe es auslesen lassen. Fehlercode am Motor: Abgasklappe, Ansteuerleitung Unterbrechung im Stromkreis, Aussetzer an mindestens 2 Zylindern, Zyl. 4 Verbrennungsaussetzer, Abgasbeeinflussende Verbrennungsaussertzer nach Startvorgang, Verbrennung Zyl. 4.

Wir wissen nun noch nicht ganz genau, was es letztendlich ist aber ich wollte wissen, ob es evtl. mit in die Gewährleistung fallen könnte, da ich das Gefühl habe, dass die Zylinder vorher schon was weg hatten. Der Autohändler hat uns gesagt, dass sie dafür nicht aufkommen und dass wir uns eine Werkstatt suchen müssen.

Viele Grüße.

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26 Antworten

Hey, poste am besten um was für einen Motor es sich handelt und was genau für ein Fahrzeug.

Wegen Gewährleistung hast du wahrscheinlich schlechte Karten wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 14:20

Es ist ein BMW 435i, F32, V6 mit 306 PS.

Ich hoffe, das reicht so aus, mehr weiß ich nämlich nicht :D

Und mit den sechs Monaten sind wir dann einen Monat zu spät :(

Was du versuchen könntest:

Wenn im Fehlerspeicher hinterlegt ist, wann diese Fehler auftreten und das im Zeitraum von 6 Monaten nach dem Kauf war, dann könntest du so beweisen, dass der Fehler/Defekt schon länger besteht. Aber ohne Anwalt wirst du da schlechte Karten haben.

 

Als erstes würde ich mit einem geeigneten Gerät den Fehlerspeicher auslesen lassen. In welcher Werkstatt warst du denn, wahrscheinlich nicht direkt bei BMW, oder?

 

Konnte dir die Werkstatt sagen, ob das sporadische Zündaussetzer sind oder ob die wiederkehrend sind?

Wenn ab und an mal ein Zündaussetzer im Fehlerspeicher steht, ist das normalerweise kein Grund zur Sorge.

 

Ansonsten auch mal die Abgasklappe auf Freigängigkeit prüfen (lassen). Wenn die nicht richtig funktioniert, gibt es die Motorkontrollleuchte...

Ich habe mal den Titel angepasst. Bei solch massiven Stromunterbrechnungen kommt mir sofort die Problematik mit US-Reimporten in den Sinn. 90.000km ist auch eine geringe Laufleistung, was nichts bedeuten muss, aber vielleicht ein Indiz ist. Handelt es sich um ein US-Modell @Isabelle191 ?

Mit der Beweislastumkehr sehe ich genauso meine Schwierigkeiten - ich würde in diesem Fall auch den Fehler diagnostizieren und von einem Fachanwalt in einer Erstberatung prüfen lassen, ob der Rechtsweg Aussicht auf Erfolg hat. Ggfs. habt ihr auch eine Rechtsschutz und müsst daher keine großen Sorgen um die Rechtsberatung haben.

Schreib mir doch bitte mal deine Fahrgestellnummer @Isabelle191 - aber per PN (einfach auf meinen Namen ChrisH1978 und dann recht oben auf Nachricht).

Viele Grüße

Chris

Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 15:01

Okay, also als erstes am Besten zum Anwalt.

Nein, bei BMW war ich noch nicht, ich war hier direkt in einer Werkstatt, weil die nächste circa 60 KM entfernt ist und ich Angst hatte, dass ich dann vielleicht den Motor schrotte, wenn ich zu weit fahre. Das konnten die mir nicht sagen, aber ich kann bestimmt dort nochmal nachfragen. Sie hat mir die Fehler auch ausgedruckt mitgegeben.

Hab dir gerade geschrieben @Isabelle191

Nur soviel - das Fahrzeug hatte einen Blitzeinschlag mit ca. 20 T$ Schadenshöhe.

Ich habe erst gerätselt, da die elektronische Abgasklappe am REM, welches über K-CAN2 mit dem FEM verbunden ist und die DME direkt am FEM über PT-CAN und Flexray hängt. Daher wollte ich zuerst empfehlen erst einmal den Schaden diagnostizieren zu lassen, bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt und zum Anwalt geht. Hier, mit einem derart massiven Überspannungsschaden, kann alles passiert sein - quasi wie bei einem Wasserschaden.

Ich drücke euch beiden die Daumen, dass es gut für euch ausgeht!

VG

Chris

Zitat:

@Isabelle191 schrieb am 26. Oktober 2023 um 15:53:46 Uhr:

 

Wir wissen nun noch nicht ganz genau, was es letztendlich ist aber ich wollte wissen, ob es evtl. mit in die Gewährleistung fallen könnte, da ich das Gefühl habe, dass die Zylinder vorher schon was weg hatten. Der Autohändler hat uns gesagt, dass sie dafür nicht aufkommen und dass wir uns eine Werkstatt suchen müssen.

Viele Grüße.

Sollte es sich tatsächlich um einen Import handeln, hast du vermutlich überhaupt gar keine Gewährleistung. Den Weg zum Anwalt könntest du dir dann sparen. Außer du verklagst den Händler direkt auf Schadensersatz wegen unlauteren Geschäftspraktiken.

Zitat:

@ESPEX schrieb am 26. Oktober 2023 um 16:07:01 Uhr:

 

Wegen Gewährleistung hast du wahrscheinlich schlechte Karten wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Bei ab dem 01.01.2022 geschlossenen Verträgen beginnt die Beweislastumkehr nach 12 Monaten.

Richtig!

 

Korrekterweise muss es heißen "endet nach 12 Monaten"

Zitat:

@Fregel999 schrieb am 26. Oktober 2023 um 22:39:20 Uhr:

Zitat:

@Isabelle191 schrieb am 26. Oktober 2023 um 15:53:46 Uhr:

 

Sollte es sich tatsächlich um einen Import handeln, hast du vermutlich überhaupt gar keine Gewährleistung. Den Weg zum Anwalt könntest du dir dann sparen. Außer du verklagst den Händler direkt auf Schadensersatz wegen unlauteren Geschäftspraktiken.

Ob Import oder nicht, spielt keine Rolle. Gewährleistung gibt es immer. Bei arglistiger Täuschung kann man sogar vom Vertrag zurücktreten.

Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 21:25

Ich danke, danke, danke euch total!! Ich hab auch versucht, schon selber zu recherchieren und nachzulesen, aber das hab ich auch nicht rausgefunden. Das hilft mir wirklich total.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 26. Oktober 2023 um 23:18:17 Uhr:

Richtig!

Korrekturlesen muss es heißen "endet nach 12 Monaten"

Die Beweislast für den Verkäufer endet nach 12 Monaten. Die Rede ist aber von der Beweislastumkehr und die beginnt für den Käufer nach 12 Monaten.

Zitat:

@Isabelle191 schrieb am 26. Oktober 2023 um 23:25:05 Uhr:

Ich danke, danke, danke euch total!! Ich hab auch versucht, schon selber zu recherchieren und nachzulesen, aber das hab ich auch nicht rausgefunden. Das hilft mir wirklich total.

Bitte, gerne. Wir drücken dir die Daumen.

Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 21:56

suzyyy, das verstehe ich schon nicht mehr. Heißt das, für uns ist das gut, oder für den Händler ist das gut? :D

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