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45 kmh Roller fährt 52 kmh .. zu schnell?

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 11:10

Hab mir eine Speedfight 2 AC mit 45 kmh Zulassung gebraucht gekauft und fahre den Roller mit dem B-Führerschein.

Ich möchte nicht, dass der Roller schneller als maximal zulässig fährt, da bei uns die Polizei öfters Roller auf mobilen Prüfständen überprüft. Mein Nachbar wurde bereits zwei Mal kontrolliert.

Anfangs lief das Teil 75 kmh laut Tacho und der Sportauspuff war total laut. Hab dann einen normalen Auspuff von Ebay montiert und jetzt läuft er laut Tacho 61 kmh. Dann habe ich die Geschwindigkeit mit der GPS-Tachoapp vom Smartphone überprüft und war recht überrascht

30 kmh Tacho = 25 kmh GPS

35 kmh Tacho = 30 kmh GPS

50 kmh Tacho = 45 kmh GPS

61 kmh Tacho = 52 kmh GPS

Sind die 52 kmh jetzt noch zu schnell oder kann ich 7 kmh als Toleranz abziehen und lande bei erlaubten 45 kmh?

Auf dem Tacho habe ich mir jetzt Markierungen bei echten 30 kmh, 45 kmh und 50 kmh gemacht.

Wie sieht das aus, wenn die Polizei eine Probefahrt machen will? Der Tacho zeigt dann ja 60 kmh an, obwohl das Teil in Realität nur knapp über 50 kmh fährt.

Falls 52 kmh noch zu schnell sind, was wären dann maximal zulässig?

Und wie könnte ich den Roller um ein paar Kmh reduzieren? Ginge das mit Distanzringen?

Beste Antwort im Thema

Distanzring 1 mm ca 5Kmh

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Distanzring 1 mm ca 5Kmh

Zitat:

@RoHaMuc schrieb am 25. Mai 2019 um 13:10:16 Uhr:

...

Und wie könnte ich den Roller um ein paar Kmh reduzieren? Ginge das mit Distanzringen?

@RoHaMuc

Schau' mal nach, ob auf der Rückseite der beweglichen Varioscheibe die originale Drosselplatte (s. Anhang) für die 45 km/h Version noch eingebaut ist.

Gruß Wolfi

PS: Ein Vorbesitzer hat womöglich die Platte deformiert oder einfach weggelassen. :D

Drosselplatte

Moin, bevor du an der Vario rumdokterst, schau doch mal ob im Vergaser ein Gasanschlag ist.

Wobei, wenn alles Original ist würde ich mir wegen 7 Km/h keine Gedanken machen.

Hi Ole,

der Vorbesitzer hatte einen Sportauspuff drauf. Höchstwahrscheinlich wurde auch die Drosselplatte entfernt.

Die 45 km/h Version hat keinen Gasschieberanschlag.

Gruß Wolfi

Themenstarteram 25. Mai 2019 um 13:28

@all herzlichen Dank für eure Tipps

Ich werde die Variomatik mal ausbauen und nachschaun. Das Teil hatte schon mehrere Vorbesitzer, kann also nicht sagen was alles gefummelt wurde.

7 km/h mehr sind zuviel!

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 6:50

Zitat:

@Papstpower schrieb am 25. Mai 2019 um 17:39:55 Uhr:

7 km/h mehr sind zuviel!

Die Toleranz ist scheinbar sehr willkürlich und hängt von der lokalen Meinung der Polizei ab. Die Geschwindigkeit würde zudem mit 75 kg Zuladung ermittelt.

Einige Foren nennen 10%, d.h. mein 45 kmh Roller dürfte dann maximal 49.5 kmh laufen. Das wäre wohl ein allgemein anerkannter Rahmen. Was bei der Fahrt auf dem Tacho steht ist dabei nicht relevant, sondern nur die reale Geschwindigkeit.

Die 54 kmh bzw. 20% über das Urteil vom OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.11.2002, 1 Ss 73/02 setzen voraus, dass am Roller keine technischen Veränderungen gemacht wurden. Ich kann aber nicht sagen, was da gemacht wurde.

Problematisch ist, dass die Prüfstände der Polizei überhaupt nicht die reale Geschwindigkeit bei Fahrt mit einer 75kg Person ermittelt, wobei u.a. der Luftwiderstand bremst. Laut Video https://youtu.be/-TIPvsSixyw?t=70 wird bei ca. 1:20 z.B. knapp 70 kmh im Leerlauf gemessen und dann 57 kmh nach Abzug der Toleranz als reale Geschwindigkeit geschätzt. D.h. von der Leerlaufgeschwindigkeit werden ca. 18% (57÷0.82=70) abgezogen, um die reale Maximalgeschwindigkeit per Schätzung zu ermitteln. Dieses Verfahren scheint mir selbst mit einer gehörigen Ungenauigkeit behaftet.

Ich werde versuchen den Roller auf 48 kmh zu drosseln. Erst hatte ich als Idee einen DZB permanent zu verbauen, aber selbst die mit Mikrocontroller verschieben permanent den Zündzeitpunkt und ruinieren langfristig den Motor. Vermutlich könnte ich über Variogewichte oder eine Gaszugdrossel am ehesten einzelne kmh genau justieren.

Persönlich finde ich das alles völlig überzogen. Ich fahre seit 25 Jahren Auto und hab den Roller jetzt für den Sommer. Mit 45 kmh behindert man eher den Verkehr und der Unterschied zu 50 kmh ist nur gering. Zudem dürfte ich mit einer S51 offiziell 60 kmh fahren. Was ist das bitte für eine Logik.

Nicht alles was Du nicht verstehst, ist willkürlich und entbehrt der Logik.

Für vieles ist es hilfreich, die vergangenen Jahrzehnte aufmerksam miterlebt zu haben und daher nachvollziehen zu können, wieso die Abgeordneten so entschieden haben.

Jetzt mach Klasse A (oder kauf einen Motorroller für Klasse B) und Du hast Deine Ruhe. ;)

Und sei froh, dass Klasse B überhaupt (noch) AM enthält. Das ist sachlich keineswegs gerechtfertigt, sondern auch historisch gewachsen.

Mit Logik brauchst du bei Politik nicht zu kommen.

Hier bei uns ist es so das regelmäßig Polizei aus Düsseldorf kommt mit dem Prüfstand,Schwerpunkt Schulen.

Die anderen werden gegriffen durch geschulte Polizisten ,und da Grenzgebiet durch viele Zivilstreifen und Laser.

Polizei darf keine Testfahrten machen,zumindest nicht ohne deine Zustimmung,kann aber mit dir zur Prüfstelle fahren und bei berechtigtem Tatbestand wird`s teuer.

Aber egal,du musst wissen wie viel Platz auf der Hülse ist wenn die Rollen oben sind und wenn du dann ein 1 mm breiteren D-Ring einsetzt fährt der ca.5 Kmh langsamer,was dann deinem Wunsch entsprechen würde.

Zitat:

@RoHaMuc schrieb am 26. Mai 2019 um 08:50:29 Uhr:

Ich fahre seit 25 Jahren Auto und hab den Roller jetzt für den Sommer. Mit 45 kmh behindert man eher den Verkehr und der Unterschied zu 50 kmh ist nur gering.

Deswegen macht es ja in dieser Situation besonders viel Sinn, gleich die Fahrerlaubnis der Klasse A zu erwerben - damit geht man der geschilderten Problematik komplett aus dem Weg. Ein angenehmeres Fahren ist es mit entsprechend mehr Hubraum obendrein.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 10:17

Zitat:

@tomS schrieb am 26. Mai 2019 um 09:14:52 Uhr:

Nicht alles was Du nicht verstehst, ist willkürlich und entbehrt der Logik.

Für vieles ist es hilfreich, die vergangenen Jahrzehnte aufmerksam miterlebt zu haben und daher nachvollziehen zu können, wieso die Abgeordneten so entschieden haben.

Jetzt mach Klasse A (oder kauf einen Motorroller für Klasse B) und Du hast Deine Ruhe. ;)

Und sei froh, dass Klasse B überhaupt (noch) AM enthält. Das ist sachlich keineswegs gerechtfertigt, sondern auch historisch gewachsen.

Thomas, empfindest du diesen Ton als angemessen? Ich nicht! Wie kannst du dir anmaßen zu urteilen, was ich verstehe und was nicht. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich einen A-Führerschein machen möchte. Außerdem habe ich besagten 45er Roller passend zum B-Führerschein gekauft. Bevor du jetzt weiter schlaue Sprüche klopfst, für 40 Tonnen hätte ich auch noch den Führerschein.

Was sachlich gerechtfertigt ist, darüber entscheidet der Gesetzgeber. Und da gibt es lauter Sonderregeln. Innerorts sind 50 kmh für Pkw zulässig. Wenn dann Roller real 40 kmh fahren, weil 45 auf dem Tacho steht, dann stört das aus meiner Sicht den Verkehr und verleitet Autofahrer ggf. zu riskanten Überholmanövern.

Die Abgeordneten haben übrigens aktuell entschieden, dass jetzt ab 15 Jahren AM bis 45 khm gemacht werden darf. Und jetzt kommt die fragwürdige Politik, denn ob das erlaubt wird entscheidet jedes Bundesland selbst.

Allen anderen danke ich für ihren konstruktiven und hilfreichen Hinweise. Ich habe jetzt ein Set Distanzringe in verschiedenen Breiten bestellt, da ich keinen zu schnellen Roller möchte.

Ich kann mir das genauso anmaßen wie Du Dir anmaßt, die Entscheidungen unserer Obrigkeit anzuzweifeln. ;)

Das mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit und keinesfalls gefährdend überholt werden soll, steht schon lange in der StVO.

Ist es Schuld der Obrigkeit, wenn die Untertanen zu dumm zum Autofahren sind?

Na dann eben flächendeckendes Tempo 30 in Ortschaften oder gleich allgemeines Verbrenner-Verbot vorziehen.

Themenstarteram 26. Mai 2019 um 13:49

Sorry, ich habe wohl überreagiert.

Die von uns indirekt nominierten Lobbyvertreter würde ich nicht als Obrigkeit titulieren. Wir leben doch in einem tollen Land, wo Leute ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium direkt in den Bundestag kommen können. Einige von denen schaffen es sogar in Spitzenfunktionen.

Bin heute schon gespannt auf die langen Gesichter.

Zitat:

@RoHaMuc schrieb am 26. Mai 2019 um 08:50:29 Uhr:

Zitat:

@Papstpower schrieb am 25. Mai 2019 um 17:39:55 Uhr:

7 km/h mehr sind zuviel!

Die Toleranz ist scheinbar sehr willkürlich und hängt von der lokalen Meinung der Polizei ab. Die Geschwindigkeit würde zudem mit 75 kg Zuladung ermittelt.

Einige Foren nennen 10%, d.h. mein 45 kmh Roller dürfte dann maximal 49.5 kmh laufen. Das wäre wohl ein allgemein anerkannter Rahmen. Was bei der Fahrt auf dem Tacho steht ist dabei nicht relevant, sondern nur die reale Geschwindigkeit.

Die 54 kmh bzw. 20% über das Urteil vom OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.11.2002, 1 Ss 73/02 setzen voraus, dass am Roller keine technischen Veränderungen gemacht wurden. Ich kann aber nicht sagen, was da gemacht wurde.

Problematisch ist, dass die Prüfstände der Polizei überhaupt nicht die reale Geschwindigkeit bei Fahrt mit einer 75kg Person ermittelt, wobei u.a. der Luftwiderstand bremst. Laut Video https://youtu.be/-TIPvsSixyw?t=70 wird bei ca. 1:20 z.B. knapp 70 kmh im Leerlauf gemessen und dann 57 kmh nach Abzug der Toleranz als reale Geschwindigkeit geschätzt. D.h. von der Leerlaufgeschwindigkeit werden ca. 18% (57÷0.82=70) abgezogen, um die reale Maximalgeschwindigkeit per Schätzung zu ermitteln. Dieses Verfahren scheint mir selbst mit einer gehörigen Ungenauigkeit behaftet.

Ich werde versuchen den Roller auf 48 kmh zu drosseln. Erst hatte ich als Idee einen DZB permanent zu verbauen, aber selbst die mit Mikrocontroller verschieben permanent den Zündzeitpunkt und ruinieren langfristig den Motor. Vermutlich könnte ich über Variogewichte oder eine Gaszugdrossel am ehesten einzelne kmh genau justieren.

Persönlich finde ich das alles völlig überzogen. Ich fahre seit 25 Jahren Auto und hab den Roller jetzt für den Sommer. Mit 45 kmh behindert man eher den Verkehr und der Unterschied zu 50 kmh ist nur gering. Zudem dürfte ich mit einer S51 offiziell 60 kmh fahren. Was ist das bitte für eine Logik.

Du hast einen entscheidenen punkt vergessen. Es ist eine der wenigen fahrzeugklassen, die eine fixe höchstgeschwindigkeit beinhaltet. Dies muss daher nicht das fahrergewicht berücksichtigten. Du hast den lkw Führerschein 40to? Wie tolerant ist der gesetzgeber, wenn du auch dort auf deine 20% bestehst? Neben dem technischen Aspekt für den motor, findet du keinen dzb der eine Zulassung hat. Vergleiche auch hier bitte mit einem lkw. Was passiert dort, wenn du an der vmax begrenzung manipulierst...? Das Beispiel simson Ist gut... Warum hast du keine gekauft? Die preise wären für diese auch im keller, wenn der A1 dafür nötig wäre...

Ich zweifel etwas daran, dass die Polizei entscheidet. Sie ahndet, wenn nötig, urteile kommen vom gericht... Schlussendlich musst du entscheiden was du machst.

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