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5-Tages-Kennzeichen: Haftungsübergang/Unterschrift auf rotem Fahrzeugschein?

Themenstarteram 10. Juli 2012 um 14:30

Hallo Zusammen,

ich stehe vor folgender Frage:

Ein Fahrzeug muss per 5-Tageskennzeichen von A nach B verbracht werden.

Der Fahrer ist weder KFZ-Halter noch Antragsteller der 5-Tageskennzeichen, sondern lediglich ein im Auftrag handelnder Dritter.

Dieser Fahrer soll nun auf dem zwingend mitzuführenden roten Fahrzeugschein per Unterschrift bestätigen, dass das KFZ der Vorschriftsmäßigkeit entspricht.

Darf der Fahrer hier überhaupt eine rechtsverbindliche Unterschrift abgeben?

Oder darf diese Unterschrift einzig vom KFZ-Halter und/oder Antragsteller der 5-Tageskennzeichen kommen?

Ist eine Unterschrift überhaupt erforderlich?

Wo finde ich hierzu was schriftliches?

In der FZV §16 "Überführungsfahrten" ist derartiges nicht erwähnt.

Danke und Gruß

Martin

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13 Antworten

Rechtverbindlich kann ich dazu zwar auch nichts sagen, aber ich gehe davon aus, dass eigentlich nur der Fahrer etwas über die Vorschriftsmässigkeit des Fahrzeuges aussagen kann...

Es ist ja auch bei normalen Kennzeichen so geregelt, dass Du Dich vor Fahrtantritt von der Verkehrstauglichkeit Deines Fahrzeug vergewissern musst, ganz gleich, auf wen es zugelassen ist.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Darf der Fahrer hier überhaupt eine rechtsverbindliche Unterschrift abgeben?

Jupp :)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Oder darf diese Unterschrift einzig vom KFZ-Halter und/oder Antragsteller der 5-Tageskennzeichen kommen?

Nope :)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ist eine Unterschrift überhaupt erforderlich?

Jupp :)

:D Im Grunde, ist es so, wie schon beschrieben. Der Fahrer ist für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich, da ja kein Halter existiert. Der Antragsteller und der Versicherungsnehmer müssen ja auch nicht identisch sein, einen Halter im eigentlichen Sinne gibts bei KKZ nicht, nur eben denjenigen, für den die KKZ ausgegeben werden (der wohl am Ehesten so etwas wie ein Halter sein dürfte). Und das Nichtausfüllen des Scheins ist eine Ordnungswidrigkeit ;)

Gruß Tecci

 

Hallo,

verantwortlich ist der Fahrzeughalter für das Fahrzeug, bezügl. Sicherheit und auch der Unterschrift auf dem Fahrzeugschein, die vor Antritt der Fahrt geleistet werden muss.

Netten Gruß

am 10. Juli 2012 um 19:30

Moin

Die Unterschrift ist von der eingetragenen Person zu machen, steht so auch auf dem Schein.

 

Dort steht :

Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeugs.

 

 

Klaus

 

 

Themenstarteram 11. Juli 2012 um 7:25

@Tecci: Vielen dank.

Wenn Du jetzt noch was findest, wo ein § davor steht, wäre das natürlich ideal. :)

 

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

Moin

Die Unterschrift ist von der eingetragenen Person zu machen, steht so auch auf dem Schein.

Hallo Klaus,

genau das steht dort eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

Dort steht :

Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeugs.

Klaus

Richtig, DAS steht da.

Inhaber muss nach meiner Definition nicht die eingetragene Person sein.

Inhaber = worauf bezieht sich diese Bezeichnung? Inhaber des roten Scheins? Das ist jeder, der ihn in der Hand hält.

Die in unserem Falle "eingetragene Person" ist eine Firma, die ist jedoch nur Antragsteller der 5-Tageskennzeichen. Der Fahrer, welcher das Auto verbringt, ist ein im Auftrag handelnder Dritter, welcher zum Zeitpunkt der Verbringung der Inhaber des roten papieres ist.

am 11. Juli 2012 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

@Tecci: Vielen dank.

Wenn Du jetzt noch was findest, wo ein § davor steht, wäre das natürlich ideal. :)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

Moin

Die Unterschrift ist von der eingetragenen Person zu machen, steht so auch auf dem Schein.

Hallo Klaus,

genau das steht dort eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201

Dort steht :

Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftmäßigkeit des Fahrzeugs.

Klaus

Richtig, DAS steht da.

Inhaber muss nach meiner Definition nicht die eingetragene Person sein.

Inhaber = worauf bezieht sich diese Bezeichnung? Inhaber des roten Scheins? Das ist jeder, der ihn in der Hand hält.

Die in unserem Falle "eingetragene Person" ist eine Firma, die ist jedoch nur Antragsteller der 5-Tageskennzeichen. Der Fahrer, welcher das Auto verbringt, ist ein im Auftrag handelnder Dritter, welcher zum Zeitpunkt der Verbringung der Inhaber des roten papieres ist.

Mit der Unterschrift wird doch Bestätigt, das die eingetragenen auf der Karte mit denen am Fahrzeug übereinstimmen oder die Daten müssen noch vor Fahrtantritt selbst vervollständigt werden.

Das kann nur der Fahrer machen. Aber der handelt ja sowieso als Erfüllungsgehilfe.

Zu sicherheit setzt er ein " i.A." ( im Auftrag ) vor seine Unterschrift.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Zu sicherheit setzt er ein " i.A." ( im Auftrag ) vor seine Unterschrift.

Hat aber keinerlei rechtliche Relevanz ;) Aber ich bin schon am Suchen, ob ich was Detailliertes dazu finden kann ;)

Also, im Hentschel steht (Rdnr. 4): "[...] Ausfüllen darf den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen im Auftrag des Empfängers auch eine andere Person, Ce VRS 12 228." Somit dürfte dein Fall rechtlich abgedeckt sein meiner bescheidenen Meinung nach ;)

Gruß Tecci

am 11. Juli 2012 um 9:26

Ich habe jetzt so eine Karte vor mir liegen. Hab ich mal eingescannt. Ganz unten rechts muss die Vollständigkeit der zu machenden Angaben zum Fahrzeug bestätigt werden.

 

Und genau das macht der Abholer des Kennzeichens als Erfüllungsgehilfe des Inhabers und als Fahrer des Fahrzeuges. Er bestätigt, das die Angaben in dem Schein mit denen am Fahrzeug übereinstimmen.

Nicht mehr und nicht weniger. Und nur dafür haftet er.

MFG Thomas

P.S.: Und bitte keine Kommentare, warum die Karte noch Blanko ist.:D

Themenstarteram 11. Juli 2012 um 10:29

Super, ich danke Euch!

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Ich habe jetzt so eine Karte vor mir liegen. Hab ich mal eingescannt. Ganz unten rechts muss die Vollständigkeit der zu machenden Angaben zum Fahrzeug bestätigt werden.

 

Und genau das macht der Abholer des Kennzeichens als Erfüllungsgehilfe des Inhabers und als Fahrer des Fahrzeuges. Er bestätigt, das die Angaben in dem Schein mit denen am Fahrzeug übereinstimmen.

Nicht mehr und nicht weniger. Und nur dafür haftet er.

MFG Thomas

P.S.: Und bitte keine Kommentare, warum die Karte noch Blanko ist.:D

Habe mir Deinen Fahrzeugschein mal vergrößert. Ich lese dort, dass der Inhaber den Schein zu unterschreiben hat und kein anderer ! Somit ist wäre schon hier die Frage des Themenführers beantwortet.

So lese ich es auch aus dem Gesetz.

Als Anlage füge ich ebenfalls eine Kopie eines Fahrzeugscheines bei. Ich weise daraufhin, dass ich meine Dienststelle unkenntlich gemacht und ihn nicht in rot eingescannt habe

Netten Gruß

Rolf

Fahrzeugschein

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Also, im Hentschel steht (Rdnr. 4): "[...] Ausfüllen darf den Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen im Auftrag des Empfängers auch eine andere Person, Ce VRS 12 228." Somit dürfte dein Fall rechtlich abgedeckt sein meiner bescheidenen Meinung nach ;)

Gruß Tecci

Hallo Tecci6N,

würdest Du mir Bitte trotz vergangener Meinungsverschiedenheiten den Text, welcher unter der Quellenangabe steht, zukommen lassen ? Habe leider keine Möglichkeit das selbst dort nachzulesen.

Danke im voraus.

Netten Gruß Rolf

Ich habe den Text auch nicht, ist eine Entscheidung des OLG Celle. In der Rechtssprechungsdatenbank findet sich nichts, von daher habe ich da auch nichts zur Verfügung.

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