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50ccm Roller im Garten Abstellen ??

Themenstarteram 14. Januar 2011 um 18:08

Hallo zusammen,

auch wenn die frage etwas kurios ist, dennoch sehr wichtig :

Vorab :

Mein vermieter und ich hatten ein sehr gutes verhältnis zueinander. Er hatte mir erlaubt, mein fahrzeug, kostenfrei, auf seinem privat parkplatz zu stellen, dass sich vor dem haus befindet.

Er will die wohnung nun verkaufen, und uns schnellstmöglichst raus ekeln..er musste mein auto weg, nun soll auch mein Roller Weg...das tat ich jetzt auch umgehend..allerdings :

mein Roller hat kein Nummernschild aktuell. Ist also nicht angemeldet. Da ich den Roller nicht auf die Straße stellen darf, kam ich jetzt auf folgende idee :

Ich habe zu dieser Wohnung, einen Garten dazu gemietet. Der Garten gehört meinem vermieter ganz aleine. Also kein "gemeinschaftsgarten", sondern sein eigentum.

Nun habe ich dies ja aber mit gemietet.....jetzt stelle ich mir die frage :

Darf ich meinen 50ccm Roller in meinem gemieteten Garten Abstellen oder nicht ? Seit wir theater haben, war ich auch schonmal beim Deutschen Mieterbund...auch wegen ner Garten sache..da hies es vom Anwalt :

Ich darf in meinem garten machen was ich will, ausser müll lagern, ratten anziehen oder gesundheischädliche sachen abstellen....Aber ob das unkraut wächst oder nicht, geht niemanden was an ( das war nähmlich das thema ).

Jetzt war ich halt vor 5min so schlau, und habe meinen Roller in meinen Gemietenden Garten abgestellt..

Darf ich das oder nicht ?

Liebe Grüße und besten dank im Vorraus

Norbert.

P.s. Ja ich bin zwar beim DMB es ist aber Freitag abend. Und ich will kein theater übers Wochenende mit dem vogel von vermieter haben. Deswegen frag ich hier jetzt nach ;)

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17 Antworten
am 14. Januar 2011 um 18:25

Hallo,

wir haben hier auch Gärten und alle stellen ihre Fahrzeuge im Garten ab und keiner sagt was. Nun ja, der Garten ist von Dir angemietet und der Vermieter erhält dafür seine Miete, also darfst Du das Fahrzeug im Garten abstellen. Anders würde es aussehen, wenn Du einen LKW hättest und den im Garten abstellst. Habe keine Bange und bleibe weiter freundlich zu den Vermieter, denn so hat er keinen Anlass, sich über seinen rechtsanwalt zu beschwerden.

MfG

Ferdi

Ich seh das wie dein Anwalt ,irgendwo musste ja hin mit dem Fahrzeug.

Wenn er in Zukunft auch nicht angemeldet wird ,dann machste noch die Flüssigkeiten raus und keiner kann dir was.

Ich sehe da auch keine rechtliche Handhabe des Vermieters um das Abstellen des Rollers zu verbieten.

Aber Stress machen kann er trotzdem,da ist es im Moment egal ob ob's rechtmässig ist oder nicht.

Der Mieter kann aber auch Streß machen, indem er die Miete kürzt, wenn ihm die Nutzung des gemieteten Objektes verwehrt wird.

Glaub nicht das ihn das besonders jucken würde.

M.E. wär's eher noch ein Angriffspunkt den ich dem Vermieter anbieten würde,wenn die Verhältnismässigkeit nicht stimmt .

Also ruhig bleiben und machen was für Richtig gehalten wird,fertig.

Es kann theoretisch immer noch die Hausordnung dagegen sprechen.

Und die kann Bestandteil der Teilungserklärung sein, also selbst für einen Eigentümer nicht so einfach.

Es ist aber auch nicht möglich, mit einer Hausordnung die Nutzung des Mietobjektes durch den Mieter auszuhebeln.

Der Mieter hat wahrscheinlich die Hausordnung mit dem Mietvertrag akzeptiert.

Nun kann es natürlich sein, dass die Nutzung des Gartens gar nicht geregelt ist, dann kann er den Roller dort parken.

Nur kann ich das aus der Ferne nicht garantieren.

http://www.spotlight-wissen.de/archiv/message/1653234.html

http://www.livingathome.de/.../

http://www.123recht.net/Parken-im-Vorgarten-__f122555__p3.html

http://www.123recht.net/...-und-als-Stellplatz-benutzen-__f156625.html

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 9:41

rechtherzlichen dank an euch alle :)

Habt mir sehr weitergeholfen.

"Garten" hört sich so nach Garten an ;) :P

Zum verständnis :

Der "Garten" ist 1m vor der Haus-Eingangstüre. issn kleiner zaun drum rum. die fläche ist 2,50*3,30meter.

Das ist so ein ganz kleines ding. Als wir es bei Einzug an gemietet haben ( mussten wir, stand bereits im mietvertrag unten , unter der rubrik "Garten : 1 kleiner Anteil ", war das ding schön völlig ekelhaft. Unkraut ohne ende usw...

da haben wir auch gesagt : DAS ding mieten wir ganz sicher nicht! und er meinte dann halt : Du, mach dir keine gedanken, zu zahlst ganz normal deine Miete, der Garten iss da inkl. Deswegen hab ichs auch unten reingeschrieben ohne zzgl kosten unter die rubrik Sonstiges...

naja, aber jetzt tut er halt so, als wenn das nichtmehr zählen würde..nach über 2Jahren...

Gestern Abend ist er bei mir auch angetanzt. So, dass ich sogar die Polizei rufen musste...Er hatte mir angedroht, wenn der Roller nicht sofort verschwindet, dann macht er ihn und mein auto ( 1straße weiter ) Kaput....jetzt eskaliert das völlig...

Aber ich brauch mir ja dsbzgl keine gedanken machen. Ihr sagt ja auch übereinstimmend das ich das darf. ich dachte so, und der DMB sagte ja bereits "ich kann maachen mit meinem garten was ich will".

Zitat:

Original geschrieben von Norbi2k

.......

Gestern Abend ist er bei mir auch angetanzt. So, dass ich sogar die Polizei rufen musste...Er hatte mir angedroht, wenn der Roller nicht sofort verschwindet, dann macht er ihn und mein auto ( 1straße weiter ) Kaput....jetzt eskaliert das völlig...

.....

spätestens jetzt hast Du ihn..

umgehend eine Anzeige wegen Nötigung.... hoffe, du hast Zeugen?

Ja, spätestens jetzt sollte man das volle Programm gegen den Vermieter auffahren. Jede weitere Form von Rücksicht wäre jetzt fehl am Platz.

Themenstarteram 15. Januar 2011 um 11:32

@Karmil :

Ja, meine mitbewohnerin stand auf dem balkon und ha alles gehört..seine beleidigungen und und und...

sie wurde gestern abend von den beiden Polizisten befragt. Sie machte eine aussage.

Meine angaben wurden ebenso Protokolliert. Ich habe selbstverständlich anzeige erstattet.

Ich muss kommende woche, nach einladung, genauso wie meine mitbewohnerin, aufs Revier, die aussage vollständig machen...( gestern abend war es nur eine kurzaufnahme der Polizei ).

Der Polizist meinte nur :

A ) ich habe es jetzt protokolliert.

B ) Das geben wir der zuständigen dienstelle.

C ) Diese werden uns einladen und zum sachverhalt befragen.

D ) Es wird automatisch der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die dann entscheiden, ob & oder was Passiert oder auch nicht...

 

@Karmil & Drahkke :

Inwiefern sollte ich jetzt keine rücksicht nehmen ? also anzeige habe ich ja erstattet. Auf dem Revier sage ich dann nochmal expelziet, dass ich eine anzeige wegen Nötgung machen möchte.

Dann wollte ich beim Deutschen Miterbund anrufen und das meiner anwältin erzählen.

Inwieweit das zur mietsache gehört, und ob es den DMB interessiert / relevant ist, weis ich nicht !?

was sollte ich noch machen / beachten ?

Liebe Grüße und allerbesten dank !

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