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50er mit 25er fahren. Welche Strafen??

Themenstarteram 17. Dezember 2009 um 22:32

Hey Leute,

meine Mutter hat jez einen 50er gekauft. Jez will ihn mein Bruder aber auch fahren. (16 Jahre alt und im Besitz des Mofaführerscheins 25er). Das er nich mit dem 50er fahren darf weiß ich ja^^. Was ich aber wissen will, was mit solchen Leuten passiert die trotzdem fahren und erwischt werden. Möchte ihn halt vorher warnen. Vielen Dank im Vorraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Erst mal Hallo,

um eine genaue Antwort auf Deine Frage zu geben, guckst Du hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Gruß.

und sollte ein e neue Pappe nach der Sperrfrist beantrag werden,dann darfste für die Neuerteilung nach Entzug 233 €bezahlen(hier in Berlin).Also Finger wech und solche Gedanken in den Mülleimer,mfg Big Hornet

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Also moroc hör zu wenn du fährst mit einen mofa führerschein und der roller ist 50 kriegst du 1. eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis das kommt alles vor gericht wenn du noch nicht aufgefallen bist wird die anzeige fallen gelassen was hast du denn für einen roller vielleicht könnte ich dir helfen am besten erwerbst du dir bei ebay den gleichen rahmen nur halt mit mofa papiere baust den komplett um also deinen motor,verkleidung usw auf den neuen rahmen eine drossel kaufen fertig und dann kannst du deinen alten rahmen verkaufen bei ebay hoffe konnte dir helfen achja kann für nichts garantieren kanna uch sein das du eine führerscheinsperre kriegst weil 25er (mofa) ist kein führerschein nur eine betriebserlaubnis aber 50ist schon klasse m das heisst roller ist also ein führerschein also mra salam a chuia bb

Warum machst Du nicht einfach eine Drossel rein, brauchst natürlich eine Betriebserlaubnis für den TÜV.

Wenn Dein Bruder den 50ger so fährt und wird erwischt, o.k.

Aber er wird ihn mit Sicherheit weiterfahren, so nach dem Motto, mich erwischt schon keiner mehr.

Dein Bruder will doch bestimmt Führerschein fürs Auto machen.

Wenn er mehrmals erwischt wird, kann er sich den Führerschein erstmal abschminken.

Gruß

Djgecko

Übrigens ist auch der Halter in der Pflicht nur Personen mit seinem Fahrzeug fahren zu lassen die die passende Fahrerlaubnis haben!

Schlicht und einfach: Lasst den Quatsch, ist teuer und birgt jede Menge Ärger in sich ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 18. Dezember 2009 um 8:14

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

@ playstyl02: Ich habe ja den 50er und Autoführerschein. Aber mein Bruder hat erst den Mofa.^^ Ich kann ja den 50er ohne Probleme fahren aber ihn extra wegen meinem Bruder drosseln habe ich keine Lust zu. Denn erstens wer fährt gerne mit nem 50er Schein 25? Und zweitens müsste man wieder Versicherung ändern und Papierkram.;) Doch Danke dir Trotzdem.:)

Dann lasse Deinen Bruder auf keinen Fall mit der 50ger fahren, sonst sind die Probleme vorprogrammiert!!!!!!!!

mfg

Djgecko

Zitat:

Original geschrieben von Maroc89

Hey Leute,

meine Mutter hat jez einen 50er gekauft. Jez will ihn mein Bruder aber auch fahren. (16 Jahre alt und im Besitz des Mofaführerscheins 25er). Das er nich mit dem 50er fahren darf weiß ich ja^^. Was ich aber wissen will, was mit solchen Leuten passiert die trotzdem fahren und erwischt werden. Möchte ihn halt vorher warnen. Vielen Dank im Vorraus.

Werden geteert und gefedert. Erhängen wär nämlich zu krass.

Zitat:

Original geschrieben von playstyl02

Also moroc hör zu wenn du fährst mit einen mofa führerschein und der roller ist 50 kriegst du 1. eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis das kommt alles vor gericht wenn du noch nicht aufgefallen bist wird die anzeige fallen gelassen was hast du denn für einen roller vielleicht könnte ich dir helfen am besten erwerbst du dir bei ebay den gleichen rahmen nur halt mit mofa papiere baust den komplett um also deinen motor,verkleidung usw auf den neuen rahmen eine drossel kaufen fertig und dann kannst du deinen alten rahmen verkaufen bei ebay hoffe konnte dir helfen achja kann für nichts garantieren kanna uch sein das du eine führerscheinsperre kriegst weil 25er (mofa) ist kein führerschein nur eine betriebserlaubnis aber 50ist schon klasse m das heisst roller ist also ein führerschein also mra salam a chuia bb

Hey playstyl02,

 

gegen die notorischen Kleinschreiber habe ich ja mal gar nichts, auch wenn mal was falsch geschrieben wird.

Aber deine "gefühlten" 1000 Wörter mit einem einzigen "punkt und komma" geht echt nicht. Gebt euch doch mal etwas mehr Mühe, ihr seit hier nicht alleine... Ich krieg bei sowas echt mal Augenkrebs!

 

Also bitte, Danke!

Dice

PS @ all, Sorry für mein "Sinnlos-Post" ;)

Also ich find das schon krass, es gibt halt Regeln und Gesetze und die bedeuten in diesem Fall, das man ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis den Roller nicht Fahren darf. Für alle gleiche Regeln. Wenn Dein Bruder den unbedingt fahren will, dann soll er sich doch einen Job suchen und den Lappen machen.

Vor allen Dingen finde ich die Frage dreist, VORHER zu fragen, was kriegt er für eine Strafe, wenn er erwischt wird.

Erwischt wann? Wenn er jemanden umgenietet hat mit dem Roller?

Festzustellen bleibt, daß es sich hierbei um "Fahren ohne Fahrerlaubnis" handelt, womit man sich nichtmehr im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, sondern bereits im Bereich des Strafrechtes befindet.

Da kann man sich u. U. schon 1 Jahr Freiheitsstrafe einhandeln.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Themenstarteram 18. Dezember 2009 um 22:39

@ wilbe: Ich habe ja gefragt damit ich meinem Bruder sagen kann warum er nich fahren darf. Weil ich kann nich einfach sagen du darfst nicht. Ok kann ich schon aber besser ist wenn er den Grund kennt. Kann ja sein das er nachts schlüssel klaut und los fährt. Weil er ist ja noch richtig jung und jugendliche denken halt so. Und wenn er dann den Grund kennt dann wird er auch mehr angst haben und zweimal überlegen bevor er sich den Roller nimmt. Und es gibt auch genug Leute die sich das auch fragen was mit solchen Leuten passiert. Also nich falsch sehen bitte.

Erst mal Hallo,

um eine genaue Antwort auf Deine Frage zu geben, guckst Du hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Erst mal Hallo,

um eine genaue Antwort auf Deine Frage zu geben, guckst Du hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Gruß.

und sollte ein e neue Pappe nach der Sperrfrist beantrag werden,dann darfste für die Neuerteilung nach Entzug 233 €bezahlen(hier in Berlin).Also Finger wech und solche Gedanken in den Mülleimer,mfg Big Hornet

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