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525i End- + Mitteltopf auf 520i - Eintragungspfligtig?

11 Antworten
BMW 5er E34
Themenstarteram 2. Juni 2024 um 14:12

Hi

habe mir vor Kurzem einen BMW E34 520i (M50B20) zugelegt, welcher zum Kauf bereits den End- und Mitteltopf eines E34 525i (M50B25) verbaut hatte. Der Vorbesitzer meinte, dass dies aufgrund der selben Baureihe nicht eintragungspfligtig sei und der TÜV das Ganze auch immer hat durchgehen lassen.

Wollte das ganze nur noch einmal bestätigt bekommen, da ich online hierzu nichts Festes finden konnte.

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11 Antworten

Dann könntest du nach dieser Logik auch jederzeit eine M5 Anlage und auch seinen Motor eintragungsfrei reinbauen.

Oder?

Na siehste...

Wo soll bei der Auspuffanlage nun das Problem liegen? 2l hat 1 Endrohr, 2,5l hat 2 Endrohre!

Sonst identisch! Willst jetzt das 2. Endrohr eintragen lassen!?

Themenstarteram 2. Juni 2024 um 16:56

Nach dem Lesen beider Antworten könnte man meinen, dass die Antwort ja offensichtlich auf der Hand liegt - umso komischer, dass sich diese so maßgeblich unterscheiden... .-.

1. Dass ein End-/Mitteltopf mit einem Motor zu vergleichen ist wäre mir äußerst neu

2. In Deutschland muss man gefühlt alles und beinahe seinen Duftbaum eintragen lassen, weswegen ich es nicht für abwegig halte, dass auch ein zweites Endrohr eintragungspflichtig ist

Zwei superschlaue Antworten und keine eindeutige Antwort...

Logik...anscheinend nicht bei jedem vorhanden!?

Mach das jetzt beruflich über 33 Jahre...als Meister sollte ich dann auch "logischerweise " wissen wovon ich rede! Kein Mensch macht darum einen Aufstand.

Mal ein Tip...dafür gibt es Leute...nennen sich Sachverständige, Tüv,GtÜ,Dekra usw....wennst nicht sicher bist,qualifizierte Aussage haben willst dann ruf dort an oder erscheine persönlich! Dann weisst wo du stehst, brauchst dich nicht mit Halbwissen und dergleichen rumschlagen!

...." aufgrund derselben Baureihe"... eintragungsfrei wäre...

Denk nur mal drüber nach, was das Finanzamt denkt, wenn da einfach ein anderer Motor drin ist und dann auch noch eintragungsfrei. Hmmm, wie lange oder wie weit kommt man da, wenn die Geldeintreiber hinter dir her sind?

Na siehste, denken tut nicht weh.

Du fährst mit einem Fahrzeug, das jederzeit bei der nächsten Prüfung in der Boxengasse bleiben wird... so einfach ist das. Ob das nun zwei oder nur ein Rohr hat, es hat Bauteile die nicht seiner ABE entsprechen und nicht eingetragen sind. Das kann man durchaus in D recht locker sehen...

Themenstarteram 2. Juni 2024 um 17:15

War ja 'nen Versuch wert, hier eventuell halbwegs seriöse Antworten zu bekommen aber scheinbar gehören Halbwissen und besserwisserisches Gehabe hier zum guten Ton... .-.

Themenstarteram 2. Juni 2024 um 17:24

Der eine machts beruflich als Meister, der andere ist großer Denker... Alle zwei offenbar überhebliche Besserwisser -nur deutlich oppositionell... Das ganze wird mir zu unsachlich... Bassd scho!

Müssen wir jetzt echt auf betreutes Denken ausweichen?

Schalt doch deinen Verstand ein, dass hier in D jedes Fahrzeug eine ABE besitzt und bis auf die letzte Schraube da drin beschrieben ist und nahezu jede Änderung daran eine Abnahme erfordert oder erfordern kann.

Hast du das Fahrzeug am 1.April gekauft dass du du nicht selbst draufkommst dass der dich verarscht hat?

Dann viel Spaß beim nächsten TÜV Termin. Der wird eher mal nicht viel denken, sondern das Bapperl abkratzen.

Dann basst's.

Wenn's besser passen soll: Mach einen Kopiensatz des ETK, führe die Teilenummern des Zwoliters und Zwofünfers im Detail auf, weise auf eine eventuelle Nichtlieferbarkeit hin, zeige Bilder und mach eine Einzel Abnahme. Richtig vorbereitet ist das in einer Stunde für rund 200,- machbar. Untermauere es mit einer Lautstärkemessung und einer aktuellen Abgasmessung in Anwesenheit des Prüfers. Bei guten und leisen Werten klappt das einwandfrei.

Damit geht vieles, auch eine Auspuffanlage eines anderen Modells oder auch die Bremsanlage oder andere Sonderausstattungen.

Red vergiss es. Die Mühe ist es nicht wert.

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