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5er Bmw E60 Lichtmaschine kaputt --> Händergarantie ?

Themenstarteram 13. April 2009 um 19:27

Hallo ,

Ich wollte fragen ob die Lichtmaschine zur Händergarantie gehört , da sie nämlich in meinem E60 aus 2003/11 kaputt gegangen ist.

Das Auto wurde im Dezember 2008 gekauft bei 84.000 km, und hat eine 1Jahres Garantie .2Wochen nachdem Kauf war er in der Fehlerlesung beim Freundlichen ( da er dauernt Fehler gezeigt hat wie Battery , Abs , Rpa , und Getriebestörung), die sagten das die Battery und der Intelligente Battery Sensor gewechselt werden muss , gesagt , getan .Vor 2Tagen auf der Autobahn sprang er nicht mehr an , ADAC kam , er sprang an und ich bin direkt zu Bmw gefahren , jetzt ist rausgekommen das die Lichtmaschine kaputt ist , muss der Händer bezahlen ?

Bmw 525i

90.000 km

2003 / November

Danke im Vorraus

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von akaro1

Hallo ,

Ich wollte fragen ob die Lichtmaschine zur Händergarantie gehört , da sie nämlich in meinem E60 aus 2003/11 kaputt gegangen ist.

Das Auto wurde im Dezember 2008 gekauft bei 84.000 km, und hat eine 1Jahres Garantie .2Wochen nachdem Kauf war er in der Fehlerlesung beim Freundlichen ( da er dauernt Fehler gezeigt hat wie Battery , Abs , Rpa , und Getriebestörung), die sagten das die Battery und der Intelligente Battery Sensor gewechselt werden muss , gesagt , getan .Vor 2Tagen auf der Autobahn sprang er nicht mehr an , ADAC kam , er sprang an und ich bin direkt zu Bmw gefahren , jetzt ist rausgekommen das die Lichtmaschine kaputt ist , muss der Händer bezahlen ?

Bmw 525i

90.000 km

2003 / November

Danke im Vorraus

Zumindest bei der EuroPlus sollte die Lichtmaschine unter die Garantiebedingungen fallen. Solltest du eine CarGarantie haben, wird wohl auch diese greifen. Soweit ich weiß, müsstest du aber bei der jetzigen Laufleistung anteilig die Materialkosten tragen. Das wäre bei der EuroPlus noch nicht der Fall.

Am Besten schaust du in deine Garantiebedingungen oder fragst deine Werkstatt, dann hast du Gewissheit.

Hast du deinen Wagen nicht bei einem BMW-Vertragshändler gekauft, musst du schauen, was für eine Garantie du mitgekauft hast...auch hier in die Bedingungen schauen.

Solltest du nicht die Garantie, sondern die gesetzliche Sachnängelhaftung (Gewährleistung) meinen, dann könntest du den Händler für die defekte Lichtmaschine belangen. Da noch keine 6 Monate seit Kauf vergangen sind, liegt die Beweislast, dass mit der Lichtmaschine bei Verkauf alles in Ordnung war, beim Händler. Insofern hast du rein rechtlich gute Chancen, dass er die Lima ersetzt...aber das könnte trotzdem zu Streitigkeiten führen. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt aber auch, wenn du eine Garantieversicherung dazu gekauft hast. Diese schützt den Händler nicht vor seinen Gewährleistungspflichten, sofern eine solche Pflicht besteht.

Themenstarteram 13. April 2009 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von VeryFastDriver

Zitat:

Original geschrieben von akaro1

Hallo ,

Ich wollte fragen ob die Lichtmaschine zur Händergarantie gehört , da sie nämlich in meinem E60 aus 2003/11 kaputt gegangen ist.

Das Auto wurde im Dezember 2008 gekauft bei 84.000 km, und hat eine 1Jahres Garantie .2Wochen nachdem Kauf war er in der Fehlerlesung beim Freundlichen ( da er dauernt Fehler gezeigt hat wie Battery , Abs , Rpa , und Getriebestörung), die sagten das die Battery und der Intelligente Battery Sensor gewechselt werden muss , gesagt , getan .Vor 2Tagen auf der Autobahn sprang er nicht mehr an , ADAC kam , er sprang an und ich bin direkt zu Bmw gefahren , jetzt ist rausgekommen das die Lichtmaschine kaputt ist , muss der Händer bezahlen ?

Bmw 525i

90.000 km

2003 / November

Danke im Vorraus

Zumindest bei der EuroPlus sollte die Lichtmaschine unter die Garantiebedingungen fallen. Solltest du eine CarGarantie haben, wird wohl auch diese greifen. Soweit ich weiß, müsstest du aber bei der jetzigen Laufleistung anteilig die Materialkosten tragen. Das wäre bei der EuroPlus noch nicht der Fall.

Am Besten schaust du in deine Garantiebedingungen oder fragst deine Werkstatt, dann hast du Gewissheit.

Hast du deinen Wagen nicht bei einem BMW-Vertragshändler gekauft, musst du schauen, was für eine Garantie du mitgekauft hast...auch hier in die Bedingungen schauen.

Solltest du nicht die Garantie, sondern die gesetzliche Sachnängelhaftung (Gewährleistung) meinen, dann könntest du den Händler für die defekte Lichtmaschine belangen. Da noch keine 6 Monate seit Kauf vergangen sind, liegt die Beweislast, dass mit der Lichtmaschine bei Verkauf alles in Ordnung war, beim Händler. Insofern hast du rein rechtlich gute Chancen, dass er die Lima ersetzt...aber das könnte trotzdem zu Streitigkeiten führen. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt aber auch, wenn du eine Garantieversicherung dazu gekauft hast. Diese schützt den Händler nicht vor seinen Gewährleistungspflichten, sofern eine solche Pflicht besteht.

Danke für deine Antwort , also besteht ja eigentlich die gesetzliche Sachmängelhaftung , hab auch mit dem Anwalt gesprochen , der meinte das der Händler es in den ersten 6 Monaten bezahlen muss , stimmt das ?

Themenstarteram 13. April 2009 um 20:55

Kann es sein das der Lichtmaschinen Regler kaputt ist ?

Ja, die besteht. Aber das der Händler zahlen muss, ist m. E. so nicht ganz korrekt. Bei der Sachmängelhaftung hat er ja lediglich Schäden zu vertreten, die bei der Übergabe des Fahrzeuges schon bestanden haben. Da die Beweislast, dass der Mangel bei Verkauf nicht bestanden hat, im Moment noch beim Händler liegt, hast du gute Chancen auf Nachbesserung. Das wird aber wahrscheinlich nicht ohne Rechtsstreit ablaufen. Wichtig ist: nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. du musst dem Händler nun nachweisen, dass der Mangel schon bestanden hat. Was immer du nun auch tun willst, du musst schnell tätig werden. Zunächst würde ich den Händler auf das Problem ansprechen und versuchen, die Sache so zu regeln. Allerdings kann ich mir schon vorstellen, was dann vom Händler für eine Antwort kommt. Wenns nicht gut läuft, muss dein Anwalt die Sache in die Hand nehmen. Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es für dich eine zusätzliche Sicherheit, falls du nicht Recht kriegen solltest...aber dein Anwalt sollte deine Chancen bei etwaigen juristischen Schritten gut einschätzen können.

Themenstarteram 13. April 2009 um 21:00

der wagen hat eine woche danach fehler angezeigt , davon weiß bmw und der händer bescheid . Deswegen war er in der Fehlerlesung , habe einen ADAC Wagen bekommen und mein 5er wird nach Frankfurt geschleppt , direkt zum Händler .d

Zitat:

Original geschrieben von akaro1

der wagen hat eine woche danach fehler angezeigt , davon weiß bmw und der händer bescheid . Deswegen war er in der Fehlerlesung , habe einen ADAC Wagen bekommen und mein 5er wird nach Frankfurt geschleppt , direkt zum Händler .d

Das stützt deine Forderung. Vielleicht hatte der Händler den Fehlerspeicher gelöscht und danach gingen die Probleme wieder los. Wie dem auch sei: viel Erfolg bei der Sache...und schreib dann mal, wie es ausgegangen ist.

Themenstarteram 14. April 2009 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von VeryFastDriver

Zitat:

Original geschrieben von akaro1

der wagen hat eine woche danach fehler angezeigt , davon weiß bmw und der händer bescheid . Deswegen war er in der Fehlerlesung , habe einen ADAC Wagen bekommen und mein 5er wird nach Frankfurt geschleppt , direkt zum Händler .d

Das stützt deine Forderung. Vielleicht hatte der Händler den Fehlerspeicher gelöscht und danach gingen die Probleme wieder los. Wie dem auch sei: viel Erfolg bei der Sache...und schreib dann mal, wie es ausgegangen ist.

Gute Neuigkeiten : Der Händler übernimmt alles .d

Zitat:

Gute Neuigkeiten : Der Händler übernimmt alles .d

Schön, dass du nochmal Bescheid gegeben hast und freut mich für dich, dass die Sache so über die Bühne geht!

Themenstarteram 14. April 2009 um 23:02

Danke

THEMA LÖSCHEN BITTE :D

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