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5er GT; Navi-Prof. Blitzer-Update?

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 10. März 2010 um 12:08

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage...

Gibt es für das BMW-Navi Prof. im GT ein "Blitzer-Update"?

Ein bekannter hat ein Navigon-Navi (also so ein "externes" Navi); der hat sich übers Internet ein "Blitzer-Update" gekauft und es funktioniert super! Er bekommt von Navigon monatlich die neuesten (festen) Blitzer aufgespielt...

Ich mag auch sowas haben ;-)

Weiss jemand, ob es 1. möglich ist und 2. wie es geht?

Danke!

Ben!

Beste Antwort im Thema

Hallo!

So etwas ist bei den fest eingebauten Navis leider nicht möglich. Das hat einen guten Grund:

§ 23 I b StVO: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelbußgeld von 75 Euro geahndet. Es werden 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem kann das Gerät durch die Polizei sichergestellt werden.

Soweit der Gesetzestext. Nun ist es hier in Deutschland immer noch strittig, ob die Datenbanken der externen Navis hierunter fallen oder nicht. Ein höchstricherliches Urteil gibt es hierzu nicht. Schaut man aber mal ins Ausland, dann besagt zum Beispiel die Schweiz, dass ab dem 01.01.2007 eine solche Funktion verboten ist. Ähnlich ist es in vielen anderen Staaten ebenfalls.

Da der BMW ja kein Produkt nur für Deutschland ist, wird eine solche Funktion also erst gar nicht implantiert, weil man sonst massive Probleme im Ausland bekäme. Eine Nachrüstfähigkeit gibt es daher auch nicht. Einzige Möglichkeit ist, man kauft sich ein externes Navi mit einer solchen Funktion und vergisst zum Beispiel nicht, dieses bei einer Fahrt durch die Schweiz vorher zu deinstallieren.

CU Oliver

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Hallo!

So etwas ist bei den fest eingebauten Navis leider nicht möglich. Das hat einen guten Grund:

§ 23 I b StVO: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelbußgeld von 75 Euro geahndet. Es werden 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem kann das Gerät durch die Polizei sichergestellt werden.

Soweit der Gesetzestext. Nun ist es hier in Deutschland immer noch strittig, ob die Datenbanken der externen Navis hierunter fallen oder nicht. Ein höchstricherliches Urteil gibt es hierzu nicht. Schaut man aber mal ins Ausland, dann besagt zum Beispiel die Schweiz, dass ab dem 01.01.2007 eine solche Funktion verboten ist. Ähnlich ist es in vielen anderen Staaten ebenfalls.

Da der BMW ja kein Produkt nur für Deutschland ist, wird eine solche Funktion also erst gar nicht implantiert, weil man sonst massive Probleme im Ausland bekäme. Eine Nachrüstfähigkeit gibt es daher auch nicht. Einzige Möglichkeit ist, man kauft sich ein externes Navi mit einer solchen Funktion und vergisst zum Beispiel nicht, dieses bei einer Fahrt durch die Schweiz vorher zu deinstallieren.

CU Oliver

Themenstarteram 10. März 2010 um 14:17

Schade...

Also sieht´s wohl schlecht aus...

Naja, wäre auch zu schön ;-)

Aber, ich frage mich...

Mein Bekannter hat es sich ganz offiziell gekauft - wie kann es denn sein, dass sowas zum Verkauf steht, wenn es gleichzeitig "verboten" ist?

Irgendwie komisch...

Am Liebsten würde ich mir einen richtigen Radarwarner nachrüsten lassen, aber ist einfach zu gefährlich.

Grad auf der A8 (München-Stuttgart) ist ja fast die ganze Zeit 120 km/h; ist wirklich ärgerlich.

Zitat:

Original geschrieben von 111BEN111

 

Aber, ich frage mich...

Mein Bekannter hat es sich ganz offiziell gekauft - wie kann es denn sein, dass sowas zum Verkauf steht, wenn es gleichzeitig "verboten" ist? 

... auch bei Tom Toms u.ä. Geräten wird es sicher einen Hinweis auf die geltende StVO/StVZO geben, die wir alle gefälligst einzuhalten haben - mehr oder minder wenigstens. :D

Eine blaue Rundumleuchte kannst Du auch offiziell erstehen und solltest diese trotzdem nicht unbedingt im/am Wagen benutzen. ;)

 

Gruß Micha

Themenstarteram 10. März 2010 um 14:37

Naja, wenn dann auf dem Dach anbringen; dann merke ich auch, wenn hinter mir der "grüne Verein" in Zivil fährt :p

Naja, schade.

Dachte, dass das vielleicht jemand hin bekommen hat mit den Navi-DVD´s von BMW und den "Blitzern".

Zitat:

Original geschrieben von 111BEN111

... wenn hinter mir der "grüne Verein" ...

... bei mir sind die immer "BLAU" ! :cool:

 

Gruß  Micha

Hallo!

Der Erwerb und der Besitz von Radarwarnern etc. ist ja nicht verboten - ebenso wenig der Handel damit. Man kann also ohne Probleme einen BEL-Radarwarner kaufen udn besitzen, man darf ihn nur nicht einbauen. Auch das Mitführen ist verboten, da so etwas unter "betriebsbereit" gezählt wird. Er müsste ja nur noch in den Zigarettenanzünder gesteckt werden, was als Ein/Aus-Schalter gewertet wird.

Die Sachlage bei den Software-Versionen ist hier identisch, ich darf sie legal erwerben. Soweit erinnerlich kommt aber bei der Installation ein entsprechender Warnhinweis, den man zu bestätigen hat. Danach erfolgt der Rest auf eigene Gefahr.

Nette Radarwarner, die nicht sonderlich auffallen, gibt es viele. Der BEL 966 ist zum Beispiel einfach einbaubar und man sieht es nicht. Ist aber, wie oben angeführt, mit 4 Punkten und 80 Euro gesegnet.

Ein Blaulicht zu benutzen kann da schon erheblich preiswerter sein. Denn das stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit max. 20 Euro geahndet. Siehe auch hier http://www.motor-talk.de/.../fragen-an-die-polizei-t1595360.html?...

CU Oliver

bau die das navi mk4 ein zb e46 e39 ... da gehts .... sogar mit ansage :D

vorsprung durch technik ..... aber nicht bei bmw :D

Zitat:

Original geschrieben von 111BEN111

Schade...

Also sieht´s wohl schlecht aus...

Naja, wäre auch zu schön ;-)

Aber, ich frage mich...

Mein Bekannter hat es sich ganz offiziell gekauft - wie kann es denn sein, dass sowas zum Verkauf steht, wenn es gleichzeitig "verboten" ist?

Irgendwie komisch...

Am Liebsten würde ich mir einen richtigen Radarwarner nachrüsten lassen, aber ist einfach zu gefährlich.

Grad auf der A8 (München-Stuttgart) ist ja fast die ganze Zeit 120 km/h; ist wirklich ärgerlich.

In Österreich würden sie dir dafür sogar das Auto abnehmen, wenn es fest installiert ist.

München-Stuttgart kannst eh nur 120 fahren, wo 120 ist. Alles andere ist Selbstmord bei diesen Baustellen und chronischen Linksfahrern. Einfach an die Geschwindigkeit halten, höchstens mal 5-10 drüber, dann kostet es auch nix.

Zitat:

Original geschrieben von milk101

 

...

Nette Radarwarner, die nicht sonderlich auffallen, gibt es viele. Der BEL 966 ist zum Beispiel einfach einbaubar und man sieht es nicht. Ist aber, wie oben angeführt, mit 4 Punkten und 80 Euro gesegnet.

...

CU Oliver

Und wenn sie dich erwischen und man die 80 Euro zahlen darf, ist auch das Gerät für mehrere hunderte Euro beschlagnahmt. Das wird dann noch kostenpflichtig gegen Gebühr (zu dem 80 Euro) von der Polizei "vernichtet".

In Bayern haben sie ja eigene Gesetze dafür. Nennt sich "Gefahrenabwehr"

Dann kommt dazu, dass es noch Lichtschrankenmessung gibt. Da hilft dir kein Radarwarner der Welt.

Weiter, hast ungefähr 6 sec von der Warnung des Geräts, bis dich die Laserpistole erfasst hat. In 6 Sekunden machst du garnix, da hebst vielleicht grad mal den Fuß zur Bremse.

Selber mal den Bell 9xx getestet - er findet aber zuverlässig die Radartüren (Öffnunsradar) der Türen von Tankstellen, McDonald und von diversen Banken. Praktisch.

am 18. Oktober 2013 um 4:59

Zitat:

Original geschrieben von milk101

Ein Blaulicht zu benutzen kann da schon erheblich preiswerter sein. Denn das stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit max. 20 Euro geahndet. Siehe auch hier http://www.motor-talk.de/.../fragen-an-die-polizei-t1595360.html?...

CU Oliver

Es kann aber unter Umständen noch eine Anzeige wegen Amtsanmaßung hinzu kommen.

Hallo!

Hucch, ein uralter Thread wurde zum Leben erweckt. :)

@Macoholiday

Welches Amt maße ich mir denn an? Was bin ich mit Blaulicht auf dem Dach? Polizist? DRK-Mitarbeiter? Bin ich bei der Feuerwehr?

 

Ein Amt kann ich mir nur anmaßen, wenn dem Gegenüber klar ist, welches Amt ich ausdrücken will. Halte ich einen an und verlange als angeblicher Polizist seine Papiere, dann stimmt das. Die deutschen Gesetze wollen es also genauer.

@FredMM

Wenn man die Teile natürlich so einbaut, dass sie an der Windschutzscheibe kleben, dann hast Du recht. Man sieht sie locker von außen. Da gibt es andere und bessere Möglichkeiten. In den drei Jahren, die dieser Thread alt ist, hat sich auch schon etliches getan. So sind Lichtschranken (ESO 3.0) auch kein Problem mehr, Laser ebenfalls nicht. Diese werden erkannt, was natürlich oftmals zu spät ist. Daher wird ein Störsignal für z.B. 4 Sekunden ausgestrahlt und dann das System abgeschaltet. In diesen vier Sekunden muss man halt auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit kommen. Bei den von Dir genannten 6 Sekunden, in dem man höchstens den Fuß auf der Bremse hätte, wäre das schon kritisch. Die Reaktionszeit eines Fahrers sollte schon schneller sein. Für normal beträgt diese etwas zwischen 1-2 Sekunden. In den 6 Sekunden wäre ich bei Tempo 100 fast zum Stillstand gekommen.

Das K-Band (Türöffner der Tankstellen) ist ein Problem, da diese ebenfalls auf 24,1xx Ghz strahlen. Gute Geräte eliminieren diese, schlechte Piepsen Dich überall an. Die neuen Bel, der 9xx ist nach drei Jahren nicht mehr aktuell, machen das besser, andere Geräte erst recht. Unstrittig ist, dass man durch angepasstes Fahren das Ganze eh vermeiden kann. Ich für meinen Teil war noch nie Kunde in Flensburg und will das auch so weiter beibehalten. Dennoch kann es vorkommen, dass man lange Strecken fährt, sich unterhält oder träumt und das Tempo 100 Schild übersieht. Prompt steht dann nach 200m eine Gebührenzahlstelle der mobilen Form. Gefeit ist man dagegen nicht.

Aber wie gesagt, es gibt bessere und ausgereiftere Sachen dafür, die gehen aber auch ins Geld. Man darf also abwägen, ob man so etwas überhaupt nutzen will und ob es einem die Sache wert ist. Das muss jeder mit sich, seinem Geldbeutel und seinem Gewissen ausmachen.

CU Oliver

Hallo!

Für alle die, die auch kein Kunde in Flensburg werden wollen und sich eigentlich auch immer an die StVO halten, kann ich für den unwahrscheinlichen Fall das doch mal zuviel auf dem Tacho steht, die App Biltzer.de Plus empfehlen.

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-

bau die das navi mk4 ein zb e46 e39 ... da gehts .... sogar mit ansage :D

vorsprung durch technik ..... aber nicht bei bmw :D

Und nicht bei Audi, Porsche, Mercedes, VW, Skoda, Etc.

Und der Grund wurde doch vor Deinem Kommentar klar begründet.

Was soll denn diese Aussage in Zusammenhang mit BMW wieder...?

Hallo!

Weil Neurocil halt gerne stänkert und sein Tag kein glücklicher ist, wenn er es mal nicht machen kann. :)

CU Oliver

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