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5er Wintertauglich??

BMW 5er
Themenstarteram 28. Januar 2011 um 12:09

Hallo,

lt. Gesetz steht geschrieben:

Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu:

Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)

Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:

"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht".

Wenn man nun die Betriebsanleitung meines F11 auf dem Bildschirm im Fahrzeug aufruft steht unter Scheibenwaschanlage in ROT und mit einem Warndreieck mit Ausrufezeichen:

"Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen".

Haben wir alle jetzt ein Sommerauto gekauft?

Wie hat BMW überhaupt die Zulassung bekommen, wenn ich das Fahrzeug ja nicht Gesetzeskonform benutzen darf/kann?

Werde mal bei meinem :) nachfragen, oder direkt bei Weiss-Blau.

Schönes WE

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von maurocarlo

Zitat:

Original geschrieben von maurocarlo

Hallo,

lt. Gesetz steht geschrieben:

Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu:

Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)

Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:

"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht".

Wenn man nun die Betriebsanleitung meines F11 auf dem Bildschirm im Fahrzeug aufruft steht unter Scheibenwaschanlage in ROT und mit einem Warndreieck mit Ausrufezeichen:

"Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen".

Haben wir alle jetzt ein Sommerauto gekauft?

Wie hat BMW überhaupt die Zulassung bekommen, wenn ich das Fahrzeug ja nicht Gesetzeskonform benutzen darf/kann?

Werde mal bei meinem :) nachfragen, oder direkt bei Weiss-Blau.

Schönes WE

Hallo,

nur mal zur Info, habe bis heute von BMW noch keine Info zu meiner Anfrage, lediglich ein Zwischenbericht, dass meine Anfrage bei der entsprechenden Fachabteilung geprüftz wird, ist aber auch schon 3 Wochen her!

Da ist wohl was faul im Staate Dänemark, sonst würden die sich nicht so lange Zeit lassen!!

Schönen Mittag

Hallo

Nur für den Fall, dass dieser Thread wirklich ernst gemeint ist.

Wenn man den ganzen Absatz liest, macht´s schon wieder Sinn. Ist doch lediglich ein Warnhinweis von BMW, der einen vor plötzlich gefrierender Windschutzscheibe warnen soll. Deshalb steht da ja auch Frostschutz verwenden.

----------------------------------------------------------

Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen

Wascheinrichtungen nur benutzen, wenn ein

Gefrieren der Waschflüssigkeit auf der Frontscheibe

ausgeschlossen ist, sonst wird die Sicht

beeinträchtigt. Deshalb Frostschutzmittel verwenden.

---------------------------------------------------------------

Finde man kann´s auch übertreiben mit der Suche nach irgendwelchen Schwächen, die eigentlich keine sind. Bin auch jemand der sich bei auch kleinen Mängeln beschwert. Diese Beschwerde halte ich jedoch für völlig überzogen, wenn sie dann ernst gemeint ist.

Gruß Andreas

10 weitere Antworten
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10 Antworten

Ist mit Wascheinrichtung nicht die Waschanlage vielleicht gemeint?

am 28. Januar 2011 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von matt1982

Ist mit Wascheinrichtung nicht die Waschanlage vielleicht gemeint?

...

steht unter Scheibenwaschanlage in ROT und mit einem Warndreieck mit Ausrufezeichen:

"Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen".

Auf jeden Fall interessant :)

Bei Frost muss man dann halt mit dem Schwamm drüber ... :)

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von matt1982

Ist mit Wascheinrichtung nicht die Waschanlage vielleicht gemeint?

Definitiv nein!

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von maurocarlo

Hallo,

lt. Gesetz steht geschrieben:

Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu:

Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)

Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:

"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht".

Wenn man nun die Betriebsanleitung meines F11 auf dem Bildschirm im Fahrzeug aufruft steht unter Scheibenwaschanlage in ROT und mit einem Warndreieck mit Ausrufezeichen:

"Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen".

Haben wir alle jetzt ein Sommerauto gekauft?

Wie hat BMW überhaupt die Zulassung bekommen, wenn ich das Fahrzeug ja nicht Gesetzeskonform benutzen darf/kann?

Werde mal bei meinem :) nachfragen, oder direkt bei Weiss-Blau.

Schönes WE

Hallo,

nur mal zur Info, habe bis heute von BMW noch keine Info zu meiner Anfrage, lediglich ein Zwischenbericht, dass meine Anfrage bei der entsprechenden Fachabteilung geprüftz wird, ist aber auch schon 3 Wochen her!

Da ist wohl was faul im Staate Dänemark, sonst würden die sich nicht so lange Zeit lassen!!

Schönen Mittag

3 Wochen sind mir bei dem wichtigen Thema auch absolut unverständlich.

Dem RA hast Du aber spätestens jetzt hoffentlich Go gegeben? Wenn nicht wäre es Mist: Dann schaufelt BMW das wieder ewig nach hinten und kümmert sich einfach nicht. Das Spiel kennen wir ja schon.

Ich würde ja selber. Bin aber leider von dem Problem (noch) nicht direkt betroffen und hab noch u.a. damit zu kämpfen, dass ich das mit den Ablagen angeblich nicht rechtzeitig formell bemäkelt habe. Kann auch meinen RA dazu gerade nicht befragen. Seitdem ich da zu den Sachen Pfeffer gemacht habe ist der offenbar damit richtig am Rotieren; ist seitdem immer besetzt, egal welche Durchwahl ich nehme :(

Nichts für ungut... but what's about getting a life? ;)

Zitat:

Original geschrieben von maurocarlo

Zitat:

Original geschrieben von maurocarlo

Hallo,

lt. Gesetz steht geschrieben:

Nach der teilweisen Konfusion der aktuellen Gesetzesänderung in Bezug auf Winterreifenpflicht beinhaltet der § 2,Absatz 3a ebenfalls neu:

Autofahrer müssen Vorsorge treffen,um immer freie Sicht nach allen Seiten zu haben.(Dies war ja schon immer so)

Hier schreibt nun die Gesetzesänderung zusätzlich vor:

"Im Winter ist eine Befüllung von Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage als Vorsorge Pflicht".

Wenn man nun die Betriebsanleitung meines F11 auf dem Bildschirm im Fahrzeug aufruft steht unter Scheibenwaschanlage in ROT und mit einem Warndreieck mit Ausrufezeichen:

"Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen".

Haben wir alle jetzt ein Sommerauto gekauft?

Wie hat BMW überhaupt die Zulassung bekommen, wenn ich das Fahrzeug ja nicht Gesetzeskonform benutzen darf/kann?

Werde mal bei meinem :) nachfragen, oder direkt bei Weiss-Blau.

Schönes WE

Hallo,

nur mal zur Info, habe bis heute von BMW noch keine Info zu meiner Anfrage, lediglich ein Zwischenbericht, dass meine Anfrage bei der entsprechenden Fachabteilung geprüftz wird, ist aber auch schon 3 Wochen her!

Da ist wohl was faul im Staate Dänemark, sonst würden die sich nicht so lange Zeit lassen!!

Schönen Mittag

Hallo

Nur für den Fall, dass dieser Thread wirklich ernst gemeint ist.

Wenn man den ganzen Absatz liest, macht´s schon wieder Sinn. Ist doch lediglich ein Warnhinweis von BMW, der einen vor plötzlich gefrierender Windschutzscheibe warnen soll. Deshalb steht da ja auch Frostschutz verwenden.

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Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen

Wascheinrichtungen nur benutzen, wenn ein

Gefrieren der Waschflüssigkeit auf der Frontscheibe

ausgeschlossen ist, sonst wird die Sicht

beeinträchtigt. Deshalb Frostschutzmittel verwenden.

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Finde man kann´s auch übertreiben mit der Suche nach irgendwelchen Schwächen, die eigentlich keine sind. Bin auch jemand der sich bei auch kleinen Mängeln beschwert. Diese Beschwerde halte ich jedoch für völlig überzogen, wenn sie dann ernst gemeint ist.

Gruß Andreas

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von rpmkk

3 Wochen sind mir bei dem wichtigen Thema auch absolut unverständlich.

Dem RA hast Du aber spätestens jetzt hoffentlich Go gegeben? Wenn nicht wäre es Mist: Dann schaufelt BMW das wieder ewig nach hinten und kümmert sich einfach nicht. Das Spiel kennen wir ja schon.

Ich würde ja selber. Bin aber leider von dem Problem (noch) nicht direkt betroffen und hab noch u.a. damit zu kämpfen, dass ich das mit den Ablagen angeblich nicht rechtzeitig formell bemäkelt habe. Kann auch meinen RA dazu gerade nicht befragen. Seitdem ich da zu den Sachen Pfeffer gemacht habe ist der offenbar damit richtig am Rotieren; ist seitdem immer besetzt, egal welche Durchwahl ich nehme :(

Nichts für ungut... but what's about getting a life? ;)

Hi,

ich habe mit unserem OEM´s wöchentlich Schriftverkehr der dir die Schuhe auszieht.

Unsere Rechtsabteilung und die Versicherungsanfragen bzgl. KFZ-Rückruf usw. wird mit Formularen und EK-Bedingungen, Lieferabnahmen usw. zugeballert, dass du denkst man muss aber alles ausschliessen was nicht extra aufgeführt ist.

In der Branche wo ich tätig bin ist es so weit, dass allgemein anerkannte Regeln und Stand der Technik nicht anerkannt wird und wir uns ständig über Gutachten usw. rechtfertigen müssen.

Wenn ich mein Outlook hier öffentlich machen würde ist die Anfrage die ich hier stelle "PillePalle".

Ich hab lediglich gefragt, war im Volvoforum bis dato möglich, hier ist das alles etwas anders, leider.

Weiss aber was ich davon zu halten habe.

Du, beruflich habe ich regelmässig mit Dingern zu tun, die teilweise gleich "kleine Anfragen" im Bundestag wert sind und an mein Team in dicken Anwaltsordnern zurückkommen. Inhaltlich alles Pillepalle, da wir grosse Böcke i.a. nicht reissen (klopf auf Holz), sondern alles aus der Ecke "welcher Film läuft hier gerade?".

Dennoch bemühe ich mich möglichst um "common sense" und lege in den Ton auch mal ein wenig Ironie, wenn ich den nicht sehe und ich denke, dass es angebracht ist.

Atme durch!

Zitat:

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Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen

Wascheinrichtungen nur benutzen, wenn ein

Gefrieren der Waschflüssigkeit auf der Frontscheibe

ausgeschlossen ist, sonst wird die Sicht

beeinträchtigt. Deshalb Frostschutzmittel verwenden.

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.

Wir würden Dir ja alle helfen aber wo ist Dein Problem ???

Zitat:

Original geschrieben von Cool1967

Zitat:

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Wascheinrichtung nicht bei Frost benutzen

Wascheinrichtungen nur benutzen, wenn ein

Gefrieren der Waschflüssigkeit auf der Frontscheibe

ausgeschlossen ist, sonst wird die Sicht

beeinträchtigt. Deshalb Frostschutzmittel verwenden.

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Wir würden Dir ja alle helfen aber wo ist Dein Problem ???

Er darf bei Frost seine Scheibe nicht reinigen. :mad: Da gibts nur eins.

Verkauf die Karre:D

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