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6-Jahres-Garantie von Opel auch noch beim Gebrauchten?

Opel Corsa D
Themenstarteram 17. Januar 2009 um 8:44

Servus,

ich habe mich entschieden mir in der nächsten Zeit einen gebrauchten Opel Corsa OPC anzuschaffen. Jetzt habe ich mal nachgelesen und gefunden das die 6-Jahres-Garantie von Opel für alle Neufahrzeuge seit dem 01. Januar ´08 gilt.

Meine Frage jetzt: Verliert diese Garantie ihre Gültigkeit sobald jemand sein damals neu erworbenes Auto weiterverkauft oder bleibt diese dann immer noch über die restliche Zeit bestehen?

Dank und Gruß

Dominik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von oldo111

Ah, okay. Dankeschön, auch gut zu wissen!

Dann drück mal den "Danke"-Button :-)

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am 17. Januar 2009 um 8:51

Hallo, Dominik. Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und bleibt bei einem Verkauf erhalten !! Viele Grüße.

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 9:00

Oh, danke für die schnelle Antwort!

Das ist jetzt natürlich sehr praktisch! Prima!

Aber vorischt. Meines Wissens gilt die 6-jährige Garantie nur für Privatkunden. Jahreswagen sind ja meist Firmenfahrzeuge, die dann lediglich die normale 2-jährige Garantie enthalten.

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 16:13

Ah, okay. Dankeschön, auch gut zu wissen!

Bei Tageszulassungen beginnt die Garantie übrigens erst wenn das Fahrzeug auf einen richtigen Halter zugelassen wird und nciht bei der Zulassung aufs Autohaus.

Zitat:

Original geschrieben von oldo111

Ah, okay. Dankeschön, auch gut zu wissen!

Dann drück mal den "Danke"-Button :-)

am 18. Januar 2009 um 9:38

Hallo,

 

ich habe auch einige fragen zur "6-jährigen Garantie".

 

Ich bin Privatmann und möchte mir auch einen Corsa D als Jahreswagen zulegen.

Natürlich will ich dann auch die velängerte Garantie.

Was muß ich beim Fahrzeugkauf beachten?

Gibt es einen "Vertrag" für die Garantieverlängerung den ich mir aushändigen lassen muß?

Oder gibt es irgendwelche sonstige bedingungen die Opel stellt falls es zu einem Garantiefall kommt.

Greift die Garnatieverlängerung auch bei EU-Fahrzeugen oder nur bei "deutschen" Fahrzeugen.

 

Vielen Dank für die beantwortung meiner Fragen.

 

Mfg

am 18. Januar 2009 um 10:37

Moin, da hätte ich auch noch eine Frage zu. Wer übernimmt eigendlich die Werksgarantie, wenn ich einen Opel der jünger als 2 Jahre ist bei einem freien Gebrauchtwagenhändler kaufe?

Die 2-jährige Werksgarantie bekommt jeder Opel PKW - egal ob er beim FOH gekauft wird oder bei einem freien Autohändler. Die 6-jährige Garantie erhält ein Opel-Neuwagen nur dann, wenn er an eine Privatperson verkauft wird. Meines Wissens handelt es sich hierbei um eine kostenlose Garantieverlängerung bis zum Ende des 6. Fahrzeugjahres, worüber es eine Urkunde geben sollte.

Achtung, auch wenn es von Opel gerne so dargestellt wird, diese 6 Jahres-Garantie ist anders als die 2 Jahres-Garantie, denn nur diese deckt alle Mängel zu 100% ab. Bei der anderen handelt es sich eher um eine Mogelpackung, denn man muss die km-Leistung berücksichtigen. Klar, besser als nichts, aber trotzdem genau lesen!

Zitat:

Original geschrieben von bauer-power

Achtung, auch wenn es von Opel gerne so dargestellt wird, diese 6 Jahres-Garantie ist anders als die 2 Jahres-Garantie, denn nur diese deckt alle Mängel zu 100% ab. Bei der anderen handelt es sich eher um eine Mogelpackung, denn man muss die km-Leistung berücksichtigen. Klar, besser als nichts, aber trotzdem genau lesen!

es werden auch Fahrzeugteile ausgenommen....

aber normalerweise sollte jeder das selber wissen der sie hat oder daran interessiert ist, man sollte verträge schon lesen

 

 

die lohnt sich eh nur wenn man sie geschnekt bekommt, was bezahlen dafür lohnt sich nicht

am 30. März 2010 um 7:49

Moin,

wir wollen uns einen "zweitwagen" Corsa D aus 2008 kaufen der langjährigen Garantie wegen.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich die 6 Jahre Garantie mit dem Kauferwerb des Fahrzeuges übernehme, sofern dieses nicht als Firmenwagen zugelassen wurde? (Wie will das Opel denn feststellen, steht doch nur in meinem Brief?!)

am 30. März 2010 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von warumich

Bei Tageszulassungen beginnt die Garantie übrigens erst wenn das Fahrzeug auf einen richtigen Halter zugelassen wird und nciht bei der Zulassung aufs Autohaus.

also bei mir begann sie ab tag der zulassung aufs autohaus.

Öhm, wie kommt ihr eigentlich darauf, daß private Autos automatisch seit 2008 diese Garantie haben? :D

So wie ihr hier schreibt könnte man das fast meinen, Vorsicht!

Es haben aber längst nicht alle privaten Fahrzeuge diese Garantie. :D

 

FALLS!

das Fahrzeug eine 6 Jahresgarantie (4 Jahre davon CarGarantie Versicherung) von Opel hat dann bleibt die beim Fahrzeug.

 

Die Werksgarantie beginnt mit Erstzulassung - egal auf wen, auch aufs Autohaus.

Oder mit Auslieferung - egal an wen, auch wenns vom ausländischen Opelhändler an den deutschen Reimporthändler ist. Oder auch wenn von Opel Deutschland 100 nicht zugelassene Astras an die Telekom gehen die die 2 Wochen später selbst zulassen.

 

Bei einem Verkauf eines Nicht Opelhändlers eines Fahrzeuges das sagen wir 18 Monate alt ist gilt die Werksgarantie bis zum Ende der 2 Jahre.

Aber kulanztechnisch:

Danach kommt erstmal die RestGewährleistung des NichtOpelHändlers dran bis es dann ab Monat 30 die Möglichkeit von Kulanz gibt.

Kulanz ist rein freiwillig.

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