1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 7,5 Tonner unter Brücke verschrottet, selbständiger Monteur, fremdes Fahrzeug

7,5 Tonner unter Brücke verschrottet, selbständiger Monteur, fremdes Fahrzeug

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 7:38

Bin selbständiger Messebaumonteur und bin im auftrag der Messebaufirma ******** mit derem beladenem 7,5 Tonner nach Würzburg

um die Messe auf zu bauen. In würzburg hab ich den Wagen unter eine zu tiefe brücke gesetzt und es ist erhäblicher schaden am Fahrzeug entstanden, das DUMMERWEISE nur Teilkasko versichert ist. Wie ist die rechtliche Situation ? Muß ich da Persöhnlich Haften oder hätte man mich eventuell über das Risiko informieren müssen, wenn ich das Fahrzeug bewege ? Wer kann mir da ein paar Infos zukommen lassen ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Februar 2012 um 10:09

Vielen Dank an alle.

Hatte gerade vor ne Stunde ein Gespräch mit dem Geschäftsführer zwecks schadenregulierung.

Ich werde behandelt wie ein Festangestellter und brauche für den Schaden nicht aufkommen.

Es gibt tatsächlich Firmen mit Herz.

Rein rechtlich hätte ich für den Schaden gerade stehen müssen. Hat mich aber trotzdem ziemlich

nachdenklich gemacht, welches Risiko man eingeht, wenn man fremde Fahrzeuge bewegt.

nochmal danke an alle die sich mit dem Thema beschäftigt haben. ;)

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Wer jetzt genau haftet, kann ich dir nicht sagen, aber du selbst bist als Fahrer verantwortlich, dich über die Maße zu informieren bzw. diese zu kennen.

Die Brücke zahlt die Haftpflicht und der Halter kann die Kosten für das Fahrzeug dem Fahrer als Verursacher in Rechnung stellen.Dumm gelaufen halt.

am 8. Februar 2012 um 7:50

Schaden an der Brücke bezahlt die Haftplficht und für den Schaden am Fahrzeug wirst du haften. Ist so, wie wenn du dein Auto selbstverschuldet gegen einen Baum setzt, da zahlt auch keine Teilkasko dieser Welt.

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

am 8. Februar 2012 um 7:56

Zitat:

Original geschrieben von Pollux58

DUMMERWEISE nur Teilkasko versichert ist. Wie ist die rechtliche Situation ? Muß ich da Persöhnlich Haften

JA :(

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

Das war der Auftraggeber und nicht der Arbeitgeber.Les mal genau nach ;) .

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

Das war der Auftraggeber und nicht der Arbeitgeber.Les mal genau nach ;) .

Jo, das hab ich schon gelesen, wollte gerade entsprechend editieren, dass ich nicht weiß wie es sich dann in dem Fall verhält.

am 8. Februar 2012 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

Meinst Du nicht das dies grob Fahrlässig war:confused:

Also wenn ich früher mal ausnahmsweise einen 7.5 Tonner bewegen musste dann war ich sehr vorsichtig:rolleyes:

Ich überlege gerade ob mein Arbeitgeber bezahlt hätte...

Mmmm ja aber die Autos waren alle Vollkasko versichert und als Langjähriger Mitarbeiter hat man evtl. auch einen "Fehlerbonus"

Aber ich glaube das führt jetzt hier zu weit :D ;)

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

Er ist selbständig und das verändert die Situation.

Eventuell, wenn abgeschlossen, käme noch die Betriebshaftpflicht des TE in Frage. Aber es kann auch gut sein, dass dort die Haftung für einen solchen Schaden ausgeschlossen wird.

am 8. Februar 2012 um 8:05

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

Wer ist wohl der Arbeitgeber eines selbständigen Monteurs? Der Auftraggeber ist es auf jeden Fall nicht.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ich dachte, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit zahlt der Arbeitgeber wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt.

Wer ist wohl der Arbeitgeber eines selbständigen Monteurs? Der Auftraggeber ist es auf jeden Fall nicht.

Liest du eigentlich alle Beiträge hier bevor du schreibst?

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Wer ist wohl der Arbeitgeber eines selbständigen Monteurs? Der Auftraggeber ist es auf jeden Fall nicht.

Tja, wenn man der eigene Chef ist, haftet man auch für den eigenen Bockmist.

am 8. Februar 2012 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Wer ist wohl der Arbeitgeber eines selbständigen Monteurs? Der Auftraggeber ist es auf jeden Fall nicht.

Liest du eigentlich alle Beiträge hier bevor du schreibst?

Ja tu ich, ich habe aber mehrer Tabs offen und da kann es sein, dass dann mal jemand etwas eine Minute vor mir schreibt. Die Frage solltest du dir allerdings mal selber stellen, weil der TE direkt im Anfangspost geschrieben hat, dass er selbständig ist.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

 

Liest du eigentlich alle Beiträge hier bevor du schreibst?

Ja tu ich, ich habe aber mehrer Tabs offen und da kann es sein, dass dann mal jemand etwas eine Minute vor mir schreibt. Die Frage solltest du dir allerdings mal selber stellen, weil der TE direkt im Anfangspost geschrieben hat, dass er selbständig ist.

Ok, entschuldigt :D

Keine Sorge, das kann ich, ich habe nur zu schnell auf Antworten geklickt obwohl mein Beitrag nicht zuende gedacht war.

Deine Antwort
Ähnliche Themen