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7 Knöllchen an zwei Tagen

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 15:40

Wie der Titel andeutet, habe ich zwei Tage im absoluten Haltverbot geparkt und dafür jetzt 7 Knöllchen bekommen. Habe das Auto dazwischen nicht bewegt. Das alles war in einer ruhigen Seitenstraße und das Haltverbot war da wegen angeblicher Gehwegschäden. Sowohl Gehweg, als auch Straße waren super in Schuss, deshalb dachte ich, das sei vielleicht das Überbleibsel einer Baustelle oder so. War wohl etwas naiv.

Hier mal die Liste der Knöllchen:

Tag 1

1. 10:19 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

2. 11:01 - 15:03 - Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot - 25€

3. 11:20 - Sie parkten im absoluten Haltverbot - 15€

4. 11:53 - Sie parkten im absoluten Haltverbot - 15€

5. 16:42 - 18:53 Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot - 25€

Tag 2

1. 10:00 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

2. 14:45 - Sie parkten im absoluten Haltverbot -15€

Anzeigende waren immer unterschiedliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Zur Frage: Wie viele und welche der Strafzettel muss ich begleichen? So wie ich das nach meiner bisherigen Recherche verstanden habe, kann man nicht beliebig viele Strafzettel für ein und dasselbe Vergehen bekommen und teilweise überschneiden sich die Zeiträume ja auch.

Kann mir da jemand helfen?

Beste Grüße und freie Straßen:)

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74 Antworten

Dauerdelikt - zahl den ersten Knollen und lege gegen die Anderen Einspruch ein.

Tageszeitung einschalten, die berichten doch immer gerne über positive Einnahmen des Stadtkämmeres

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Juni 2021 um 17:56:57 Uhr:

Dauerdelikt - zahl den ersten Knollen und lege gegen die Anderen Einspruch ein.

Da würde ich ja grundsätzlich zustimmen, aber die zweite Knolle hat ja irgendwie auch ihre Berechtigung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies unter ein Dauerdelikt fällt?

Wenn das Auto die ganze Zeit über da gestanden hat und auch nicht bewegt wurde, dann ist das nur ein Verstoß.

Ich würde nur den ersten Wisch bezahlen.

am 9. Juni 2021 um 16:36

m.E. ist das zweite Knöllchen für Parken über eine Stunde zu bezahlen.

Und war es nicht so, dass bei zeitlich beschränkten Parkverboten und längerem Stehen auch mehrere Delikte in Betracht kommen, weil die Delikte durch Zeiten des berechtigten Parkens unterbrochen waren? Klingt schräg, aber...

"über 1Std". muß bezahlt werden, wegen der anderen anrufen/klären/löschen lassen ?!

Diese Konstellation an Verwarnungen ist ungewöhnlich und mir so auch noch nicht untergekommen. Natürlich kann ich nicht im Minutentakt exakt die gleiche Verwarnung für das immer gleiche Fahrzeug ausstellen. Das ist Blödsinn. Verwarnung 1 wäre berechtigt. Verwarnung 2 ist die Erhöhung, weil man länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot stand. Das sind 2 unterschiedliche Tatbestände. Allerdings macht man die erste Verwarnung ab und klemmt dann nur die Erhöhung unter den Scheibenwischer. Macht man so, damit der Fahrer/Halter nicht denkt er hätte 2 Verwarnungen bekommen und dan aus Versehen auch beide zahlt. Verwarnung 2, länger als 1 Stunde im absoluten Haltverbot muss gezahlt werden. Allerdings wäre jetzt der Zeitpunkt gewesen, wo man das Fahrzeug auch abschleppen lassen kann. Egal ob es behindernd steht oder nicht. Sollte das Fahrzeug nicht bewegt wurden sein, sind die restlichen Verwarnungen m.M. nach Quatsch.

Ich verstehe auch nicht, warum man so viele Verwarnungen ausstellt. Wenn ich ein Fahrzeug verwarne und gebe das Kennzeichen ein, dann sehe ich alle Verwarnungen für dieses Fahrzeug der letzten 2 Wochen im ganzen Stadtgebiet. Egal von welchem Kollegen die geschrieben wurden. Ich sehe die Fotos und den Ventilstand und werde dann nicht sinnlos weiter verwarnen. Es sei denn jemand bezahlt seine Verwarnung ziemlich schnell. Dann sehe ich die nicht mehr.

Ich würde einfach mal beim zuständigen OA anrufen und mit dem zuständigen Mitarbeiter das Ganze besprechen. Da sitzen auch nur Menschen und mit denen kann man reden. Bei uns sind die Kollegen im Innendienst oft sehr kulant und stellen dann ein. Leider manchmal zu oft, wie wir Außendienstler meinen. Aber das ist halt deren Entscheidung!

 

Gruß,

Micha

Natürlich wäre die Verwarnung für "länger als eine Stunde" richtig. Aber wenn die Behörde keinen Mechanismus hat dem Betroffenen nur die "richtige" (oder aus Sicht der Behörde "beste") Verwarnung anzubieten, kann der sich eine aussuchen. Alle anderen sind dann hinfällig, weil man ja für eine Tat nur einmal bestraft werden kann.

Ich persönlich würde mir wohl die erste Verwarnung aussuchen und bezahlen, obwohl sie ja eigentlich "weniger richtig" ist als die zweite :D

Deutschland ist doch echt schön. Einspruch gut und schön. Der Ärger ist da und bleibt einem erst einmal treu.

Es muss generell eine Eingabe her, dass man auch wieder "merken" darf, wenn man verknollt wird ...

und nicht nach Wochen der Unwissenheit von Behördenpost überhäuft wird.

Egal, ob bei Geschwindigkeits- oder Parkverstößen.

Ich habe sehr schnell geantwortet und dabei nicht auf die angegebenen Zeiten geachtet.

Verwarnung 1 - 10:19 Uhr

Verwarnung 2 - 11:01 Uhr, Erhöhung, länger als eine Stunde

 

Das passt nicht! Wenn ein elektronisches System genutzt wurde, ist das vermutlich gar nicht möglich. Wir nutzen z.B. die pmOwi-App. Da kann ich eingeben was ich will. Vor Ablauf einer Stunde kann ich nicht erhöhen. Es würde exakt die gleiche Verwarnung mit dem gleichen Aktenzeichen ausgedruckt werden, wie sie der Kollege bereits ausgestellt hat. Dann aber mit meiner Dienstnummer. Das kann ich auch nicht manipulieren.

Verwarnung 3 - 11:20 Uhr, nur 19 Minuten nach Verwarnung 2

Verwarnung 4 - 11:53 Uhr, nur 33 Minuten nach Verwarnung 3

Immer andere Mitarbeiter, welche die Verwarnung ausgestellt haben. Sorry, aber da müssten sich etliche Kollegen auf engstem Raum geknubbelt haben. Auch das eher ungewöhnlich.

Ich würde gerne mal zumindest Verwarnung 1 und Verwarnung 2 sehen. Vielleicht kann der TE diese (anonymisiert) hier einstellen.

Ich finde das alles sehr seltsam.

 

Gruß,

Micha

Da haben die anderen falschparker ihre Knollen beim TE unter gesteckt.

Nur aus Neugier:

Waren die 7 Knollen am Fahrzeug, oder kamen sie per Post?

Heutzutage werden ja nur noch diese Hinweiszettel am Auto angebracht und man bekommt per Post das genaue Vergehen.

Bei uns läuft das OA mit Handgeräten durch die Straßen. Sieht man darauf eigentlich, ob das Fahrzeug schon verwarnt wurde? wurde bereits von MiachAO beantwortet.

Zitat:

@MichaOA schrieb am 9. Juni 2021 um 19:52:15 Uhr:

Ich habe sehr schnell geantwortet und dabei nicht auf die angegebenen Zeiten geachtet.

Verwarnung 1 - 10:19 Uhr

Verwarnung 2 - 11:01 Uhr, Erhöhung, länger als eine Stunde

 

Das passt nicht! Wenn ein elektronisches System genutzt wurde, ist das vermutlich gar nicht möglich. Wir nutzen z.B. die pmOwi-App. Da kann ich eingeben was ich will. Vor Ablauf einer Stunde kann ich nicht erhöhen.

Ich gehe eher davon aus, dass der Mitarbeiter 2 vor 10:01 schonmal am Fahrzeug war und dieses erstmalig in sein System eingebucht hat und dann diese (seine) Verwarnung erhöht hat, nicht die von Mitarbeiter 1.

Außerdem scheint es ja so zu sein, dass dort keine ausgedruckten Verwarnungen am Fahrzeug hinterlassen werden (oder ist der TE wirklich jedes Mal zum Auto gerannt und hat die Zettel abgenommen? Dann wären möglicherweise wirklich alle Verwarnungen rechtens, weil das jedes Mal als neuer Tatentschluss gewertet werden könnte). Schließlich scheinen die Datenerfassungssysteme der einzelnen Mitarbeiter dort auch nicht vernetzt zu sein. Was die Möglchkeit einschließt, dass es sich um das System "Block und Kugelschreiber" handelt ;)

Zitat:

@MichaOA schrieb am 9. Juni 2021 um 19:52:15 Uhr:

Wir nutzen z.B. die pmOwi-App. Da kann ich eingeben was ich will. Vor Ablauf einer Stunde kann ich nicht erhöhen. Es würde exakt die gleiche Verwarnung mit dem gleichen Aktenzeichen ausgedruckt werden, wie sie der Kollege bereits ausgestellt hat. Dann aber mit meiner Dienstnummer. Das kann ich auch nicht manipulieren.

Vielleicht wurde im Fall des TE eine App benutzt, die nicht so komfortabel und narrensicher ist. Wäre zumindest eine mögliche Erklärung.

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