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76 km/h zu viel?
Hi Jungs hab ein rieiges problem, denn ich habe den führerschein seit einem jahr und ich wurde heute mit ca. 76 kmh geblitzt worden(in einem 50 zone),nun möchte ich wissen ob ich bußgeld bekomme oder was anderes?
ich bitte schnellmöglichst um eine Antwort.
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29 Antworten
Hi, hast jetzt ein Problem:
Du bekommst wohl eine Nachprüfung, die kostet hier in nrw detmold 400€. ob du jetzt strafe bekommst weiss ich nicht, mein kumpel hatte eine ähnliche situation aber der hatte zwei wochen später noch einen unfall, wo er schuld hatte. da kam noch mehr beim ihm, da weiss ich jetzt nicht ob du auch noch 300€ strafe zahlen musst. ich glaub das war noch für den unfall.
gruß
Erstmal keine Panik.
Kann immer noch sein, dass du nie etwas zugeschickt bekommst. (Warum auch immer.)
Falls doch: Zum einen geht immer Toleranz runter (wenn ich mich nicht irre 3 km/h), außerdem sind die 76 von dir doch nur geschätzt, und jeder Tacho hat einen Vorlauf (wie du in mehreren Threads der letzten Tage ausgiebig nachlesen kannst).
Es kann also durchaus sein, dass du noch unter den "magischen" 21 km/h Überschreitung bist.
Falls doch ein Briefchen kommt, und du tatsächlich mehr als 21 drüber warst: Augen zu und durch, alles andere bringt nichts!
Is das Auto auf dich zugelassen oder läufts eventuell über dein Vater/mutter oder so?
der Brief geht ersdmal an den Halter des Fahrzeugs...und dann hättest du glück...aber wie gesagt, brief abwarten...
ich hatte mal 90 drauf bei 70, meiner meinung nach, aber es warn nur 78 nach Abzug der Toleranz!
Na mach dich erst mal nicht verückt das kann auch harmlos ausgehen erst mal abwahrten ob überhaubt was komt und dan heist es nicht immer das du ne nachschulung machen mußt ich hab in meiner Probe zeit 7 Punkte gesamlet ich hab immer gleich alles bezahlt und dan kam auch nix mehr meine probe zeit hab ich jetz schon 2 Jahre hinter mir da kam nie was mit ner nachschulung .....
wen du eien nachprüfung machen must bekommst du acuch eine strafe logisch oder
dabei solltest du beachten das die strafe unmittelbar auf dich zu kommt die auffoderugn zu rnachprüfung kann sich über monate hin ziehen ..
geh mit derm busgeld verfahren zum anwalt er wird die beweise anfordern un dkan prüfen ob er was findet was man benutzen kann um die strafe auszusetzen oder zu mildern
ps. ich hofe du hast rechtsschutz
Oje, genau das Selbe ist mir auch vor 4 Monaten passiert, hatte da grade ein Jahr rum.
Solltest du noch in der Probezeit sein, wovon ich ausgehe, dann ist mit 30 Tage Fußgänger, Geldstrafe, NAchschulung, 4 Jahre Probezeit und einem Punkt zu rechen.
Aber erst mal locker machen, denn ich persönlich und auch schon andere Leute bekamen nie ein Schreiben. Sollte jetzt was ankommen, ist es mir eh egal, nach 3 Monaten verliert das eh seine Gültigkeit.
Ich persönlich wurde mit 125 in der 80er auf der Autobahn geblitzt, aber so ein Stinker-VW war auf meiner Höhe, von daher denke ich, dass die eher den haben ;-)
Aber merk dir, auf der Autobahn oder Landstraße ist heizen ok, aber Innenstadt (nehme ich mal an dass das der Bereich war) ist nicht nur für die Lebensgefährlich, denk mal an die Fußgänger und den anderen Verkehr!
In der Stadt finde ich nämlich Blitzgeräte gerechtfertigt!
erstmal Glückwunsch
wie jetzt? 76 zuviel od. 76 bei 50? (also 26 drüber)
wurde damals mit 73 bei 50 erwischt... das kam 68 € für die Geschwindigkeit, 220 € für die Nachschulung und nochmal 33 € Bearbeitungsgebühr
außerdem gabs einen Punkt
ich sehs positiv... schwarz-weiss-Foto hatte ich bis dahin noch keins von meinem Auto im Fotoalbum
man soll ja für neues immer offen sein...
so long...
@dealer2063
Jeden, der geblitzt worden ist, direkt zum Anwalt zu schicken, ist jawohl der letzte Schwachsinn. Wenn er definitiv zu schnell gefahren ist (und das ist er wohl, sonst hätte er es ja nicht selbst gemerkt), dann muss er auch damit leben, dass er dafür bestraft wird.
Theoretisch ist es natürlich möglich, dass bei der Messung irgendwas nicht ganz korrekt gelaufen ist, so dass er eine gewisse Chance hätte, aus der Sache raus zu kommen. Aber das ist mehr als unwahrscheinlich.
@Mokiss
Wie gesagt: Zerbrich dir nicht den Kopf. Bei abgelesenen 76 bist du mit Tachvorlauf und Toleranz höchstwahrscheinlich unter 70.
@jasuim
Logisch, eine korrekte Radarmessung ist nicht möglich, wenn sich innerhalb des Radarstrahls zwei Autos befinden. Ist bei Messungen auf Autobahnen mit Radaranlagen fast immer der Fall, wenn zwei Autos auch nur halbwegs nebeneinander oder dicht voreinander her fahren.
Das kann man aber erst bei der Foto-Auswertung erkennen. Es blitzt also, aber wenn's korrekt läuft, bekommst du nichts schriftlich.
@Bimmelimm
Bin auch in der Probezeit geblitzt worden und ich war auch bei der Nachschulung.
Nein, geschadet hat's mir auch nicht. (Ausser meinem Geldbeutel natürlich.)
Ist jetzt auch schon mehrere Jährchen her...
Ich habe übrigens damals einen Anwalt genommen und versucht, dagegen vorzugehen. Das war aber das dümmste an der ganzen Sache. Hat nichts gebracht und nur Geld gekostet (Selbstbeteiligung der Rechtsschutz).
danke an alle erstmal,anstatt 50 km/h bin ich 65-76km/h gefahren und ich bin der besitzer meines flitzer, und ich bin auch doch auf dem foto drauf, echt super.... ich wurde schoneinmal geblitzt weil ich auf ner 50er zone 56km/h draufhatte,hat mir 15€ gekostet.
wenn das alles zu trifft, wirst du sicherlich 1. punkt in flens bekommen und eine nachschulung machen dürfen, dazu kommt dann noch eine strafe in € und 2 jahre verlängerung der probezeit.
wenn du z.b. 1 1/2 jahre der probezeit schon um hättest, könnte dein anwalt das ein halbes jahr verzögern und dann würdest du die nachschulung und die verlängung der probezeit sparen.
aber wenn du mit dem nicht aufkommen kannst, wirst du leider dafür gerade stehen müssen.
gruß
Ähm, mein Cousin hatte das mal versucht da er nur paar wochen vor Ablauf der Probezeit erwischt wurde (170 auf AB statt 120) aber das Ende vom Lied warn punkt, glaub auch Fahrverbot, Kohle und diese MPU...entscheidend war dabei der Zeitpunkt der Tat und rein gar nichts andres, obwohl er den schrieb ersd nen monat nach ablauf der Probezeit kriegte und die Nachschulung ersd grob n halbes Jahr danach statt fand....er hat damals versucht seinen Anwalt einzuschalten aber der meinte nur dass man sich das sparen könne, sofern diese verletzung der Stvo erwiesen ist und nicht angefechtet werden kann is da nix zu rütteln und es is absolut belanglos wie weit man eine endgültige Entscheidung hinauszögert....
das war vor 3 jahren...falls sich das geändert hat, was ich nicht glaube, mich aber freuen würde - so wäre das total unlogisch weil dabei der gleichberechtigungsgrundsatz total ignoriert wird und der is doch bestandteil des Grundgesetzes...es kann ja nicht sein dass jemand nur weil er mit Anwaltsschreiben um sich wirft von einer höheren Bestrafung (spez. Probezeit verlängerung) verschont bleibt...glaub ich ned...weill ich schwarz auf weiss mit quelle wenns um sowas geht, wweil das wär mal nen Punkt wo man ehct ins zweifeln kommen kann (wär aber auch ned das erste mal!!!)
Ja aber soweit ich weis ferjärt sowas auch nach nem 1/2 jahr wen sich dan nix mehr tut die haben nähmlich auch ihrer forschriften bis wann die was einzuhalten haben........
Zitat:
Original geschrieben von Biltzebub
Ja aber soweit ich weis ferjärt sowas auch nach nem 1/2 jahr wen sich dan nix mehr tut die haben nähmlich auch ihrer forschriften bis wann die was einzuhalten haben........
das stimmt nicht ganz -> das verjährt nach einem halben Jahr WENN DER TÄTER NAMENTLICH NICHT ERMITTELT WERDEN KANN/WIRD (also Zeit schinden klappt nicht wenn die schon wissen dass du evtl gefahren bis)