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76er Käfer auf 67er Optik. Verfällt H-Zulassung?
Die Frage bezieht sich wieder auf den Käfer eines Kumpels wie bei der anderen unbeantworteten diese Woche.
Er hat einen 76er Käfer und alle Teile eines Schlachtkäfers zusammen um daraus einen 67er zu machen. Momentan ist das Auto abgemeldet aber soll wieder zugelassen werden. Natürlich wieder mit H wie bisher auch.
Wie läuft das ganze da ab?
Verfällt das H?
Gilt diese 10 Jahres Regel auch nach vorne?
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21 Antworten
Normalerweise solltes keine Probleme geben, denn die Umrüstung auf ältere Optik wäre ja schon zum Zeitpunkt der Erstzulassung möglich gewesen. Außerdem kenne ich einige, die das gemacht haben und mit H-Kennzeichen rumfahren. Die andere Frage ist, ob der Tüv-prüfer das überhaupt schnallt, wenn er sich nicht besonders gut mit Käfern auskennt - sind ja im Grunde Original-Käferteile die montiert werden.
Wenn es sauber zugeht, Ja, dann ist H weg.
Warum dürfte sich von selbst beantworten.
Und,die Prüfer nicht immer als Blödmänner hinstellen tut not.
Hmm schwierige Sache. Also es sind in der Tat nur original Teile. Zuletzt kann man sagen, dass eine 67er Karosse auf nem 76er Fahrgestell gesetzt wird. Also theoretisch. Möglich wäre dies durchaus schon von beginn an gewesen.
Wäre interessant was da der Tüv so sagt
Ist so - sonst hätte keine der Ovalis, Dickholmer usw. auf Schräglenkerbodengruppe ein H..
Geregelt ist es doch so, dass nur Umbauten zulässig sind, die zum Zeitpunkt der EZ und 10jahre danach möglich gewesen wären. Ich sehe da das Problem von Matador nicht.
Und ich wollte keinen Prüfer als Blödmann hinstellen, nur wissen tatsächlich nicht alle über die Modelländerungen im Lebenszylus des Käfers bescheid. Den Sparkäfer gabs ja auch lange noch mit 2kammer-rückleuchte, alter stoßstange und den Hup-Rosetten, einzig die liegenden Scheinwerfer gabs nicht mehr.. Soweit ich weiß gabs den bis 1973 in der Konfiguration.
Beim TÜV mal fragen kostet nichts, aber ich persönlich würde den einfach mal so vorfahren und schauen was die dort sagen
Faden im Eifer des Gefechtes verwechselt :-)
Solche Umbauten sind nicht im Sinne des Gesetzes. Deshalb sollte für mein dafürhalten die H Vorteile wegfallen.
Falscher Thread undn bisschen nen freundlicheren Umgangston würde ich mir auch angewöhnen...
Ich bin freundlich!
Zitat:
Original geschrieben von Matador02
Wenn es sauber zugeht, Ja, dann ist H weg.
Warum dürfte sich von selbst beantworten.
Und,die Prüfer nicht immer als Blödmänner hinstellen tut not.
Für sinnvolle Argumente sind wir hier alle dankbar.
Auf Kommentare, aus der "Abteilung Blockwart Mentalität"... kann ICH gerne verzichten.
Ich bin kein "Blockwart". Bei der H Zulassung geht es darum ein Original Fahrzeug zu erhalten und nicht um das was mir gefällt steuerlich zu subventionieren.
Da bist du aber schief gewickelt. Wenns nur ums Original gehen würde hätten einige der im Forum vertretenen Käfertreter sicher kein H-Kennzeichen..
Zitat:
Original geschrieben von Tarzan05
Vorsicht, ich bin TÜV Sachverständiger, und glaube mir, ich habe schon so manchen H Zulassung kassiert bei Schnösel die alles am Besten wissen zu glauben.
Das ist natürlich dann doof für mich, als alter besserwissender Schnösel werd ich dann wohl leider kein H -Kennzeichen für meinen kleinen kriegen
Sorry, aber es geht nicht drum einen neuen Käfer mit alten Teilen auf H-Kennzeichen zu trimmen und den Tüvler zu bescheißen, sondern lediglich um die Optik umzurüsten.
1976 ist mittlerweile auch über 30 Jahre alt, vllt. hat das der "Kritiker" wohlweislich übersehen.
Zudem steht nirgends, dass 10 Jahre ältere Teile nicht verbaut werden dürfen, zumal mit original Käferteilen. Also da müsst der Prüfer schon päpstlicher sein als der Papst...
Leute Prügelt euch nicht Tod....
Ich habe einen 67er. Also gerade noch das schöne Modell. Und mein Kumpel will eben seinen genau so aufbauen. Die Teile sind ja alle da. Somit liegt es nahe den Schritt zu gehen. Das Problem an dem wirklich glaub 66er Käfer ist dass der Boden am Ende ist. Die Anbauteile sind noch ok und sollten an den 76er wandern.
Eine entgültige Antwort habe ich noch nicht gefunden.
Naja ne verbindliche Antwort wird dir wohl nur ein TÜV-Prüfer geben können aber ich tendiere schon sehr zu ja - es spricht meiner Meinung nach gegen keine der gültigen Richtlinien