ForumA3 8P
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. 8.0J 18 ET 45 in Österreich typisierbar?

8.0J 18 ET 45 in Österreich typisierbar?

Themenstarteram 3. April 2007 um 6:02

Hallo,

Habe einen Audi A3 8P 2.0 TDI mit S-Line Farhwerk und möchte RIAL Sion in 8J 18 ET45 mit 225/40/18 typisieren.

Hat von euch schon jemand diese Felgen/Reifen in ÖSTERREICH typisieren lassen?

Gabs Probleme? Musste etwas an der Karosserie, bzw im Bereich des Übergangs bei der hinteren Stoßstange gemacht werden?

Wichtig sind Angaben aus ÖSTERREICH, da hier die Auflagen wesentlich genauer sind...

mfg

cult7

Ähnliche Themen
15 Antworten
Themenstarteram 4. April 2007 um 17:05

Hat denn niemand diese Reifen/Felgen in Österreich typisiert?

mfg

cult7

Ne hinten gibts kein Problem

Vorne kann sein das der reifen 1-2mm übersteht. Aber wenn du glück hast is der TÜV-Mensch nicht so pingelig

Ich habs vorne eingetragen bekommen mit allen augen zugedrückt. Es ist bei ET 45 wirklich hart an der grenze, besser wäre ET48

Hi!

Also ich hab diese Woche meine Crossline eingetragen.

VA 8x19 ET39

HA 9x19 ET42

Vorne und hinten musste ich diese ominösen Kunststoffradläufe drannkleben aber sonsten alles im Grünen Bereich.

Die brauchte ich nicht weil die Felgen drüberstehen sondern damit Du in Ö diesen Winkel von 30/60 von der Radmitte nach links und rechts auch abgedeckt bekommst.

Hinten hab ich noch die Schraube raus und fertig.

Hab derweil auch nur S-Line Fahrwerk...

cheers

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von FanbertA3

Ne hinten gibts kein Problem

Vorne kann sein das der reifen 1-2mm übersteht. Aber wenn du glück hast is der TÜV-Mensch nicht so pingelig

Ich habs vorne eingetragen bekommen mit allen augen zugedrückt. Es ist bei ET 45 wirklich hart an der grenze, besser wäre ET48

War erst am Samstag beim Gutachter wegen Fahrwerk & den 18" Felgen/Reifen (225/40/18, Felgen: http://www.oettinger.de/navi.php?produkt_id=715).

Laut Gutachter müsste ich bei den vorderen Radkästen auch diese Kunststoffleisten draufkleben. *würg* Werd mal sehen was sich da machen lässt. Wenns gar nicht anders geht bei der Typisierung, dann sind sie halt nachher "runtergefallen"... hust hust. ;)

Die Radkästen möcht ich nämlich auf keinen Fall ziehen lassen.

Also: ET45 ist in Ö am A3 schon sehr sehr knapp und meist schon ZU wenig. Leider....

Boah so strenge Richtlinien?

Nun ih habe Rial Monte Carlo montiert 225 / 40 ZR18 ET45

Der TÜV hat auh Probleme gemacht warum auch immer, Nun ist halt der Eintrag von GTÜ. Aber ist halt in Deutschland. Gruß RedEagle1977

Zitat:

Original geschrieben von RedEagle1977

Boah so strenge Richtlinien?

Ja, die Behörden in Ö sind da "leider" sehr restriktiv.

"Leider" unter Anführungszeichen, weil ich es in manchen Fällen absolut okay und angemessen finde, wenn seltsame Umbauten nicht zugelassen werden. Aber z.B. bei Reifen, die ca. 3 oder 4 mm aus dem Radkasten rausstehen, kann man sich durchaus ein wenig über die Bürokratie ärgern.

am 6. April 2007 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von mrn82

War erst am Samstag beim Gutachter wegen Fahrwerk & den 18" Felgen/Reifen (225/40/18, Felgen: http://www.oettinger.de/navi.php?produkt_id=715).

Laut Gutachter müsste ich bei den vorderen Radkästen auch diese Kunststoffleisten draufkleben. *würg* Werd mal sehen was sich da machen lässt. Wenns gar nicht anders geht bei der Typisierung, dann sind sie halt nachher "runtergefallen"... hust hust. ;)

Die Radkästen möcht ich nämlich auf keinen Fall ziehen lassen.

Also: ET45 ist in Ö am A3 schon sehr sehr knapp und meist schon ZU wenig. Leider....

Jop. Mein Zivlitechniker hat mir das ja auch so geraten. Zum Typisieren rauf und dann wieder runter. Is ja keine Einzelgenehmigung also ohne Foto und wird dann nie mehr erfragt und manche Prüfer achten sogar gar nit auf die Abdeckung auf die Seite sonder schaun nur ob die Felge nit rübersteht.

Echt komisch da es ja offensichtlich is dass die Dinger nur geklebt sind. Sind auch schweine teuer diese paar Plastikschienen. Glaub über 60 Euro pro Achse oder so.

Was auch hilft, klingt zwar paradox is die Kiste tiefer zu legen dann wander aucht das Rad weiter in den Kasten...

Daniel

Themenstarteram 6. April 2007 um 9:25

Wenn man in Österreich die Leisten benötigt, damit die Radabdeckung gegeben ist. wird zwar kein Foto gemacht wenn es keine Einzelgenehmigung ist, aber zu 99,9% wird im Typisierungsblatt vermerkt, dass diese Leisten montiert werden müssen. Also ein einfaches Abbauen danach ist nicht drin. Denn am Typisierungsblatt steht dann immer noch so ein netter Satz wie "Werden die Leisten entfernt, erlischt die Genehmigung der Felge" - Und dafür gibt es vom Gesetz höhere Strafen, als wären die Räder gar nicht eingetragen.

Das ist halt so. Und falls es jemanden gibt, der bei der Typisierung der Reifen diese Leistung montieren musste jedoch aber nicht im Typisierungsblatt vermerkt wurden, der sollte einfach froh darüber sein... (denn da hat einfach der Hr. Ingeneur drauf vergessen...).

Das Gleiche ist es auch bei Fahrwerken. Man kann ein Gewindefahrwerk ohne viel Problematik typisieren lassen. Die Höhe wird dann auch eingetragen und wenn man erwischt wird, dass das Fahrwerk im Nachhinein noch um 2 oder 3 Zentimeter runtergedreht wurde, gibt es auch sehr hohe Strafen! Über die Sinnhaftigkeit lässt sich natürlich Streiten. Denn man würde denken lieber das Fahrwerk eingetragen und ein bisal zu tief, als gar nicht eingetragen zu haben...

Aber das ist leider nicht so...

Zitat:

Original geschrieben von cult7

Wenn man in Österreich die Leisten benötigt, damit die Radabdeckung gegeben ist. wird zwar kein Foto gemacht wenn es keine Einzelgenehmigung ist, aber zu 99,9% wird im Typisierungsblatt vermerkt, dass diese Leisten montiert werden müssen. Also ein einfaches Abbauen danach ist nicht drin. Denn am Typisierungsblatt steht dann immer noch so ein netter Satz wie "Werden die Leisten entfernt, erlischt die Genehmigung der Felge" - Und dafür gibt es vom Gesetz höhere Strafen, als wären die Räder gar nicht eingetragen.

Naja. Mein Gutachter/Zivilingenieur hat das natürlich auch so bzw. ähnlich klar gemacht. Aber ob im Fall des Falles wirklich "höhere Strafen" verhängt werden?

Sollte es bei einer Kontrolle der Polizei überhaupt auffallen, so kann man wie gesagt immer noch erwähnen, dass die Dinger aus irgendeinem Grund (Pflege des Lacks, Reinigung, Spotrepair, etc & was weiß ich) kurzfristig nicht oben waren bzw. runtergefallen (Waschanlage) sind.

Ist natürlich immer noch eine nicht wirklich zufriedenstellende Lage, aber besser als die Plastikdinger permanent am Radkasten zu haben. :) Mir wäre natürlich auch lieber, dass alles 100% passt, aber im Gegensatz zum Fahrwerk (das ich ohnehin nicht so extrem tief haben möchte, da gibts bei mir auch 0 Probleme laut Gutachten) kann man da so leicht eben nix ändern. Und die Felgen haben nunmal viel gekostet.

Bei meinem vorigen A3 (2.0TDI, siehe Sig) hatte ich dieselben Felgen oben, und die waren ohne Probleme und Auflagen eingetragen und typisiert. Könnte aber ev. wirklich am tieferen Fahrwerk liegen, wie oben angemerkt. Der 2.0TDI war nämlich vom Vorbesitzer sehr tief gelegt. Eventuell hat das den minimalen Unterschied bei den Reifen/Felgen ausgemacht.

Zitat:

Original geschrieben von cult7

Das Gleiche ist es auch bei Fahrwerken. Man kann ein Gewindefahrwerk ohne viel Problematik typisieren lassen. Die Höhe wird dann auch eingetragen und wenn man erwischt wird, dass das Fahrwerk im Nachhinein noch um 2 oder 3 Zentimeter runtergedreht wurde, gibt es auch sehr hohe Strafen!

Soweit ich weiß (und mir auch in meinem Fall vom Zivilingenieur nochmals erklärt wurde) muss vor der Eintragung/Typisierung und NACH Einstellen einer gesetzeskonformen Höhe des Fahrwerks dafür gesorgt werden, dass die spätere Verstellbarkeit des Fahrwerks nicht mehr möglich ist.

Bei den KW Gewindefahrwerken gibt es dafür z.B. die Abrissringe: Fahrwerk wird auf die passende/legale Höhe geschraubt -> Ringe ab -> fixiert. Damit nimmt man dem teuren Fahrwerk zwar die Flexibilität, aber anders ist es in Ö leider nicht möglich (auch wenn ich natürlich die Intention dahinter und den Grund dafür absolut verstehe).

Zitat:

Original geschrieben von Strolch_fx

Was auch hilft, klingt zwar paradox is die Kiste tiefer zu legen dann wander aucht das Rad weiter in den Kasten...

Ahhh.. das erklärt, wieso der (übrigens sehr nette) Gutachter am Ende der "Besichtigung" meines A3s meinte, dass das Fahrwerk an der hinteren Achse noch ca. 10mm tiefer geschraubt werden muss. Offenbar ist dann nur so gewährleistet, dass die Reifen/Felgen weit genug "unter" Radkasten sind.

Tja, nur schade dass ich an der vorderen Achse nicht einmal mehr einen mm tiefer gehen kann, das wäre laut Gutachter schon absolut am Limit. Nicht dass ich zum Lager der "Extrem-Tiefleger" gehören würde ;) aber so hätte ich zumindest das Problem mit der zu geringen ET vorne lösen können. Verdammt!

Themenstarteram 6. April 2007 um 11:04

Beim Gewindefahrwerk muss man zwar diese Ringe montieren die ein nachträgliches tieferstellen des Fahrwerkes verhinder sollen, doch auch da kann man was machen was das ändern nachträglich möglich macht. Und das, ohne das man etwas sehen kann...

Und trotzdem ist es verboten!!!

Und in Niederösterreich bzw Wien kennen sich die Polizisten bereits sehr sehr gut aus...

In Kärten etc. ist das etwas anders, hier wird das scheibar nicht so genau genommen...

mfg

cult7

Kärnten is ja auch a wahnsinn :D

Zitat:

Original geschrieben von cult7

Wenn man in Österreich die Leisten benötigt, damit die Radabdeckung gegeben ist. wird zwar kein Foto gemacht wenn es keine Einzelgenehmigung ist, aber zu 99,9% wird im Typisierungsblatt vermerkt, dass diese Leisten montiert werden müssen. Also ein einfaches Abbauen danach ist nicht drin. Denn am Typisierungsblatt steht dann immer noch so ein netter Satz wie "Werden die Leisten entfernt, erlischt die Genehmigung der Felge" - Und dafür gibt es vom Gesetz höhere Strafen, als wären die Räder gar nicht eingetragen.

Das ist halt so. Und falls es jemanden gibt, der bei der Typisierung der Reifen diese Leistung montieren musste jedoch aber nicht im Typisierungsblatt vermerkt wurden, der sollte einfach froh darüber sein... (denn da hat einfach der Hr. Ingeneur drauf vergessen...).

Hab jetz endlich meinen Wisch von der Prüfstelle bekommen.

Steht nirgends was drinnen von den Leisten.

Nur Dimension von den Felgen/Reifen und Distanzen.

Haben aber damals 2 Prüfer abgenommen und einmal musste ich retour wegen der Schraube und Lasche vorne. Stört zwar nicht im geringsten beim voll einfedern steht aber als Auflage bei den Felgen irgendwo drinnen.

Wie gesagt. Is noch immer viel Spielraum bei den Sachen und echt oft Auslegungssache des Prüfers. Die 2 hatten sich fast in den Haaren weil einer zuerst 325er Bereifung vom Ferrari nebenan in meinem Prüfblatt eingetragen hat :)

Bin jetz also legal unterwegs ...

Bald kommt die Tieferlegung drann und dann schaun wir mal weiter. Bin aber noch beim Überlegen was ich mir da reinhau.

Jaja, Kärnten is lei ans....

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 12:12

Habe nun die 8J/18/ET45 mit 225/40/18 eingetragen!

Musste aber ein paar Tricks anwenden! Falls es jemanden interessiert, einfach pn schreiben...

cult7

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. 8.0J 18 ET 45 in Österreich typisierbar?