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80/60 passt

Themenstarteram 22. Februar 2006 um 16:36

wollte bei mein golf2 80/60 fahrwerk einbauen aber habe noch winterreifen drauf (155/80r13) weiß jemand ob ich das eingetragen bekomme oder kommt er zu tief?????

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24 Antworten

haste schonmal von der LAK gehört?

ist die untere lichtaustrittskante. die muss min 50cm hoch sein.

wenn du drunter bist, gibts probleme.

hatte mit meinem 60/40 mit standartreifen gerade mal 48cm

Fahre jetzt mit nem 80mm Fw. und 8x14 bcw mit 195/45R14 durch die Gegend.

Gab keine probleme beim Tüv mit der Eintragung,wurde auch schom zig mal angehalten-auch alles ok!

Um die LAK hat sich bissher keine S.. gekümmert.

ich hab mal gehört das es mit der lak auch fahrzeugabhängig ist. bei alten autos hat man mehr spielraum da damals, als die gebaut wurden die bestimmungen noch nicht so doll waren. wenn du ein fahrwerk mit gutachten kaufst, dann kriegst du das auch eingetragen. das gutachten wurde ja an dem auto erstellt, da ist dann alles beachtet worden. manche tüver wollen es einfach nicht eintragen, dann fahr einfach woanders hin.

spuckt die suche zu der sache nichts aus?

diese 50cm hat für autos, welche VOR dem 01.01.1988 erstmals zugelassen wurden, keine bedeutung.

ab dem o.g. datum muss von der fahrbahnoberfläche zur unteren lichtaustrittskante 50 cm abstand sein.

für eine korrekte überprüfung sollte das gemessen werden. ob das der prüfer macht oder nicht heißt ja noch lange nicht, dass man mit der fälschlichen eintragung lange freunde hat. ;)

Zitat:

StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

am 23. Februar 2006 um 0:45

Also ich fahre 75/55 und hatte auch keine Probleme beim TÜV....

Aber was ich mich frage...

50cm?!?! Wie machen die das bei nem Ferrari oder Lamorgini. Die sind ja bis zum Dach grade mal 50cm hoch ;) :D

mfg

Ferrari usw haben da eine Ausnahmegenehmigung.

Für einzelne Fahrzeuge gibt es so eine Genehmigung auch, muss irgendwo recht weit oben beantragt werden und wird zu 99% nicht genehmigt für Normalsterbliche.

Auch wenn alles eingetragen ist, kann nachher das Fahrzeug bemängelt werden, wenn die LAK keine 50cm beträgt.

Bei mir hat der TÜV auch peinlichst drauf geachtet. Hab deshalb meine Front umgebaut, jetzt sind wieder 50cm.

Falls das Fahrzeug nach 88 zugelassen wurde, würd ich mir Gedanken machen, falls diese 50cm nicht eingehalten werden. Ist jedenfalls rechtlich nicht ok, da es ganz klar im Gesetz verankert ist.

Ich hab auch ein 60/40 drinne und bin auch unter den 50cm,

aber wie schon gesagt, wenn ein Gutachten für das Fahrwerk

vorliegt bekommste das meißt ohne gemecker eingetragen!

Allerdings den 16V Spoiler hätte ich bei einem 80/60 nicht

mehr fahren dürfen, da die Bodenfreiheit sonst zu gering ist,

da gucken die schon nach! Bei mir sind es 7cm, was die Untergrenze ist!

Zitat:

Original geschrieben von $teffeN

Ich hab auch ein 60/40 drinne und bin auch unter den 50cm,

aber wie schon gesagt, wenn ein Gutachten für das Fahrwerk

vorliegt bekommste das meißt ohne gemecker eingetragen!

Allerdings den 16V Spoiler hätte ich bei einem 80/60 nicht

mehr fahren dürfen, da die Bodenfreiheit sonst zu gering ist,

da gucken die schon nach! Bei mir sind es 7cm, was die Untergrenze ist!

Es gibt in dem Sinne keine Gesetzliche Mindesthöhe. Es gibt lediglich eine Empfehlung von ~11cm.

Mein Fahrwerk wurde eingetragen da kam ich nichtmal auf die Grube drauf. Allerdings bei einem 87er, da waren die 50cm Gott sei dank egal :)

Ja in dem Sinne nicht, aber bei dem TÜV wo ich war meinte er

Richtwert 11cm und er trägt nichts ein, was nicht über die rollen

kommt ohne aufsetzen. Naja meiner war ohne einfedern

genau bei den genannten minimalen 7cm.

Also darunter meinte er geht nichts!

Bei einem Treffen hatten wir auch mal 2 Streifenwagen, die einen

Holzkeil, der ca. 7cm hoch war, unter den Autos entlang gezogen

haben. Im Gesetz hab ich sowas auch noch nicht gelesen,

aber ich denke da muss schon was dran sein!

Eintragung hin oder her, es ist und bleibt verboten mit einer LAK unter 50cm rumzufahren.

Auch wenn es in den Papieren steht, kann dich nen Poliist zu einer Prüfstelle mitnehmen und das Auto überprüfen lassen. Und wenn der Prüfer dann feststellt, dass die Scheinwerfer zu tief sind und den passenden Paragraphen raussucht, dann hast du nen Problem.

Ich finde die Regelung ja selber total bekloppt, aber anscheinend kann man wohl nix dagegen tun.

Zitat:

Original geschrieben von $teffeN

Ja in dem Sinne nicht, aber bei dem TÜV wo ich war meinte er

Richtwert 11cm und er trägt nichts ein, was nicht über die rollen

kommt ohne aufsetzen. Naja meiner war ohne einfedern

genau bei den genannten minimalen 7cm.

Also darunter meinte er geht nichts!

Bei einem Treffen hatten wir auch mal 2 Streifenwagen, die einen

Holzkeil, der ca. 7cm hoch war, unter den Autos entlang gezogen

haben. Im Gesetz hab ich sowas auch noch nicht gelesen,

aber ich denke da muss schon was dran sein!

Behördenwillkür nennt sich das. Den hätte ich mal kurz ausgelacht wenn der meinen Wagen aufgrund dessen hätte stillegen wollen

Jo und gegebenenfalls legen sie den Wagen still!

@JS-Sport

Genau richtig, dann hätte er sein Vorhaben dein Auto still zu legen sicherlich ehrfürchtig aufgegeben...

Wie ist das jetzt mit der jetta front im Golf 2 habe gehört das man damit ein paar cm rausholem kann ?

Wenn ja wieviel ?

Ist vielleicht ne Doofe frage aber wo am Scheinwerfer ist den die LAK ?

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