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800 Euro Strafe aus Italien. Zahlen?

Themenstarteram 31. August 2020 um 20:37

Hallo Leute

Ich bin anscheinend Mitte September 2019 mit meinem 75ps Golf auf der Autobahn in Italien 118kmh gefahren obwohl 90 erlaubt waren!

Das war nicht meine Absicht! Vermutlich habe ich die Tafel übersehen oder bin zu spät vom Gas!

Die Strafe hätte ich auch bestimmt bezahlt aber ...

Die konnten mich nicht ausforschen und der Betrag verdoppelte sich auf 365 dann kamen 270 mahnspesen dazu. Da sie das alles nicht eintreiben konnten weil sie mich nie kontaktiert haben, haben sie ein Inkasso Büro in Österreich beauftragt!

Heute kam ein Brief an mich mit der richtigen Strasse aber mit einem zahlendreher in der Hausnummer! Ich habe den Brief nur bekommen weil der Briefträger meinen Namen weiss und den Fehler erkannt hat! Das ist der erste Brief überhaupt und er ist nicht eingeschrieben!

Die fordern mich auf den Betrag zu bezahlen. Die Frist ist aber einen Tag nach der Verjährung!

Der autofahrerclub Anwalt meinte ich soll das nicht einzahlen weil die Inkasso kann mich weder anzeigen noch klagen!

Habt ihr soetwas schon mal erlebt? Ich will ja wieder nach Italien und keine Streitereien!

Was empfiehlt ihr!

Danke lg

Beste Antwort im Thema

Ja, das wird die Italienische Wirtschaft schwer treffen wenn Du Einzelner Deinen Hotelaufenthalt stornierst...

Kannst Du die fälligen Stornogebühren auch so gut verkraften?

Ich würde stattdessen mit einem anderen Fahrzeug fahren. Dann wäre zumindest das Problem der evtl.Kennzeichen Erfassung keines mehr.

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am 31. August 2020 um 20:49

Die Frist an sich ist egal. Sobald der Brief bei dir ankommt ist entscheidend. Die Mahnspesen und Co würd ich gar nix zahlen. Du kannst nix dafür das die dich nicht ausfindig machen können. In der Regel hätte ein Anruf bei den Deutschen Behörden gereicht um deine Adresse ausfindig zu machen. ES SEI DENN: Du bist umgezogen und hast dich nicht zeitig umgemeldet und kein nachsendeantrag bei der Post gestellt. Dann wäre das wiederum begründet. Mahnspesen können erst anfallen, wenn du einen Brief bekommst und dann in der genannten Frist nicht reagierst.

Aber da dieses Schreiben aus Österreich nicht Eingeschrieben war,

hast Du es ja auch nicht bekommen.

Wenn Du jemals wieder Richtung Italien fahren möchtest, würde

ich Dir dringend anraten , einen Fachmann, also Rechtanwalt dazu

befragen. Wenn Du das Land zukünftig weiträumig umfahren kannst,

könntest Du auf die Zahlung verzichten. Jedenfalls solange Du nicht

per Einschreiben angeschrieben wirst.

Am Besten wäre aber , Dich in Italien ehrlich zu machen.

Ich habe in den Niederlanden mal an einer durchgezogenen gelben

Linie am Strassenrand geparkt. Das hat trotz Unwissenheit damals

schon 100 Gulden gekostet. Man hat mich in Holland regelrecht

verfolgt und ich hätte stehenbleiben müssen, wenn ich nicht bezahlt

hätte. Wenn Die wirklich wollen, kriegen Sie Dich in der EU immer.

Zitat:

@MM.MM schrieb am 31. Aug. 2020 um 22:37:10 Uhr:

Der autofahrerclub Anwalt meinte ich soll das nicht einzahlen weil die Inkasso kann mich weder anzeigen noch klagen!

Ob es hier Experten gibt, die es besser wissen als der Anwalt des autofahrerclubs? Sein Tipp dürfte wohl stimmen.

 

Grüße vom Ostelch

Das ist schon richtig, nur wenn nicht gezahlt wird, darf man sich

nie oder wenigstens 5-6 Jahre in Italien nicht mehr sehen lassen.

Das hat der RA. vergessen zu sagen. Sollte Er trotzdem einreisen,

könnte, wäre Er Zahlungsunfähig, sogar sein Auto beschlagnahmt

werden können.

So waren wohl die italienischen Gesetze, wenn ich nicht irre.

Danke für die Antworten!

Der Anwalt meinte, wenn man sehr negativ im Land auffällt können sie maximal das Auto beschlagnahmen. Damit wären die Kosten aber nicht gedeckt wenn man den wert meines Autos berechnet :-P .

Ich hätte ja kein Problem den tatsächlichen Preis zu bezahlen!

Ich fahre seit 15 Jahren regelmässig nach Italien! Bin dort in einem Hotel stammgast und habe bestimmt schon einen mittwlklassewagen ausgegeben ... Das ist für die Wirtschaft auch nicht unbedeutend und ich finde es schade dass man mit Touristen so umgeht.

Klar bin zu schnell gefahren aber die Art der Identifikationserhebung ist schon mehr als lächerlich!

Du einzelner Urlaub bist unbedeutend für die italienische Wirtschaft.

Hat sich dein Wohnort nun seit dem Blitzen verändert, bzw bist Du vorher schon umgezogen und hast die Anschrift in der ZB1 nicht ändern lassen?

Dann lies mal HIER

Punkt eins: ohne Einschreiben hast du nix erhalten. Ende.

 

Punkt zwei: "passieren" kann doch erst etwas, wenn du Mal gestoppt wirst. Wie oft war das in den 15 Jahren? Also.

 

Punkt drei: wenn du wirklich keine Probleme hättest, deinen Golf "einzulösen": umso besser....

Nichts zahlen, jedenfalls nicht solange der TE zweifelsfrei identifiziert ist, dann auf normalen Satz klagen, Mahngebühren sollten nicht anfallen, falls nichts dergleichen passiert vor der nächsten Einreise ein neues Auto zulegen, der TE sagt ja selbst das sein Auto nichts mehr wert ist.

Das normale Bußgeld hätte ich sofort bezahlt, aber die ganzen Aufschläge sind Geldschneiderei an der nur schmierige Unternehmen verdienen.

Wenn man dem Rat des ADAC folgt, sollte man, bei korrekter Zustellung, sich mit der zuständigen Verwaltung in Italien in Verbindung setzen und den Ursprungsbetrag bezahlen um dort wieder unbehelligt sich bewegen zu können.

Aber ich finde es schon ungewöhnlich, dass eine italienische Behörde sich eines österreichischen Inkassounternehmens bedient und nicht aufgrund des Kennzeichens die deutsche Veraltung um Amtshilfe bemüht.

Kein Einschreiben und dazu noch die falsche Hausnummer.

Den Brief hätte Ich nie erhalten und wäre auch ungeöffnet in der Ablage "P" gelandet.

Stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt rechtens ist, ein Inkassobüro mit der Exekution einer Strafe zu beauftragen. Das ist ungefähr so, als wenn man einen Securitydienst mit der Festnahme eines Straftäters beauftragen würde.

Ich kann mich an einen viele Jahre zurückliegenden Fall, aus der Zeit wo ich unsere Firmenautos verwaltet habe, erinnern, da kam der Bußgeldbescheit von einer italienischen Behörde.

Frage noch an den TE: Warst du mit öserreichischem oder deutschem Kennzeichen in Italien?

Da würde ich schleunigst den "autofahrerclub Anwalt" wechseln.

In der EU kann jedes beliebige Inkassounternehmen beauftragt werden, es werden von den italienischen Autobahnbetreibern auch gern deutsche Inkassounternehmen beauftragt. Und die Forderung kann natürlich auf dem Rechtsweg eingetrieben werden! Auch ein Gerichtsvollzieher kann dann offene Beträge eintreiben, in der EU alles rechtens. Ob und in welcher Höhe Mahngebühren etc. anfallen dürfen, klärt im Vorfeld das Gericht, normalerweise sind nur die ursprüngliche Strafe plus Gebühren für die Halterauskunft vollstreckbar.

Birscherl, bitte bringe hier nicht unterschiedliche Sachverhalte durcheinander. Privatrechtliche Forderungen wie Mautforderungen privater Autobahnbetreiber können in der EU nur über den Zivilrechtsweg, also auch mithilfe von Inkassobüros beigetrieben werden. Bußgelder oder Geldstrafen aus Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten jedoch nicht. Das geht nur über die Amtshilfe der jeweils zuständigen staatlichen Stellen, bei uns das Bundesamt für Justiz. Wie das in Österreich geregelt ist, weiß ich nicht.

 

Grüße vom Ostelch

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