8jahre alte reifen Gewährleistungsfall?
Hallo zusammen,
sagt mal bei einem kurzlich gekauften E46 BJ 2001 sind noch die Original Reifen der erstauslieferung drauf sprich aus 2001. Profil ist noch 3-4mm. in wie weit muss der händler diese tauschen? fällt das unter die "gewährleistung"
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
Hallo zusammen,
sagt mal bei einem kurzlich gekauften E46 BJ 2001 sind noch die Original Reifen der erstauslieferung drauf sprich aus 2001. Profil ist noch 3-4mm. in wie weit muss der händler diese tauschen? fällt das unter die "gewährleistung"
Es geht mir irgendwie auf die Nerven, dass es Leute gibt - so wie hier - die versuchen auch bei dem grössten Blödsinn noch Geld von der Werkstatt rauszudrücken.
Die Reifen haste ja gesehen, als du die Karre gekauft hast.
Das ist wahrlich kein Zeichen von Intelligenz, jetzt zu kommen und nachzuverhandeln.
Wenn Du Glück hast, lacht sich der Händler tot.
nb
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24 Antworten
Reifen sind Verschleißteile. Hättest du vor dem Kauf geschaut hättest du vielleicht noch neue raushandeln können, auf Gewährleistung geht da wohl nix.
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
Hallo zusammen,
sagt mal bei einem kurzlich gekauften E46 BJ 2001 sind noch die Original Reifen der erstauslieferung drauf sprich aus 2001. Profil ist noch 3-4mm. in wie weit muss der händler diese tauschen? fällt das unter die "gewährleistung"
Es geht mir irgendwie auf die Nerven, dass es Leute gibt - so wie hier - die versuchen auch bei dem grössten Blödsinn noch Geld von der Werkstatt rauszudrücken.
Die Reifen haste ja gesehen, als du die Karre gekauft hast.
Das ist wahrlich kein Zeichen von Intelligenz, jetzt zu kommen und nachzuverhandeln.
Wenn Du Glück hast, lacht sich der Händler tot.
nb
- zustimm ! -
an die 2 Spaßvögel.......
1. ist das NICHT mein wagen!
2. wurde beim Verkauf meinem bekannten gegenüber von NEUEN reifen gesprochen diese sind aber nur auf der Hinterachse.
3. hat er Vibrationen im Lenkrad die wohl von den alten harten Reifen kommen.
seit ihr der Meinung es ist immer noch kein Reklamationsgrund?
Die frage war lediglich ob das unter die Händlergewährleistung fällt
Gewährleistung garantiert nicht. Und wenn es nur eine mündliche Absprache war mit den neuen Reifen, dürfte das dem Händler auch nur sehr schwer nachzuweisen sein. Ich würde einfach mal mit ihm drüber reden.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Gewährleistung garantiert nicht. Und wenn es nur eine mündliche Absprache war mit den neuen Reifen, dürfte das dem Händler auch nur sehr schwer nachzuweisen sein. Ich würde einfach mal mit ihm drüber reden.
Dir zustimm...
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
diese sind aber nur auf der Hinterachse.
warum hat dein "bekannter" (jaja, immer die "bekannten, und "freundesfreunde" ), dann nicht die annahme des fz und zahlung der restlichen kaufsumme verweigert?
Lach Deinen Bekannten einfach mal gepflegt aus.
Offensichtlich hat er das Auto blind gekauft ... er hat weder die DOT-Nummern der Reifen kontrolliert, noch hat er das Fahrzeug auf eine ausreichende Probegefahrt mitgenommen.
Tja, solche Kunden schreien doch geradezu danach übers Ohr gehauen zu werden.
Sorry, aber das Leben ist schon hart ... ;-)
Natürlich sind Altreifen keine Sache der Gewährleistung!!
Gruß, Frank
PS: Ich hab auch mal so einen Doofen gefunden, der mir meine Möhre mal nachts auf einem unbeleuchteten Parkplatz abgekauft hat - puh, war ich froh, dass er die Schäden nicht bemerkt hat.
Im Kaufvertrag stand "Kratzer, Beulen, Dellen, Unfallschäden, Gebrauchsschäden" - damit ist man als Verkäufer immer auf der sicheren Seite :-)
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Lach Deinen Bekannten einfach mal gepflegt aus.
Offensichtlich hat er das Auto blind gekauft ... er hat weder die DOT-Nummern der Reifen kontrolliert, noch hat er das Fahrzeug auf eine ausreichende Probegefahrt mitgenommen.
Tja, solche Kunden schreien doch geradezu danach übers Ohr gehauen zu werden.
Sorry, aber das Leben ist schon hart ... ;-)
Natürlich sind Altreifen keine Sache der Gewährleistung!!
Gruß, Frank
PS: Ich hab auch mal so einen Doofen gefunden, der mir meine Möhre mal nachts auf einem unbeleuchteten Parkplatz abgekauft hat - puh, war ich froh, dass er die Schäden nicht bemerkt hat.
Im Kaufvertrag stand "Kratzer, Beulen, Dellen, Unfallschäden, Gebrauchsschäden" - damit ist man als Verkäufer immer auf der sicheren Seite :-)
Ja ich bleibe bei meiner Meinung.
Immer erst mal nach einem Schuldigen suchen, dem man was aufhängen kann.
Finde ich zum Kotzen.
Auch daher rührt die Tatsache, dass man ständig aufpassen muss, dass einen keiner übers Ohr haut, so wie dieser Kollege oben. Finde ich ebenfalls zum Kotzen. Mit solchen Leuten möchte ich nichts zu tun haben.
Koennen wir uns nicht einfach darauf einigen, dass wir keinen übers Ohr hauen und keine Doofen suchen aber auch keine Schuldigen, wenn wir mal gepennt haben ?
Schade ...
nb
...natürlich muss man das Fahrzeug bei der Übergabe ausgiebig kontrollieren. Wenn nun hinterher ein offensichtlicher Mangel, der anders besprochen wurde, entdeckt wird, so kann man sicher mit dem Händler reden. Wenn neue Reifen (schriftlich?) vereinbart wurden, so ist die Chance groß, dass man auch noch neue Reifen bekommt.
Wenns mündlich vereinbart wurde und der Verkäufer sich dran erinnern möchte, so sind dich Chancen immernoch einigermaßen hoch, dass es klappt. Die Verkäufer sind ja auch keine professionellen Betrüger. Zumindest nicht alle. Und selberzahlen müssen die die Reifen ja auch nicht.
Deutlich einfacher wärs gewesen, wenns bei der Übergabe aufgefallen wäre. Ich hab z.B. auch ne verkratzte Felge übernommen, welche dann im Nachhinein noch ausgebessert wurde. War aber auch auf dem Übernahmeprotokoll vermerkt. (kein Neuwagen, da hätte ich ne neue Felge gefordert.)
Einfach mal freundlich beim Händler anfragen, kostet ja nix und schadet auch nicht! Was in so nem Fall kein Schaden ist: ein 5er als Trinkgeld, je nach Größe der Werkstatt erinnert sich der Berater auch zukünftig eher an dich und eine mögliche Kulanzentscheidung, die beeinflussbar oder steuerbar ist, fällt mal eher zu deinen Gunsten aus.
Gruß
Jan
In erster Linie wirklich selbst schuld. Wenn ich mit den Verkäufer vereinabre das an dem Auto etwas getauscht wird, dann schaue ich doch bei der Übergabe des Fahrzeugs genau hin.
Sonst mit den Rest hat jan.th vollkommen recht.
ich seh schon einige leute sind scheinbar sogar zu **** richtig zu lesen bevor sie ihren senf dazu geben. so what an die wenigen die hilfreich waren danke!!!
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
ich seh schon einige leute sind scheinbar sogar zu **** richtig zu lesen bevor sie ihren senf dazu geben. so what an die wenigen die hilfreich waren danke!!!
Die Leute können nur lesen was Du geschrieben hast:
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
Hallo zusammen,
sagt mal bei einem kurzlich gekauften E46 BJ 2001 sind noch die Original Reifen der erstauslieferung drauf sprich aus 2001. Profil ist noch 3-4mm. in wie weit muss der händler diese tauschen? fällt das unter die "gewährleistung"
Mal abgesehen von Deiner abenteuerlichen Rechtschreibung, kann ich keinen erkennen, der nicht darauf korrekt geantwortet hat, geschweige denn, zu $$$$ zum Lesen war.
Dass Du nicht selbst Käufer bist, geht daraus nicht hervor, ist aber für das Verständnis der Antworten nicht wichtig.
Und die klare Frage lautet:"muss ... Händler ... tauschen ?" . Später fällt noch das Wort "Gewährleistung" .
Ich - und offensichtlich viele andere auch - verstehen die Sache so, dass Du einen Weg suchst, die eigene Dämlichkeit (oder die Deines Bekannten) auf einen anderen abzuwälzen.
Dass ich das unanständig finde, habe ich bereits gesagt.
Damit ist die Diskussion für mich beendet.
nb
wie würdest du reagieren wenn du einen wagen kaufst und kurz danach ein flattern in der Lenkung hast und diese laut Werkstatt zu 100% von den reifen kommt? der wagen wäre zu dem Zeitpunkt 2 Wochen in deinem Besitz.