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8x18 ET30 ohne R-Line?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 4. Juni 2017 um 9:57

Ich beschäftige mich eben mit der Frage, dabei habe ich das H&R Spurplatten Gutachten zu Rate gezogen. Gemäß diesem kann man die 8x20 ET41 Werksfelgen ohne Verbreiterungen mit 12er Platten also ET29 fahren.Der Felgenmarkt gibt in der Masse bei 18er Felgen eine 35er ET her. Hat schon jemand mit 8x18 ET30 oder den 12er Platten TÜV Erfahrungen gemacht?

P.s. Ich gehe immer von 235er Reifen aus.

LG VG

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15 Antworten

Hier mal ein Gutachten für 8x18 ET 30

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00250430/00250430.pdf

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 11:12

Zitat:

@touaresch schrieb am 4. Juni 2017 um 12:56:45 Uhr:

Hier mal ein Gutachten für 8x18 ET 30

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00250430/00250430.pdf

Noch ohne TII, Gutachten habe ich auch schon gefunden, allerdings wollen die ohne R-Line immer Abdeckungen haben, da es sich dabei aber meist um Empfehlungen handelt eben dieser Threat ob bereits jemand die Kombi ohne Umbaumaßnahmen eingetragen bekommen hat?

LG VG

also das Hauptproblem ist, dass viele ein Gutachten für den "alten" Tiguan vorlegen was ja bereits bei dem ein oder anderen hier zu Probleme beim TÜV geführt hat.

H&R hat Aktuell ein Sortiment für den Tiguan 2 ich bin mal so frei und füge dieses Gutachten hier bei - allerdings solltest du dir ohne Verbreiterungen aus dem R-Line Paket geringere Hoffnungen machen, da sich die Auflagen in Gegensatz zum Alten Tiguan I / I FL hier doch arg unterscheiden.

man erkannt auch sehr gut am Gutachten das andere Verbreiterungen vorgesehen sind wie z.b. 21mm also 42 pro Achse usw.

vg

Stefan

Zitat:

@Castro67 schrieb am 4. Juni 2017 um 13:12:24 Uhr:

Zitat:

@touaresch schrieb am 4. Juni 2017 um 12:56:45 Uhr:

Hier mal ein Gutachten für 8x18 ET 30

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00250430/00250430.pdf

Noch ohne TII, Gutachten habe ich auch schon gefunden, allerdings wollen die ohne R-Line immer Abdeckungen haben, da es sich dabei aber meist um Empfehlungen handelt eben dieser Threat ob bereits jemand die Kombi ohne Umbaumaßnahmen eingetragen bekommen hat?

LG VG

Auf Seite 6 > ab Modell 2016 = TII

Zitat:

@touaresch schrieb am 4. Juni 2017 um 13:25:01 Uhr:

Auf Seite 6 > ab Modell 2016 = TII

aber keiner dieser Reifenkombi ist vom Tiguan II, denn dieser hat Werkseitig in der CoC

215/65 R17

235/55 R18

255/45 R19

235/50 R19

235/45 R20

255/40 R20

wie du siehst, KEINE dieser Reifengrössen ist in deinem Gutachten auf Seite 6 beim Tiguan ab2016 aufgeführt, bedeutet dieses Gutachten von dir ist mehr oder weniger hinfällig ;)

vg

Stefan

 

 

Zitat:

@REDSUN schrieb am 4. Juni 2017 um 13:39:25 Uhr:

Zitat:

@touaresch schrieb am 4. Juni 2017 um 13:25:01 Uhr:

Auf Seite 6 > ab Modell 2016 = TII

aber keiner dieser Reifenkombi ist vom Tiguan II, denn dieser hat Werkseitig in der CoC

215/65 R17

235/55 R18

255/45 R19

235/50 R19

235/45 R20

255/40 R20

wie du siehst, KEINE dieser Reifengrössen ist in deinem Gutachten auf Seite 6 beim Tiguan ab2016 aufgeführt, bedeutet dieses Gutachten von dir ist mehr oder weniger hinfällig ;)

vg

Stefan

Die 235/55R18 sind im Gutachten aufgeführt.

btw: Sowohl in Deinem H&R-Link als auch in meinem Felgenlink

ist die EG-Typgenehmigungsnummer (EG-TG-Nr.)

e1*2001/116*0450*24-.. enthalten.

Beim TE müßte die Endnummer 26 sein.:confused:

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 12:28

Nö - Endnummer ist 30 !

Zitat:

@REDSUN schrieb am 4. Juni 2017 um 13:39:25 Uhr:

Zitat:

@touaresch schrieb am 4. Juni 2017 um 13:25:01 Uhr:

Auf Seite 6 > ab Modell 2016 = TII

aber keiner dieser Reifenkombi ist vom Tiguan II, denn dieser hat Werkseitig in der CoC

215/65 R17

235/55 R18

255/45 R19

235/50 R19

235/45 R20

255/40 R20

wie du siehst, KEINE dieser Reifengrössen ist in deinem Gutachten auf Seite 6 beim Tiguan ab2016 aufgeführt, bedeutet dieses Gutachten von dir ist mehr oder weniger hinfällig ;)

vg

Stefan

Wie bitte :confused: :confused: :confused:

Seit wann muss ein Gutachten die gleichen Reifengrößen ausweisen wie die werksseitigen Reifen?

Theoretisch kann jeder montierbare Reifen gefahren werden, solange dessen Freigängigkeit gegeben ist. In der Praxis leiten sich die freigegebenen Reifenformate jedoch in erster Linie von den Abrollumfängen ab. Denn nur wenn diese innerhalb der +/- 2% Regel liegen, können die Reifen ohne Tachoangleichung gefahren werden. Das verlinkte Gutachten belegt dies ja, da keine Auflagen zur Tachoangleichung in den Spalten zu den Auflagen gefordert werden.

Hier mal die Abrollumfänge der werksseitig eingetragenen Reifengrößen:

215/65 R17 --> 216,2 cm

235/55 R18 --> 217,6 cm

255/45 R19 --> 216,5 cm

235/50 R19 --> 218,2 cm

235/45 R20 --> 218,7 cm

255/40 R20 --> 216,4 cm

Wenn man also mal grob von einem Mittelwert von 217 mm ausgeht, so dürfen Reifen mit einem Abrollumfang von 213 bis 221 cm ohne Auflagen zu Tachoangleichung gefahren werden.

Und hier die Abrollumfänge der im Gutachten gelisteten Reifen:

225/50 R18 --> 214,2 cm, passt

225/60 R18 --> 221,1 cm, passt

235/50 R18 --> 210,4 cm passt auch, weil kleiner und damit der Tacho eine höhere als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigt. Man ist also in Bezug auf eine Geschwindigkeitsübertretung eher auf der sichereren Seite .

....

Noch ein Hinweis zur EG- Nr: Wenn dort z.B. (siehe obere T2-Spalte des Gutachtens) steht:

e1*2001/116*0450*00-10;

e1*2007/46*

Hier sind alle Modelle beginnend mit 00, ... bis ...10 eingeschlossen.

Die in der Spalte darunter stehenden Auflagen gelten für alle Modelle ab "24". Also auch 25, 26, 27,...bis zur gerade aktuellen, denn es ist keine Endnummer genannt. Diese wir erst eingetragen, wenn das Werk bauartlich etwas so abändert, dass das Gutachten nicht mehr passt. Dann gibt´s ne neue Zeile im Gutachten.

Gruß

RSLiner

Zitat:

@RSLiner schrieb am 4. Juni 2017 um 20:54:07 Uhr:

Wie bitte :confused: :confused: :confused:

Seit wann muss ein Gutachten die gleichen Reifengrößen ausweisen wie die werksseitigen Reifen?

Theoretisch kann jeder montierbare Reifen gefahren werden, solange dessen Freigängigkeit gegeben ist. In der Praxis leiten sich die freigegebenen Reifenformate jedoch in erster Linie von den Abrollumfängen ab. Denn nur wenn diese innerhalb der +/- 2% Regel liegen, können die Reifen ohne Tachoangleichung gefahren werden. Das verlinkte Gutachten belegt dies ja, da keine Auflagen zur Tachoangleichung in den Spalten zu den Auflagen gefordert werden.

der TÜV Prüfer orientiert sich anhand der Reifenkombination des Fahrzeuges die Werkseitig gegeben ist und somit in den Gutachten aufgeführt wird, alle anderen Reifenkombinationen werden anhand einer "Einzelabnahme" geprüft

Gutachten bswp. von H&R Eibach usw. geben ja nicht ohne Grund Reifenkombinationen vor mit den dazugehörigen auflagen...

ob ein 215/65 R17 und ein 255/40 R20 den fast identischen Abrollumfang haben interessiert den Prüfer nicht die Bohne, ist die Reifenkombi nicht im Gutachten Aufgeführt bedeutet dieses "Einzelabnahme"

vg

Stefan

 

Zitat:

@REDSUN schrieb am 5. Juni 2017 um 10:40:00 Uhr:

 

der TÜV Prüfer orientiert sich anhand der Reifenkombination des Fahrzeuges die Werkseitig gegeben ist und somit in den Gutachten aufgeführt wird, alle anderen Reifenkombinationen werden anhand einer "Einzelabnahme" geprüft

Falsch, bzw. gilt allenfalls für Spurverbreiterungen (s. auch unten). Der TÜV Prüfer, welcher Räder einträgt, orientiert sich an den im Felgengutachten genannten Größen. Er kann / muss davon ausgehen, dass die dort genannten Auflagen für die Reifengrößen durch die Prüfstelle welche das Gutachten erstellt hat, positiv getestet wurden. Allenfalls die Ersteller der Gutachten orientieren sich an den werksseitigen Dimensionen. Aber auch das nicht immer, wie das anhängende Gutachten meiner Winterfelge belegt. Dort hat man nur bis 245/45 freigegeben, aber nicht die Seriengröße 255.

Zitat:

Gutachten bswp. von H&R Eibach usw. geben ja nicht ohne Grund Reifenkombinationen vor mit den dazugehörigen auflagen...

Die Hersteller von Spurplatten wollen Spurplatten für die Originalbereifung verkaufen. Die werden einen Teufel tun und ihre Produkte mit anderen Reifengrößen als den ab Werk freigegbenen testen lassen. Andernfalls würde man ja auch noch andere Reifen benötigen, was den Anbau von Spurverbreiterungen preislich gänzlich unattraktiv macht.

Außerdem ging es dem TE nicht um den Anbau von Spurplatten. Er wollte lediglich die Auflagen für ein 8x18 Rad mit ET 29 /30 ohne Radhausverbreiterungen abschätzen.

Zitat:

ob ein 215/65 R17 und ein 255/40 R20 den fast identischen Abrollumfang haben interessiert den Prüfer nicht die Bohne, ist die Reifenkombi nicht im Gutachten Aufgeführt bedeutet dieses "Einzelabnahme"

vg

Stefan

Ja, das stimmt, siehe obiges Beispiel. Die montierten 255er (waren billiger als die 245er) habe ich abnehmen lassen.

Aber die Abrollumfänge spielen sehr wohl bei der Gutachtenerstellung eine Rolle. Man will / muss vermeiden dort Reifen zu wählen, welche außerhalb der 2% Regel liegen, weil der Kunde das Rad mit Auflagen zur Tachoangleichung nicht kaufen wird. Hätten die, um bei obigem Beispiel zu bleiben, 245/40er freigegeben, hätte es noch einer Tachoangleichung bedurft. Diese Kombi hätte ich im Leben nicht gekauft, zumal dann der Tacho für die Sommerräder nicht mehr gepasst hätte.

Im vorliegenden Fall wurden laut CMS nur 245er freigegeben, weil der Gutachtenstelle die Reifenflanke des 255er in Verbindung mit der ET 40 zu nah am Federteller des Federbeins war. Dem eintragenden TÜV-Prüfer hingegen war der Spalt groß genug.

Gruß

RSLiner

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 11:14

Das mit der Eintragung der 255er ist jetzt mal bezüglich meiner Intensionen eine brauchbare Aussage. Wir sprechen dabei schon von einem KOV? (ohne R-Line)

Rechnet man die Breitendifferenz an der Aussenkante vom 255er nämlich runter auf 235er, dann sind das 20:2 gleich 10mm. Theoretisch also durchaus den Versuch wert damit von ET40 auf ET30 zu gehen. Der Prüfer wird es ja auch aussen abgenommen haben und nicht nur am Federteller.

Die 255er wurden auf einem R-Line eingetragen. Die 245er sind mit ET 40 aber auf einem Fahrzeug ohne R-Line ohne weitere Auflagen fahrbar.

Hier mal ein Vergleich der beiden Rad- / Reifenpaarungen:

http://www.reifenrechner.at/index.html?...

Daraus kannst Du ersehen, dass Dein 8x18 ET 30 nur geringfügig weiter außen steht als meine 8,5 mit ET 40. Gibt man noch ne 6er Spurverbreiterung drauf, decken sich die beiden Außenkanten:

http://www.reifenrechner.at/index.html?...

Einfach mal im Rechner mal rumprobieren. Verdeutlicht einiges.

Gruß

RSLiner

Hi, habe 8x18 et38 mit 235/55 18 Reifen mit ABE montieren lassen. Mit et 35 haette ich zum TÜV und Einzelabnahme machen müssen. Glaube nicht das man mit et 30 eine Chance hat.

Gruß Erich

Themenstarteram 5. Juni 2017 um 15:02

Zitat:

@T-Silber schrieb am 5. Juni 2017 um 16:52:09 Uhr:

Hi, habe 8x18 et38 mit 235/55 18 Reifen mit ABE montieren lassen. Mit et 35 haette ich zum TÜV und Einzelabnahme machen müssen. Glaube nicht das man mit et 30 eine Chance hat.

Gruß Erich

Ja, soweit bin ich auch schon, wobei die 3mm angesichts der Auswahl der Felgen mit ET35 mir eine Abnahme wert wären.

Im übrigen haben auch eintragungspflichtige Felgen zu 99% eine ABE!

LG VG

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