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8x18 zoll et35 mit 225/40 reifen, bekomm ich da probleme

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 16:55

hallo liebe mt user,

da der sommer vor der tür steht und ich meinem audi dementsprechend neue schuhe kaufen will habe ich mich mal umgesehen .

ins auge sind mir die ronal felgen R47 in den dimensionen 8x18 zoll et35 mit 225/40r18 92 Y gefallen .

habe mich bei meinem reifen und felgenhändler beraten lassen und dieser hat mir dann eine liste der vorlagen gegeben die an meinem audi gemacht werden MÜSSEN ( laut aussage des reifenhändlers).

zu meinem audi .

ist ein bauhjahr 2000 1,8t ambition ( 15mm tieferlegung von audi )

an dem auto soll in der höhe nichts verändert werden das einzige was im bereich fahrwerk felgen passieren soll sind wie gesagt die felgen und reifen .

 

zu den anforderungen, ich schreib mal alles was mein wagen betrifft hier rein :

21B) Durch nacharbeit im bereich der vorderen radhausausschnittkanten bzw der kunstoffinnenkotflügel in diesem bereich ist eine ausreichende freigängigkeit der rad/reifen-kombination herzustellen.

 

22B) durch nacharbeit im bereich der hinteren radhausausschnitkanten bzw kunstoffinnenkotflügel in diesem bereich ist eine ausreichende freigängigkeit der rad/reifen.kombination herzustellen .

24D) an den hinteren radhäusern ist durch anbau geeigneter teile oder durch andere geeignete maßnahmen ein ausreichende radabdeckung herzustellen.

24J) an den vorderen radhäusern ist durch anbau geeigneter teile oder durch andere geeignete maßnahmen eine ausreichende radabdeckung herzustellen . je nach rüstzustand des fahrzeuges ( z.B. fahrzeugtieferlegung , radabdeckungsverbreiterung ,usw.) kann es möglich sein , das die radabdeckung ausreichend ist .

367) duch begrenzen des lenkeinschlags oder durch nacharbeit der vorderen radhäuser ist im bereich der radinnenseite ist eine ausreichende freigängikeit der rad/reifen-kombination herzustellen.

für die jenigen die mit den vorlagen vertraut sind schreibe ich die kompletten auflagen für die reifen sowie für die felgen nochmal auf .

auflage zu reifen : 11A,21B,22B,24D,24J,367

aulagen zu den felgen :10B,11B,11G,11H,12A,51A,71K,72Y,721,729,73C,73A,74P

 

jetzt habe ich mich schon durch die foren gelesen und dort wurde immer gesagt das die kombination keinerlei probleme bereiten würde .

meine frage an euch:

wenn eienr von euch die kombination fährt also aus reifen felgen und fahrwerk , hat er dadurch probleme beim eintragen bekommen bzw musste etwas verändern um das eingetragen zu bekommen .

war heut bei dekra und tüv , dekra meinte muss auf jeden fall gemacht werden tüv meinte er sehe dort keine probleme weil das fahrzeug original wäre .

 

mfg

standox

Beste Antwort im Thema
am 29. Februar 2008 um 11:18

die sache mit dem teilegutachten (-> abnahmepflichtig) ist korrekt, hätte er eine abe (allgeimeine betriebserlaubnis) bräuchte er die dinger nicht abnehmen zu lassen, sondern dürfte sie einfach so montieren. diese beiden sachen also bitte nicht verwechseln. ;)

eine eintragungspflicht in den kfz-schein wäre mir neu. du musst meiner kenntnis nach lediglich den schriebsel vom tüv immer mit dir führen, damit du bei einer eventuellen verkehrskontrolle nachweisen kannst, dass du die dinger fahren darfst. wenn du allerdings irgendwann sowieso nen neuen schein vom straßenverkehrsamt ausstellen lassen musst (z.b. wohnortwechel), dann sollte man die dinge in jedem fall nachtragen lassen (wenn das bei den neuen kfz-scheinen überhaupt noch möglich ist).

@triptycon

da bist du leider wie viele andere auch an einen unfähigen prüfer geraten. der prüfer hat zunächst einmal die auflagen durchzuschauen und anschließend die prüfpflicht der aufgeführten punkte. es reciht also von seiner seite aus nicht zu sagen dies und jenes muss gemacht werden, sondern er muss die notwendigkeit dafür aufzeigen. bei der dekra nehmen die sich z.b. teilweise einfach ein paar personen und setzen die ins auto (rückbank, kofferraum, etc.). dann wird mal ne kurze runde über das firmengelände gedreht und wenn alles freigängig ist, muss auch nichts am fahrzeug verändert werden.

und nun mal noch eine kleine anekdote zu diesem thema. mein kumpel wollte ebenfalls seine neuen felgen eintragen lassen und der prüfer meinte zu ihm, dass er die auflagen erfüllen müsse (teile im radhaus entfernen). der kumpel meinte anschließend nur ganz trocken, dass er die teile nicht entfernt sondern mit hitze geweitet hat und nun eigentlich nichts mehr schleifen dürfte (diese aussage war natürlich nicht richtig *gg*). ^^ der prüfer daraufhin nur "oh, dann müssen wir das jetzt mal testen". ich glaube einige prüfer sind einfach zu faul (sorry an alle zu unrecht beschuldigten) mal vernünftige tests zu machen. ;)

so far

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zu erst einmal eine Frage was hat denn denn die Suche hier ergeben , oder hast du die nicht benutzt? Ich glaube solche fragen wurden hier schon zuhauf beantwortet.

 

hier ein Foto von der TN1 8,5+18 zoll mit et 35 / 225/45/18

. Es muste nix geändert werden, past so. Sieht aber schön Scheiße aus ohne Federn.

 

Lieber noch ein paar Tieferlegungs Federn verbauen.

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 19:04

hab die suche schon benutzt sowohl im mt als auch bei a3 freunde ..

problem an sich ist ja gelöst sie passen drauf nur was mein problem ist die auflagen der eine tüv sagt die müssen beachtet werden und wenn da was weg muss musses weg bzw umgebaut werden

und der andere sagt is ok die passen ( natürlich gab der mir nix schriftlich )

Wenn nix Schleift must du auch nix machen , es kann ja nicht sein das du Sachen abbauen mußt nur weil es da gerade steht. Mit Sicherheit steht da was von Freigänigkeit muß Gewährleistet sein , wen sie nicht Gewähleistet ist muß im Bereich der Radhäuser us.w. durch Abbau ,Umbau und oder Anbau eine Freigänigkeit hergestellt und Abdeckung Sichergestellt sein, das kann alles und nix Heissen also drauf damit und geschaut ob und wie es past .

Wie gesagt ich denke das past so und da muß auch nix ausgebaut werden.

am 28. Februar 2008 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von schabuty

Wenn nix Schleift must du auch nix machen , es kann ja nicht sein das du Sachen abbauen mußt nur weil es da gerade steht. Mit Sicherheit steht da was von Freigänigkeit muß Gewährleistet sein , wen sie nicht Gewähleistet ist muß im Bereich der Radhäuser us.w. durch Abbau ,Umbau und oder Anbau eine Freigänigkeit hergestellt und Abdeckung Sichergestellt sein, das kann alles und nix Heissen also drauf damit und geschaut ob und wie es past .

Wie gesagt ich denke das past so und da muß auch nix ausgebaut werden.

kann dem nur zustimmen. die dinger werden in jedem fall passen. fahre die gleiche kombination mit nem cupkit 60/40. da musste nirgends gebastelt werden und ich fahre zeitweise mit anhänger!!!

Hab heute meine Rad Reifen Kombi eintragen lassen: 225 45ZR 17 auf 8J*17" und in dem Teilegutachten steht auch was von wegen Auflagen, z.B. das an Achse 2 was vom Innenkotflügel weggenommen werden muss.

Hab mich auch erkundigt (hier im Forum und bei A3 Freunde) ob das passt und ebenfalls die Antwort bekommen das das ohne Probleme passt bzw. ohne was zu ändern eingetragen wird. Daraufhin hab ich das erstmal nicht gemacht.

Zitat:

es kann ja nicht sein das du Sachen abbauen mußt nur weil es da gerade steht

Das habe ich ja auch gehofft!

Guter Dinge zum GTÜ Prüfer gefahren und siehe da: "Nö, darf ich nicht eintragen! Da MUSS erst die Auflage erfüllt sein!" weil irgendjemand hat das ganze vermutlich mit 5 Personen und voller Beladung mal getestet und dann hat es geschliffen, folglich muss das gemacht werden. :mad:

Das entspricht fast Wörtlich der Auflage

Zitat:

22B) durch nacharbeit im bereich der hinteren radhausausschnitkanten bzw kunstoffinnenkotflügel in diesem bereich ist eine ausreichende freigängigkeit der rad/reifen.kombination herzustellen .

Bin dann zur nächsten Prüfstelle und die haben sich das ganze auch angeschaut und meinten das wäre kein Problem mit der Kante, bzw. 'eigentlich' muss das gemacht werden ist aber unnötig.(schönen Dank nochmal an die Dekra):)

Soviel zu dem Thema passt ohne Probleme ;) aber hat jetzt ja geklappt und ich bin den Leute hier dankbar das ich nicht blauäugig an meinem Auto rumgeflext hab. Aber Theorie und Prxis läuft halt leider manchmal auseinander. Wollt das nur mal einbringen, damit Du weisst das es evtl. doch Probleme mit beim Eintragen geben kann!

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 3:07

dann werde ich mal zu meinem tüv prüfer fahren und hoffen das der net rummacht hat mir gestern schon gesagt das er das auto dann verschrenkt und wenn da noch ein finger zwichen passt ist das garkein problem mit dem eintragen ..

hoffe mal das ich da ohne grosse probleme durchkomme .

 

mal ne ganz blöde frage steinigt mich bitte net für die frage .

ich hab ja dann 225/40r18 wie lasse ich die denn eintragen weil ori sind bei mir 205 als maximal eingetragen von werk aus ??

sorry aber ich steh so aufm schlauch das ich des grad nicht gebacken bekomme wie ich die nochmal eintragen lassen muss.

Zitat:

Original geschrieben von standox

mal ne ganz blöde frage steinigt mich bitte net für die frage .

ich hab ja dann 225/40r18 wie lasse ich die denn eintragen weil ori sind bei mir 205 als maximal eingetragen von werk aus ??

sorry aber ich steh so aufm schlauch das ich des grad nicht gebacken bekomme wie ich die nochmal eintragen lassen muss.

Du fährst mit dem Teilegutachten bzw. der ABE zum Tüv und sagst das du deine neuen Felgen eintragen lassen willst. Das wars dann auch schon ;) Anschließend musst du noch zum Strassenverkehrsamt um sie in deine Papiere eintragen zu lassen, war zumindest bei mir damals Pflicht und stand extra auf dem TÜV-Bericht.

Gruss, Alex

am 29. Februar 2008 um 11:18

die sache mit dem teilegutachten (-> abnahmepflichtig) ist korrekt, hätte er eine abe (allgeimeine betriebserlaubnis) bräuchte er die dinger nicht abnehmen zu lassen, sondern dürfte sie einfach so montieren. diese beiden sachen also bitte nicht verwechseln. ;)

eine eintragungspflicht in den kfz-schein wäre mir neu. du musst meiner kenntnis nach lediglich den schriebsel vom tüv immer mit dir führen, damit du bei einer eventuellen verkehrskontrolle nachweisen kannst, dass du die dinger fahren darfst. wenn du allerdings irgendwann sowieso nen neuen schein vom straßenverkehrsamt ausstellen lassen musst (z.b. wohnortwechel), dann sollte man die dinge in jedem fall nachtragen lassen (wenn das bei den neuen kfz-scheinen überhaupt noch möglich ist).

@triptycon

da bist du leider wie viele andere auch an einen unfähigen prüfer geraten. der prüfer hat zunächst einmal die auflagen durchzuschauen und anschließend die prüfpflicht der aufgeführten punkte. es reciht also von seiner seite aus nicht zu sagen dies und jenes muss gemacht werden, sondern er muss die notwendigkeit dafür aufzeigen. bei der dekra nehmen die sich z.b. teilweise einfach ein paar personen und setzen die ins auto (rückbank, kofferraum, etc.). dann wird mal ne kurze runde über das firmengelände gedreht und wenn alles freigängig ist, muss auch nichts am fahrzeug verändert werden.

und nun mal noch eine kleine anekdote zu diesem thema. mein kumpel wollte ebenfalls seine neuen felgen eintragen lassen und der prüfer meinte zu ihm, dass er die auflagen erfüllen müsse (teile im radhaus entfernen). der kumpel meinte anschließend nur ganz trocken, dass er die teile nicht entfernt sondern mit hitze geweitet hat und nun eigentlich nichts mehr schleifen dürfte (diese aussage war natürlich nicht richtig *gg*). ^^ der prüfer daraufhin nur "oh, dann müssen wir das jetzt mal testen". ich glaube einige prüfer sind einfach zu faul (sorry an alle zu unrecht beschuldigten) mal vernünftige tests zu machen. ;)

so far

Zitat:

ich glaube einige prüfer sind einfach zu faul (sorry an alle zu unrecht beschuldigten) mal vernünftige tests zu machen. ;)

um beim Thema zu bleiben: genau das führt dann leider doch zu Problemen bei der Eintragung.;)

Der 1.Prüfer hat sich darauf bezogen das da nicht: >gegebenenfalls< stand. Wenn es so wäre, hätte er das entscheiden können aber so hat er, wie er sagt, keinen Spielraum! Naja im Endeffekt auch egal hat ja nun doch geklappt, aber die Wilkür scheint auch hier leider verbreitet zu sein...

Themenstarteram 29. Februar 2008 um 16:47

also ich denk mal bei dem tüv süd wo ich gestern war die sind da ganz kulant vorallem war der prüfer selbst schrauber und sagte mir das das kein thema wäre

zu den felgen die haben abe aber wie sieht es da mit den reifen aus ich weiss klingt blöd aber ich komm echt nicht mehr drauf wie das damals bei meinem polo war .

theoretisch steht der reifen ja in der abe und somit ist der dann auch freigegeben

zum thema tüv meiner sagte mir das wir dann das auto verschrenken und wenn nix schleift isses eingetragen und das mit dem lenkeinschlag da sagte er so krass wird das bei 8x18 zoll net sein

Zitat:

Original geschrieben von noxiousger

 

eine eintragungspflicht in den kfz-schein wäre mir neu. du musst meiner kenntnis nach lediglich den schriebsel vom tüv immer mit dir führen, damit du bei einer eventuellen verkehrskontrolle nachweisen kannst, dass du die dinger fahren darfst. wenn du allerdings irgendwann sowieso nen neuen schein vom straßenverkehrsamt ausstellen lassen musst (z.b. wohnortwechel), dann sollte man die dinge in jedem fall nachtragen lassen (wenn das bei den neuen kfz-scheinen überhaupt noch möglich ist).

Hat mich damals auch gewundert, aber stand extra auf dem Tüvbericht! Ich ja auch kein großer Aufwand. Ca. 30min und gekostet hat es ~15€.

Das steht oft was von " bei Nächster Gelegenheit in Fahrzeug Schein .....".

Wann die Nächste Gelegenheit ist bleibt mir überlassen .

Themenstarteram 2. März 2008 um 2:21

soweit ich informiert bin is bei den felgen ne abe dabei ( heisst das auch das die reifen damit freigegeben sind ??)

ich werde sie am 15. bestellen und draufmachen .

denke wenn dann wieder geld über ist werde ich mir ein feines gutes gewinde einbauen dann kann ich ja entscheiden wie ichs haben will.

habe mich jetzt mit nem bekannten unterhalten der sagte mir selbst wenn nimmste nen heisluft fön und machst das per wärmedehnung( will auch net illegal rumfahren mir is die sicherheit gerade bei felgen fahrwerk reifen sehr wichtig )

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