- Startseite
- Forum
- Auto
- Saab
- 9-5
- 9-5 Kombi
9-5 Kombi
Hallo, bin hier ganz neu. Würde gern Ansichten von erfahrenden Saab 9-5 Fahrern hören. Habe einen Kombi SE mit der 2L Maschine so gut wie gekauft. Bj 11/2000, 95 TSD km, Leder, abn. Anhängerk., optisch m.E. sehr gut, Tüv und Reifen neu, Preis 9800,-
Muß ich noch auf Dinge achten, die erfahrende Saab-Fahrer beachten würden. Ist der Preis ok?
Danke für alle Tipps im Voraus.
Ähnliche Themen
20 Antworten
Hallo,
haben einen 2,3 BJ12/00, gekauft mit 61tkm, jetzt 81tkm, und bisher keine Probleme. Was zu beachten ist vor Kauf.:
- Kontrolle Ölsieb (Verkockungsrisiko)
- vollsynthetisches Öl ?
- Ölwechsel alle 10tkm (Serviceheft komplett ?)
- 90000'er Durchsicht gemacht, wenn nicht, die ist etwas teurer
- Klimaanlage (Innenluftfilter sauber / getauscht, wann letzte Wartung ?)
- Bremsscheiben verzogen ? (rubbelt beim Bremsen)
- SID und Klima mit Pixelfehlern ?
- Batterie o.k. (wenn noch die erste, dann wechseln lassen)
- Korrosion Auspuffanlage ?
Ansonsten kann man nicht viel falschmachen, die übrigen
Dinge sind halt wie bei anderen Autos auch zu kontrollieren.
Preis wäre für Kombi o.k., kommt aber etwas auf Ausstattung an.
Viel Spaß
ATh
Hallo, danke für deine Hinweise.
Ich kann jede info gebrauchen. Bin sozusagen auf den Sprung, meinen ersten Saab zu kaufen. Ich hoffe, dass der mercedes-händler korrekt ist. Im Vergleich zu anderen fzg im internet habe ich fast den Eindruck, dass es für mich ein schnäppchen ist. Müssen bei der 100 TSD Inspek. bestimmte Teile ausgewechselt werden, die höhere Kosten verursachen?
Kann eigentlich jeder Opel-Händler die Fzg. reparieren? Im Bereich Bremerhaven gibt es nämlich nicht so viele Saab-Schmieden.
Gruss von der Küste
hallo
bei fahrezeugen dieser type und dieses alters empfiehlt sich grundsätzlich eine gebrauchtwagengarantie.
auch das serviceheft ist sehr wichtig. überzogene oder nicht erfolgte services führen bei saab automatisch zu einer verweigerung von kulanzleistungen im falle von schäden.
lg
g
Gebrauchter 9-5
Hallo Zaubertasche,
das wichtigste hat mein Vorredner schon gesagt. Vielleicht noch ein paar Kleinigkeiten:
Wenn das Fzg. vom Fremdhändler kommt: Kann geklärt werden, wer es vorher hatte?
Nach den neuen Fzg. Papieren ist nach Zulassung jetzt keine Verlauf der Halter-Zulassungen mehr möglich, weil nur ncoh die letzten 2 Halter (ohne Namen) vermerkt werden.
Die Gebrauchtwagengarantie genau lesen: Ab 100.000 km ist in der Regel ein Sprung nach unten bei den Leistungen; d.h. die Eigenbeteiligung wird deutlich höher.
Ansonsten ist der große KD bei 90.000 fällig gewesen. Laß dir vom Händler der ihn gemacht hat ein Rg-Durchschrift senden.
Seriöse Hdl. haben da kein Problem damit.
Falls du kaufst, - willkommen in der Saab-Familie
Jazzer2004
(seit 1979 immer wieder Saab )
Hi Jazzer,
habe gekauft. Danke für den Empfang.
Scheint alles ok. Leider habe ich einen Tag nach der Übernahme in beiden Scheinwerfern Feuchtigkeit feststellen müsssen. Obwohl das Fzg. beim TÜV war, haben die das nicht bemängelt. Nun bin ich unsicher, was die Garantieleistung des Händlers betrifft.
Gruss von der Nordsee
Hier ist der Händler in der Pflicht-möglichst gleich vorstellig werden und lass Dich nicht abspeisen.
gebrauchtwagenkauf -> gesetzliche gewährleistung
an sich 24 monate
kann im kaufvertrag auf 12 monate reduziert werden
beweislastumkehr nach den ersten 6 monaten
d.h.: alle schäden die in den ersten 6 monaten auftreten gelten grundsätzlich als zum kaufzeitpunkt vorhanden (es seie denn der händler kann das gegenteil BEWEISEN)
ab dem siebenten monat ist es umgekehrt (tritt ein fehler erst ab dem 7ten monat auf wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass er zum kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war. es seine denn der käufer kann das BEWEISEN).
hat nix mit garantie zu tun.
die ges. gewährleistung kann nicht durch klauseln oder einschränkungen aufgehoben oder abgeschwächt werden.
gewährleistunsganspruchschädlich sind nur die details üpber den kaufgegenstand die im kaufvertrag stehen.
steht dort zb technischer zustand "3" (gebraucht, service, kleinere reparaturen oder instandsetzung evt. erforderlich) dann ist nix mit gewährleistungsanspruch.
auch dinge die offensichtlich beim kuaf vorhanden waren (sprung in der windschutzscheibe) können nicht im rahmen der gewährelistung geltend gemacht werden.
in deinem fall (und vor allem weil dich der händler eh pflanzen wird: abdeckung hinter den scheinwerfern runter, trockenföhnen und das wars - bis zum nächsten regenguss... ) wird sich der händler aber nicht drauf ausreden wollen dass du die tropfen im reflektor ja "offensichtlicj" beim kauf eh gesehen hast oder sehen hättest können, und wird dir das schon beheben.
denn konkludente zustimmung zu einem wahrgenommenen fahrzeugzustand kann natürlich auch nicht gewährleistungsanspruchauslösend sein.
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von dudo_0159
hallo
bei fahrezeugen dieser type und dieses alters empfiehlt sich grundsätzlich eine gebrauchtwagengarantie.
auch das serviceheft ist sehr wichtig. überzogene oder nicht erfolgte services führen bei saab automatisch zu einer verweigerung von kulanzleistungen im falle von schäden.
lg
g
...na ja, mein Serviceheft war vollständig - Kulanz hab ich bei SAAB dennoch nicht bekommen, scheint bei denen ein Fremdwort zu sein.
Das einzige, was Dir das voll ausgefüllte Serviceheft garantiert, ist im Fall des Motorschadens aufgrund der Preblematik mit der Kurbelgehäuseentlüftung übernommene Kosten. Aber die Beweislast liegt wie immer beim Kunden :-(
Viel Glück mit dem SAAB
wünscht
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von zaubertasche
Hi Jazzer,
habe gekauft. Danke für den Empfang.
Scheint alles ok. Leider habe ich einen Tag nach der Übernahme in beiden Scheinwerfern Feuchtigkeit feststellen müsssen. Obwohl das Fzg. beim TÜV war, haben die das nicht bemängelt. Nun bin ich unsicher, was die Garantieleistung des Händlers betrifft.
Gruss von der Nordsee
...ich hatte bei mir gerade im Winter auch immer etwas Feuchtigkeit (Kondenzwasser von innen am Glas) drin. Sag das mal beim nächsten Service, vielleicht können die was machen. Im Sommer war das aber immer weg.
Grüße
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von olibar
...na ja, mein Serviceheft war vollständig - Kulanz hab ich bei SAAB dennoch nicht bekommen, scheint bei denen ein Fremdwort zu sein.
Das einzige, was Dir das voll ausgefüllte Serviceheft garantiert, ist im Fall des Motorschadens aufgrund der Preblematik mit der Kurbelgehäuseentlüftung übernommene Kosten. Aber die Beweislast liegt wie immer beim Kunden :-(
Viel Glück mit dem SAAB
wünscht
Oliver
hallo
ja, ich weiss, der tipp war für genau diesen fall von problemen wegen motorschäden gemeint.
wer sich ernsthaft für einen 9_5 interessiert wird sich wohl dieses forum durchlesen und sich ein bild über die problematik der mängel bei benziner und dieselmotoren der baujahre seit 1999 (?) machen.
wer sichs nicht durchliest: selber schuld
lg
g
Hallo dudo,
deine Beiträge deuten auf Rechtskenntnisse hin. Konkludentes Handeln ist Juristendeutsch.
Hast du in Bezug auf dein Fahrzeug schon Prozesse führen müssen?
Gruss zaubertasche ( nehmt den namen nicht so ernst )
ja
einer läuft gerade
eine klage auf wertminderung wegen der motorschäden geschichte
näheres dazu nur per PM bitte
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von zaubertasche
Hallo, danke für deine Hinweise.
Ich kann jede info gebrauchen. Bin sozusagen auf den Sprung, meinen ersten Saab zu kaufen. Ich hoffe, dass der mercedes-händler korrekt ist. Im Vergleich zu anderen fzg im internet habe ich fast den Eindruck, dass es für mich ein schnäppchen ist. Müssen bei der 100 TSD Inspek. bestimmte Teile ausgewechselt werden, die höhere Kosten verursachen?
Kann eigentlich jeder Opel-Händler die Fzg. reparieren? Im Bereich Bremerhaven gibt es nämlich nicht so viele Saab-Schmieden.
Gruss von der Küste
Moin zaubertasche,
wegen deiner Werkstattfrage kann ich dir Kfz-Raak, http://www.kfz-raak.de/ in Langen nur empfehlen.
Ist ein wirklich guter & anständiger Laden.
Schau doch einfach da mal vorbei.
Gruß aus Hude,
Lars...
Zitat:
Original geschrieben von zaubertasche
Hi Jazzer,
habe gekauft. Danke für den Empfang.
Scheint alles ok. Leider habe ich einen Tag nach der Übernahme in beiden Scheinwerfern Feuchtigkeit feststellen müsssen. Obwohl das Fzg. beim TÜV war, haben die das nicht bemängelt. Nun bin ich unsicher, was die Garantieleistung des Händlers betrifft.
Gruss von der Nordsee
Ich grüsse Euch!
Wären nicht die ersten Scheinwerfer, wo die Entwässerungsschläuche abgeknickt verlegt sind.
Macht doch da keine Riesen-Welle von...einfach mal nachsehen lassen.
Vielleicht ist es auch noch Feuchtigkeit von einer Motorwäsche?
Heiß-Dampf zieht überall rein!!!
Und wenn der Händler was auf seinen guten Ruf gibt...wird er den Mangel ohne Getöse beheben.