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95 eintragen lassen

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 19:19

Hallo ,

Am Samstag hatte ich mal wieder Schulung ( Lenk - Ruhezeiten ) Interessiert habe ich mich vor allem ob ich die "95 " , da ich 1961 geboren bis im September 2014 eintragen haben muss . Wenn ja hätte ich 2014 neuen Führerschein , 2016 Neuen Führerschein , dazwischen die neue Fahrerkarte usw. usw. beantragen und bezahlen müssen . Da seine Aussage ( in Deutschland kann man , Ausland weiß er nicht ) mir nicht ausreichte ( ich fahre meist Frankreich , Luxemburg , Belgien ) habe ich heute mal im I- Net gesucht und folgendes gefunden

http://www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95

Ist schon traurig , man wird geschult von Leuten die eine Schulung bräuchten !!!

Na ja , ich hoffe das der ein oder andere Kollege das gebrauchen kann

Martin

Beste Antwort im Thema

Es gibt ein verlängertes Datum das war mir bis letze Woche ( Schulung) auch noch nicht bekannt. Allerdings nur für National, wer international fährt sollte bis zum 10.01 2014 die 95 Eingetragen haben.

 

Stichtag für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der 10.09.2014. Zur Harmonisierung des Führerscheinablaufsdatums mit der Eintragung der Schlüsselzahl kann in Deutschland eine weiter Übergangsfrist bis 10.09.2016 genutzt werden.

 

www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95

 

 

 

http://www.hk24.de/.../uebergangsfristen.html

 

http://www.service-bw.de/.../processes.do?...

 

 

 

 

 

 

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ich hab meine letzte schulung morgen... grinns..

Fürs Ausland muß man darauf achten das sowohl die Fahrerkarte als auch der Führerschein die gleichen Nummern ( besondes die endnummer muß passen.. ) haben sonst wird das richtig Teuer.. Im EU Ausland ist es verboten mit unterschiedlichen Kartennummern unterwegs zu sein was bei uns bedingt durch nationales Recht problemlos funktioniert.

Erst wenn der neue Schein vorhanden ist also akualisierte Führerschein vorliegt danach die Fahrerkarte beantragt werden.. dann passt es auch für die Folgejahre.. daran denken rechzeituig zu verlängern und die module rechzeitig abzuschließen.. dann klapppt das auch mit den Terminen.. .

Kostet also eventeuell doppelt denn die 95 bekommt man noch bis zum Kommenden Jahr ohne Lehrgangsnachweise eingetragen , bedeutet im Schjluss aber auch das der jetzt aktualisierte schein nur bis zum Kommenden Jahr gültig ist und dann mit nachweis der BKF schulungen wieder erneuert werden kann oder du wartest bis alle Nachweise vorliegen.

Mein LKW- Schein ist im Mai abgelauffen also fahre ich nicht ( brauche das auch nicht, mehr zwingend ) bis die neue Lizenz wieder erteilt wird.. Achtung die 172 ( altbestand - Bus für Probe und Überführungsfahrten ) wird wenn mal überzogen wurde nicht mehr erteilt (Geht also Verloren ) ist derzeit zwar in Klärung wegen dem Bestandsschutz aber aktuell gibt es noch keine anderstlautende Regelung...

Jol.

Zitat:

Am Samstag hatte ich mal wieder Schulung ( Lenk - Ruhezeiten ) Interessiert habe ich mich vor allem ob ich die "95 " , da ich 1961 geboren bis im September 2014 eintragen haben muss .

was hat die 95 mit deinem Geburtsjahr zu tun????

Zitat:

 

Fürs Ausland muß man darauf achten das sowohl die Fahrerkarte als auch der Führerschein die gleichen Nummern ( besondes die endnummer muß passen.. ) haben sonst wird das richtig Teuer.. Im EU Ausland ist es verboten mit unterschiedlichen Kartennummern unterwegs zu sein was bei uns bedingt durch nationales Recht problemlos funktioniert.

Ähm was mache dann ich? habe meine Fahrerkarte 2010 bekommen und letztes jahr hab ich LKW führerschein verlängern lassen müssen also hatte ich da ja schon 2 verschiedene nummern. Hab dann vor nen monat motorrad führerschein gemacht.Müsste dann ja wieder ne andere nummer sein oder?

Da müsste man ja immer wenn man anderen führerschein macht gleich neue karte mit beantragen

fahrerkarten bekommt man ja nicht immer so ohne weiteres.

Mein chef hat auch was gesagt das das mit den nummern egal ist hauptsache die anderen daten stimmen.

Fahre auch österreich und wurde da schon kontroliert und da haben die nix gesagt mit den 2 unterschiedlichen nummern

Zitat:

Original geschrieben von camions

...Wenn ja hätte ich 2014 neuen Führerschein , 2016 Neuen Führerschein , dazwischen die neue Fahrerkarte usw. usw. beantragen und bezahlen müssen ...

Gehen wir mal von dem Fall aus, dass du 2014 einen neuen Führerschein brauchst. Dann reiche doch gleich alle notwendigen Papiere (ärztliche Untersuchungen etc.) mit ein - dann ziehst du die 2016 fällige 5-Jahres-Verlängerung zwar um 2 Jahre vor - musst aber zumindest 2016 nicht schon wieder blechen.

http://www.asfinag.at/.../fahrerkarte

In Österreich gilt:

Zitat:

Müssen die Daten auf der Fahrerkarte z.B. bei Änderung der Führerscheinnummer geändert werden?

Nein! Die dazu in Betracht kommenden Verordnungen sehen keinen Wechsel der Fahrerkarte vor, wenn sich die Führerscheinnummer z. B. aufgrund einer ärztlichen Untersuchung und einer damit verbundenen Neuausstellung des Führerscheins (mit anderer Führerscheinnummer) kommt.

Hinweis: Bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr, kann es jedoch teilweise zu Beanstandungen kommen, weil keine Übereinstimmung zwischen der auf dem Führerschein angegebenen Führerscheinnummer und der auf der Fahrerkarte eingetragenen Führerscheinnummer besteht.. Um dies zu vermeiden, kann bei Erhalt des neuen Führerscheins auch eine Austauschkarte beantragt werden.. Entscheidet sich der Karteninhaber für eine neue Beantragung, muss er die gültige Karte zurückgeben und einen Antrag auf Ausstellung einer Austauschkarte stellen.

Und ob der Brötchengeber die Kosten für die neue Karte auch übernimmt / übernehmen muss wie bei einer Neuausstellung oder Ausstellung bei Gültigkeitsablauf ist nicht angegeben.

Übrigens kostet die in Österreich 70 Euronen ...

Themenstarteram 5. Dezember 2013 um 19:33

Hallo ,

die "95" muss im Führerschein bei gewerblichen Kraftverkehr normalerweise bis spätestens September 2014 ( als Nachweis der absolvierten Qualifikation ) stehen . Ist das nicht der Fall darf man gewerblich nicht mehr fahren !! Da ich 1961 geboren bin habe ich meine ärztliche Untersuchung 2011 gemacht und daraufhin meinen Führerschein verlängern lassen ( befristet bis 2016 ) 2014 müsste normalerweise dann die "95" eingetragen sein , und 2016 wäre die ärztliche Untersuchung fällig . Habe daher in meinem ersten Beitrag eine Seite verlinkt das man in Ausnahmefällen ( dazu gehöre nicht nur ich ) die Frist bis 2016 verlängern kann .

Martin

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Am Samstag hatte ich mal wieder Schulung ( Lenk - Ruhezeiten ) Interessiert habe ich mich vor allem ob ich die "95 " , da ich 1961 geboren bis im September 2014 eintragen haben muss .

was hat die 95 mit deinem Geburtsjahr zu tun????

Es gibt ein verlängertes Datum das war mir bis letze Woche ( Schulung) auch noch nicht bekannt. Allerdings nur für National, wer international fährt sollte bis zum 10.01 2014 die 95 Eingetragen haben.

 

Stichtag für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der 10.09.2014. Zur Harmonisierung des Führerscheinablaufsdatums mit der Eintragung der Schlüsselzahl kann in Deutschland eine weiter Übergangsfrist bis 10.09.2016 genutzt werden.

 

www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95

 

 

 

http://www.hk24.de/.../uebergangsfristen.html

 

http://www.service-bw.de/.../processes.do?...

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 21:08

Auch international , hättest nur mal genau lesen müssen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es gibt ein verlängertes Datum das war mir bis letze Woche ( Schulung) auch noch nicht bekannt. Allerdings nur für National, wer international fährt sollte bis zum 10.01 2014 die 95 Eingetragen haben.

Stichtag für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der 10.09.2014. Zur Harmonisierung des Führerscheinablaufsdatums mit der Eintragung der Schlüsselzahl kann in Deutschland eine weiter Übergangsfrist bis 10.09.2016 genutzt werden.

www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95Bis zu dem individuell ermittelten Stichtag besteht in Deutschland bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen keine Nachweispflicht, d.h. die einheitliche Schlüsselzahl "95" muss bei diesem Personenkreis erst ab Ablaufdatum des Führerscheins eingetragen sein.

Nicht alle EU-Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung der EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie eine gleichlautende Regelung gefunden. So gelten z.B. in Frankreich deutlich kürzere Übergangsfristen, so dass die dortigen Kontrollbehörden sehr viel eher den Eintrag der "95" im Führerschein erwarten, als es in Deutschland der Fall ist. Diese Problematik haben die Mitgliedstaaten erkannt und einigten sich darauf, dass die in den jeweiligen Staaten geltenden Übergangsfristen im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs von den Kontrollorganen anderer Staaten anerkannt werden. Die Europäische Kommission hat diese Vereinbarung in einem Auskunftsschreiben noch einmal bekräftigt. Das Schreiben steht Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung und kann auch unter der Dokumentnummer 58201 aufgerufen werden.

 

 

http://www.hk24.de/.../uebergangsfristen.html

http://www.service-bw.de/.../processes.do?...

Zitat:

Original geschrieben von camions

Auch international , hättest nur mal genau lesen müssen

Zitat:

Original geschrieben von camions

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es gibt ein verlängertes Datum das war mir bis letze Woche ( Schulung) auch noch nicht bekannt. Allerdings nur für National, wer international fährt sollte bis zum 10.01 2014 die 95 Eingetragen haben.

Deshalb habe ich ja sollte geschrieben, und nicht muss. Ich möchte nicht wissen wie es ein französischer Polizist in der Provence sieht der die Reglelung nicht genau kennt, und dann versuche du ihm das mal mit gebrochenem Flämisch zu erklären, mit etwas Pech stehst du ziemlich dumm  und möglicherweise sehr lange da.

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 18:47

Hast ja Recht , allerdings gibt es dieses Schreiben der EU in verschiedenen Sprachen . Auch französisch .

Martin

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von camions

Auch international , hättest nur mal genau lesen müssen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von camions

 

Deshalb habe ich ja sollte geschrieben, und nicht muss. Ich möchte nicht wissen wie es ein französischer Polizist in der Provence sieht der die Reglelung nicht genau kennt, und dann versuche du ihm das mal mit gebrochenem Flämisch zu erklären, mit etwas Pech stehst du ziemlich dumm  und möglicherweise sehr lange da.

am 11. Dezember 2013 um 8:34

Wer international fährt, kann sich die 95 auch jetzt schon eintragen lassen, auch wenn er noch keine Weiterbildung absolviert hat.

Die 95 wurd dann bis zum 9.9.2014 (oder bis zum nächsten Verlängerungstermin wenn er vor dem 10.9.2016 liegt) eingetragen.

Derart gewappnet kann man auch Kontrollen in Frankreich gelassen entgegesehen. (Für französische LKW Fahrer ist der Stichtag bereits in 2013 gewesen).

Für internationall fahrende Kollegen gibt es auch due Möglichkeit bei Erteilung eines neuen Führerscheins (neue Nr.) auch eine neue Fahrerkarte zu bekommen (Übereinstimmung der Nummern).

Eine Übereinstimmung ist für deutsche Fahrer zwar nich nötig, erspart aber u.U. Diskussionen und unnötige Bussgelder im Ausland.

Moerser24, freiberuflicher Dozent Weiterbildung nach BKrFQG

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