- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- A-Klasse & Vaneo
- W177
- A 250 e zur Probefahrt
A 250 e zur Probefahrt
Hallo,
wir haben uns heute einen A250e W177 zur Probefahrt übers Wochenende holen können. Der gefällt uns gut. Wir sind ja schon ein paar reine E-Autos gefahren. Aber entweder war die Reichweite mager oder das Gewicht viel zu hoch.
Der Mercedes ist ja auch kein Leichtgewicht und auf welligen Straßen und engen Kurven merkt man es schon ein wenig, aber eben noch sehr sehr weit von einem bekanntem koreanischem 64kWh Batteriemonster entfernt. Ich merke es halt und stört es mich, den meisten ist es wahrscheinlich egal.
Das Einstellen der Rekuperationsstärke mit dem 1 Pedal Gefühl fand ich bei den Elektros klasse. Aber dieser Wagen toppt es noch mit dem Segeln auf freier Stecke und vorausschauendem Verzögern der Geschwindigkeit bei Ortseinfahrten, voraus fahrenden Fahrzeugen, Kreuzungen usw. Probiert bisher im ECO und EL Modus. Und er lässt sich auf der Landstraße und Stadtverkehr wirklich günstig fahren.
Der Akku war soweit leer, also 0km, jetzt läd er mit 2kW/h (Anzeige im KI) am Ladeziegel vor der Garage. Der Ziegel wird etwas mehr als Handwarm und ein Gebläse pustet gut hörbar im Motorraum ständig warme Luft ins rechte Radhaus. Die Ladeverluste werden schon einige 100W betragen.
Eine 11kw Wallbox hatte ich schon beantragt und auch die Genehmigung erhalten. Obwohl es ja eigentlich keiner Genehmigung bedarf. Der Verteilnetzbetreiber wollte alles von einem beim VNB eingetragenen Elektriker Unternehmen überprüft, den ist Zustand eingereicht bzw. ausgebaut und die Box installiert bekommen.
Ich hab dem Mitarbeiter freundlich erklärt, das unser Hausanschluss mit 3x63A abgesichert ist und das mehr als ausreichend sein sollte und den VNB doch nur die Installation vom Hausanschlusskasten bis zum Zähler interessiert. Die schon abgenommene Kundenanlage dahinter sei doch im privat genutztem Wohneigentum meine Sache und ich wolle das gern wegen der Kosten selbst anschließen. Ja, das wusste der Mitarbeiter natürlich und auch das ich es darf. Es wurde nach Nachfrage beim Chef dann nach Aktenlage entschieden, das der Anschluss ausreicht, das Installationsblatt, welches der Elektriker sonst ausfüllt, sollte ich selbst ausfüllen und abgeben. Damit wurde "die Berechtigung zu Inbetriebnahme erteilt" dann erteilt.
Es lohnt sich oftmals, freundlich nachzufragen und mit den Leute zu reden. Damit lassen sich durch Eigenarbeit unter Umständen hohe Kosten sparen. Und wenn man es nicht selbst machen kann, findet sich vielleicht ein Freund vom Fach oder der Elektriker des geringsten Misstrauens.
Eine Wallbox ist natürlich noch nicht installiert. Bis der Wagen da ist, fließt ja noch viel Wasser ins Meer.
Gruß Ulli
Ähnliche Themen
14 Antworten
Nun, die 11kW Variante soll man ja nur dem EVU mitteilen, die muss nicht genehmigt werden (wie erwähnt). Das ist letztlich auch nichts anderes, als ein Herdanschluß - nämlich 3x16A. Etwas diffizil ist die Sache mit dem FI (Fehlerstromschalter) für diesen Stromkreis. Der ist vorgeschrieben und muss entweder für diese nicht sinusförmigen Lasten geeignet, oder in der Wallbox integriert sein (beide Varianten sind möglich).
Ich werde, wenn mein Wagen geliefert wird, sowieso mit Huashaltsteckdose ("langsam" laden. Das ist IMHO beim Plugin von der Ladezeit her akzeptabel und schont die Lebensdauer vom Akku.
Ja genau, "eigentlich" muss die 11kw Wallbox nicht genehmigt werden. Aber so, wie die Vorgänge bei vielen VNB's umgesetzt sind, bedarf es zwingend eines Elektrounternehmens um das überhaupt zu melden und anzuschließen.
Gefordert sind für die Installation ein Gleichstromschutz 6mA (kann ein teurer Fehlerstrom Schutzschalter EV sein, oder eine Wallbox mit integriertem Gleichstromfehlerschutz). Davor ist im selben Stromkreis ein normaler günstiger Fehlerstrom Schutzschalter A für Wechselstomschutz zu installieren.
Für Wallboxen beworben werden auch Schutzschalter B, die machen Wechselstrom und Gleichstrom zusammen. Nur es ist nicht zulässig, weil diese Schalter erst bei einem Fehlerstrom von 30mA auslösen, aber 6mA gefordert sind.
Der Probefahrt Wagen läd jetzt nach 6,5Std. immer noch seine letzten 5%. Muss wohl an der Hitze liegen. Es heißt auch, (ich hab das noch nicht kontrollieren können), eine Wallbox hat immer weniger Ladeverluste als ein Ladeziegel.
Ich werde zu Hause 2-phasig mit insgesamt 26A = 6kw laden. Das gibt einen guten Kompromiss zwischen Ladeverluste und Haltbarkeit des Akkus. Eigentlich soll ein KFZ Akku nicht mit mehr Ladestrom geladen werden, als seine Bruttokapazität in kW/h ist. Das passiert beim Gleichstomladen mit hohem Energiefluss. Die Ursache ist, beim wiederholtem Turboladen werden ein Teil der Zellen nicht mehr voll geladen, deshalb nimmt die Energie ab. Das lässt sich mit ein paar Schnarchladungen hintereinander aber meist wieder korrigieren. Auch ohne Werkstatt.
@joe-han in Deiner Stelle würde ich mindestens den 16A bzw. 3,6kw Ladeziegel nehmen. Den müsste ich bei meinem VNB auch schon melden. In deren TAB (Technische Anschlussbedingungen) heißt es ausdrücklich Ladeeinrichtungen bis 12kVA. Bei anderen Stadtwerken gilt möglicherweise eine Freigrenze bis 4,6kVA die nicht gemeldet werden muss.
Ich hab frühzeitig gemeldet, weil wenn hier in der Straße z.B. 15 Ladeeinrichtungen gemeldet werden und die Kapazität der Versorgung erschöpft ist, wird der VNB auch keine 11kw mehr zulassen. Eigentlich ist er dazu verpflichtet, genug Leistung vor zuhalten damit das nicht passiert. Aber wenn es doch passiert, kann sich der Ausbau lange hinziehen.
Gruß Ulli
Zitat:
Ich hab frühzeitig gemeldet, weil wenn hier in der Straße z.B. 15 Ladeeinrichtungen gemeldet werden und die Kapazität der Versorgung erschöpft ist, wird der VNB auch keine 11kw mehr zulassen. Eigentlich ist er dazu verpflichtet, genug Leistung vor zuhalten damit das nicht passiert. Aber wenn es doch passiert, kann sich der Ausbau lange hinziehen.
Gruß Ulli
Da freu ich mich doch schon auf das WEMOG und das GEIG. Wenn die beiden Gesetze entgültig durch sich wächst der Druck auf die Versorger.
Moin,
ja, das ist auch dringend nötig, die Mieter stehen zwischen Eigentümern, VNB und Elektrikern und reiben sich auf.
Gruß Ulli
Da geht es Eigentümern nicht anders, wenn notorische Neinsager, Querulanten oder Ähnliches in der Anlage wohnen oder Wohnungen haben. Ich versuche seit 2015 die Situation zu ändern. Damals konnte ich, um auf das Thema zurückzukommen, eine Probefahrt mit einem B Klasse F-CELL machen. Seitdem lässt mich der Gedanke elektrisch zu fahren nicht mehr los.
Zitat:
@ulliboy schrieb am 15. August 2020 um 00:47:05 Uhr:
Es heißt auch, (ich hab das noch nicht kontrollieren können), eine Wallbox hat immer weniger Ladeverluste als ein Ladeziegel.
Das ist falsch.
Ladeziegel an Schuko hat die geringsten Ladeverluste, wenn kein Schnelllader verbaut ist.
Genau deswegen habe ich E-Smart und A250e nur mit Schnarchlader bestellt, da ich zu 99% an einer Schuko lade (auch bei der Arbeit).
Die Zoe lade ich an einer 11KW Wallbox, da mit Ziegel die Verluste hingegen zu hoch wären.
Gruß, Jörg
Hi Jörg,
hört sich an, als hättest Du eigene Messungen gemacht, auf die Du Dich verlassen kannst? Hast Du irgendwo geschrieben, wie das zustande kommt. Noch könnte ich mir den 3,6kw Ladeziegen von Mercedes mitbestellen.
Ich bin hiervon ausgegangen und von Fachartikeln, die ich schon vor längerer Zeit gelesen habe. Beitrag 43 und 58.
Gruß Ulli
Zitat:
@ulliboy schrieb am 15. August 2020 um 18:44:29 Uhr:
hört sich an, als hättest Du eigene Messungen gemacht, auf die Du Dich verlassen kannst? Hast Du irgendwo geschrieben, wie das zustande kommt. Noch könnte ich mir den 3,6kw Ladeziegen von Mercedes mitbestellen.
Ja, habe ich, zumindest was meinen Smart EQ betrifft.
Wenn Du hauptsächlich an einer Schuko lädst, dann macht es keinen Sinn sich den Schnelllader zu bestellen. Da der Schnelllader an der Schuko recht hohe Ladeverluste hat.
Das hat Smart sogar vor einiger zeit auf deren Homepage unter den technischen Daten selbst angegeben.
Gruß, Jörg
@ulliboyZitat:
@ulliboy schrieb am 15. August 2020 um 00:47:05 Uhr:
Ja genau, "eigentlich" muss die 11kw Wallbox nicht genehmigt werden. Aber so, wie die Vorgänge bei vielen VNB's umgesetzt sind, bedarf es zwingend eines Elektrounternehmens um das überhaupt zu melden und anzuschließen.
Gefordert sind für die Installation ein Gleichstromschutz 6mA (kann ein teurer Fehlerstrom Schutzschalter EV sein, oder eine Wallbox mit integriertem Gleichstromfehlerschutz). Davor ist im selben Stromkreis ein normaler günstiger Fehlerstrom Schutzschalter A für Wechselstomschutz zu installieren.
Für Wallboxen beworben werden auch Schutzschalter B, die machen Wechselstrom und Gleichstrom zusammen. Nur es ist nicht zulässig, weil diese Schalter erst bei einem Fehlerstrom von 30mA auslösen, aber 6mA gefordert sind.
Der Probefahrt Wagen läd jetzt nach 6,5Std. immer noch seine letzten 5%. Muss wohl an der Hitze liegen. Es heißt auch, (ich hab das noch nicht kontrollieren können), eine Wallbox hat immer weniger Ladeverluste als ein Ladeziegel.
Ich werde zu Hause 2-phasig mit insgesamt 26A = 6kw laden. Das gibt einen guten Kompromiss zwischen Ladeverluste und Haltbarkeit des Akkus. Eigentlich soll ein KFZ Akku nicht mit mehr Ladestrom geladen werden, als seine Bruttokapazität in kW/h ist. Das passiert beim Gleichstomladen mit hohem Energiefluss. Die Ursache ist, beim wiederholtem Turboladen werden ein Teil der Zellen nicht mehr voll geladen, deshalb nimmt die Energie ab. Das lässt sich mit ein paar Schnarchladungen hintereinander aber meist wieder korrigieren. Auch ohne Werkstatt.
@joe-han in Deiner Stelle würde ich mindestens den 16A bzw. 3,6kw Ladeziegel nehmen. Den müsste ich bei meinem VNB auch schon melden. In deren TAB (Technische Anschlussbedingungen) heißt es ausdrücklich Ladeeinrichtungen bis 12kVA. Bei anderen Stadtwerken gilt möglicherweise eine Freigrenze bis 4,6kVA die nicht gemeldet werden muss.
Ich hab frühzeitig gemeldet, weil wenn hier in der Straße z.B. 15 Ladeeinrichtungen gemeldet werden und die Kapazität der Versorgung erschöpft ist, wird der VNB auch keine 11kw mehr zulassen. Eigentlich ist er dazu verpflichtet, genug Leistung vor zuhalten damit das nicht passiert. Aber wenn es doch passiert, kann sich der Ausbau lange hinziehen.
Gruß Ulli
Heißt das ich brauche auch schon für die Nutzung der Schuko bzw. eines blauen CEE Anschlusses (230V, 3,7kw) ein Gleichstromschutz 6mA? Aktuell ist nänlich nur ein Typ B und ein Typ A mit 30mA geplant.
Zitat:
@Lissylucky schrieb am 16. August 2020 um 10:09:26 Uhr:
Heißt das ich brauche auch schon für die Nutzung der Schuko bzw. eines blauen CEE Anschlusses (230V, 3,7kw) ein Gleichstromschutz 6mA? Aktuell ist nänlich nur ein Typ B und ein Typ A mit 30mA geplant.
Der Sinn von dem "Ladeziegel" bei Schuko ist ja, dass er an jeder Schukosteckdose genutzt werden kann. Dort sind die erforderlichen Schutzeinrichtungen verbaut. Trotzdem kann es natürlich passieren, dass der Leitungsschutzschalter auslöst, wenn der Stromkreis schon zuvor mit zu vielen Verbrauchern belastet ist.
Zitat:
@joe-han schrieb am 16. August 2020 um 10:24:18 Uhr:
Der Sinn von dem "Ladeziegel" bei Schuko ist ja, dass er an jeder Schukosteckdose genutzt werden kann. Dort sind die erforderlichen Schutzeinrichtungen verbaut. Trotzdem kann es natürlich passieren, dass der Leitungsschutzschalter auslöst, wenn der Stromkreis schon zuvor mit zu vielen Verbrauchern belastet ist.
Der Ziegel prüft vor Ladung auch die Schuko .. passt ihm was nicht, lädt er nicht.
ich habe eine Steckdose in der Garage, an der er partout nicht laden will.. alle anderen Geräte (Staubsauger usw) funktionieren daran hingegen einwandfrei.
Gruß, Jörg
Zitat:
@Lissylucky schrieb am 16. August 2020 um 10:09:26 Uhr:
@ulliboy
Heißt das ich brauche auch schon für die Nutzung der Schuko bzw. eines blauen CEE Anschlusses (230V, 3,7kw) ein Gleichstromschutz 6mA? Aktuell ist nänlich nur ein Typ B und ein Typ A mit 30mA geplant.
Hi Lissylucky,
der Ladeziegel fordert nur einen vorgelagerten Fehlerstromschutzschalter Typ A mit 30mA, den Du ohnehin schon haben solltest. Ich hab Fotos der Box vom Probefahrt Wagen angehängt.
Gruß Ulli
Der ist genau Baugleich mit dem von BMW...
Hersteller sollte Delphi in Ungarn sein