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A beschränkt zu A unbeschränkt ohne Prüfung?

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 19:45

Hallo,

Ich habe vor dieses Jahr meinen Motorrad Führerschein zu machen.

Meine Frage ist nun wenn ich ihn jetzt mit 20 mache ... Kann ich dann bis 25 warten und darf offen fahren ? Oder komme ich um die Prüfung nach 2 Jahren noch Drumherum?

Weil man kann ja mit 25 auch so den unbeschränkten direkt erwerben

LG Tino

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19 Antworten

Ohne Prüfung kein Aufstieg.

Aber es soll klappen, wenn du jetzt für ein Trike den Schein machst. Dann hast du A2 und bist bis 24 (?) Leistungsbeschränkt.

Schneller geht es aber, wenn du nach 2 Jahren den Aufstieg (Prüfung) machst.

Pauschal, ohne Prüfung kein Aufstieg (auch nicht von A1). Der Direkteinstieg ist der Direkteinstieg...

am 12. Februar 2015 um 20:15

Mindestalter Trike ist 21.

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 20:21

Sry ich bin 21 :D

Macht der gewohnheit

Also wenn ich jetzt trike mache darf ich dann mit 24 offen fahren ohne Prüfung?

ich glaube da mach ich lieber die Aufbau Prüfung :D

danke schonmal :)

am 12. Februar 2015 um 20:28

Genau für Dich ist aber die Gesetzeslücke da.

Du machst jetzt den ATrike und kannst ab Prüfung A2 fahren. Da die Prüfung auf einem offenen Motorrad gemacht wird (es gibt kein Prüfungsfahrzeug "Trike") lässt Du mit 24 die Schlüsselzahlen austragen und darfst dann A offen fahren.

am 12. Februar 2015 um 20:29

Ja, ab 24. Das ist der Haken für sehr junge Fahrer, es dauert für sie länger als mit der zweiten Prüfung.

am 12. Februar 2015 um 20:33

Er weiß ja nicht, wie alt er ist.

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 20:36

Aber ist günstiger und ich bin eher der enduro Typ und da machen 48 ps gut Laune :) Und ich bin der Meinung ein Jahr mehr Praxis schadet mir nicht :)

Also mache ich jetzt trike und darf dann 48 ps gedrosselte Motorräder fahren? Und mit 24 darf ich ohne Prüfung offen fahren ?

Das ist der Hammer !

Danke das hätte ich nie raus gefunden :)

 

@kandidatnr2

Oh doch ich habe mich lediglich vertippt ;)

Ich werde sogar dieses Jahr noch 22 ;)

am 12. Februar 2015 um 20:43

Guckst Du Fahrerlaubnisverordnung und lädtst Dir die pdf-Datei runter. Da steht alles drin.

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 21:02

Ok das werde ich dann wohl Tun danke für die schnelle Hilfe :)

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 21:12

a)   24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,   b)   21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder   c)   20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

 

So steht es drin unter Klasse A

also ist wohl a2 mit inbegriffen und ich darf dann mit 24 direkt offen fahren

Gibt's hier jemanden der das schon gemacht hat auf diese Art ?

am 12. Februar 2015 um 21:17

Das ist erst mit der Änderung im Januar 2013 gekommen. Ich kenne bisher keinen, der das so gemacht hat.

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 21:20

Ok aber ihr seit sicher dass man dann auch Motorrad fahren darf?

Das wird nicht ganz deutlich im Gesetzestext

am 13. Februar 2015 um 5:41

Geh zu Deinem Landratsamt - oder der Behörde, die für die Anträge auf Fahrerlaubnis zuständig ist und lass es Dir bestätigen. Auch die Fahrschulen wissen das inzwischen.

Hier bei MT hatte das zumindest mal einer durchgezogen - dank seiner Fahrschule. Leider finde ich den Thread in den unergründlichen Weiten gerade nicht mehr. :(

Grüße, Martin

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