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A.T.U Abzocke?

Themenstarteram 23. November 2006 um 15:06

Meine Schwägerin hat ihren Golf IV Bj. 2001 - 38 TKM zur Inspektion zu A.T.U gebracht. Kostenpunkt: 200 Euro. Als Dankeschön gab´s ins Scheckheft noch den Zusatzeintrag das das Auto reparaturbedürftig sei. Problem: der Wagen soll verkauft werden. Den Eintrag will A.T.U. erst streichen, wenn die Mängel auch von A.T.U behoben werden: Zahnriemen (angeblich porös) und Wasserpumpe wechseln für schlanke 550 Euro. Außerdem sollte man mal einen Klimaanlagen Check für 80 Euro machen. Geht´s noch? Was sagt ihr dazu? (außer das man sein Auto grundätzlich nicht zu A.T.U bringen sollte, aber dafür ist es jetzt zu spät...

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96 Antworten

Einerseits ne frechheit andererseits möchtest du doch auch kein Auto kaufen bei dem der Zahnriemen Porös ist, oder?

Pure Abzocke !!!

Zahnriemen Porös bei Bj.2001 und 38tkm, habe ich noch nie gehört.

Bei A.T.U arbeiten sowieso die ihren job bei anderen firmen losgeworden sind weil sie nichts drauf haben.

Ich würde an deine stelle nie zu A.T.U fahren. weil die können keine vernümftige spureinstellung machen und zahnriehmen auch.

Tja, der Schuß ging wohl nach hinten los. :D Mal schnell für wenig Geld ne Inspektion machen lassen, um den Wagen besser an den Mann bringen zu können. Aber nicht mit denen. Höhö, das sind ja geile Methoden. Den billigen Jakob machen, und dann hinterhältige Einträge ins Scheckheft vornehmen.

Sowas gehört, wenn es denn zutreffen sollte, auf die Rechnung, sonst nirgendwo hin.

Als ich bei der letzten Inspektion das Angebot zur Klimaanlagenwartung wahrnehmen wollte, hat mein Annahmemeister davon abgeraten, sofern ich keine Probleme wie Geruchsbelästigung habe.

Ich denke, Deine Schwägerin hat auch keine, und der ZR ist ebenfalls nicht porös.

Ist sie ADAC-Mitglied? Im Zweifel Anwalt, den Wagen anderweitig untersuchen, Eintrag entfernen und die Rechnung von ATU begleichen lassen

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf

Pure Abzocke !!!

Zahnriemen Porös bei Bj.2001 und 38tkm, habe ich noch nie gehört.

Ne? ich hab das schon bei wesentlich jüngeren gesehen. Das passt schon.

Zitat:

Als Dankeschön gab´s ins Scheckheft noch den Zusatzeintrag das das Auto reparaturbedürftig sei.

Der Hinweis gehört auf die Rechnung und nicht ins Serviceheft.

Zitat:

Den Eintrag will A.T.U. erst streichen, wenn die Mängel auch von A.T.U behoben werden:

Streich ihn selber! Trotzdem würde ich das reparieren lassen, allerdings nicht bei ATU.

Zitat:

Außerdem sollte man mal einen Klimaanlagen Check für 80 Euro machen.

Kannst du dir sparen wenn die Kühlleistung noch in ordnung ist und nichts muffelt.

Frechheit, ganz klar!!!!!

Bis auf den Stempel haben die überhaupt nichts ins scheckheft einzutragen, ist ja ne frechheit.

Streich den Eintrag selber, ich glaub es hackt.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Ne? ich hab das schon bei wesentlich jüngeren gesehen. Das passt schon.

Ist aber doch nicht üblich.

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser

Den billigen Jakob machen, und dann hinterhältige Einträge ins Scheckheft vornehmen.

Ums mal ehrlich zu sagen, ich finde es gut, dass solche Einträge gemacht werden, gerade im Bezug aufs verkaufen! Leider werden solche EInträge viel zu wenig gemacht...

Zitat:

Original geschrieben von Labtec-VW

Bei A.T.U arbeiten sowieso die ihren job bei anderen firmen losgeworden sind weil sie nichts drauf haben.

Ich würde an deine stelle nie zu A.T.U fahren. weil die können keine vernümftige spureinstellung machen und zahnriehmen auch.

Wenn du schon eine solch hirnlose dumme Scheisse hier nieder schreibst, dann verrate mir mal ob du alle ATU Mitarbeiter kennst so das du solch einen RIESENSCHEISS hier niederschreiben kannst.

Kenne mehrere Leute die dort arbeiten und die haben bestimmt 1000 mal mehr Ahnung von Autos als du, darauf Wette ich sogar!!!

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Ums mal ehrlich zu sagen, ich finde es gut, dass solche Einträge gemacht werden, gerade im Bezug aufs verkaufen! Leider werden solche EInträge viel zu wenig gemacht...

Aber doch nicht im Scheckheft! Nachher wirst du von denen verpflichtet Reparaturen vorzunehmen, bei denen nur die Werkstatt meint, dass sie gemacht werden müssen. Und das dann auch noch in dieser Werkstatt, denn sonst bekommst du den Vermerk ja nicht gestrichen.

Käuferschutz hin oder her - jeder ist seines Glückes Schmied und sollte einen Gebrauchtwagen bei der Dekra oder beim Tüv vor dem Kauf begutachten lassen, wenns an den paar Euro fehlt ists eh zu spät. Wer das nicht macht - Blödheit muß bestraft werden.

Gruß

Heiko

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Ums mal ehrlich zu sagen, ich finde es gut, dass solche Einträge gemacht werden, gerade im Bezug aufs verkaufen! Leider werden solche EInträge viel zu wenig gemacht...

Aber beim freundlichen oder in ner freien Werkstatt wäre das nicht passiert. A.T.U. will somit nur dass "die Mängel" auch bei A.T.U. behoben werden! Frechheit -

Und im Scheckheft hat das nichts zu suchen.... ohne dass die mir das vorher sagen... Kanns nur immerwieder sagen, frechheit.

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Ums mal ehrlich zu sagen, ich finde es gut, dass solche Einträge gemacht werden, gerade im Bezug aufs verkaufen! Leider werden solche EInträge viel zu wenig gemacht...

Stimmt natürlich. Nur augenscheinlich war der Eintrag absolut nicht gerechfertigt. :rolleyes: (Und extrem dreist dazu)

Sollte man eigentlich mal vom TÜV auf den Wahrheitsgehalt prüfen lassen und dann mal einen Brief an die AutoBILD (von der ich zwar nicht viel halte, aber als Sprachrohr ideal) schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Littlehonk

Käuferschutz hin oder her - jeder ist seines Glückes Schmied und sollte einen Gebrauchtwagen bei der Dekra oder beim Tüv vor dem Kauf begutachten lassen

Das ist nun auch wieder etwas Einstellungssache würde ich sagen! Jeh mehr man für eventuelle Käufer an Schutz bieten kann um so besser, siehe Tachomanipulation!

 

Jegliche andere Werkstatt kann dann ins Service-Heft eintragen, dass der Riemen gewechselt wurde, bzw nicht gewechselt werden muss! Auch kann man dem Käufer selbst sagen, dass ein Wechsel jetzt noch nicht nötig ist!

Und nur mal so nebenbei bemerkt, ATU hat recht damit, dass der Riemen bei dem Fahrzeug gewechselt werden muss, da BJ 01, die 5-Jahres-Marke ist somit überschritten oder in wenigen Tagen erreicht, also ist der Eintrag sogar gerechtfertigt...

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