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A-Verstoß (BTM) in der Probezeit und keine Verlängerung?
Hallo zusammen,
erstmal vorweg: Ich bin seit Jahren Drogenfrei und weiß, dass Drogen im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen haben.
Ich habe 2 mal meinen Führerschein in der Probezeit verloren, weil ich mit THC im Blut erwischt wurde. Es waren normale Kontrollen. Es sind keine Auffäligkeiten oder gar Unfälle im Spiel gewesen. Ein Aufbauseminar musste ich nicht machen, lediglich die MPU's.
Seit diesem Jahr habe ich also meinen 3. Führerschein und bin fest davon ausgegangen, dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert hat.
Ich habe eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und dort steht:
Datum Probezeit Ablauf: 06.05.2013
Also habe ich lediglich die restliche verbliebene Probezeit der regulären 2 Jahre bekommen !?!
Ich hab es ja schwarz auf weiß. Aber ganz trau ich der Sache noch nicht. Liegt das im Ermessensspielraum der Straßenverkehrsämter? Bislang habe ich nur gelesen, dass bei einem A-Verstoß ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre fällig wird. Ich habe auch nicht vor in Flensburg oder beim Straßenverkehrsamt anzurufen. Schlafende Hunde soll man ja nicht wecken
Mein Fahrverhalten würde sich auch nicht ändern, aber wenn die Probezeit rum ist kann ich halt ruhiger schlafen.
Gibt es hier zufällig Jemand der sich damit auskennt?
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20 Antworten
Ich weise darauf hin, dass weitere Antworten, die mit einer Verunglimpfung des TE oder mit ähnlich unschlauen Kontent einhergehen, kommentarlos gelöscht werden und eine temporäre Sperre nach sich ziehen. Sollte der Kandidat bereits mehrfach unangenehm aufgefallen sein, dann kann es auch zur endgültigen Sperre führen. Es kann doch echt nicht sein, dass bei einer ganz normalen Frage des TE gleich die erste Antwort gelöscht werden muss
Gruß Tecci
MT-Moderation
Wenn du nicht so schnell warst, dass die Behörde noch garnicht zum eintragen gekommen ist, haben sie das vergessen. Herzlichen Glückwunsch
vorausgesetzt, dass ein a-verstoss dieser art eine verlängerung der probezeit nach sich zieht...
Ich hab gedacht, dass jeder A-Verstoß in der Regel eine Verlängerung der Probezeit nach sich zieht!?! Link "Fahren unter Drogeneinfluss" ist diesem Link gar nicht aufgeführt. Auf anderen Seiten aber.
Zeit sollte wohl insgesamt genug vergangen sein. Meinen ersten Führerschein habe ich 2000 und meinen zweiten 2010 bekommen. Ich denke, dass ich da einfach riesen Glück hatte oder die Dame vom Straßenverkehrsamt extrem nett zu mir war (vllt. weil meine Werte beim ersten Mal nur knapp über der Toleranzgrenze und beim zweiten Mal darunter lagen).
Manchmal geht im Tagesgeschäft auch mal was verloren, so könnte deine Verlängerung verbummelt worden sein. Auch beim KBA arbeiten nur Menschen und wo Menschen arbeiten passieren Fehler, mal zum Nachteil mal zum Vorteil. Vielleicht gibt es noch eine andere Person ungefähr gleichen Alter mit gleichem Namen und diese Person hat die Verlängerung aufs Konto gebucht bekommen.
Sicherheitshalber würde ich mich die nächsten 2 Jahre sehr zurückhaltend im Strassenverkehr verhalten um keine schlafenden Hunde zu wecken, denn letztlich gibt es ja auch noch die Akte bei der zuständigen Führerscheinstelle und letztlich zählt was dort in der Akte steht und noch verwertbar ist. Wäre blöd wenn wegen einer Kleinigkeit jemand in die akte schaut und feststellt das beim KBA nicht Alles vermerkt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sicherheitshalber würde ich mich die nächsten 2 Jahre sehr zurückhaltend im Strassenverkehr verhalten um keine schlafenden Hunde zu wecken,
Darauf wirds wohl hinauslaufen. Sicher ist sicher.
wird eine fahrerlaubnis entzogen und später eine "völlig" neue erteilt, ist diese nicht mit einer neuen probezeit, sondern nur mit der restprobezeit behaftet. geschieht ein entzug und eine neuerteilung nach abgelaufener probezeit, gibt es laut bundesdeutschem fahrerlaubnisrecht, trotz neuer fahrerlaubnis, keine neue probezeit mehr.
bzgl. a-verstössen, die eine verlängerung der probezeit nach sich ziehen - ich bin mir nicht sicher, meine aber, dass es nur solche a-verstösse tun, die irgendwas mit dem prozess der fortbewegung (zu schnell, entgegen der fahrtrichtung, bei rot etc.) an sich zu tun haben.
Zitat:
Original geschrieben von Lewis301
Zeit sollte wohl insgesamt genug vergangen sein. Meinen ersten Führerschein habe ich 2000 und meinen zweiten 2010 bekommen. Ich denke, dass ich da einfach riesen Glück hatte oder die Dame vom Straßenverkehrsamt extrem nett zu mir war (vllt. weil meine Werte beim ersten Mal nur knapp über der Toleranzgrenze und beim zweiten Mal darunter lagen).
Wenn die Werte beim zweiten Mal unter der Toleranzgrenze lagen, liegt doch gar kein Verstoß vor. Das ist analog zu sehen, wenn ich mit 0,4 Promille angehalten werde, aber keinerlei Ausfallerscheinungen vorliegen. Also kein Verstoß. Dafür gibt´s ja die Toleranzgrenzen.
Durch einen Anruf beim KBA könnte man sich auch schlau machen und sich die ganze Sache erklären lassen.