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A1 auf A2 Prüfung

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 17:11

Heyho,

wollte mal wissen, ob die praktische Prüfung des Aufstiegs von A1 auf A2 nach der 2jährigen Probezeit die Prüfung vom A2 verkürzt und wenn ja, auf wieviele Minuten?

Frage richtet sich nur an diejenen, die Erfahrung damit gemacht haben.

 

LG

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46 Antworten
am 17. Mai 2014 um 17:55

Prüfung ist Prüfung. 45 Minuten.

Es kann natürlich sein dass der Prüfer keinen Bock hat, nach 10 Minuten erkennt dass du mehr oder weniger fahren kannst und die Prüfung schon nach 30 Minuten beendet. Grundsätzlich aber eine 3/4 Stunde.

Nein, keine Erfahrungen, wenn du das wissen willst und davon abhängig machst, ob du es glaubst oder nicht. ;)

am 17. Mai 2014 um 20:52

Einfach mal in Google "Fahrerlaubnisverordnung" eingeben und dort die PDF Datei anklicken und runterladen. Das sind 130 Seiten, auf denen alles erklärt wird. Viel Spaß.

am 19. Mai 2014 um 20:24

Klasse A2, praktische Prüfung Mindestzeiten:

Direkteinstieg: 60 Minuten, davon mind. 25 Minuten Fahrzeit

Aufstieg von A1: 40 Minuten , davon mind. 25 Minuten Fahrzeit

(Aufstieg A2->A genau das Gleiche)

 

Daß es davon abweichend Prüfer gibt, die länger oder kürzer fahren lassen (weil sie den Fahrschüler noch genau beobachten wollen oder weil sie dringend zum Essen müssen.....) kommt natürlich auch vor.

Wie schon geschrieben: Die Prüfung bei Vorbesitz der anderen Klasse für einspurige Fahrzeuge ist kürzer. Somit auch beim TÜV günstiger. Die Fahrschulen rechnen i.d.R. die normalen Kosten zur »Vorstellung bei der Prüfung« ab.

Entscheidend sind primär die Grundfahraufgaben. Wer da stolpert, ist raus. Die kurze Fahrt im Straßenverkehr ist i.d.R. dann kein Problem mehr. Außer man ist wirklich völlig Banane (Vorfahrt missachten, etc.) unterwegs.

Grüße, Martin

Die "Vorstellung" ist ja FS Sache. Die Prüfung bekommst du ja quittiert. Zumind. ich musste in Berlin direkt der DEKRA die Kohle überweisen. War trotzdem zuviel :p

Zur Erklärung für die anderen Leser: Die »Vorstellung« ist eben das, was die Fahrschule für die Nutzung der beiden Fahrzeuge (Krad und PKW) während der Prüfung als Kosten veranschlagt.

Ich musste damals nichts überweisen. Vor Ort mit Karte bezahlt. :D

Grüße, Martin

am 19. Juni 2014 um 14:27

ausführliche information: a1 < a2 erweiterung

 

für leute, die vor 18.04.1980 den auto-führerschein gemacht haben, bzw. seit 19.01.2013 mindestens

2 jahre im vorbesitz der sog. klasse A1 sind (d.h. <125 ccm/bis 11 kw/ einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg) besteht eben seit 19.01.2013 die möglichkeit des vereinfachten aufstiegs auf A2 (d.h. 12<35 kW,<48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg )

 

das bedeutet:

1.) theorie-prüfung entfällt absolut

2.) gesetzlich vorgeschrieben ist NUR eine prakt. prüfung, ACHTUNG. von exakt abgekürzten 40 min!!! – keine 45 min., keine 50 min. und eindeutig nichts anderes ist gesetzlich vorgeschrieben! wer was anderes behauptet hat einfach keine ahnung.

der fahrlehrer hat sich aber zuvor vom fahrgeschick des prüfungsanwärters zu überzeugen bzw. kommen daher zuvor lediglich prakt. übungsstunden in betracht.

2.2) Obligatorisch

aa) Fahren Eines Slaloms - mit Schrittgeschwindigkeit, bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,

cc) Ausweichen ohne Abbremsen, dd) Ausweichen nach Abbremsen.

2.21) Alternativ, wobei aus aa) und bb) je eine Aufgabe auszuwählen ist

aa) Slalom oder Langer Slalom, bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt. – Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.

 

:D Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A 2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der also zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

 

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_07_praxis.php?output=text

so, nun weiter zu den kosten.

ich kann einiges dazu sagen, da ich mich bei ca. 20-30 fahrschulen schlau gemacht habe, und das bedürfnis der abzocke ist RIESIG. daher mache ich dich darauf aufmerksam, dass es durchaus fahrschulen gibt, die eben KEINE grundgebühr (z.b. in höhe 50<240 €) erheben, da sie mit recht begründen, dass ich a) keine theorie anfällt und b) keine aufwendungen entstehen. fakt sind lediglich die fahrprakt. übungsstunden! (hier preise 29<55 pro 45 min.)

DAS WIDERUM BEDEUTET: spar dir die grundgebühr, lass dir nichts erzählen, auch wenn die fahrschulen mit irgendwelchen 'aufwendungen etc. daherkommen – es ist reine abzocke!

 

dann gibt es eine vorstellung zur prakt. prüfung (also die prüfung), d.h. der prüfer muss bezahlt werden und die fahrschule erhebt noch eine gebühr. auch hier schwanken die kosten (98 <170 €). allein diese spanne zeigt, dass sich hier die gleiche misere wie bei der grundgebühr abspielt. die meisten bewegen sich allerdings zwischen 115-130€ . unter 100€ ist klasse, 170€ der schier absolute hammer!

 

laut TÜV-tabelle fallen bei der ERWEITERUNG, so nennt sich der führerschein von a1 auf a2, exakt derzeit 79,21€ an. ACHTUNG: auch hier verweisen fahrschulen gern auf höhere gebühren und wollen einfach kassieren. gerade gestern hörte ich noch, dass angeblich die tüv-gebühren erhöht worden seien (stand 20.06.2014). großer irrtum! die tabelle ist von anfang 2013, bislang ist nichts geändert worden (übrigens auch laut aktueller auskunft der führerscheinstelle mönchengladbach)

 

dazu kommt dann noch antrag /NUR erweiterung (ACHTUNG: kein neu-antrag!) beim straßenverkehrsamt: du brauchst u.o. genannten vorzeichen KEINEN erstehilfe-nachweis einzureichen! etc. kosten 40<50€, ganz genau hab ich das gerae nicht vorliegen. sehtest, biometr. passbild, gesundheitsbogen(kriegst du u.a. über die fahrschule) und...noch was....

 

such mal im internet "fahrerlaubnisprüfung a1 auf a2" "erweiterung a1 auf a2" ..., da findest du weitere hinweise. das allerwichtigste habe ich dir nun erzählt aus meinen eigenen erfahrungen!

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

und: beim aufsitzen mußt du deine fußsohlen möglichst plan auf dem boden stehen haben.

und - du musst seit neustem (ab 1.6.2014) die prüfung in voller motorradkluft

(d.h. (*) PLUS knöchelschonende motorradstiefel !!!) absolvieren.

 

so, das war's.

ich habe ausgiebig recherchiert. angaben daher RICHTIG, könnt ihr nachprüfen !!!

 

ciao und adio
hexenspitz

am 19. Juni 2014 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von AgroMonkey

Prüfung ist Prüfung. 45 Minuten.

Es kann natürlich sein dass der Prüfer keinen Bock hat, nach 10 Minuten erkennt dass du mehr oder weniger fahren kannst und die Prüfung schon nach 30 Minuten beendet. Grundsätzlich aber eine 3/4 Stunde.

Nein, keine Erfahrungen, wenn du das wissen willst und davon abhängig machst, ob du es glaubst oder nicht. ;)

das ist völliger qautsch - "prüfung ist prüfung und von wegen 45 minuten!"

gesetztlich vorgeschrieben ist bei der erweiterung von a1 auf a2 eine verkürzte prüfung von :D 40 minuten.

gruß von

hexenspitz!

am 19. Juni 2014 um 15:07

Die reine Fahrzeit der Prüfung beträgt 25 Fahrminuten. Das ist für alle gleich. Beim Aufstieg sind aber nur 4 statt 6 Grundfahrübungen zu absolvieren. Daher kommt die "Ersparnis" von 5 Minuten. Also 40 statt 45.

Aber es sind MINDESTZEITEN. Da hat der Prüfer einen Ermessensspielraum.

Beim Aufstieg nach zweijährigem Besitz der Aufstiegsklasse ist darüber hinaus eine Kürzung der Prüfungszeit um ein Drittel vorgesehen. Da die Grundfahraufgaben zu absolvieren sind, kann das Drittel dann nur von der Fahrzeit abgezogen werden. Also nochmal ca. 13 Minuten weniger.

 

@kandidatnr2:

Perlen vor die Säue. Mal wieder jemand, welcher es besser weiß. Siehe hierzu auch die anderen Threads, in denen das »geballte Wissen« gepostet wird. Egal wie alt die Threads schon sind und wie lange sie schon geruht hatten...

Grüße, Martin

Weia, ist das umständlich bei euch.

Bei uns in AT darf man sich beim Autstieg von A1 auf A2 oder von A2 auf A aussuchen ob man eine praktische Prüfung machen will oder man nimmt 7 Fahrstunden auf einer den Prüfungskriterien entsprechenden Maschine.

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer

ob man eine praktische Prüfung machen will oder man nimmt 7 Fahrstunden auf einer den Prüfungskriterien entsprechenden Maschine.

Für mich ehrlich gesagt wieder ein Grund, dass die EU doch nicht so sonderlich viel erreicht hat...

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Für mich ehrlich gesagt wieder ein Grund, dass die EU doch nicht so sonderlich viel erreicht hat...

Wieso? Haben sie doch: Die Klassen sind europaweit vereinheitlicht.

Weil alle mitreden durften, wurden mehrere Modelle ausgearbeitet. Deutschland hat sich für die variante mit der Prüfung entschieden, andere Länder konnten - wie schon früher im nationalen Recht verankerten Lösungen - die Variante »Fahrstunden als Ausbildung« wählen.

Nur den Alleingang von Deutschland mit der Nichtumsetzung der 70-kW-Regelung... Der ist wohl ein Beispiel dafür, dass man - mal wieder - nicht genau genug hingeschaut hat...

Grüße, Martin

am 23. Juni 2014 um 4:31

Ein echtes Beispiel von nationalem Alleingang dürfte wohl die 100PS Grenze in Frankreich sein.

Wie kann ein Land die Zulassung verweigern bei einem Fahrzeug welches eine EU Typisierung hat?

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