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A3, Freitag 14.07.06, viele LKWs und dann er hier -> Standstreifenüberholer
Hi zusammen,
also es war ja echt viel los auf der A3 (von Nürnberg aus kommend, kurz vor dem Bibelrieder Kreuz - auf der Gegenfahrbahn standen die Fahrer sogar bereits) an diesem Freitag um kurz vor 21:00 Uhr.
Ein bisserl genervt, aber eher gelangweilt von den ewigen Elefantenrennen der LKW Fahrer (speziell wenn man an den 40 Fahrzeugen vor einem genau sieht, dass ein Brummi-Pilot die Überholspur blockiert und vor Ihm die Gasse frei ist) überholte ich den einen oder anderen PKW, der sich entschloß einfach hinter/zwischen den Kapitänen zu bleiben.
Doch im Augenwinkel registrierte ich plötzlich, dass der vermeintlich überholte plötzlich agiler war als ich selbst. Schon an einen Crash denkend (fährt der in den LKW?) drehe ich den Kopf und sehe etwas schwarzes am LKW vorbeibrausen - auf der Standspur!! ...
Beste Antwort im Thema
;-) Als Hilfspolizist und Fahrgott habe ich meine Cam natürlich auch nicht einfach so auf dem Beifahrersitz liegen ;-)
Aber mal im Ernst - z.Z. ist doch lediglich das Handy (nur in die Hand nehmen reicht wohl schon) mit einem Bußgeld belegt, oder? Zigaretten darf man sich während der Fahrt anzünden, CD´s darf mal völlig legal aus der Box wühlen und wechseln, Brille abnehmen und putzen und sogar (ein bisschen Ironie muss halt sein) das Nasepobeln (der Ablenkung halber sei hier das intensive, tiefe P. gemeint ;-) Auch das Jagen, Fangen und Töten von Insekten und anderem Getier steht nicht auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohnten Handlungen des Fahrers im Auto.
Achtung: Selbstverständlich ist jeder Fahrer im Falle eines Falles verantwortlich für sein Handeln und die Folgen. Ich meine aber das Handyverbot so verstanden zu haben, dass einzig beim Telefon in der Hand ein Bußgeld verhängt werden darf ohne dass die Gefährdung/Ablenkung bereits stattgefunden hat, oder?
Ansonsten relativiere ich (für mich) das Potential der Gefährdung und verspreche dieses Risiko weniger einzugehen.
Torsten - der XC-Fan (und dafür darf ich dann aber bei Elefantenrennen auch mal rechts vorbei, oder? Wenn ich dabei dann filme ist´s ja auch wieder egal ;-) ;-)
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99 Antworten
... und rein zufällig hatte ich halt die Kamera auf dem Beifahrersitz liegen und diese aus Versehen im Videomodus als ich ihn knippsen wollte.
Wer sich dieses Verhalten (ich habe es persönlich in solch einer Heftigkeit/Dreistigkeit zum ersten Mal selber live erlebt - sonst kenne ich das nur aus div. Polizeiserien oder -dokus) als mal selber angucken möchte. Bitte: DOWNLOAD MPEG 7MB
Frage: Ist das nicht verboten?
Torsten - der XC-Fan (und war erst erschrocken, dann empört und nun am rätseln, ob man dem Kollegen seine Verkehrsgefährdung per Strafanzeige mal bewußt machen sollte. Ein Pannenfahrzeug hinter einer Kuppe, ein ausscherender LKW, ein Stück Abfall auf dem Standstreifen, etc.???)
EDIT: Vielleicht war es aber auch eine Zivilstreife? Vielleicht Mitglieder der Mafia - will selber ja kein Ärger? ;-)
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
Frage: Ist das nicht verboten?
Ebenso verboten ist das Filmen während der Fahrt...
Überholen auf der Standspur ist zwar verboten, aber warum regst du dich so sehr darüber auf?
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Ebenso verboten ist das Filmen während der Fahrt...
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Das ist nicht explizit verboten, nur, wenn es den Fahrer beim Fahren beeinträchtigt.
Das überholen über den Standstreifen ist schon übelst dreist.
Man könnte ihm unzulässiges Benutzen des Standstreifens und rechtsüberholen vorwerfen. Aufgrund der Tateinheit würde man ihm dann wohl nur das Rechtsüberholen vorwerfen.
Das ist doch ein (US-)Amerikanisches Kennzeichen, oder? Dann wundert's mich nicht. Hab schon genug mit der Fahrweise unserer amerikanischen Mitbürger zu tun gehabt .
... na ja, das mit dem Fotografieren ist sicher weniger gefährlich ;-). Aber wenn ihr meint, dann beruhige ich mich wieder und nehme den Ausweg über den Standstreifen dann gerne auch als Option in mein Repertoir auf ;-)
Torsten - der XC-Fan (und dacht halt, dass dies ein Kamikazemanöver sei ;-)
EDIT -> Das Kennzeichen war nicht US, sondern Deutsch "HK" ;-)
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
EDIT -> Das Kennzeichen war nicht US, sondern Deutsch "HK" ;-)
Nur zur Info: Deutsch "HK" ist ein Kennzeichen von der US-Army (steht da immer klein untendrunter).
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Nur zur Info: Deutsch "HK" ist ein Kennzeichen von der US-Army (steht da immer klein untendrunter).
Interessant, wusste ich noch nicht ;-) Erinnere mich aber nun daran, dass die Blinker rot leuchteten (Bremslicht). Also hast Du recht - ein Gast ;-)
Torsten - der XC-Fan (und in den USA ist Rechtüberholen ja OK ;-)
Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Nur zur Info: Deutsch "HK" ist ein Kennzeichen von der US-Army (steht da immer klein untendrunter).
Stimmt. Gibt auch noch ein paar andere...AD, AF, und noch ein paar
Gruß Tecci (mit amerikanischen Verwandten auch mal mit HK oder AD unterwegs )
Was für 'n Depp. Der Fahrer könnte sich sein Leben ruinieren. Wenn seine Vorgesetzten davon windbekommen würden, drohen ihm drakonische Strafen. Wenn die US-Army-Angehörige sich so in der Besatzungszone benehmen, verstehen die Ammis keinen Spass.
Da fällt mir grade der Stau vor einigen Tagen auf der A96 ein, als bei Oberpfaffenhofen der LKW umgekippt war. Stau war bis München rein, also >15 km und die nächste Ausfahrt war auch noch ewig weit entfernt. Da haben auch einige gemeint, auf dem Standstreifen vorbeifahren zu müssen, dann in den nächsten Rastplatz zu fahren, dort erst recht Gas zu geben und dann sich vorne wieder reinzudrängeln. Am allerbesten finde ich dann wie die sich aufregen, wenn ich einen nicht mehr reinlasse. Die toben in ihrem Auto so als wären sie die einzigen, die's eilig haben. Am liebsten würd ich die alle auch filmen und anzeigen, aber das ist tatsächlich verboten, wie Christian R. schon richtig gepostet hat. Das kann und wird wie Handy benutzen geahndet werden, jedoch soweit ich weiß von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Das obige im Prinzip so ählich wie in deinem Fall. Es ist definitiv verboten, den Standstreifen zu benutzen, außer dies ist durch die neuen Schilder explizit erlaubt! Die Regelung gibt's noch nicht lange, aber auf einigen Strecken scheint das möglich zu sein. Auch das "Verlängern" der Abbiegespur wenn man die schon sichtbare Ausfahrt raus will ist streng genommen verboten, aber leider oft unumgänglich, wenn sich der Verkehr dort auch schon staut. gem. StVO §18 (8) ist das aber Halten auf dem Seitenstreifen und verboten. Im Bußgeldkatalog steht zu lesen: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt" gibt 50 € und 2 Punkte.
Das rechts überholen im Stau ist aber nicht einfach nur verboten, es blockiert auch den oftmals einzigen Weg für Polizei/Rettungsdienst. Offiziell müsste zwischen den beiden am weitesten links gelegenen Spuren eine Rettungsgasse gebildet werden, aber ich hab noch nicht einmal erlebt dass das funktioniert, wir fahren meistens über den Standstreifen, außer eine Ausfahrt liegt dazwischen dann funktioniert das nicht mehr (s.o.)
Zitat:
Original geschrieben von XC-90Andi
Im Bußgeldkatalog steht zu lesen: "Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt" gibt 50 € und 2 Punkte.
Nun - in einen anderen, markenbezogenen KFZ-Forum habe ich gerade heute gelesen: "Drängeln: 250EUR, vier Punkte, drei Monate FS-Entzug - da fahre ich stattdessen doch über den Seitenstreifen, das kommt billiger"
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Nun - in einen anderen, markenbezogenen KFZ-Forum habe ich gerade heute gelesen: "Drängeln: 250EUR, vier Punkte, drei Monate FS-Entzug - da fahre ich stattdessen doch über den Seitenstreifen, das kommt billiger"
MfG, HeRo
Tolle Antwort, respekt. Stell Dein Auto bitte in die Garage und schmeiß den Schlüssel weg, will dich auf der Straße nicht mehr sehen.
P.S.: kann man so nicht sagen, Drängeln ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Nötigung und damit eine Straftat, welche zur Anzeige gebracht und vor Gericht verhandelt wird. Das Strafmaß ist also nicht fix vorgegeben, den Strafrahmen weiß ich nicht auswendig. Das von dir erwähnte ist das Bußgeld für zu geringen Abstand, Strafen hierfür zwischen 35 Euro ohne Punkte bis hin zu 250 €, 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot, wie du geschrieben hast.
Zitat:
Original geschrieben von XC-90Andi
Tolle Antwort, respekt. Stell Dein Auto bitte in die Garage und schmeiß den Schlüssel weg, will dich auf der Straße nicht mehr sehen.
Tolle Antwort, Respekt. Schalt doch bitte deinen Ironiedetektor ein, bevor du hier so aufbraust. Ist auch besser für den Blutdruck
Nix für ungut, HeRo
P.S: Mal ganz abgesehen davon, dass ich das vollkommen wertfrei zitiert habe.
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
Wer sich dieses Verhalten (ich habe es persönlich in solch einer Heftigkeit/Dreistigkeit zum ersten Mal selber live erlebt - sonst kenne ich das nur aus div. Polizeiserien oder -dokus).......
Jo, das ist schon heftig. Passiert glücklicherweise selten, seh ich nur so alle 1-2 jahre mal.
Bisherige "Highlights" bei solchen Aktionen:
- linke spur 160km/h, rechte ca 140 und trotzdem noch auf dem stadstreifen überholt
- langsamer Verkehr wg. schneefall, frisch geräumt. Standspur mit schneedecke und trotzdem rechts vorbei.
Führerscheinentzug für ca10 Jahre wäre mE angemessen.
Rapace