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A4 B7 Spurplatten eintragen lassen
Hallo zusammen,
mein Audi hat ein Sportfahrwerk von ABT, Felgen sind 235/35ZR19 von MAM. Alles ist eingetragen.
Nun würde ich sehr gerne Spurplatten einbauen, aber nur an den hinteren Rädern, pro Seite ca 1cm. Vorne sind die ohne Spurplatten schon fast an der Kante vom Kotflügel. Hinten ist zwischen Reifen und Kotflügel ca 2,5cm Platz.
Die Spurplatten, die ich mir kaufen würde, haben nen Teilegutachten, aber da ich größere Felgen drauf habe, verfällt diese ja. Wird es möglich sein, beim TÜV das ganze ohne Probleme abnehmen zu lassen?
Diese Spurplatten wären das, oben rechts ist auch das Teilegutachten als PDF mit den Reifengrößen:
https://spurplatten.com/product_info.php?...(B7)&typ=8E,%208H
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17 Antworten
da verfällt garnichts, das Gutachten kann der Prüfer ganz normal zur Eintragung nutzen.
wichtig ist letztlich ob die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination gegeben ist sprich das unter allen Betriebszuständen nichts schleift oder sich sonstwie berührt.
Testen kannst du das vorher ja selber ganz gut mittels Beladung/Diagonalverschränkung.
Hallo Joel762
Du machst bitte nicht den gleichen Fehler wie ich. :-(( Du brauchst immer lt. TÜV an allen Rädern
die Spurverbreiterung ( also 4 mal )
Gruß
Das ist Quatsch. Bitte mal die gesetzliche Grundlage dazu...
(ps. Spurverbreiterungen werden immer als Satz=2St. angeboten einfach mal überlegen warum das so ist)
Hallo garrettv8
Dann darfst du aber nicht zu unserem TüV fahren (BN), ich musste 2 Stck. nachrüsten !!
Grund : unterschiedliche Spurverbreiterung !
Zitat:
@Augenfrosch schrieb am 17. Juni 2021 um 12:25:40 Uhr:
Hallo Joel762
Du machst bitte nicht den gleichen Fehler wie ich. :-(( Du brauchst immer lt. TÜV an allen Rädern
die Spurverbreiterung ( also 4 mal )
Gruß
Laut Busgeldkatalog kann man die Scheiben entweder auf der hinteren Achse oder vorderen Achse verbauen, zudem werden die meistens mindestens zwei Scheiben geliefert. Aber falls der TÜV meckert, werde ich vorne auch welche verbauen.
Wie ist das, wenn es für die Spurplatten eine ABE gibt? Verfällt die auch nicht trotz größeren Felgen?
Hallo Joel762
Ruf doch einfach mal an deswegen! Vielleicht hatte ich einen ganz pingeligen Prüfer :- ((
Kann sein, dass das wg. quattro ist den ich fahre.
Spurverbreiterung ist immer Eintragungspflichtig !
Also > montieren und dann ab zum TÜV ; sonst gibt es Ärger mit "Rennleitung" und den will
man ja vermeiden :-))
@ ABE > die verfällt nicht !
Gruß
Zitat:
@Augenfrosch schrieb am 17. Juni 2021 um 13:04:23 Uhr:
Hallo garrettv8
Dann darfst du aber nicht zu unserem TüV fahren (BN),
wie gesagt eine gesetzliche Grundlage dazu gibt es nicht, da haben deine Tüv Leute keine Ahnung oder absichtlich Mist erzählt um keine Arbeit zu haben (ist ja nichts neues heutzutage)
Zitat:
Wie ist das, wenn es für die Spurplatten eine ABE gibt? Verfällt die auch nicht trotz größeren Felgen?
wenn es eine ABE ist gilt die idR. für die serienmäßigen Kombinationen welche dann Eintragungsfrei zu fahren sind, Abweichungen davon erfordern eine Sonderabnahme.
Dachte ich mir schon, dass die ABE dann verfällt.
Ich werde nachher mal den TÜV anrufen und fragen wie es aussieht, und vor allem wie viel es kosten wird.
Danke für eure schnelle Hilfe!
Fahre selber auch unterschiedliche ET auf Voderachse und Hinterachse, hat der TÜV Süd immer ohne Probleme oder dergleichen eingetragen und ebenfalls jede Polizei Kontrolle bis jetzt bestanden. Es gibt keine Vorgabe dass du VA und HA gleich haben musst. Z.b. gibt es viele BMW´s die auf der Vorderachse schmälere Felgen mit kleinerer ET fahren und auf der Hinterachse breitere Felgen mit grösserer ET damit es optisch wieder zusammen passt.
Kurz aufgeführt was bei mir alles an Kombis Eingetragen ist (Ja mein Fahrzeugschein ist ein Reifen/Fahrwerk/Distanzscheiben Testzentrum)
Alles mit Bilstein B8 Dämpfern und H&R 25/30 Federn eingetragen ...
- 8x18 ET 45 (Avus) einmal mit VA ET 45 und HA ET 35 ... dann noch ... VA ET 35 und HA ET 30
- 8,5x19 ET 43 (Rotor) einmal mit VA ET 43 und HA ET 33 ... dann noch VA ET 33 und HA ET 28
War etwas unentschlossen wie es mir am besten gefällt, daher is da soviel eingetragen. *lach*
Also falls sich dieser TÜV´ler quer stellt einfach zu einem anderen gehen der mehr Ahnung hat. Die ABE verfällt NICHT, muss nur nach §21 gesondert eingetragen werden (wegen anderem Fahrwerk und/oder anderer Rad-Reifenkombi), was aber keine 5 Minuten dauert wenn der nette Herr von der Rennleitung Ahnung hat.
Hast ja echt viel rumprobiert, nervt es nicht irgendwann, immer zur Zulassungstelle zu gehen, 30 min zu warten, nur um die Sachen einzutragen?
Kann ich auch zu dem TÜVler fahren, der bei einem Autohaus die HUs macht, um die Spurplatten abnehmen zu lassen?
Zitat:
@Joel762 schrieb am 17. Juni 2021 um 15:17:42 Uhr:
Hast ja echt viel rumprobiert, nervt es nicht irgendwann, immer zur Zulassungstelle zu gehen, 30 min zu warten, nur um die Sachen einzutragen?
Kann ich auch zu dem TÜVler fahren, der bei einem Autohaus die HUs macht, um die Spurplatten abnehmen zu lassen?
TÜV und Zulassung sind von meinem Dorf 8 Kilometer weg im nächstgrösseren Dorf. Man kennt sich und da is auch nie was los, daher eher stressbefreit. Die fahrt zum TÜV, danach zur Zulassung und wieder heim is unter 1 Stunde erledigt. Da sind die 60€ TÜV Gebühr für jede Änderung viel nerviger auf dauer.
Klar kann der das auch machen wenn er denn will.
Bei H&R steht sogar im Gutachten, dass man:
1. unterschiedliche Spurverbreiterungen fahren kann
2. nur hinten SV fahren kann.
Nicht zulässig:
Nur vorne oder vorne breiter als hinten.
Wie Garrett schon sagte, die ABE verfällt nicht, entscheidend ist bei der Kombination mehrerer Maßnahmen aber die Überprüfung der Freigängigkeit durch einen Prüfer. Du brauchst ABE/Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten trotzdem beim Termin, damit werden weitere Eigenschaften der verbauten Teile überprüft. Sonst könnte man sich ja auch Konservendosen als Spurverbreiterung montieren ;-)
War gestern selbst zur Abnahme: Gewindefahrwerk, 8,5x19“ mit 225/45 und vorne 5mm/hinten 10mm.
Vorher anrufen ist immer eine gute Idee! Ich hab alles was ich vorhatte vorher mit „meinem“ Prüfer besprochen.
Korrektur: Die ABE ist ein Teilegutachten und das wird in dem Augenblick abnahmepflichtig, wenn eine der Rahmenbedingungen wie "Serienfahrwerk mit Serienbereifung..." nicht mehr gegeben ist. Steht in dem Gutachten, dass "nur hinten" zulässig ist, dann ist das so.
Wäre übrigens nicht das erste mal, dass ein TÜV Prüfer Mist erzählt. Als ich in meinen Zettie ein Koni Fahrwerk hab einbauen lassen, wollte mein TÜVler ne ABE / Gutachten für Dämpfer(!) sehen und weigerte sich das "ohne" abzunehmen. Bei Koni gabs dafür einen "Serienbrief", weil das quasi deren täglich Brot ist dem TÜV Prüfer zu erklären, wie die TÜV Vorschriften eigentlich sind. Sind auch nur Menschen. Und meist nicht die hellsten Kerzen eines jeden Semesters "Fahrzeugtechnik (FH)".
Hallo @ all
DoubleTrouble schrieb: Nicht zulässig:
Nur vorne oder vorne breiter als hinten.
Das war bei mir der Grund !; ich hatte die Verbreiterung nur vorne gemacht ! !