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A4 B9 Anschluss-/ Werksgarantie „erloschen“ ?

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 16. Juni 2021 um 16:22

Hallo Zusammen,

 

da ich hier im Forum leider keinen ähnlichen Beitrag finden konnte, habe ich diesen hier erstellt und hoffe, dass mir jemand vielleicht mit seinem Wissen weiter helfen kann.

 

Im Februar diesen Jahres habe ich mir einen jungen gebrauchten A4 Avant 40TDI aus 2019 zugelegt.

Das Fahrzeug ist somit etwas mehr als 2 Jahre alt und hat durch den 1. Besitzer die Anschlussgarantie von 3 Jahren oder 100.000KM inbegriffen „gehabt“.

 

Beim Kauf meines Fahrzeuges habe ich mehrfach gefragt, ob alle Services gemacht wurden, ob noch was aussteht und was denn der nächste Service ist. Der Verkäufer meinte zu mir das der nächste Termin der Ölwechsel im Juli ist.

Im Audi-Service in meiner nähe wurde mir dann bei Anfrage für einen Ölwechsel mitgeteilt, dass der Bremsflüssigkeitswechsel im März fällig gewesen wäre.

 

Meine Fragen lauten nun wie folgt:

- ist durch den verpassten Bremsflüssigkeitswechsel die Anschlussgarantie erloschen?

 

- Hätte man sich vor solch einer Situation schützen können?

Denn das Serviceheft ist ja nurnoch Digital oder?

 

- Hätte der Wagen melden müssen, dass ein Termin zum Wechsel der Bremsflüssigkeit in naher Zukunft zu vereinbaren ist?

 

Vielleicht hat jemand schon vorwissen und ist bereit dieses mit mir zu teilen. Ich habe aktuell nur Aussage gegen Aussage

(Audi Zentrum sagt Garantie bleibt erhalten/ Servicepartner behauptet das Gegenteil).

 

Danke schonmal im vorraus.

 

Gruß Seb.

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20 Antworten

Bremsflüssigkeitswechsel ist in der Regel erst nach 3 Jahren fällig , also wäre das in deinem Fall nächstes Jahr.

Also alles im grünen Bereich.

Genau so ist es.

Das wurde 2019 geändert. BFW ist jetzt generell alle 2 Jahre und nicht wie vorher 3/2 Jahre.

Themenstarteram 16. Juni 2021 um 18:31

Moin,

 

erstmal danke für die schnellen Rückmeldungen.

 

In der MyAudi App steht für die Flüssigkeit als Wartungsintervall alle 2 Jahre drinnen.

Die Herschafften in beiden Häusern sind sich einig, dass der Wechsel der Flüssigkeit bereits im März hätte erfolgen müssen.

 

Ich möchte hier nochmal ein Missverständnis aus dem Weg räumen bevor es denn ggf. entsteht.

Wartung/ Inspektion und Ölwechsel sind bislang immer Fristgerecht durchgeführt worden. Kann es dann überhaupt sein, dass man dann nur wegen der Bremsflüssigkeitsintervalle die Anschlussgarantie verliert?

:O

Papiere bezüglich der Anschlussgarantie habe ich leider keine, da ich ja die „2. Hand“ bin.

 

Leider will man seitens der Autohäuser/ Werkstätten trotz dutzenden Werkstattaufenthalten bezüglich Kadernwelle und Hinterachsgetriebe nichts wissen. Einen Hinweis der Autohäuser habe ich nie erhalten.

 

Was würdet ihr jetzt machen?

Ich habe das Gefühl das der „Schwarze Peter“ immer zum Kunden geschoben wird…..

 

Danke für Rückmeldungen.

 

Gruß Seb

Aber die Anschlussgarantie wird dir in deiner App zum Auto angezeigt??

Themenstarteram 16. Juni 2021 um 19:12

Ja, die Garantie wird mir bis 2024 angezeigt.

 

Ich befürchte das es dann bei zukünftigen Terminen bei möglichem Garantieanspruch zu Ungereimtheiten kommen wird.

 

Nicht das man dann auf einmal vor Ort erfährt, dass die Garantie erloschen ist.

 

Gruß

3 Monate ist ja nun nicht die Welt.

Wenn dann könnten sie den Garantieumfang bei der Bremse einschränken. Ich persönlich würde mir da nicht so die Gedanken machen. Im besten Fall wirst du die Garantie nie brauchen.

Was sagt denn deine Werkstatt dazu?

Fahren und genießen.

Hier die Bedingungen: Klick

Zitat:

@_Sebi01010902 schrieb am 16. Juni 2021 um 21:12:29 Uhr:

Ja, die Garantie wird mir bis 2024 angezeigt.

Ich befürchte das es dann bei zukünftigen Terminen bei möglichem Garantieanspruch zu Ungereimtheiten kommen wird.

Nicht das man dann auf einmal vor Ort erfährt, dass die Garantie erloschen ist.

Gruß

Warum sollte die Garantie erloschen sein? Weil einmal die Bremsflüssigkeit nicht passend gewechselt wurde? Sollte das deine Sorge sein, würde ich erstmal durchatmen. Sehe da keinen Zusammenhang mit 99% aller Teile die am Auto kaputt gehen könnten… Im übrigen, welcher nicht gerechtfertigte Garantieanspruch soll den durch die Bremsflüssigkeit eintreten?

Zudem dient der BFW hauptsächlich der Sicherheit, weniger dem Erhalt des Fahrzeugs. Die Bremsflüssigkeit ist Hydrophil, zieht also mit der Zeit Wasser, was beim Bremsen durch entstehende Hitze verdampft, Gasblasen bildet und das Bremspedal weich macht. Wenn man die Flüssigkeit nicht fristgerecht wechselt geht davon nichts kaputt.

Wenn du schon bei mehreren Autohäusern warst, hast du denn da das Thema Garantie nicht angesprochen? Ich würde da jetzt nicht die große Panik schieben aus reinem Verdacht heraus.

Themenstarteram 17. Juni 2021 um 7:58

Moin,

 

Als ich das Fahrzeug im Februar erworben habe war ein großes Verkaufsargument das dieses Fahrzeug eben noch Neuwagengarantie und die vollen 3 Jahre Anschlussgarantie bzw. Werksgarantie hat.

 

Der Wagen hat eine stolze Summe Geld gekostet.

Warum ich Panik mache ist, dass man ein Auto mit 30.000KM bekommt, dass über 40.000€ gekostet hat und nach nicht mal 3.000 KM die Kadernwelle und das Hinterachsgetriebe schleifen/ quietschen.

 

Wenn dann noch die Garantie erloschen sein sollte, hätte ich mir auch jedes andere Auto ans Bein fesseln können.

 

Es geht hier halt nicht nur um ein paar wenige Euro sondern um ne Menge Geld und eine Abdeckung um fast volle 3 Jahre.

 

Gruß

Wenn es dir (verständlicherweise) wichtig ist, warum beantwortest du denn diese wichtige Frage nicht und holst dir eine klare Aussage vom Servicepartner?

Hier spekulieren bringt doch nichts, gemäss den bisherigen Feedbacks macht es 0 Sinn dass die ganze Garantieverlängerung einfach „erlischt“!

Zitat:

@-wastl- schrieb am 17. Juni 2021 um 07:33:07 Uhr:

Wenn du schon bei mehreren Autohäusern warst, hast du denn da das Thema Garantie nicht angesprochen?

Wenn sich die Audi Partner schon nicht sicher sind,

würde ich eine schriftliche Anfrage an die Garantieabteilung schicken und mich nicht auf weitere Meinungen von unbeteiligten verlassen.

2. ist die Priorität der AG sehr hoch, sicher ich mich ab und schreibe es in den Kaufvertrag. Sollte sich im Nachhinein herausstellen das die Garantie erloschen ist, geht das Auto zurück. Begründung: Vertraglich zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden.

Es besteht keinerlei Kausalität zwischen „Kadernwelle und das Hinterachsgetriebe schleifen/quietschen“ und der Bremsflüssigkeit. Wenn Du keinen Ölwechsel machst und der Motor geht hoch, dann könnte der Garantieanspruch verwehrt, bzw. eingeschränkt werden, aber doch nicht aufgrund dieser „Banalität“ und Konstellation…

Themenstarteram 17. Juni 2021 um 16:40

Hallo zusammen,

 

Danke für den Tipp mit der Garantieabteilung.

Aktuell stehe ich mit den Werkstätten in regem Austausch. Mal schauen was bei rum kommt.

 

Vielen Dank für eure vielen Nachrichten und die Zeit die ihr euch genommen habt.

 

Gruß Seb

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