- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A5
- A5 8T & 8F
- A5 Scheinwerfer...für was ist diese Leuchte?
A5 Scheinwerfer...für was ist diese Leuchte?
Hi,
ich frage mich immer wieder für was ist diese Leuchte?
Beste Antwort im Thema
Ich kann euch auch die Erklärung bringen warum das VFL noch eine seperate Parklichtbirne aufweist, da ich auf Grund einer Weiterbildung genau dieses Thema hatte.
Nach der StVZO muss jedes Fahrzeug eine Begrenzungsleuchte aufweisen, die für den Fall, dass das Abblendlicht ausfällt leuchtet. Diese darf nicht mehr als 40 cm vom breitesten Punkt des FZ entfernt sein. Für den Fall dass ein Scheinwerfer ausfällt gewährleitet diese, dass noch zu erkennen ist, dass dies ein mehrspruriges Fahrzeug ist.
Dazu kommt, dass es möglich war das TFL bis 2011 zu deaktivieren, da TFL noch nicht Pflicht war. Dies kam erst 2011.
Kombiniert man beides kommt diese Birne heraus.
Da man nun für den Fall, dass das TFL deaktiviert wurde, eine Parkleuchte brauchte, wurde immer noch die Begrenzungsleuchtet genutzt, wie in guten alten Zeitem. Begrenzungsleuchte=Parkleuchte.
Das FL müsste aber immer noch irgendwo ein Glühobsbirnchen für die Begrenzungsleuchte haben, da diese immer noch vorgeschrieben ist, für den Fall, dass das Abblendlicht mal ausfällt.
Das TFL kann nun als Parkleuchte genutzt werden, da das TFL nicht mehr deaktivierbar ist.
Somit bitte aufpassen: Immer unterscheiden zwischen Park- und Begrenzungleuchten, diese sind nun nicht mehr wie früher identisch.
Exkurs STVZO in Kombination mit Beleuchtungseinrichtungen Ende; und das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Wahnsinn StVZO, da gibt es noch ganz andere lustige Dinger insbs. wenn man den Spaß noch mit EU Richtlinien kombiniert.
Der Q7 ist ein Wagen über den man bzgl. StVZO eine super Klausur bzgl. Beleuchtungseinrichtugen schreiben kann. Da kommt alles ins Spiel: Größe, Länge, Anbringung an beweglichen Teilen, somit Wiederholungsbeleuchtung an nicht beweglichen FZ-Teilen, etc. pp. Horror.
Ähnliche Themen
20 Antworten
Hi,
Parklicht. Einfach mal den Blinker ohne Zündschlüssel setzen.
Grüße
Stephan
Was ehrlich?
Danke aber ich hätte zu 100% gesagt das als Parklicht die LEDs dienen.
Danke
hehe,
jetzt hast du mich für einen Moment unsicher gemacht..
Habs eben kontrolliert...jepp sind die Parklichter.
Die LED würden mir auch besser gefallen.
Kann man das umcodieren? VCDS habe ich.
Grüße
Stephan
Cool. Hätte ich nie gedacht!
Danke auf jeden Fall.
Zitat:
Original geschrieben von BMW330D-Touring
hehe,
jetzt hast du mich für einen Moment unsicher gemacht..
Habs eben kontrolliert...jepp sind die Parklichter.
Die LED würden mir auch besser gefallen.
Kann man das umcodieren? VCDS habe ich.
Grüße
Stephan
Das würde mich auch mal Interessieren?!
ANDY....
Zitat:
Original geschrieben von StephanS5
Danke aber ich hätte zu 100% gesagt das als Parklicht die LEDs dienen.
Vielleicht verwechselst du da Parklicht (nur eine Seite leuchtet - Blinker gesetzt ohne Zündung) mit Standlicht (beide Seiten leuchten - Lichtschalter auf die Stellung zwischen 0 und Abblendlicht bzw. zwischen Auto und Abblendlicht). Letzteres wird duch die LEDs dargestellt.
müsste glaube mit dem umcodieren gehen das er die LEDs verwendet sicher bin ich mir da aber nicht kann gerade leider nicht nachschauen...
Zitat:
Original geschrieben von StephanS5
Was ehrlich?
Danke aber ich hätte zu 100% gesagt das als Parklicht die LEDs dienen.
Danke
Beim FL stimmt das auch so. Da sind die LEDs auch fürs Parklicht.
Bei mir in der Gegend fährt einer der die als Tagfahrlicht nutzt.
Naja mir gefällt das nicht.
Viele Grüße
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von Ninjapilot6
Zitat:
Original geschrieben von BMW330D-Touring
hehe,
jetzt hast du mich für einen Moment unsicher gemacht..
Habs eben kontrolliert...jepp sind die Parklichter.
Die LED würden mir auch besser gefallen.
Kann man das umcodieren? VCDS habe ich.
Grüße
Stephan
Das würde mich auch mal Interessieren?!
ANDY....
nein nicht möglich
das ist die reine Standlicht Funktion
Ich kann euch auch die Erklärung bringen warum das VFL noch eine seperate Parklichtbirne aufweist, da ich auf Grund einer Weiterbildung genau dieses Thema hatte.
Nach der StVZO muss jedes Fahrzeug eine Begrenzungsleuchte aufweisen, die für den Fall, dass das Abblendlicht ausfällt leuchtet. Diese darf nicht mehr als 40 cm vom breitesten Punkt des FZ entfernt sein. Für den Fall dass ein Scheinwerfer ausfällt gewährleitet diese, dass noch zu erkennen ist, dass dies ein mehrspruriges Fahrzeug ist.
Dazu kommt, dass es möglich war das TFL bis 2011 zu deaktivieren, da TFL noch nicht Pflicht war. Dies kam erst 2011.
Kombiniert man beides kommt diese Birne heraus.
Da man nun für den Fall, dass das TFL deaktiviert wurde, eine Parkleuchte brauchte, wurde immer noch die Begrenzungsleuchtet genutzt, wie in guten alten Zeitem. Begrenzungsleuchte=Parkleuchte.
Das FL müsste aber immer noch irgendwo ein Glühobsbirnchen für die Begrenzungsleuchte haben, da diese immer noch vorgeschrieben ist, für den Fall, dass das Abblendlicht mal ausfällt.
Das TFL kann nun als Parkleuchte genutzt werden, da das TFL nicht mehr deaktivierbar ist.
Somit bitte aufpassen: Immer unterscheiden zwischen Park- und Begrenzungleuchten, diese sind nun nicht mehr wie früher identisch.
Exkurs STVZO in Kombination mit Beleuchtungseinrichtungen Ende; und das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Wahnsinn StVZO, da gibt es noch ganz andere lustige Dinger insbs. wenn man den Spaß noch mit EU Richtlinien kombiniert.
Der Q7 ist ein Wagen über den man bzgl. StVZO eine super Klausur bzgl. Beleuchtungseinrichtugen schreiben kann. Da kommt alles ins Spiel: Größe, Länge, Anbringung an beweglichen Teilen, somit Wiederholungsbeleuchtung an nicht beweglichen FZ-Teilen, etc. pp. Horror.
Die Sache ist damit sehr gut und verständlich erklärt.
Was ich aber nicht ganz verstehe ist das angeblich noch eine Glühbirne vorhanden sein soll da das Tagfahrlicht beim FL auch Nachts bei eingeschaltetem Abblendlicht (in gedimmter Stärke) brennt. Sollte eine Lampe ausfallen brennt das TFL weiter und übernimmt die ja eigentlich diese Funktion. Für was dann noch eine zusätzliche Glühbirne? Lt. Bedienungsanleitung ist bei ausser der Blinkerbirne auch keine weitere Glühbirne im Scheinwerfer vorhanden.
Es ist nach STVZO Vorschrift, dass die Begrenzungsleuchte weiß/gelblich sein muss (was ja beim TFL nicht der Fall ist). Irgendwo im Scheinwerfer ist noch eine versteckt, die sich dann zuschaltet. Ich hatte eben mal beim Q3 meines Vaters geschaut, die Birne ist kaum zu finden, da sie in einer Verblendung untergebracht ist und dann über Reflektoren den Scheinwerfer ausleuchtet. Nur von unten zu erkennen. Problem ist halt: TFL ist TFL und keine Begrenzungsleuchte, sonst würde es ja so heissen :-).
Edit: Mir fällt grade ein, dass ich die TAge einen BMW mit einem defekten Abblendlicht gesehen habe. Wie es scheint wird aus dem weißen LED ausgeleuchteten "Angel Eye" ein weiß/gelbliches. Also wird ein Glühobstlicht irgendwie in den Ring eingeleitet
Wie gesagt STVZO ein Thema für sich.
USA ist ja ähnlich mit den Markierungsleuchten, sprich den beleuchteten Blinkern. Die sind bei uns erst ab 7m zugelassen, weswegen die hier in Deutschland nicht genutzt werden dürfen für den Fall der Überführung. Jedes Land hat seinen eigenenen Krempel.
Beim Audi A4 8K VFL sind die LEDs fürs Parklicht zuständig. Komisch, dass das beim 8T anders ist