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a6 3.0tdi (import DE ->CH), nach 2-3 Wochen schon kosten

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 8. Juni 2011 um 16:44

Hallo zusammen

Vor ca. 3 Wochen importierte ich ein Audi aus Deutschland.(in SCHWEIZ)

Gekauft in garching bei münchen (asl punkt com) auto service leasing.

sehr schlechten berater habe ich verwütscht aber was solls, das auto gefiel mir.

Das auto war bei TÜV und es wurde nur bei den hinteren bremsen ein punkt markiert "die bremsen sind angelaufen"

Besprechung mit dem berater:

Ich: was soll ich machen wenn das auto wegen bremsen nicht bei den schweizern durchkommt?

berater: doch, es kommt, keine sorgen..

ich: was passiert wenn es nicht durchkommt?

berater: ja, ja wird schon nichts passieren

ich: ok, aber was wenn nicht???

berater: jaa, wissen sie, wir exportieren viel autos nach schweiz und bis jetzt hatten wir nie probleme blabla..

ich: ok, und wenn es doch probleme geben sollte=?

berater: jaaa.. dann schauen wir mal das an.... und... jaaa. rufen sie mich an... jaa usw...

das auto importiert und in audi garage gebracht um einen VORTEST für die schweizerische verkehrskontrolle zum machen..

UND JETZT: VORDERbremsen müssen gewechselt werden und ein injektor ist nicht mehr ok.. kosten ca. 1400sfr

kann ich etwas machen damit der berater oder die firma das zahlt?

kann mir jemand helfen, was soll ich machen?

ps:auf jeden fall: wer ein auto kaufen will, einfach nicht dort...

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20 Antworten

Wenn du keinen Zeugen bei dem Gespräch mit dem Verkäufer dabei hattest und es auch nichts schriftliches giebt schaust du in die Röhre. Da der Wagen aus der Wagen ins nicht EU Ausland verkauft wurde glit die Gesetzliche Gewehrleistung die Händler beim Verkauf an Privatpersonen geben müssen nicht. Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist auf die Kulanz der Firma zu hoffen.

Injektoren könnten auf Kulanz von Audi gehen wenn nicht älter als 5 Jahre, Bremsen bestimmt nicht.

Gruß

Lass dir die Freude an deinem tollen neuen Wagen nicht nehmen und denke an die Fränkli, die dir der Import gebracht hat ...

Habe mir vor 2 Wochen einen tollen A6 3.0 TFSI geholt. Windschutzscheibe defekt und einen optisch akkzeptablen (kleines CH-Kennzeichen) Kühlergrill nuss ich mir auch noch besorgen ... Unter dem Strich immer noch ein sehr guter Deal und das Fz macht mir täglich Spass!!! Das Grinsen lässt sich nur noch durch einen Boxenstop bei Wetterauer oder Sportec steigern :-)

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 19:07

Danke für eure antworten

Zitat:

Original geschrieben von cinder

Injektoren könnten auf Kulanz von Audi gehen wenn nicht älter als 5 Jahre, Bremsen bestimmt nicht.

Gruß

was muss ich den im garagist sagen damit es auf kulanz von audi geht?

Zitat:

Original geschrieben von Alpoehi

Lass dir die Freude an deinem tollen neuen Wagen nicht nehmen und denke an die Fränkli, die dir der Import gebracht hat ...

Habe mir vor 2 Wochen einen tollen A6 3.0 TFSI geholt. Windschutzscheibe defekt und einen optisch akkzeptablen (kleines CH-Kennzeichen) Kühlergrill nuss ich mir auch noch besorgen ... Unter dem Strich immer noch ein sehr guter Deal und das Fz macht mir täglich Spass!!! Das Grinsen lässt sich nur noch durch einen Boxenstop bei Wetterauer oder Sportec steigern :-)

Hast schon recht, aber die kosten gehen ja ziemlich hoch, ca. 1400sfr :/

und das geht (trotzdem spass am auto :) )auf die nerven...

am 9. Juni 2011 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von chileanac

Das auto war bei TÜV und es wurde nur bei den hinteren bremsen ein punkt markiert "die bremsen sind angelaufen"

Was ist damit gemeint, "angelaufen" ? Blau angelaufen, eingelaufen ???

Zitat:

Besprechung mit dem berater:

Ich: was soll ich machen wenn das auto wegen bremsen nicht bei den schweizern durchkommt?

berater: doch, es kommt, keine sorgen..

ich: was passiert wenn es nicht durchkommt?

berater: ja, ja wird schon nichts passieren

ich: ok, aber was wenn nicht???

berater: jaa, wissen sie, wir exportieren viel autos nach schweiz und bis jetzt hatten wir nie probleme blabla..

ich: ok, und wenn es doch probleme geben sollte=?

berater: jaaa.. dann schauen wir mal das an.... und... jaaa. rufen sie mich an... jaa usw...

Mit welchen Vertragsbedingungen wurde das Auto gekauft, welche Eigenschaften wurden für das Auto angegeben, zugesichert, beworben ?

Eigentlich greifen die EU Gewährleistungsbestimmungen, wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen wurden was nicht soo einfach geht (z. B. wenn der Käufer eine Nicht-Privatperson, also Gewerbetreibender etc. ist greift so ein Ausschluß meistens)

Zitat:

das auto importiert und in audi garage gebracht um einen VORTEST für die schweizerische verkehrskontrolle zum machen..

UND JETZT: VORDERbremsen müssen gewechselt werden und ein injektor ist nicht mehr ok.. kosten ca. 1400sfr

Jetzt auf einmal die vorderen Bremsen... :confused: Und warum müssen die nun gewechselt werden ?

FP

am 9. Juni 2011 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker

Eigentlich greifen die EU Gewährleistungsbestimmungen, wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen wurden was nicht soo einfach geht (z. B. wenn der Käufer eine Nicht-Privatperson, also Gewerbetreibender etc. ist greift so ein Ausschluß meistens)

Das ist die große Frage! Denn das Fahrzeug wurde an eine Person mit Wohnhaft in einem NICHT EU-Land verkauft.

Da seine Wohnhaft nicht in der EU ist und es sich um Export handelt, wird er wahrscheinlich kein Anrecht auf die Gewährleistungsbestimmungen haben.

Gruß Benny

Hi

Bedenke auch das dein schweizer Audihändler keine besonders grosse Freude an deinem guten Deal hat!;)

Jetzt möchte er auch ein Stückchen von dem Kuchen;)

Die Bremsen kriegt man auch billiger gewechselt über:)

 

Bei den Injektoren kann ich nichts sagen!

(Hab meinen A6 damals auch selbst importiert, kenne die Reaktionen und das Verhalten der :))

 

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker

Eigentlich greifen die EU Gewährleistungsbestimmungen, wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen wurden was nicht soo einfach geht (z. B. wenn der Käufer eine Nicht-Privatperson, also Gewerbetreibender etc. ist greift so ein Ausschluß meistens)

Das ist die große Frage! Denn das Fahrzeug wurde an eine Person mit Wohnhaft in einem NICHT EU-Land verkauft.

Da seine Wohnhaft nicht in der EU ist und es sich um Export handelt, wird er wahrscheinlich kein Anrecht auf die Gewährleistungsbestimmungen haben.

Gruß Benny

Da der Kauf in .de stattfand und an Privat ist der Händler mMn nach deutschem Recht gewährleistungspflichtig.

Der Wohnsitz des Käufers hat wohl nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Man wird das Auto halt nicht in .ch beim Audihändler reparieren lassen können sondern seine GWL Ansprüche in .de anmelden müssen.

lg

W.

am 10. Juni 2011 um 22:29

Das wäre natürlich super!

Also am besten einmal einen rechtlichen Rat in einem Juraforum im Netz einholen oder bei der deutschen Audi Hotline oder einfach beim :) anrufen, und sagen, dass man von seiner Gewährleistung gebrauch machen möchte.

Mit Sicherheit steht auch etwas im Kleingedruckten des Kaufvertrags zur Gewährleistung drinnen.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme

Das wäre natürlich super!

Also am besten einmal einen rechtlichen Rat in einem Juraforum im Netz einholen oder bei der deutschen Audi Hotline oder einfach beim :) anrufen, und sagen, dass man von seiner Gewährleistung gebrauch machen möchte.

Mit Sicherheit steht auch etwas im Kleingedruckten des Kaufvertrags zur Gewährleistung drinnen.

Gruß Benny

Ganz genau so.

lg

W.

am 11. Juni 2011 um 9:00

Ganz genau so funktioniert das nicht.

Die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist Gesetz in Deutschland und kann nur unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden.

Sie wirkt nur zwischen den Kaufvertragspartnern, hier zwischen Autokäufer und Autohändler.

Die Audi AG hat damit nichts zu tun.

Kleingedrucktes im Kaufvertrag kann das Gesetz nicht brechen. Allenfalls eine Vereinbarung im Kaufvertrag zum Ausschluss der Gewährleistung. Die Vereinbarung wäre aber nur unter bestimmten Umständen (Käufer ist "Privatmann", also nicht Kaufmann im Sinne des BGB) ausgeschlossen werden.

FP

am 11. Juni 2011 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker

Die Audi AG hat damit nichts zu tun.

Er hat aber ein Fahrzeug der AUDI AG erworben. Und wenn er nicht weiß, ob ihm eine Gewährleistung zusteht (da er das Fahrzeug als Schweizer Bürger erworben hat) kann er sich vielleicht mal vertrauenesvoll an die Audi Hotline wenden. Nicht jeder hat eine Rechtschutzversicherung o.ä. Ob die ihm helfen können steht auf einer anderen Seite, ein versuch ist es jedoch wert.

Da das Fahrzeug jedoch ein Exportfahrzeug ist, würde ich momentan behauptet, dass es keine Gewährleistungsansprüche gibt.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker

Ganz genau so funktioniert das nicht.

Die Gewährleistung / Sachmängelhaftung ist Gesetz in Deutschland und kann nur unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden.

Sie wirkt nur zwischen den Kaufvertragspartnern, hier zwischen Autokäufer und Autohändler.

Die Audi AG hat damit nichts zu tun.

Kleingedrucktes im Kaufvertrag kann das Gesetz nicht brechen. Allenfalls eine Vereinbarung im Kaufvertrag zum Ausschluss der Gewährleistung. Die Vereinbarung wäre aber nur unter bestimmten Umständen (Käufer ist "Privatmann", also nicht Kaufmann im Sinne des BGB) ausgeschlossen werden.

FP

Nur damit das klar ist: Ich habe mit "Ganz Genau so" nur gemeint, dass man sich bei der Audi AG generell informieren kann und aber beim Verkäufer anrufen muss um dem ggü seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Ich denke auch, dass Du dich verschrieben hast, wenn Du meinst der "Käufer" wäre "Privatmann" und deshalb könnte GL ausgeschlossen werden? Wahrscheinlich meintest Du wenn der VERkäufer Privatmann ist (also Vertrag zwischen Privaten) kann diese ausgeschlossen werden.

Zumindest ist das bei uns in Österreich so und da sind sich soweit ich weiss die beiden Rechtssysteme sehr ähnlich.

lg

W.

am 11. Juni 2011 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von wapaw

Ich denke auch, dass Du dich verschrieben hast, wenn Du meinst der "Käufer" wäre "Privatmann" und deshalb könnte GL ausgeschlossen werden? Wahrscheinlich meintest Du wenn der VERkäufer Privatmann ist (also Vertrag zwischen Privaten) kann diese ausgeschlossen werden.

Und wie ich mich verschrieben habe ! Danke für den Hinweis !

So ist es richtig:

Die Vereinbarung kann aber nur unter bestimmten Umständen (z. B. Käufer ist nicht "Privatmann", also Kaufmann im Sinne des BGB) wirksam ausgeschlossen werden.

Den Fall, dass der Verkäufer Privatmann ist, habe ich aussen vor gelassen. Der TE hat ja bei einem Händler gekauft.

FP

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