A6 fahren mit Behinderung
Hallo Leute,
vor 2 Wochen habe ich mir am rechten Fuß die Achillessehne abgerissen.
In meinem hohen Alter sollte man wohl besser keinen Ehrgeiz bei der "Reise nach Jerusalem" aufbringen.
Zum Glück habe ich mir kurz vorher den A6 gekauft.
Dank ACC ist eine gefahrlose Teilnahme am Strassenverkehr möglich.
Wie man auf dem Foto sehen kann, bremse ich jetzt mit links (etwas gewöhnungsbedürftig) und gebe mit dem ACC Gas. Bei Geschwindigkeiten über 30 km/h bremse ich auch mit dem ACC.
Ich finde es klasse das der ACC auch aus dem Stand bei Aktivierung direkt losfährt. Das macht meines Wissens ein normaler Tempomat nicht.
Ein Hoch auf den A6.
Gruß Jake
Beste Antwort im Thema
... "Geist der Zeit" halt: Ich denk erst einmal an mich, der Rest ist mir sch...egal ...
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52 Antworten
Hallo Jake,
gute Besserung!
Dein Provisorium mag zwar funktionieren, aber ich befürchte, dass Du so zumindest aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht fahren darfst - Du gefährdest damit wohl Deinen Versicherungsschutz.
Natürlich gilt "wo kein Kläger, da kein Richter", aber wenn es kracht ist ganz schnell einer da!
Daher empfehle ich dringend, entsprechende Erkundigungen einzuholen.
Danke für die Bessserungswünsche
Zitat:
Original geschrieben von supermarlin
Dein Provisorium mag zwar funktionieren, aber ich befürchte, dass Du so zumindest aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht fahren darfst - Du gefährdest damit wohl Deinen Versicherungsschutz.
Daher empfehle ich dringend, entsprechende Erkundigungen einzuholen.
Ich finde dazu leider nur Vermutungen.
In der Strassenverkehrsordnung finde ich nichts zu dem Thema das man so nicht fahren kann oder darf.
Alles was nicht verboten ist, ist erstmal grundsätzlich erlaubt.
Da ich auf diese Weise sicher fahren kann und in der Bedienung des Autos nicht eingeschränkt bin, fühle ich mich erstmal auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß Jake
http://news.toptarif.de/sonntagsfrage-darf-man-mit-gips-auto-fahren/
und
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/StVG/StVG02.htm
Danke, Olli,
da warst Du mit der Recherche schneller als ich.
Allerdings regelt das Straßenverkehrsgesetz lediglich die Frage der Erteilung bzw. der Versagung der Fahrerlaubnis. Oder irre ich mich da?
Aber m. Mn. ist die StVO einschlägig:
§ 1 Grundregeln
((2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Jede der fett gedruckten Passagen für sich genommen dürfte im Wege der Auslegung dazu führen, dass im Fall der Fälle auf grobe Fahrlässigkeit erkannt würde.
@TE:
Nochmals mein Rat, frage eine kompetente Stelle - es muss ja nicht die eigene Versicherung sein - und lass' die Fahrerei im Zweifel lieber sein, bevor Du später sagen musst "hätt' ich es doch besser gelassen".
Danke für die beiden links.
Jetzt fühle ich mich noch sicherer.
Es wird ja grundsätzlich bestätigt, das man mit Behinderung fahren darf. (Logisch, denn sonst dürften Dauerbehinderte niemals Auto fahren).
Der letzte Abschnitt der die Aussage von Versicherungen enthält und dem vorhergegangen völlig wiederspricht ist nicht Ernst zu nehmen, da nicht die Versicherungen sondern die Gerichte festlegen was grob fahrlässig ist und was nicht. Typisches Versicherungs BlaBla.
Ein Gericht wird nach Strassenverkehrsordnung und nach Tatsachen entscheiden.
Zudem ist man nicht automatisch Schuld oder Mitschuld wegen irgendetwas. Die Mitschuld muß immer begründbar sein.
Gruß Jake
Ich finde Dein Verhalten zwar unverantwortlich, aber das ändert ja nichts - du wirst ja wohl dennoch weiterfahren. Hoffentlich passiert nichts. Und im Falle des Falles möchte ich keinesfalls in Deiner Haut stecken.
Alles Gute, uns Allen
Noch ein kleiner Nachklapp:
Quelle: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread1570
Hallo! Zum Thema "Autofahren Gespeichert von Gast am/um Di., 02.08.2005 - 09:46 h Hallo! Zum Thema "Autofahren mit Aircast-Schiene" habe ich eine frische und verbindliche Information: Seit knapp drei Wochen trage ich selbst so eine Schiene am rechten Fuss (wg. doppelten Außenbandabriss). Die Vereletzung bereitet mir fast keine Probleme mehr und ich kann mich normal fortbewegen. Da ich selbst auch beruflich auf das Autofahren angewiesen bin, hat mein AG die KfZ-Versicherung angeschrieben und folgende Auskunft bekommen: "...dass der Mitarbeiter mit dem Bänderriss vorsätzlich grob fahrlässig handelt, wenn dieser ein Fahrzeug bewegt und einen Unfall verschuldet. Somit besteht zwar in der Haftpflicht Deckung, aber der Versicherer wird den Fahrer in Regress nehmen. Im Kaskobereich besteht KEINE Deckung. Es ist anzuraten, den erkrankten Mitarbeiter während der Tragezeit der Aircast-Schiene kein Fahrzeug bewegen zu lassen..." Also: Finger weg vom Auto, wenn der rechte Fuss verletzt ist!
Außerdem:
StGB - § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs (Auszug)
(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein Fahrzeug führt, obwohl er
b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bin der gleichen Meinung.. unverantwortlich. Wenn ich mit ACC fahre, dann stelle ich mich trotzdem darauf ein, notfalls bremsen zu müssen und vertraue nicht blind dem System...
Schlimm diese Behinderungen
Tja, wenn Dich die Rennleitung dann mit der Schiene sieht bzw. aus dem Auto zieht, dürfte die Wiese bezüglich mindestens einer Teilschuld "gmaht" sein - selbst ich ziehe schon bei Grenzübertritten wegen pingeliger Grenzbeamten die Schuhe prophylaktisch an ....
Das Ding ist einfach im Weg, wenn Dir beispielsweise hinten einer draufknallt, gib'st vielleicht ungewollt Vollgas usw.. Ohne die Monsterschiene könnte bei einer Automatikschaltung ansonsten der linke Fuß durchaus die Funktion des rechten komplett übernehmen ...
Auch die Anwaltsarmada der Versicherung wird sich mithilfe diverser Gutachter mit Begeisterung auf dieses "Filetbeweismittel" stürzen, denn der Kunde ist dort nur als Beitragszahler gerne gesehen und nicht als Leistungsnehmer - wie jeder weiß der mal einen größeren Schadensfall zu beklagen hatte...
Zitat:
Original geschrieben von Jake1865
Danke für die beiden links.
Jetzt fühle ich mich noch sicherer.
Es wird ja grundsätzlich bestätigt, das man mit Behinderung fahren darf. (Logisch, denn sonst dürften Dauerbehinderte niemals Auto fahren).
Der letzte Abschnitt der die Aussage von Versicherungen enthält und dem vorhergegangen völlig wiederspricht ist nicht Ernst zu nehmen, da nicht die Versicherungen sondern die Gerichte festlegen was grob fahrlässig ist und was nicht. Typisches Versicherungs BlaBla.
Ein Gericht wird nach Strassenverkehrsordnung und nach Tatsachen entscheiden.
Zudem ist man nicht automatisch Schuld oder Mitschuld wegen irgendetwas. Die Mitschuld muß immer begründbar sein.
Gruß Jake
Na, wenn du dir da so sicher bist: Gute Fahrt!
Da ich in der Lage bin das Auto sicher zu führen, trifft das alles nicht zu.
Linker Fuß immer über der Bremse, Lenkung nicht eingeschränkt, was will man mehr?
Versicherungen haben im übrigen gar nichts zu melden was grob fahrlässig ist und was nicht. Das entscheiden ausschliesslich Gerichte !
Hilfreich wären Gerichtsurteile zu dem Thema. Da habe ich aber noch nicht zutreffendes gefunden.
Gruß Jake
PS: Sorry, wenn sich das jetzt so klugscheisserisch anhört.
Ich suche aber wirklich konkrete Beweise und Verurteilungen.
Kannst du den Gas geben?
In einigen Situation ist draufhalten besser als Bremsen....
Was machst Du beispielsweise wenn Dir ein Troll an der Ampel wegen SMSen beim Fahren drauffährt, damit durch den Impuls Dein Klumpfuß aufs Gas drückt und Du den Kinderwagen nebst Mutti vor Dir am Fußgängerüberweg umnietest ...
Oder kürzer: Lass die Karre stehen!
Zitat:
Original geschrieben von Jake1865
[...]
PS: Sorry, wenn sich das jetzt so klugscheisserisch anhört.
Ich suche aber wirklich konkrete Beweise und Verurteilungen.
Also werten wir diesen Thread als reine Information ... viel Glück! Und hoffentlich trifft es keinen Unschuldigen.