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Ab. 01. Nov. 2020 -> Führerscheinklasse A2 ab 250 ccm
Falls es jemanden interessiert, die Führerscheinklasse A2 hat es ab dem 1. November des lfd. Jahres für ein Kraftrad mit Verbrennungsmotor ab einem Hubraum von 250 ccm; sollte für den Roller entsprechend gelten?
Zitat:
b)
Unter Nummer 5.2 erhält Unterabsatz 2 des Untertitels „Klasse A2“ folgende Fassung:
„Bei Krafträdern mit Verbrennungsmotor muss dieser einen Hubraum von mindestens 250 cm3 haben.“
Richtlinie (EU) 2020/612 der Kommission vom 4. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Beste Antwort im Thema
Was machst du dir für einen Kopf?! Es geht nur um die Prüfung. Die meisten kommen mit damit in der Regel klar.
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38 Antworten
Nach meinem dafürhalten handelt es sich um Prüfungsvorraussetzungen. Entsprechend dürfte man nach dem Vorschlag ab 250cm³ mit Automatik seine Prüfung fahren.
Dann bitte den Thredtitel ändern.
So ist das irreführend.
Direkt auch nicht. Der A1 gilt ja weiterhin bis 125cm³.
Das Thema von Wauhoo scheint LEIDER ein "Rohrkrepierer" zu sein; ich glaube, "gut gemeint!", aber nicht sonderlich "hilfreich".
Klasse fände ich, wenn Jemand das Thema mal fakten-basiert und allgemein-verständlich aufbereiten würde; würde vielleicht Einige hier interessieren.
So - in dieser Form - wirft es aber mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 8. Mai 2020 um 06:28:21 Uhr:
Falls es jemanden interessiert, die Führerscheinklasse A2 hat es ab dem 1. November des lfd. Jahres für ein Kraftrad mit Verbrennungsmotor ab einem Hubraum von 250 ccm; sollte für den Roller entsprechend gelten?
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 8. Mai 2020 um 06:28:21 Uhr:
Zitat:
b)
Unter Nummer 5.2 erhält Unterabsatz 2 des Untertitels „Klasse A2“ folgende Fassung:
„Bei Krafträdern mit Verbrennungsmotor muss dieser einen Hubraum von mindestens 250 cm3 haben.“
Richtlinie (EU) 2020/612 der Kommission vom 4. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Bitte den 1.Satz nochmals neu und verständlich formulieren!
Vielen Dank!
Zitat:
@Detlevhelmut schrieb am 8. Mai 2020 um 17:28:29 Uhr:
So - in dieser Form - wirft es aber mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Inwiefern? Die aktuelle Richtlinie, mit der die aktuelle Führerscheinrichtlinie geändert wird, wurde als Link eingefügt.
Nachstehend publiziert wird der Link zur konsolidierten, also zusammenfassenden, Fassung aller bisher publizierten Änderungen, ohne die neue Änderung, die noch nicht eingearbeitet worden ist.
Konsolidierter Text: Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/.../?...
Nachstehend der Abschnitt, in dem die aktuelle Änderung vorgenommen wird.
Zitat:
Klasse A2:
Krafträder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW, und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Bei Krafträdern mit Verbrennungsmotor muss dieser einen Hubraum von mindestens 400 cm3 haben.
Bei Krafträdern mit Elektromotor muss das Fahrzeug über ein Leistungsgewicht von mindestens 0,15 kW/kg verfügen;
Der als Fettdruck hervorgehobene Bereich wurde geändert.
Zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 braucht es ab dem 01. Nov. 2020 also ein Schulungsfahrzeug mit 250 ccm und keines mit 400 ccm.
Interessanter daraus scheint die Konsequenz, denn entsprechend müsste der A1 künftig bis incl. 249 ccm reichen?
Nein, warum denn? Es betrifft doch offensichtlich nur die Schulungs- und Prüfungsfahrzeuge. Ich sehe keinen Anlass, dass der A1 (und auch der B196!) künftig mehr Hubraum zulässt. Es ist ja auch keine Angabe zur Fahrzeugleistung gemacht worden, die dann aber notwendig wäre. Der A1 geht ja derzeit bis 11KW. Diese würden bei bis zu 250ccm deutlich übertroffen.
Edit:
Es gehört zwar nicht ganz zum Thema, aber viel mehr würde ich mir eine Hubraumerweiterung in der 50ccm-Klasse wünschen. Bedingt durch den weitestgehenden Wegfall der Zweitakter und dem erheblichen Leistungsverlust durch die verschiedenen Abgasnormen würde besonders bei diesen Fahrzeugen eine angemessene Beaufschlagung des Hubvolumens eine deutliche Verbesserung der Fahrdynamik bewirken. Eine in höheren Hubraumklassen bewährte Methode, um Leistungseinbußen auszugleichen. Hier wären 70 bis 80ccm das Maß der Dinge.
Damit würde sicher auch die Attraktivität der immer weniger gefragten Kleinkrafträder wieder ansteigen. Perfekt wäre es im Zusammenspiel auf 50 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Hallo "Wauhau",
"Die aktuelle Richtlinie, mit der die aktuelle Führerscheinrichtlinie geändert wird, wurde als Link eingefügt.
Nachstehend publiziert wird der Link zur konsolidierten, also zusammenfassenden, Fassung aller bisher publizierten Änderungen, ohne die neue Änderung, die noch nicht eingearbeitet worden ist".
Wenn DU das verstehst, dann ist ja alles OK! :-)
- Falls Du heute Abend / heute Nacht mal einen Moment Zeit hast, gehe mal heraus auf Deinen Balkon oder in Deinen Garten, und schaue Dir mal den kleinen, hellen Punkt am Himmel (im Westen) an; das ist die ("liebe, kleine") Venus. - Und dann google mal, was auf diesem Planeten wirklich abgeht.
Ungefähr so "unterschiedlich" empfinde ich das, was Du schreibst, zu dem, was Dein Beitrag an "Erkenntnis" bringen soll.
- Nimm's mir nicht krumm; ich glaube weiterhin, dass Du es einfach nur "gut meinst"!
Hallo "beku-bus1",
die Freigabe zum Fahren von Zweirädern über 50ccm "für Jedermann" ist damals - nicht ganz zu Unrecht - kontrovers diskutiert worden.
Nicht, weil die Menschen "zu blöd" sind; sondern, weil ein Zweirad einfach etwas Anderes ist als ein Auto. Leider gab es insbesondere im Bereich der kleinen Zweiräder dann eine deutliche Zunahme von Verkehrsunfällen damit; mit Schwerverletzten, und auch Toten.
Von Jünglingen, die mit ihrer "50'er" die Gesetze der Physik aushebeln wollen, rede ich dabei noch nicht einmal.
Ich will da nicht falsch verstanden werden, denn ich befürworte keineswegs eine Freigabe über 50ccm. Es geht mir vielmehr um eine Anhebung auf eine dann wieder festzuschreibende Hubraumbegrenzung, die einzig und alleine den in den letzten Jahren eingetretenen Leistungsschwund auszgleichen soll.
Ansonsten kann alles so beibehalten werden, wie es jetzt und auch schon immer so war. Also mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, die idealerweise dann aber wie ich bereits anmerkte durch eine neue zu treffende EU-Regelung folgend auf ein praxisnahes Maß angehoben werden sollte.
Werter "beku_bus1"!
Der in "den in den letzten Jahren eingetretene Leistungsschwund" beruht m. E. darauf, dass Motoren für das Erreichen irgendwelcher "Abgas-Normen" immer mehr zugestopft wurden. "Leistung = Auflage"; "mehr Leistung = mehr Auflage"; "noch mehr Leistung = noch mehr Auflage". - Nullsummenspiel.
Was "technisch" geht, zeigt z. B. eine Suzuki GSX-R mit 600 ccm und 125 PS (ein Motor, der gerne im Rennsport verwendet wird). Wenn es über "Abgas-Normen" nicht geht, kastriert man den im Zweifel eben auf andere Weise, z. B. "Also mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit", wie Du schreibst. - Auf 100 Km/h z. B.; wäre das OK?
- Nach meinem Verständnis wird hier "Ideologie" aufgedrückt, und "Technik" gewollt klein gemacht. Tatsächlich geht es - im Jahre 2020 - unausweislich nur andersherum. - "Ideologie" ist eine "Gesinnung", die nur von Abgehobenen kommt; die von Dingen profitieren, von denen sie keine Ahnung, und zu denen sie NICHTS beigetragen haben!
Ich glaube wir argumentieren aneinander vorbei. Aber schon sich mal ausgetauscht zu haben....
Wozu brauchst du mehr Hubraum, wenn du eh nur 45 fahren darfst?!
Das ist nunmal eine Sparklasse. Da wird nur mit Zwang Technik verbaut.
Die Dinger funktionieren bis einer dran rumspielt oder seine Wartung nach wackelndem Daumen macht.
Vielmehr sollten auch diese Fahrzeuge einer regelmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden. Das würde der Sicherheit zu Gute kommen...
Hi "beku"...,
ja, ist "off-topic". - Danke für den Meinungs-Austausch! :-)