Ab 1.1.2012 neu in Ö - die Rettungsgasse!
Die ASFINAG erklärt die wichtigsten Fakten.
Wo, wann und wie die Rettungsgasse ab heute gebildet werden muss:
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!
Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
So entsteht die Rettungsgasse, die nur von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf. ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer/innen, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.
Quelle: www.rettungsgasse.com
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schneefan
Traurig ist, daß man hierzu ein Gesetzt vom Stapel lassen muß. Der NORMALE Menschenverstand gibt das vor. Abgesehen davon gibt es diese Verordnung schon seit 10 Jahren in D und anderen EU-Ländern. Aber die Össis brauchen halt dann halt immer etwas länger. Wer hat es erfunden??? ASFINAG, ist Össiland Geldeintreiber Nr.1
ja, schneefan
daß es jetzt dazu in Ö ein Gesetzt gibt hat auch mit der Verantwortlichkeit zu tun. Ohne Gesetz kann niemand verantwortlich gemacht werden. Jetzt gibt es einen Rechtsanspruch und das hilft denen die schnelle Hilfe brauchen. Auf "goodwill" angewiesen zu sein ist ja nicht das Gelbe vom Ei.
Daß in Ö alles länger als in D braucht hast du wohl erfunden ( Bsp. Wechselkennzeichen).
Da wir ein kleines Transitland sind, hat der Verkehr bei uns seit dem Wegfall des eisernen Vorhanges eine enorme Steigerung erfahren. D.h. es ist erst jetzt so richtig aktuell geworden, ein Gesetz zu machen.
Die ASFINAG ist leider ein notwendiges Übel, mit deren Einnahmen aber der Zustand unserer AB´s und Schnellstrassen generell verbessert wurde. Unsere Strassen haben ja nicht alleine wir Ösis kaputtgefahren, sondern auch all jene die in Ö keine Steuern bezahlen.
Fazit: Man muss nicht alles schlechtreden und verunglimpfen. Auch ist es unwichtig herauszufinden, wer, was, wann und warum erfunden hat. Hauptsache es funktioniert und hilft
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Die ASFINAG erklärt die wichtigsten Fakten.
Wo, wann und wie die Rettungsgasse ab heute gebildet werden muss:
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!
Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
So entsteht die Rettungsgasse, die nur von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf. ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer/innen, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.
Quelle: www.rettungsgasse.com
Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
Die ASFINAG erklärt die wichtigsten Fakten.
Wo, wann und wie die Rettungsgasse ab heute gebildet werden muss:
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!
Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
So entsteht die Rettungsgasse, die nur von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf. ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer/innen, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.
Quelle: www.rettungsgasse.com
Traurig ist, daß man hierzu ein Gesetzt vom Stapel lassen muß. Der NORMALE Menschenverstand gibt das vor. Abgesehen davon gibt es diese Verordnung schon seit 10 Jahren in D und anderen EU-Ländern. Aber die Össis brauchen halt dann halt immer etwas länger. Wer hat es erfunden??? ASFINAG, ist Össiland Geldeintreiber Nr.1
Zitat:
Original geschrieben von schneefan
Traurig ist, daß man hierzu ein Gesetzt vom Stapel lassen muß. Der NORMALE Menschenverstand gibt das vor. Abgesehen davon gibt es diese Verordnung schon seit 10 Jahren in D und anderen EU-Ländern. Aber die Össis brauchen halt dann halt immer etwas länger. Wer hat es erfunden??? ASFINAG, ist Össiland Geldeintreiber Nr.1
ja, schneefan
daß es jetzt dazu in Ö ein Gesetzt gibt hat auch mit der Verantwortlichkeit zu tun. Ohne Gesetz kann niemand verantwortlich gemacht werden. Jetzt gibt es einen Rechtsanspruch und das hilft denen die schnelle Hilfe brauchen. Auf "goodwill" angewiesen zu sein ist ja nicht das Gelbe vom Ei.
Daß in Ö alles länger als in D braucht hast du wohl erfunden ( Bsp. Wechselkennzeichen).
Da wir ein kleines Transitland sind, hat der Verkehr bei uns seit dem Wegfall des eisernen Vorhanges eine enorme Steigerung erfahren. D.h. es ist erst jetzt so richtig aktuell geworden, ein Gesetz zu machen.
Die ASFINAG ist leider ein notwendiges Übel, mit deren Einnahmen aber der Zustand unserer AB´s und Schnellstrassen generell verbessert wurde. Unsere Strassen haben ja nicht alleine wir Ösis kaputtgefahren, sondern auch all jene die in Ö keine Steuern bezahlen.
Fazit: Man muss nicht alles schlechtreden und verunglimpfen. Auch ist es unwichtig herauszufinden, wer, was, wann und warum erfunden hat. Hauptsache es funktioniert und hilft
Das ist fürn Popo. Kontrollieren kann's keiner und dran halten tun sich mangels Hirn auch zu wenige. Das ist wie in D auch. Alles wobei man zum Kontrollieren ausm Auto aussteigen muß wird seltenst kontrolliert und viele halten sich auch nicht dran (Handy am Ohr usw...) und eben alles wo man vom Büro aus machen kann funktioniert (Geschwindigkeit über Blitzer)
been there, done that.
das einzige was funkioniert hat:
berufskraftfahrer(!) mit reisebussen und alle möglichen anderen ausscheidungsöffnungen für feste und pastöse medien mit ihren schrotthaufen sind in kolonne in der mitte vorgefahren.
habs sogar auf foto und film :-(
und hier ein etwas älteres beispiel, wie typische autofahrer reagieren. nämlich garnicht: http://www.youtube.com/watch?v=m8PIIHIhdKg
Ich verstehe bis heute nicht, warum Rettung, Feuerwehr und Porzelei nicht wie bisher am Pannenstreifen vorfahren kann. Ich kann mir "als gelernter Österreicher" nicht vorstellen, dass in der Rettungsgasse nicht weniger Bloackaden lauern als am chronisch leeren Pannenstreifen.
DIe Maut finde ich im Übrigen gut, der Betrag ist absolut gering, die Verbesserungen der ehemals desolaten Autobahnen seit der Einhebung derselben deutlich verbessert.
Es gibt übrigens noch etwas, was uns an Schlechterem über den Umweg der EU aus dem benachbarten Ausland beschert wurde: Die Umfärbung der gelben Ordnungs- und Sperrlinien, die im Nebel klar besser zu sehen waren als die jetzt europaweiten weißen.
So ist das eben und bin trotzdem sehr für die EU. Sogar unseren ungarischen Nationalisten werden gerade Manieren beigebracht ...
Zitat:
Original geschrieben von carbon-compound
been there, done that.
das einzige was funkioniert hat:
berufskraftfahrer(!) mit reisebussen und alle möglichen anderen ausscheidungsöffnungen für feste und pastöse medien mit ihren schrotthaufen sind in kolonne in der mitte vorgefahren.
habs sogar auf foto und film :-(
und hier ein etwas älteres beispiel, wie typische autofahrer reagieren. nämlich garnicht: http://www.youtube.com/watch?v=m8PIIHIhdKg
Also ehrlich, hier sitzt der ohne Hirn im Rettungsfahrzeug.
Der ist erst ohne Martinshorn hinten ran gefahren, und schaltete es erst ein, als der vor ihm Abgebogen ist, dann machten auch alle Platz, als mehr Platz war schaltete er es wieder aus.
Wie sollen es die Autofahrer ganz vorne merken das sich 100 meter weiter hinten im Stadtverkehr ein Rettungsfahrzeug nähert.
Die hintersten Fahrzeuge können mangels Platz nicht weg, in die Hosentasche schieben geht nun mal auch nicht
Ausserdem ist das ja auch kein Stau sonder normaler Stadtverkehr.
Da ich über Digital-TV auch ösi-Sender empfange, und diese sogar häufig schaue, habe ich neulich auch den TV-Spot zur Rettungsgasse gesehen....
Was ich mich frage:
Brauchen die Österreicher wirklich ein Gesetz und solch eine Werbekampagne, damit das klappt?
Bei uns funktioniert es auch ohne das Ganze...wäre mir zumindest neu, dass es hierzulande ein Extra "Rettungsgassen-Gesetz" gibt.
Was ist da los, bei Euch da unten
MfG
Manuel
Zitat:
Original geschrieben von sekman
Bei uns funktioniert es auch ohne das Ganze...
Bei uns funktioniert das garnicht! Schön wär's!
Zitat:
Original geschrieben von sekman
Bei uns funktioniert es auch ohne das Ganze...
schonmal ein einsatzfahrzeug selbst versucht durch die "rettungsgasse" zu fahren?
nein?
wunder mich nicht! sonst hättest du auch nicht geschrieben, das es funktioniert!
Zitat:
wäre mir zumindest neu, dass es hierzulande ein Extra "Rettungsgassen-Gesetz" gibt.
das gibt es schon seit etlichen jahren!
Zitat:
StVO - §11 Besondere Verkehrslagen
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.
Bei uns im Osten wird es nun so werden wie anderswo: Rettungsgasse funzt net, Pannenstreifen auch verstellt.
In einem Land, wo gut 25% der Autofahrer von Wien bis Baden mit 80-100 km/h auf der 2. und 3. Fahrspur fahren obwohl ganz rechts alles leer ist, kann man nicht erwarten, dass das jemals funktioniert.
(Ich fahre auch oft gerne gemütlich, aber dort, wo man dann auch hingehört: ganz rechts.)
10% von dem, was die sinnlose nötige Informationswerbung kostet hätte ich gerne auf meinem Konto.
Na ja, Prosit 2012!
Zitat:
Original geschrieben von austriabenz
[Unsere Strassen haben ja nicht alleine wir Ösis kaputtgefahren, sondern auch all jene die in Ö keine Steuern bezahlen.....
...............................................
....sorry, aber Fakt ist, dass Ö in großem Umfang von den deutschen Touristen (...den "Preißen" ) lebt, die kräftig Autobahngebüren bezahlen, für den Aufenthalt Mehrwertsteuer, Touristenabgaben etc. abdrücken und auch sonst bei dem kleinsten Vergehen übermäßig zur Kasse gebeten werden. Ich kann mich noch erinnern, als die Brennerautobahn eingeweiht wurde, da hat man mit Pauken und Trompeten gefeiert...jo sevus, jetzt kommen die "Tourischten", und das Geld. Damals noch die wertvolle DM. Als aber die besagten Touristen in den sonnigen Süden zu "Transittouristen" wurden, war es mit der Gemütlichkeit vorbei, da wurde später gegen das Verkehrsungeheuer Autobahn auf's heftigste protestiert und der Gebührenautomat aktiviert.
Nichts gegen das schöne Österreich, wir haben Freunde da und fühlen uns recht wohl. Wenn's an das Abkassieren geht, da ist der österreichische Staat in Europa ganz vorne angesiedelt. Das betrifft auch die "Rettungsgasse-Gebühr". Dass man eine Rettungsgasse bildet, haben wir deutschen Autofahrer schon lange kapiert, auch ohne Strafe.
Gruß 3,2 l...
Zitat:
Original geschrieben von 3,2 l sexzylinder
[ Wenn's an das Abkassieren geht, da ist der österreichische Staat in Europa ganz vorne angesiedelt. Das betrifft auch die "Rettungsgasse-Gebühr". Dass man eine Rettungsgasse bildet, haben wir deutschen Autofahrer schon lange kapiert, auch ohne Strafe.
Gruß 3,2 l...
Hallo 3,2L
Ich möchte keine Grundsatzdiskussion über D und Ö eröffnen. Da gibts wahrscheinlich zuviele Emotionen und zuwenig Argumente. Lassen wir das, gehört auch nicht in dieses Forum!
Dir ist aber schon bewußt, daß es in D schon sehr lange Zeit den §11StVo gibt, der in Abs.2 die Rettungsgasse beschreibt und für Vergehen auch einen Strafkatalog beinhaltet. Also ein Gesetz wie jetzt bei uns.
"Gebühren für Verstöße" ebenso. In D gibt es sogar den Passus des "vorsätzlichen Verstoßes" mit erhöhten Strafen.
Daß eine Rettungsgasse zu eröffnen ist, hat der deutsche Autofahrer wohl kapiert, jedoch was dabei zu tun ist wissen noch immer nicht alle.....
Bei uns wurde es bisher auch praktiziert, aber eben freiwillig und ohne gesetzl. Grundlage. Auch wir Ösis haben das schon lange kapiert
Na, wo ist da jetzt zw. D und Ö der große Unterschied?
Außer daß dieses Gesetz bei Euch schon lange existiert und bei uns ab 2012 neu eingeführt wurde.
Über Mautgebühren nachzudenken ist in D auch kein Tabuthema mehr. Vor Allem wenn aufwendiger Strassenbau, wie z.B. über/durch die Alpen notwendig ist.
Und D ist für Touristen auch nicht gerade ein Schnäppchen.(Stichwort: Servicewüste Deutschland!!)
Zitat:
Original geschrieben von sekman
Da ich über Digital-TV auch ösi-Sender empfange, und diese sogar häufig schaue, habe ich neulich auch den TV-Spot zur Rettungsgasse gesehen....
Was ich mich frage:
Brauchen die Österreicher wirklich ein Gesetz und solch eine Werbekampagne, damit das klappt?
Bei uns funktioniert es auch ohne das Ganze...wäre mir zumindest neu, dass es hierzulande ein Extra "Rettungsgassen-Gesetz" gibt.
Was ist da los, bei Euch da unten
MfG
Manuel
hallo Manuel,
mach mal ein Wissensupgrade über die deutsche StVo.
§ 11 StVo Abs.2 - da wirst du geholfen
Was ist da los bei Euch da oben(nicht bös od. abwertend gemeint)