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Ab 19. Januar neues Führerscheinrecht
Hallo zusammen
Ab Januar kann endlich jeder Autofahrer der vor dem 1.4.80 den Schein gemacht hat, OHNE Theorie , also nur praktische Prüfung, den A2 Schein machen.
Ach ja..... die 80'er begrenzung für A1 fällt weg.
Die Weisheit habe ich aus der neuen SCOOTER & SPORT
Gruß Helmut
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31 Antworten
Das wichtigste habe ich natürlich vergessen....
Zitat: ...Ein paar (FREIWILLIGE!!!!!) Fahrstunden und die bestandene Fahrprüfung genügen um Roller/Motorräder, bis 48 PS!!! zu fahren .
Das bedeutet für mich ..ICH brauche die Fahrschule gar nicht.
Zur Prüfung anmelden, mit einem Kumpel der eine Maschine mit mehr als 125 CCM besitzt zur Prüfung fahren, (der Kumpel fährt) und dann mit dem Prüfer auf dieser Maschine die Prüfung ablegen.
Wenn das SO möglich ist, (weiss ich nicht genau) fallen nur die Prüfungsgebühren an.
BILLIGER geht es nicht.
Gruß Helmut
Was noch neu wird:
Führerscheinklassen M und S:
Sie werden in AM zusammen geführt.
Das heißt: Inhaber des M darf dann auch mehrspurige Fahrzeuge bis 45 km/h fahren, und umgekehrt Inhaber der Klasse S dann auch einspurige Fahrzeuge bis 45 km/h. Um dies allerdings tun zu dürfen müssen die alten Klassen in die neue Klasse AM umgetragen werden.
Noch was: Die Führerscheinprüfung AM wird auf das Führen von mehrspurigen Fahrzeugen bis 45 km/h erweitert (heißt: Die Prüfungen werden schwerer und vermutlich auch teurer).
Führerscheinklasse A1
Der A1 beinhaltet ab dem 19.01.2013 das führen von Dreirädrigen Fahrzeugen bis 15 KW Leistung.
(Hierzu ist mir noch keine Änderung der Prüfungen bekannt. Es ist aber abzuwarten ob auch hier die Prüfungen um das Führen mehrspuriger Fahrzeuge erweitert wird, ähnlich wie bei AM.)
Führerscheinklasse A
Der A beinhaltet ab dem 19.01.2013 das führen von Dreirädrigen Fahrzeugen über 15 KW Leistung.
(Hierzu ist mir noch keine Änderung der Prüfungen bekannt. Es ist aber abzuwarten ob auch hier die Prüfungen um das Führen mehrspuriger Fahrzeuge erweitert wird, ähnlich wie bei AM.)
Führerscheinklasse B
Der B ab dem 19.01.2013 ausgestellt berechtigt nicht mehr zum fahren Dreirädriger Fahrzeuge mit mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Der B vor dem 19.01.2013 ausgestellt berechtigt weiterhin zum fahren Dreirädriger Fahrzeuge auch über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
----------------------------------
Auch evtl Interessant für A1 und A:
http://cdn.fotocommunity.com/.../IAA-2009-VW-L1-a18605077.jpg
Der VW L1 soll ab 2013 in Serienproduktion gehen.
Geplant ist 2-Zylinder Diesel (etwa 20 - 27 KW, etwa 160 km/h Höchstgeschwindigkeit - FS A) und E-Antrieb (14 KW - FS A1), evtl wird auch noch eine auf 15 KW gedrosselte Dieselversion hinzu kommen (etwa 120 km/h Höchstgeschwindigkeit).
In wie weit VW plant den L1 mit hinterer Doppelbereifung anzubieten ist mir nicht bekannt (dann würde neuer FS B ausreichen ihn zu fahren).
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Das bedeutet für mich ..ICH brauche die Fahrschule gar nicht.
Der Fahrlehrer darf nur diejenigen zur Prüfung anmelden, von deren Fähigkeiten er überzeugt ist. Probier doch mal, Dich selbst (ohne Fahrschule) anzumelden!
Und mit einem ungewohnten Bike die Grundfahrübungen auf Anhieb hinzulegen ist wirklich nicht ohne. Diese werden am Anfang der Prüfung gemacht. Keine "Eingewöhnung", sondern zackzack das (und nur das!) fahren, was der Prüfer vorschreibt.
Es ist sicher nicht unmöglich, Valentino R. war mit 18 schon Weltmeister und ist im Profizirkus Moppeds gefahren die er im Strassenverkehr gar nicht bewegen durfte.
Aber was für Rennsporterfolge oder sonstige Qualifikation hast Du denn vorzuweisen?
Zitat:
Zur Prüfung anmelden, mit einem Kumpel der eine Maschine mit mehr als 125 CCM besitzt zur Prüfung fahren, (der Kumpel fährt) und dann mit dem Prüfer auf dieser Maschine die Prüfung ablegen.
Wenn das SO möglich ist, (weiss ich nicht genau) fallen nur die Prüfungsgebühren an.
Wie allgemein bekannt ist (Anlage 7 der FeV), ist dem nicht so.
Und ich würde mich wundern, wenn die Anforderungen (wie von Dir erwartet) erleichtert würden, wo doch die neue Klasse A2 stärkere Moppeds umfasst als bisher A beschränkt.
In der Tat kann man nicht auf irgendeinem Bike die Prüfung machen, sondern nur eines, das für die jeweilige Klasse "passt". Hubraum, PS und Leistungsgewicht müssen stimmen. Dann geht es zwar mit einem "fremden" Bike, aber mit einem 125er auf keinen Fall. Die Anforderungen sind auch erhöht worden, da muss sogar manche Fahrschule neue Bikes anschaffen...
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Was noch neu wird:
Führerscheinklassen M und S:
Sie werden in AM zusammen geführt.
Das heißt: Inhaber des M darf dann auch mehrspurige Fahrzeuge bis 45 km/h fahren, und umgekehrt Inhaber der Klasse S dann auch einspurige Fahrzeuge bis 45 km/h. Um dies allerdings tun zu dürfen müssen die alten Klassen in die neue Klasse AM umgetragen werden.
Noch was: Die Führerscheinprüfung AM wird auf das Führen von mehrspurigen Fahrzeugen bis 45 km/h erweitert (heißt: Die Prüfungen werden schwerer und vermutlich auch teurer).
Führerscheinklasse A1
Der A1 beinhaltet ab dem 19.01.2013 das führen von Dreirädrigen Fahrzeugen bis 15 KW Leistung ohne Anhänger.
(Hierzu ist mir noch keine Änderung der Prüfungen bekannt. Es ist aber abzuwarten ob auch hier die Prüfungen um das Führen mehrspuriger Fahrzeuge erweitert wird, ähnlich wie bei AM.)
Führerscheinklasse A
Der A beinhaltet ab dem 19.01.2013 das führen von Dreirädrigen Fahrzeugen über 15 KW Leistung ohne Anhänger ab 21 Jahren.
(Hierzu ist mir noch keine Änderung der Prüfungen bekannt. Es ist aber abzuwarten ob auch hier die Prüfungen um das Führen mehrspuriger Fahrzeuge erweitert wird, ähnlich wie bei AM.)
Führerscheinklasse B
Der B ab dem 19.01.2013 ausgestellt berechtigt nicht mehr zum fahren Dreirädriger Fahrzeuge mit mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Der B vor dem 19.01.2013 ausgestellt berechtigt weiterhin zum fahren Dreirädriger Fahrzeuge auch über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ich habe soeben die neueste Fassung der neuen Führerscheinregel ab 19.01.2013 gelesen.
Meine Infos sind veraltet.
Es gab Änderungen:
Dreirad-Fahrzeuge mit über 45 km/h dürfen mit Führerscheinklasse A ab 21 Jahren gefahren werden. Das Mitführen von Anhängern ist nicht erlaubt. Der neue B-Führerschein ab 19.01.2013 ausgestellt berechtigt nicht mehr zum Fahren eines Dreirad-Fahrzeuges mit über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mit altem B-Führerschein vor 19.01.2013 ausgestellt dürfen Dreirad-Fahrzeuge auch mit Anhänger gefahren werden.
Nochmals editiert, sry.
Quelle: http://www.bmvbs.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=58398
Hallo
Ich sprach (schrieb ) auch von Leuten die Jahrelang eine 125'er gefahren haben.
Wenn du nur so als Beispiel ...mehrere Jahre eine Sym 125 Evo gefahren hast, und hast zur Prüfung eine Sym 300 Evo... wo bitte soll da der große Unterschied sein ?
Beide Maschinen sind absolut Baugleich, natürlich ist die 300 durch den größeren Motor etwas schwerer, das dürfte aber, bei sonst gleicher Maschine, unerheblich sein.
Aber wie gesagt, war nur eine Idee von mir.
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Wenn du nur so als Beispiel ...mehrere Jahre eine Sym 125 Evo gefahren hast, und hast zur Prüfung eine Sym 300 Evo... wo bitte soll da der große Unterschied sein ?
Das eine ist Dein eigenes Vergnügen, das andere eine Prüfung mit gewissen Formalien. Ein großer Teil der Formalien (Anlage 7...) wurde Dir schon genannt. Die Sym GTS 300i Evo ist bekanntlich als Prüfungsfahrzeug schlichtweg nicht zulässig. Die Prüfung findet nicht statt. Der Prüfer kassiert die Prüfgebühr natürlich trotzdem, weil es nicht seine Aufgabe ist, Dir ein Fahrzeug zu stellen. Im Gegenteil musst Du ihm ein Begleitfahrzeug mit Chaffeur stellen (macht normalerweise die Fahrschule/Fahrlehrer)!
Und obwohl ich eine fünfstellige Kilometerzahl im Jahr fahre und meine Klasse 1 sowieso habe - wenn ich auf einem unbekannten Mopped die Prüfung noch einmal machen müsste, würde ich vorher mindestens eine Fahrstunde nehmen (oder mehr - je nachdem wie schwer mir die Umstellung fällt).
Sowieso mache ich alle 2 Jahre Sicherheitstrainings und merke dabei schon, dass ich nicht perfekt bin. Ein Trainer (oder Prüfer) der von aussen drauf schaut, sieht oft ganz andere Dinge als der Fahrer. Weswegen auch die besten Spitzensportler Trainer haben.
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Hallo
Ich sprach (schrieb ) auch von Leuten die Jahrelang eine 125'er gefahren haben.
Wenn du nur so als Beispiel ...mehrere Jahre eine Sym 125 Evo gefahren hast, und hast zur Prüfung eine Sym 300 Evo... wo bitte soll da der große Unterschied sein ?
Beide Maschinen sind absolut Baugleich, natürlich ist die 300 durch den größeren Motor etwas schwerer, das dürfte aber, bei sonst gleicher Maschine, unerheblich sein.
Aber wie gesagt, war nur eine Idee von mir.
Für das eigentliche Fahren wäre es vielleicht unerheblich, aber Du kannst mit der 300er keine Prüfung machen. Noch mal: Die Prüfungsmaschine muss in PS, Hubraum und Leistungsgewicht mindestens der Beschreibung entsprechen, wie sie für den jeweiligen Führerschein gilt. Auch die größere Sym entspricht keiner dieser Bedingungen für A1 oder 2, was überhaupt für fast alle Roller gilt. Mal ganz abgesehen davon, dass es sich um ein Fahrzeug mit Automatik handelt. Das wird in den Führerschein eingetragen, will heissen: Ein Bike dürftest Du mit einer Prüfung auf einem Roller sowieso nie fahren...
Hallo
Ja ja, ist anscheinend doch nicht so einfach wie es sich im ersten Moment anhört.
Die Anforderungen sind seit der Zeit wo ich meinen 1'er nachgeschoben habe (Anfang 80) auch stark gestiegen.
Ich habe auch nicht an das zweite Fahrzeug (PKW) plus Funkverbindung gedacht.
Na ja, und ob ich die Prüfung....ohne Übungsstunden... nach so langer Zeit bestehen würde steht auch noch in den Sternen.
Gruß Helmut
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Hallo
....Die Anforderungen sind seit der Zeit wo ich meinen 1'er nachgeschoben habe (Anfang 80) auch stark gestiegen......
Gruß Helmut
Du hast Anfang 80 den 1er gemacht und willst nun noch den A2 machen ????
wölfle
Warum sollte ich??
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Warum sollte ich??
DAS frage ich doch gerade !! Du redest doch im ganzen Thread davon !!
Der FS Klasse 1 beinhaltet doch schon alles !!
Oder meintest du den A1 !! ??? (dann solltest du das aber auch schreiben)
wölfle
Schön das solche neuen Regelungen immer nur die Älteren Leute betreffen die schon über 20 Jahre den Führerschein haben....
Zitat:
Original geschrieben von Volvo-850-Driver
Schön das solche neuen Regelungen immer nur die Älteren Leute betreffen die schon über 20 Jahre den Führerschein haben....
Alte Führerscheine ändern sich nicht, wie Wölfle schon schrieb.
Man muss nur bei Führerscheinverlust aufpassen, dass bei Neuausstellung auch wirklich alles im Neuen eingetragen wird (wie zB PKW-Füherschein: LKW bis 7,5 Tonnen, fahren mit Anhänger über 0,75 Tonnen, evtl Krafträder bis 125ccm - und neu: Fahren von Dreiradfahrzeugen).