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Ab wann darf man einen Neuwagen wieder verkaufen?
Gibt es hierzu Vorschriften (speziell in AT) ?
Im Kaufvertrag unterschreibt man ja irgendwas wie "nicht für Wiederverkauf"...
Nach 8 Monaten dürfte das aber kein Problem sein?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
[...]aber wenn ich als Privatperson Spaß daran habe gebrauchte Autos zu kaufen, vllt. Fahrzeuge die nicht so gut gepflegt sind, bringe die Fahrzeuge wieder auf Hochglanz (ohne dabei Mängel verstecken zu wollen) und verkaufe die Autos dann wieder "von Privat" mit ein wenig Gewinn (falls er sich denn realisieren lässt), dann habe ich zwar eine Gewinnerzielungsabsicht und ich sollte den Gewinn versteuern, weil ich solche Geschäfte regelmäßig mache, aber ich muss deshalb doch keine Gewährleistung geben?[...]
Das funktioniert nur so lange bis dir jemand am Zeug flicken will. Wenns hart auf hart kommt kann man über den Hebel der Gewinnerzielungsabsicht "gewerbliches Handeln" unterstellen. Dabei ist es sogar irrelevant ob dieses Handeln einen echten Gewinn abwirft, nur die Kosten deckt oder unter dem Strich sogar ein Verlust stehen geblieben ist. Und wer gewerblich handelt kann bei gebrauchten Sachen gegenüber privaten Käufern die Gewährleistung zwar einschränken (auf 1 Jahr) aber eben nicht ausschließen.
Diese Regelung macht auch durchaus Sinn, weil jeder kleine Händler diese Gewährleistung ja auch geben und in seiner betriebswirtschaftlichen Kalkulation berücksichtigen muss. Somit entstünde ein unfairer Wettberwerbsvorteil für alle die sich als private Verkäufer tarnen. Es ist natürlich klar das das jeden Tag hundert- und tausendfach passiert. Und im hier vorliegenden Fall ists eh irrelevant da es sich offenbar um einen singulären Vorgang handelt.
Und nur mal so: Es ist (zumindest wenn man buchhalterisch und juristisch sauber bleiben will) nahezu unmöglich betriebliches Eigentum/Vermögen pivat zu verkaufen. Jeder Selbstständige der beispielsweise ein Werkzeug, ein Fahrzeug oder etwa einen Fotoapparat im Anlagevermögen hat kann das nicht als Privatmann unter Gewährleistungsausschluss verhökern.
Im Zweifel gilt natürlich: Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn man aber keine Großbank ist wird das prinzipielle Risiko nicht los.
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bmw-toni
Gibt es hierzu Vorschriften (speziell in AT) ?
Im Kaufvertrag unterschreibt man ja irgendwas wie "nicht für Wiederverkauf"...
Nach 8 Monaten dürfte das aber kein Problem sein?
Ich denke als Gebrauchtwagen kannst Du das Fahrzeug sofort wieder verkaufen. Denke die Klausel besagt nur, dass kein nicht autorisierter Händler BMW-Neufahrzeuge verkaufen darf.
Hallo
Bei mir steht im Vertrag, ich darf das Fz erst nach Ablauf von vier Monaten weiterverkaufen (BRD)
Hast du vielleicht berufsgruppen- oder unternehmensspezifische Sonderkonditionen bekommen?
Zitat:
Original geschrieben von Aljubo
Hallo
Bei mir steht im Vertrag, ich darf das Fz erst nach Ablauf von vier Monaten weiterverkaufen (BRD)
Das dürfte bei Endverbrauchern vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Ansonsten wäre es ja trotz Bezahlung und Papieren kein frei verfügbares Eigentum und das auch noch ohne jede Gegenleistung
OK - danke, dann werde ich mal zur Tat schreiten...
Zitat:
Original geschrieben von bmw-toni
Gibt es hierzu Vorschriften (speziell in AT) ?
Im Kaufvertrag unterschreibt man ja irgendwas wie "nicht für Wiederverkauf"...
Nach 8 Monaten dürfte das aber kein Problem sein?
Ich glaube, der Passus heisst "...nicht für Weiterverkauf" was so viel bedeutet wie: Du darfst den Wagen nicht als Neuwagen weiterverkaufen. Du darfst den Wagen aber jederzeit als Gebrauchtwagen wiederverkaufen.
Ohne jetzt genau zu wissen worum es geht, du warst ja nicht sehr freigiebig mit Infos, möchte ich noch kurz auf das Thema "Gewinnerzielungsabsicht" und Gewährleistung hinweisen.
Falls der Käufer ein Problem mit dem Auto bekommt wird es ja kaum zu vermeiden sein sich ernsthaft über das Thema Gewährleistung zu streiten, da BMW keine Herstellergarantie gibt. Du wirst als privater Verkäufer ja keine Gewährleistungserklärung abgegeben wollen, was passiert also wenn an dem Auto ein Fehler auftritt?
Interessant wirds, wenn dir jemand eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, etwa weil das kein einmaliger Vorgang ist sonder du im Jahr mehrere Autos auf diese Art und Weise vertickerst. Dann hättest du nicht nur das Finanzamt an der Backe sondern könntest auch die Gewährleistung nicht mehr wirksam ausschließen....
Zitat:
Original geschrieben von Hrothgar
Ohne jetzt genau zu wissen worum es geht, du warst ja nicht sehr freigiebig mit Infos, möchte ich noch kurz auf das Thema "Gewinnerzielungsabsicht" und Gewährleistung hinweisen.
Falls der Käufer ein Problem mit dem Auto bekommt wird es ja kaum zu vermeiden sein sich ernsthaft über das Thema Gewährleistung zu streiten, da BMW keine Herstellergarantie gibt. Du wirst als privater Verkäufer ja keine Gewährleistungserklärung abgegeben wollen, was passiert also wenn an dem Auto ein Fehler auftritt?
Interessant wirds, wenn dir jemand eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, etwa weil das kein einmaliger Vorgang ist sonder du im Jahr mehrere Autos auf diese Art und Weise vertickerst. Dann hättest du nicht nur das Finanzamt an der Backe sondern könntest auch die Gewährleistung nicht mehr wirksam ausschließen....
Nein habe noch keine Autos vertickt (außer alle 12-14 Jahre meine Alten).
Kann mir also auch keiner unterstellen.
Ich verkaufe den Wagen mit dem Servicepaket 4 Jahre / 60.000km, was auch eine
Garantieverlängerung auf 4 Jahre in Österreich darstellt.
Dieser Servicevertrag ist fahrzeugabhängig und geht auf den Folgebesitzer über.
Hey Toni, was ist passiert Lass uns mal teilhaben an deinen Problemen. So arg, dass du ihn auf den Markt wirfst?? Da musst du ja echt entnervt sein?? Mich würds echt interessieren, vor allem da du ja so wie ich den 320i fährst, wenn ich nicht irre.
Gruß aus Wien
Zitat:
Original geschrieben von Rockethelmi
Hey Toni, was ist passiert Lass uns mal teilhaben an deinen Problemen. So arg, dass du ihn auf den Markt wirfst?? Da musst du ja echt entnervt sein?? Mich würds echt interessieren, vor allem da du ja so wie ich den 320i fährst, wenn ich nicht irre.
Gruß aus Wien
Hallo Helmut,
ja lasse Euch teilhaben.
Werde am Abend zusammenfassen.
lG
Toni
Zitat:
Original geschrieben von Hrothgar
Ohne jetzt genau zu wissen worum es geht, du warst ja nicht sehr freigiebig mit Infos, möchte ich noch kurz auf das Thema "Gewinnerzielungsabsicht" und Gewährleistung hinweisen.
Falls der Käufer ein Problem mit dem Auto bekommt wird es ja kaum zu vermeiden sein sich ernsthaft über das Thema Gewährleistung zu streiten, da BMW keine Herstellergarantie gibt. Du wirst als privater Verkäufer ja keine Gewährleistungserklärung abgegeben wollen, was passiert also wenn an dem Auto ein Fehler auftritt?
Interessant wirds, wenn dir jemand eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, etwa weil das kein einmaliger Vorgang ist sonder du im Jahr mehrere Autos auf diese Art und Weise vertickerst. Dann hättest du nicht nur das Finanzamt an der Backe sondern könntest auch die Gewährleistung nicht mehr wirksam ausschließen....
Ich bin kein Fachmann für das Thema Gewährleistung, aber wenn ich als Privatperson Spaß daran habe gebrauchte Autos zu kaufen, vllt. Fahrzeuge die nicht so gut gepflegt sind, bringe die Fahrzeuge wieder auf Hochglanz (ohne dabei Mängel verstecken zu wollen) und verkaufe die Autos dann wieder "von Privat" mit ein wenig Gewinn (falls er sich denn realisieren lässt), dann habe ich zwar eine Gewinnerzielungsabsicht und ich sollte den Gewinn versteuern, weil ich solche Geschäfte regelmäßig mache, aber ich muss deshalb doch keine Gewährleistung geben?
Ich habe einen Freund, der hat eine eigene Werkstatt, ist aber jetzt Rentner und hat sein Gewerbe aufgegeben. Schraubt jetzt in seiner Werkstatt nur noch an seinen Oldtimern oder an seinem eigenen Wagen. Mit Ihm hatte ich auch schonmal die Idee Fahrzeuge zu kaufen, die einen überschaubaren Mangel haben, die Fahrzeuge wieder fit machen (er technisch, ich optisch) und dann mit ein bisschen Gewinn "von privat" wieder verkaufen. Mal abgesehen davon, dass er meint, dass man bei diesem Vorhaben schwer Geld verdienen kann haben wir diese Idee schonmal steuerlich prüfen lassen... Wenn wir das regelmäßig machen würden, z.B. jeden Monat zwei Autos an- und kurze Zeit später wieder verkaufen, müssten wir den Gewinn versteuern. Zudem müssten wir unter einer gewissen "Umsatzgrenze" bleiben um kein Gewerbe anmelden zu müssen. Das man hierbei aufpassen muss was eine mögliche Gewährleistung angeht, wurde hierbei nicht erläutert, da es sich ja immer um Privatverkäufe handelt.
Außerdem kann mir als Privatperson doch niemand verbieten ein Fahrzeug zu kaufen, ich mache es schick, fahre es einen Monat selbst (okay, dann wäre es natürlich auch auf mich angemeldet) und dann habe ich keine Lust mehr auf das Auto und verkaufe es wieder. Deshalb bin ich doch nicht gezwungen Gewährleistung zu geben, nur weil ich mir jeden Monat ein neues Auto kaufe und meine alten dementsprechend jeden Monat wieder verkaufe. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Zitat:
Original geschrieben von Aljubo
Hallo
Bei mir steht im Vertrag, ich darf das Fz erst nach Ablauf von vier Monaten weiterverkaufen (BRD)
Das dürfte bei Endverbrauchern vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Ansonsten wäre es ja trotz Bezahlung und Papieren kein frei verfügbares Eigentum und das auch noch ohne jede Gegenleistung
Stimmt leider überhaupt nicht.
Ist Vetragsbestandteil, den der Käufer des Neuwagens akzeptiert hat.
Damit wird u.a. unzulässiger Handel mit Neufahrzeugen unterbunden. Macht auch Sinn.
Andernfall würde jemand 10 Neu-Fzge (ggf. mit erheblichem Nachlass) kaufen und sofort wieder mit Gewinn einzeln verkaufen.
Geht nicht! Ist auch richtig so.
Zitat:
[...]aber wenn ich als Privatperson Spaß daran habe gebrauchte Autos zu kaufen, vllt. Fahrzeuge die nicht so gut gepflegt sind, bringe die Fahrzeuge wieder auf Hochglanz (ohne dabei Mängel verstecken zu wollen) und verkaufe die Autos dann wieder "von Privat" mit ein wenig Gewinn (falls er sich denn realisieren lässt), dann habe ich zwar eine Gewinnerzielungsabsicht und ich sollte den Gewinn versteuern, weil ich solche Geschäfte regelmäßig mache, aber ich muss deshalb doch keine Gewährleistung geben?[...]
Das funktioniert nur so lange bis dir jemand am Zeug flicken will. Wenns hart auf hart kommt kann man über den Hebel der Gewinnerzielungsabsicht "gewerbliches Handeln" unterstellen. Dabei ist es sogar irrelevant ob dieses Handeln einen echten Gewinn abwirft, nur die Kosten deckt oder unter dem Strich sogar ein Verlust stehen geblieben ist. Und wer gewerblich handelt kann bei gebrauchten Sachen gegenüber privaten Käufern die Gewährleistung zwar einschränken (auf 1 Jahr) aber eben nicht ausschließen.
Diese Regelung macht auch durchaus Sinn, weil jeder kleine Händler diese Gewährleistung ja auch geben und in seiner betriebswirtschaftlichen Kalkulation berücksichtigen muss. Somit entstünde ein unfairer Wettberwerbsvorteil für alle die sich als private Verkäufer tarnen. Es ist natürlich klar das das jeden Tag hundert- und tausendfach passiert. Und im hier vorliegenden Fall ists eh irrelevant da es sich offenbar um einen singulären Vorgang handelt.
Und nur mal so: Es ist (zumindest wenn man buchhalterisch und juristisch sauber bleiben will) nahezu unmöglich betriebliches Eigentum/Vermögen pivat zu verkaufen. Jeder Selbstständige der beispielsweise ein Werkzeug, ein Fahrzeug oder etwa einen Fotoapparat im Anlagevermögen hat kann das nicht als Privatmann unter Gewährleistungsausschluss verhökern.
Im Zweifel gilt natürlich: Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn man aber keine Großbank ist wird das prinzipielle Risiko nicht los.
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Das dürfte bei Endverbrauchern vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Ansonsten wäre es ja trotz Bezahlung und Papieren kein frei verfügbares Eigentum und das auch noch ohne jede Gegenleistung
Stimmt leider überhaupt nicht.
Ist Vetragsbestandteil, den der Käufer des Neuwagens akzeptiert hat.
Damit wird u.a. unzulässiger Handel mit Neufahrzeugen unterbunden. Macht auch Sinn.
Andernfall würde jemand 10 Neu-Fzge (ggf. mit erheblichem Nachlass) kaufen und sofort wieder mit Gewinn einzeln verkaufen.
Geht nicht! Ist auch richtig so.
Das ist jetzt verwirrend und stimmt so nun wieder auch nicht.
Die Ausschlussfrist von vier Monaten für den Weiterverkauf gilt ausschließlich für gewerbliche Verkäufer. Und nur für gewerbliche Verkäufer wird dann eine Vertragsstrafe von 15 % des Kaufpreises wirksam vereinbart.
Der Käufer sichert zu den Wagen privat zu kaufen und nicht für den alsbaldigen Wiederverkauf zu erwerben. Sollte sich die (private) Situation für den Käufer ändern, kann der Wagen jederzeit privat veräußert werden.
Hab ich so im September für unterschrieben.
Gruß
Chris